Lesen Sie diesen Hinweis sorgfältig, da er Ihre Rechte beeinflussen kann
Diese Mitteilung richtet sich an alle natürlichen und juristischen Personen, mit Ausnahme der ausgeschlossenen Personen1, unabhängig von ihrem Wohnsitz oder Sitz, die am oder nach dem 13. Dezember 2017 Stammaktien, Anteile und Optionsscheine von Wayland Group Corp. und Maricann Group Corp. gekauft oder anderweitig erworben haben und zum Handelsschluss am 2. August 2019 einige oder alle dieser Wertpapiere hielten (die „Sammelklägergruppe" oder „Sammelkläger")
TORONTO, 6. Februar 2026 /CNW/ -
ZWECK DIESER BEKANNTMACHUNG
Sammelklagen, die im Namen von Sammelklägern erhoben wurden, sind bis zur Genehmigung durch den Ontario Superior Court of Justice („Court") beigelegt worden. Diese Mitteilung informiert die Mitglieder der Sammelklägergruppe über die Anhörung zur Genehmigung des Vergleichs (wie unten definiert) und darüber, wie sie sich von den Klagen abmelden oder Einspruch gegen den vorgeschlagenen Vergleich erheben können.
DIE TATSACHEN
Diese Mitteilung informiert die Mitglieder der Sammelklägergruppe über den vorgeschlagenen Vergleich in drei Aktionärssammelklagen, die vor dem Gericht eingereicht wurden: (i) Marco Stajic, Mordecai Bobrowsky und Kyle Yamamura gegen Wayland Group Corp. und Benjamin Ward, Court File No. CV-21-00665194-00CP (die „Wayland-Klage"); (ii) Marko Stajic gegen. Scott Langille, Gerhard Muller, Paul Pathak, Eric Silver, Michael Stein und John Does 1-3, Court File No. CV-22-00687490-00CP (die „Stajic-Klage"); und (iii) Michaël Bordeleau-Tassile v. Canaccord Genuity Corp, und GMP Securities L.P., Court File No. CV-23-00693650-00CP (die „Bordeleau-Tassile-Klage" und zusammen mit der Wayland-Klage und der Stajic-Klage die „-Klagen"). Berger Montague (Canada) PC („Class Counsel") vertritt die vorgeschlagene Sammelklägergruppe in allen drei Klagen.
Kopien der Klageschriften für jede der Klagen sowie andere rechtliche Dokumente im Zusammenhang mit den Klagen können unter folgender Adresse abgerufen werden: https://bergermontague.com/cases/wayland-group-corp/.
VORSCHLAG FÜR EINEN VERGLEICH MIT DEN VERGLEICHSBEKLAGTEN
Die Kläger in den Klagen haben einen Vergleichsvorschlag mit den Beklagten in der Stajic-Klage, den Beklagten in der Bordeleau-Tassile-Klage und mit dem Beklagten Wayland, durch seinen Prozessbevollmächtigten, in der Wayland-Klage (zusammen die „Vergleichsbeklagten") abgeschlossen. Der vorgeschlagene Vergleich bezieht sich nicht auf den Beklagten Benjamin Allan Ward („Ward").
Der Vergleichsvertrag sieht vor, dass, falls er genehmigt wird und seine Bedingungen erfüllt sind, 8 Millionen CAD (der „Vergleichsbetrag") von den Vergleichsbeklagten oder ihren Versicherern und Rückversicherern auf ein verzinsliches Konto zugunsten der Sammelklägergruppe eingezahlt werden, bis er gemäß einem vom Gericht genehmigten Verteilungsplan verteilt wird. Der vorgeschlagene Vergleich mit den Vergleichsbeklagten bedarf, wie nachstehend erläutert, noch der gerichtlichen Genehmigung. Die Vergleichsvereinbarung kann unter https://bergermontague.com/cases/wayland-group-corp/ eingesehen werden.
ANHÖRUNG ZUR GENEHMIGUNG DES VERGLEICHS
Am 9. März 2026 findet ab 10:00 Uhr (EST) eine Anhörung statt (die „Anhörung zur Genehmigung des Vergleichs"). Die Anhörung zur Genehmigung des Vergleichs findet im Gerichtsgebäude in der 330 University Avenue, Toronto, Ontario, oder virtuell statt.
