| 31.03.2026 | Worthington Steel überschreitet die Mindestannahmeschwelle für sein Übernahmeangebot für Klöckner & Co; weitere Annahmefrist bis zum 14. April 2026
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Worthington Steel GmbH
/ Schlagwort(e): Übernahmeangebot
Worthington Steel überschreitet die Mindestannahmeschwelle für sein Übernahmeangebot für Klöckner & Co; weitere Annahmefrist bis zum 14. April 2026
31.03.2026 / 14:35 CET/CEST
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Worthington Steel überschreitet die Mindestannahmeschwelle für sein Übernahmeangebot für Klöckner & Co; weitere Annahmefrist bis zum 14. April 2026
COLUMBUS, OHIO (31. März 2026) – Worthington Steel (NYSE: WS) hat heute das Ergebnis der initialen Annahmefrist seines freiwilligen öffentlichen Übernahmeangebots für die Klöckner & Co SE („Klöckner“) bekannt gegeben.
Zum Ablauf der initialen Annahmefrist am 26. März 2026 wurde die Mindestannahmeschwelle von 57,5 % überschritten und die entsprechende Angebotsbedingung erfüllt. Worthington Steel hat rund 58,8 % des ausgegebenen Grundkapitals von Klöckner gesichert. Dies umfasst Aktien, die im Rahmen des Angebots angedient wurden, sowie der von Worthington Steel GmbH, einer hundertprozentigen Tochtergesellschaft von Worthington Steel, direkt gehaltenen Aktien und sonstigen Instrumente, die Stimmrechte an Klöckner vermitteln.
Klöckner-Aktionäre, die das Angebot noch nicht angenommen haben, können dies während der weiteren Annahmefrist tun, die am 1. April 2026 beginnt und am 14. April 2026 um 24:00 Uhr (Ortszeit Frankfurt am Main) endet.
„Wir begrüßen die starke Unterstützung der Aktionäre während der initialen Annahmefrist. Diese stellt einen wichtigen Meilenstein auf dem Weg zum erfolgreichen Vollzug der Transaktion dar“, sagt Geoff Gilmore, President und CEO von Worthington Steel. „Mit Beginn der weiteren Annahmefrist freuen wir uns, dass die Aktionäre eine weitere Möglichkeit haben, unser Angebot wahrzunehmen.“
Der Vollzug des Angebots steht weiterhin unter dem Vorbehalt des Erhalts bestimmter regulatorischer Genehmigungen und wird für das zweite Halbjahr 2026 erwartet. Am 27. März 2026 hat Worthington Steel Klöckner über ihre feste Absicht informiert, unmittelbar nach Vollzug des Angebots einen Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrag („BGAV“) mit Klöckner & Co abzuschließen; Klöckner hat hierzu am selben Tag eine Ad-hoc-Mitteilung veröffentlicht. Worthington Steel ist zuversichtlich, die für die Zustimmung zu einem solchen Vertrag erforderliche Hauptversammlungsmehrheit zu erreichen. Darüber hinaus beabsichtigt Worthington Steel, vorbehaltlich der Marktbedingungen und der Annahmequote, nach Vollzug der Transaktion die Umsetzung struktureller Maßnahmen zu prüfen, einschließlich eines möglichen Delistings von Klöckner oder eines Squeeze-outs von Minderheitsaktionären, soweit rechtlich zulässig und wirtschaftlich sinnvoll.
Die Worthington Steel GmbH, die für den Erwerb von Klöckner gegründete Tochtergesellschaft, hatte am 15. Januar 2026 die Absicht bekannt gegeben, ein freiwilliges öffentliches Übernahmeangebot in Form eines Barangebots in Höhe von € 11,00 je Aktie für sämtliche ausstehenden Aktien von Klöckner zu unterbreiten. Der Angebotspreis entspricht einer Prämie von 98 % auf den unbeeinflussten volumengewichteten Drei-Monats-Durchschnittskurs der Klöckner-Aktie zum 5. Dezember 2025. Die Angebotsunterlage wurde am 5. Februar 2026 veröffentlicht, die Angebotsänderung am 10. März 2026. Vorstand und Aufsichtsrat von Klöckner haben das Angebot und die Angebotsänderung als attraktiv, fair und angemessen bewertet und empfehlen den Klöckner-Aktionären die Annahme des Angebots.
Die Angebotsunterlage sowie die Angebotsänderung (jeweils in deutscher Sprache und in einer unverbindlichen englischen Übersetzung) sind zusammen mit weiteren Informationen zum Übernahmeangebot auf der Angebotswebsite unter www.strong-for-good.com veröffentlicht und dort abrufbar.
Über Worthington Steel
Worthington Steel (NYSE: WS) ist ein Metallverarbeiter, der gemeinsam mit seinen Kunden hochtechnische und maßgeschneiderte Lösungen entwickelt. Die Expertise von Worthington Steel in der Verarbeitung von flachgewalztem Stahl, Elektrostahl-Lamellen sowie maßgeschneiderten Tailor-Welded-Lösungen trägt zur Nachhaltigkeit der Stahlindustrie bei.
Als einer der führenden Metallverarbeiter in Nordamerika nutzt Worthington Steel mit rund 6.000 Mitarbeitenden das Potenzial von Stahl, um die Visionen seiner Kunden durch wertschöpfende Verarbeitungskapazitäten voranzubringen – darunter Verzinken, Beizen, konfiguriertes Zuschnittstanzen (Configured Blanking), spezialisierte Kaltumformung, Leichtbau sowie die Fertigung elektrischer Lamellen. Mit Hauptsitz in Columbus, Ohio, betreibt Worthington Steel 37 Werke in sieben US-Bundesstaaten und zehn Ländern weltweit. Auf Basis einer People-first-Philosophie, eines klaren Bekenntnisses zu Nachhaltigkeit und eines bewährten Geschäftsmodells verfolgt Worthington Steel das Ziel, positive Erträge zu erzielen: durch verlässliche und innovative Lösungen für Kunden, Entwicklungsmöglichkeiten für Mitarbeitende und die Stärkung seiner Gemeinschaften.
Über Klöckner
Klöckner ist heute einer der größten produzentenunabhängigen Metallverarbeiter und eines der führenden Service-Center-Unternehmen. Mit einem Distributions- und Servicenetz von rund 110 Lager- und Anarbeitungsstandorten, vor allem in Nordamerika und der DACH-Region, bedient Klöckner über 60.000 Kunden. Aktuell beschäftigt der Konzern mehr als 6.000 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter. Im Geschäftsjahr 2024 erwirtschaftete Klöckner einen Umsatz von rund 6,6 Mrd. Euro. Mit einer konsequenten Umsetzung der Unternehmensstrategie strebt Klöckner an, eines der führenden Service-Center- und Metallverarbeitungsunternehmen in Nordamerika und Europa zu werden. Im Fokus stehen dabei die weitere gezielte Expansion des Service-Center- und höherwertigen Geschäfts, die Diversifizierung des Produkt- und Serviceportfolios sowie die Integration weiterer CO2-reduzierter Lösungen unter der Dachmarke Nexigen®.
Die Aktien der Klöckner & Co SE sind an der Frankfurter Wertpapierbörse zum Handel im Regulierten Markt mit weiteren Zulassungsfolgepflichten (Prime Standard) zugelassen. Die Aktien der Klöckner & Co SE sind im SDAX® -Index der Deutschen Börse gelistet.
ISIN: DE000KC01000; WKN: KC0100; Common Code: 025808576
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Wichtige Hinweise:
Diese Pressemitteilung stellt weder ein Angebot zum Erwerb noch eine Aufforderung zur Abgabe eines Angebots zum Verkauf von Klöckner-Aktien dar. Die Bedingungen des Angebots (in der durch die Angebotsänderung geänderten Fassung das „Übernahmeangebot“) sind in der von der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) zur Veröffentlichung gestatteten Angebotsunterlage sowie der Angebotsänderung dargelegt. Die Bieterin behält sich eine Änderung der Regelungen und Bedingungen des Übernahmeangebots, soweit rechtlich zulässig, vor. Investoren und Inhabern von Klöckner-Aktien wird dringend empfohlen, die Angebotsunterlage, die Angebotsänderung und alle sonstigen mit dem Übernahmeangebot zusammenhängenden Dokumente zu lesen, da sie wichtige Informationen enthalten.