Bei der Anhörung zur Genehmigung des Vergleichs wird das Gericht feststellen, ob der Vergleichsbetrag und der Verteilungsplan fair, angemessen und im besten Interesse der Sammelklägergruppe sind. Bei dieser Anhörung wird der Anwalt der Sammelklägergruppe auch die gerichtliche Genehmigung seines Antrags auf Gebühren und Kostenerstattung beantragen. Wie bei Sammelklagen üblich, hat der Anwalt der Sammelkläger diese Klagen auf der Grundlage von Erfolgshonoraren verfolgt.
EINWÄNDE UND OPT-OUTS
Bei der Anhörung zur Genehmigung des Vergleichs wird das Gericht alle Einwände gegen den vorgeschlagenen Vergleich und die Ablehnung der Teilnahme an der Sammelklägergruppe durch die Mitglieder der Sammelklägergruppe berücksichtigen, wenn die Einwände und/oder Ablehnungen schriftlich per frankierter Post oder per E-Mail an Berger Montague (Canada) PC, 330 Bay Street, Suite 505, Toronto, Ontario, M5H 2S8, E-Mail, eingereicht werden: info@bergermontague.ca, Achtung: Wayland Sammelklagen.
Ein schriftlicher Einspruch kann in englischer oder französischer Sprache eingereicht werden und muss folgende Angaben enthalten:
a) den vollständigen Namen, die aktuelle Postanschrift, die Telefonnummer und die E-Mail-Adresse des Einspruchsführers (soweit verfügbar);
b) die Anzahl der Aktien, die während des Sammelklagezeitraums erworben wurden und zum Zeitpunkt des Abschlusses des Sammelklagezeitraums gehalten wurden;
c) eine kurze Darstellung der Art und der Gründe für den Einspruch; und
d) die Angabe, ob der Einspruchsführer beabsichtigt, persönlich oder durch einen Rechtsbeistand an der Anhörung teilzunehmen, und, falls er durch einen Rechtsbeistand vertreten wird, den Namen, die Adresse, die Telefonnummer und die E-Mail-Adresse des Rechtsbeistands.
Ein Opt-Out kann in englischer oder französischer Sprache eingereicht werden und muss die folgenden Informationen enthalten:
a) den vollständigen Namen des Mitglieds der Sammelklägergruppe;
b) die aktuelle Postanschrift;
c) die Telefonnummer; und
d) die E-Mail-Adresse (soweit verfügbar).
Wenn Sie aus der Sammelklägergruppe ausscheiden, sind Sie nicht berechtigt, an der Verteilung des Nettovergleichsbetrags teilzunehmen.
WIDERSPRÜCHE UND OPT-OUTS MÜSSEN BIS ZUM 5. MÄRZ 2026 EINGEGANGEN SEIN
Jedes Mitglied der Sammelklägergruppe, das sich nicht von den Klagen abmeldet, ist an die Bedingungen des Vergleichsvertrags gebunden und darf keine eigenständige Klage gegen die Vergleichsbeklagten erheben. Wenn Sie weitere Ansprüche gegen einen der Vergleichsbeklagten im Zusammenhang mit den in den Klagen strittigen Angelegenheiten geltend machen wollen, sollten Sie unverzüglich unabhängigen Rechtsrat einholen. Wenn Sie sich nicht selbst von der Teilnahme an den Klagen ausschließen, werden alle Ihre Ansprüche im Zusammenhang mit dem Gegenstand dieses Rechtsstreits durch das Ergebnis des Vergleichs bestimmt.
AUSLEGUNG
Im Falle eines Widerspruchs zwischen den Bestimmungen dieser Mitteilung und dem Vergleichsvertrag haben die Bestimmungen des Vergleichsvertrags Vorrang.
Diese Bekanntmachung wurde vom Gerichtshof genehmigt. Fragen zu den in dieser Bekanntmachung genannten Punkten sind an Berger Montague (Canada) PC und NICHT an das Gericht zu richten.
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1 „Ausgeschlossene Personen" bezeichnet jeden Vergleichsbeklagten, seine jeweiligen Familienmitglieder und alle Unternehmen, an denen er ein finanzielles Interesse hat, sowie alle Anleger, die unter die Definition der bescheinigten Sammelklägergruppe fallen, sich aber rechtsgültig von den Klagen abmelden. |
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08.02.2026 CET/CEST Veröffentlichung einer Corporate News/Finanznachricht, übermittelt durch EQS News - ein Service der EQS Group.
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