Das Übernahmeangebot erfolgt ausschließlich auf Grundlage der anwendbaren Bestimmungen des deutschen Rechts, insbesondere des Wertpapiererwerbs- und Übernahmegesetzes (WpÜG) und bestimmter Wertpapiergesetze der Vereinigten Staaten von Amerika (die „Vereinigten Staaten“ oder „U.S.“). Das Übernahmeangebot wird nicht im Einklang mit den gesetzlichen Anforderungen einer anderen Rechtsordnung als der Bundesrepublik Deutschland oder den Vereinigten Staaten (soweit anwendbar) gemacht. Dementsprechend wurden außerhalb der Bundesrepublik Deutschland oder der Vereinigten Staaten keine Ankündigungen, Registrierungen, Genehmigungen oder Autorisierungen für das Angebot vorgenommen, arrangiert oder erteilt. Investoren und Inhaber von Klöckner-Aktien können nicht beanspruchen, durch die Anlegerschutzgesetze einer anderen Rechtsordnung als der Bundesrepublik Deutschland oder der Vereinigten Staaten (soweit anwendbar) geschützt zu sein. Vorbehaltlich der in der Angebotsunterlage beschriebenen Ausnahmen und etwaiger von den zuständigen Aufsichtsbehörden zu gewährenden Ausnahmen wird kein Übernahmeangebot direkt oder indirekt in einer Rechtsordnung gemacht, in der dies einen Verstoß gegen das anwendbare nationale Recht darstellen würde. Diese Pressemitteilung darf weder ganz noch teilweise in einer Rechtsordnung veröffentlicht oder anderweitig verbreitet werden, in der das Übernahmeangebot nach geltendem nationalem Recht untersagt wäre.
Die Bieterin und/oder mit der Bieterin verbundene Unternehmen oder verbundene Unternehmen ihres Finanzberaters können Klöckner-Aktien in anderer Weise als im Rahmen des Angebots über die Börse oder außerbörslich erwerben oder entsprechende Erwerbsvereinbarungen schließen, oder Derivativgeschäfte in Bezug auf Klöckner-Aktien abschließen, sofern dies außerhalb der Vereinigten Staaten und im Einklang mit den anwendbaren deutschen Rechtsvorschriften, insbesondere dem WpÜG, erfolgt. Diese Erwerbe können entweder über die Börse zu den jeweils geltenden Kursen oder im Rahmen außerbörslicher Privatgeschäfte zu ausgehandelten Preisen erfolgen. Informationen über entsprechende Erwerbe oder Erwerbsvereinbarungen, einschließlich der Anzahl der erworbenen oder zu erwerbenden Klöckner-Aktien und der gezahlten oder vereinbarten Gegenleistung, werden unverzüglich in deutscher und englischer Sprache veröffentlicht, wenn und soweit dies nach dem Recht der Bundesrepublik Deutschland, der Vereinigten Staaten oder einer anderen relevanten Rechtsordnung erforderlich ist.
Das in dieser Pressemitteilung genannte veröffentlichte Übernahmeangebot bezieht sich auf Aktien einer deutschen Gesellschaft und unterliegt den gesetzlichen Vorschriften der Bundesrepublik Deutschland über die Durchführung eines solchen Angebots, die sich in wesentlichen Punkten von den entsprechenden Vorschriften der Vereinigten Staaten und anderer Rechtsordnungen unterscheiden. Die an anderer Stelle enthaltenen Finanzinformationen über die Bieterin und Klöckner, einschließlich der in der Angebotsunterlage und der Angebotsänderung enthaltenen Informationen, sind in Übereinstimmung mit den in der Bundesrepublik Deutschland geltenden Vorschriften erstellt und nicht nach den in den Vereinigten Staaten allgemein anerkannten Rechnungslegungsgrundsätzen; sie sind daher möglicherweise nicht mit Finanzinformationen über Unternehmen aus den Vereinigten Staaten oder aus anderen Rechtsordnungen außerhalb der Bundesrepublik Deutschland vergleichbar. Das Übernahmeangebot war nicht Gegenstand eines Prüf- oder Registrierungsverfahrens einer Aufsichtsbehörde außerhalb Deutschlands und wurde von keiner anderen Aufsichtsbehörde genehmigt oder empfohlen. Klöckner-Aktionäre mit Wohnsitz, Sitz oder gewöhnlichem Aufenthalt in den Vereinigten Staaten werden darauf hingewiesen, dass das Übernahmeangebot im Hinblick auf Wertpapiere einer Gesellschaft abgegeben ist, die ein ausländischer Privatemittent (foreign private issuer) im Sinne des Securities Exchange Act der Vereinigten Staaten von 1934 in seiner aktuellen Fassung (der „U.S. Exchange Act“) ist und deren Aktien nicht gemäß Section 12 des U.S. Exchange Act registriert sind. Das Übernahmeangebot erfolgt in den Vereinigten Staaten auf Grundlage der Tier-II-Ausnahme von bestimmten Anforderungen des U.S. Exchange Act und unterliegt grundsätzlich den Offenlegungs- und sonstigen Vorschriften und Verfahren der Bundesrepublik Deutschland, die sich von den Vorschriften und Verfahren in den Vereinigten Staaten unterscheiden. Das Übernahmeangebot ist den in den Vereinigten Staaten ansässigen Klöckner-Aktionären zu denselben Bedingungen unterbreitet wie allen übrigen Klöckner-Aktionären, denen ein Angebot gemacht wird. Sämtliche Informationsunterlagen, einschließlich dieser Pressemitteilung, werden den Aktionären in den Vereinigten Staaten in einer Weise zur Verfügung gestellt, die mit der Verteilung dieser Unterlagen an die übrigen Klöckner-Aktionäre vergleichbar ist. Soweit das Übernahmeangebot den US-Wertpapiergesetzen unterliegt, finden diese Gesetze ausschließlich auf Inhaber von Klöckner-Aktien in den Vereinigten Staaten Anwendung, sodass keiner anderen Person Ansprüche aus diesen Gesetzen zustehen.
Jede Vereinbarung, die mit der Bieterin infolge der Annahme des Übernahmeangebots geschlossen wird, unterliegt ausschließlich den Gesetzen der Bundesrepublik Deutschland und ist entsprechend auszulegen. Es kann für Klöckner-Aktionäre aus den Vereinigten Staaten (oder aus anderen Rechtsordnungen als Deutschland) schwierig sein, ihre Rechte und Ansprüche, die im Zusammenhang mit dem Übernahmeangebot nach dem U.S. Securities Act (oder anderen ihnen bekannten Gesetzen) entstehen, durchzusetzen, da die Bieterin und Klöckner außerhalb der Vereinigten Staaten (oder der Rechtsordnung, in der der Aktionär ansässig ist) ansässig sind und ihre jeweiligen Führungskräfte und Direktoren außerhalb der Vereinigten Staaten (oder der Rechtsordnung, in der der Aktionär ansässig ist) ansässig sind. Es könnte unmöglich sein, ein nicht-amerikanisches Unternehmen oder dessen Führungskräfte und Direktoren vor einem nicht-amerikanischen Gericht wegen Verstößen gegen US-Wertpapiergesetze zu verklagen. Es könnte auch unmöglich sein, ein nicht-amerikanisches Unternehmen oder dessen Tochtergesellschaften zu zwingen, sich dem Urteil eines US-Gerichts zu unterwerfen.
Zukunftsgerichtete Aussagen:
Diese Pressemitteilung enthält zukunftsgerichtete Aussagen, einschließlich zukunftsgerichteter Aussagen im Sinne des U.S. Private Securities Litigation Reform Act von 1995. Solche zukunftsgerichteten Aussagen umfassen unter anderem, jedoch nicht ausschließlich, Aussagen zu den Plänen, Zielen, Erwartungen und Absichten von Worthington Steel und Klöckner im Zusammenhang mit der Übernahme und den Vorteilen der Transaktion, den erwarteten Ergebnissen der geplanten Übernahme, einschließlich der geschätzten Kosten, operativen und kommerziellen Synergien und dem Zeitplan für die Realisierung dieser Synergien, den Auswirkungen auf die Erträge von Worthington Steel, die erwartete Pro-forma-Nettoverschuldungsquote von Worthington Steel nach der Transaktion und die Ziele für die Nettoverschuldungsquote nach der Transaktion, den erwarteten Zeitplan für den Abschluss der Übernahme sowie andere Aussagen, die keine historischen oder gegenwärtigen Tatsachen darstellen und die durch Begriffe wie „erwartet“, „glaubt“, „anticipates“, „rechnet mit“, „ist der Ansicht“, „versucht“, „schätzt“, „beabsichtigt“, „plant“, „nimmt an“, „kann“, „wird“, „würde“, „sollte“, „strebt an“ sowie ähnliche Ausdrücke gekennzeichnet sind. Zukunftsgerichtete Aussagen beruhen auf gegenwärtigen Absichten, Annahmen oder Erwartungen und beinhalten Risiken und Unsicherheiten, die dazu führen können, dass die tatsächlichen Ergebnisse wesentlich von den in solchen zukunftsgerichteten Aussagen ausdrücklich oder implizit dargestellten Ergebnissen abweichen. Faktoren, die dazu führen können, dass die Ergebnisse wesentlich von den derzeitigen Erwartungen abweichen, umfassen unter anderem, jedoch nicht ausschließlich, Risiken und Unsicherheiten in Bezug auf die jeweiligen Geschäftstätigkeiten von Worthington Steel und Klöckner sowie die geplante Übernahme, und die tatsächlichen Ergebnisse können wesentlich abweichen. Diese Risiken und Unsicherheiten umfassen unter anderem, jedoch nicht ausschließlich: (i) die Fähigkeit der Parteien, die geplante Übernahme zu den erwarteten Bedingungen und innerhalb des erwarteten Zeitrahmens erfolgreich abzuschließen, einschließlich des Erhalts der erforderlichen behördlichen Genehmigungen (ii) die Finanzierungsvereinbarungen im Zusammenhang mit der Übernahme; (iii) die Auswirkungen der Transaktion auf die Geschäftstätigkeit von Worthington Steel und Klöckner, einschließlich der Auswirkungen auf die künftige Finanzlage und Performance des kombinierten Unternehmens, die Betriebsergebnisse, Strategie und Planung, einschließlich der erwarteten steuerlichen Behandlung, unvorhergesehener Verbindlichkeiten, künftiger Investitionsausgaben, Umsätze, Aufwendungen, Ergebnisse, Synergien, wirtschaftlicher Performance, Verschuldung, Verluste, künftiger Aussichten sowie der Geschäfts- und Managementstrategien für die Führung, Expansion und das Wachstum der Geschäftstätigkeit des neu kombinierten Unternehmens; (iv) die potenziellen Auswirkungen der Ankündigung oder des Vollzugs der geplanten Übernahme auf die Beziehungen zu Kunden, Lieferanten und sonstigen Dritten; (v) die Fähigkeit des kombinierten Unternehmens, die erwarteten Kostensynergien oder die Ergebnissteigerung je Aktie zu realisieren; sowie (vi) die weiteren Faktoren, die in den von Worthington Steel bei der U.S. Securities and Exchange Commission (SEC) eingereichten Berichten beschrieben sind, einschließlich des zuletzt eingereichten Annual Report on Form 10-K und der nachfolgenden Quarterly Reports on Form 10-Q unter der Überschrift „Risk Factors“, sowie die weiteren Risiken, die in den Einreichungen von Worthington Steel bei der SEC erörtert werden. Darüber hinaus
beruhen diese Aussagen auf Annahmen, die Änderungen unterliegen. Ferner kann nicht ausgeschlossen werden, dass Worthington Steel und/oder Klöckner ihre in Dokumenten oder Mitteilungen oder in der Angebotsunterlage oder der Angebotsänderung geäußerten Absichten und Einschätzungen nach Veröffentlichung der Dokumente, Mitteilungen oder der Angebotsunterlage oder der Angebotsänderung ändern werden. Diese Pressemitteilung bezieht sich ausschließlich auf den Stand zum Datum dieser Mitteilung. Worthington Steel und Klöckner lehnen jeweils jede Verpflichtung ab, die hierin enthaltenen Informationen zu aktualisieren.
31.03.2026 CET/CEST Veröffentlichung einer Corporate News/Finanznachricht, übermittelt durch EQS News - ein Service der EQS Group. Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent / Herausgeber verantwortlich.
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| 10.03.2026 | Worthington Steel senkt die Mindestannahmeschwelle des Übernahmeangebots für Klöckner & Co auf 57,5 %
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Worthington Steel GmbH
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Worthington Steel senkt die Mindestannahmeschwelle des Übernahmeangebots für Klöckner & Co auf 57,5 %
10.03.2026 / 12:29 CET/CEST
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Worthington Steel senkt die Mindestannahmeschwelle des Übernahmeangebots für Klöckner & Co auf 57,5 %
COLUMBUS, OHIO (10. März 2026) – Worthington Steel (NYSE: WS) hat heute beschlossen, die Mindestannahmeschwelle des freiwilligen Übernahmeangebots für die Klöckner & Co SE („Klöckner“) auf 57,5 % zu senken. Die entsprechende Änderung des Angebots („Angebotsänderung“) wurde veröffentlicht. Worthington Steel wird den Angebotspreis nicht erhöhen oder weitere Änderungen am Übernahmeangebot vornehmen.
Im Zuge der Reduzierung der Mindestannahmeschwelle wird die ursprünglich am 12. März 2026 endende Annahmefrist verlängert und endet nun am 26. März 2026.
Zum 9. März 2026 hat Worthington Steel rund 56,9 % des ausgegebenen Grundkapitals von Klöckner gesichert. Der Vollzug des freiwilligen Übernahmeangebots steht weiterhin unter dem Vorbehalt, dass die Mindestannahmeschwelle am Ende der Annahmefrist erreicht wird.
Die Worthington Steel GmbH, die für den Erwerb von Klöckner gegründete Tochtergesellschaft, hatte am 15. Januar 2026 die Absicht bekannt gegeben, ein freiwilliges öffentliches Übernahmeangebot in Form eines Barangebots in Höhe von € 11,00 je Aktie für sämtliche ausstehenden Aktien von Klöckner zu unterbreiten. Der Angebotspreis entspricht einer Prämie von 98 % auf den unbeeinflussten volumengewichteten Drei-Monats-Durchschnittskurs der Klöckner-Aktie zum 5. Dezember 2025. Die Veröffentlichung der entsprechenden Angebotsunterlage sowie der Beginn der Annahmefrist erfolgten am 5. Februar 2026. Vorstand und Aufsichtsrat von Klöckner haben das Angebot nach eingehender Prüfung als attraktiv, fair und angemessen bewertet und empfehlen den Aktionärinnen und Aktionären von Klöckner die Annahme des Angebots.
Die Angebotsunterlage sowie die Angebotsänderung (jeweils in deutscher Sprache und in einer unverbindlichen englischen Übersetzung) sind zusammen mit weiteren Informationen zum Übernahmeangebot auf der Angebotswebsite unter www.strong-for-good.com veröffentlicht und dort abrufbar.
Über Worthington Steel
Worthington Steel (NYSE: WS) ist ein Metallverarbeiter, der gemeinsam mit seinen Kunden hochtechnische und maßgeschneiderte Lösungen entwickelt. Die Expertise von Worthington Steel in der Verarbeitung von flachgewalztem Stahl, Elektrostahl-Lamellen sowie maßgeschneiderten Tailor-Welded-Lösungen trägt zur Nachhaltigkeit der Stahlindustrie bei.
Als einer der führenden Metallverarbeiter in Nordamerika nutzt Worthington Steel mit rund 6.000 Mitarbeitenden das Potenzial von Stahl, um die Visionen seiner Kunden durch wertschöpfende Verarbeitungskapazitäten voranzubringen – darunter Verzinken, Beizen, konfiguriertes Zuschnittstanzen (Configured Blanking), spezialisierte Kaltumformung, Leichtbau sowie die Fertigung elektrischer Lamellen. Mit Hauptsitz in Columbus, Ohio, betreibt Worthington Steel 37 Werke in sieben US-Bundesstaaten und zehn Ländern weltweit. Auf Basis einer People-first-Philosophie, eines klaren Bekenntnisses zu Nachhaltigkeit und eines bewährten Geschäftsmodells verfolgt Worthington Steel das Ziel, positive Erträge zu erzielen: durch verlässliche und innovative Lösungen für Kunden, Entwicklungsmöglichkeiten für Mitarbeitende und die Stärkung seiner Gemeinschaften.
Über Klöckner
Klöckner ist heute einer der größten produzentenunabhängigen Metallverarbeiter und eines der führenden Service-Center-Unternehmen. Mit einem Distributions- und Servicenetz von rund 110 Lager- und Anarbeitungsstandorten, vor allem in Nordamerika und der DACH-Region, bedient Klöckner über 60.000 Kunden. Aktuell beschäftigt der Konzern mehr als 6.000 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter. Im Geschäftsjahr 2024 erwirtschaftete Klöckner einen Umsatz von rund 6,6 Mrd. Euro. Mit einer konsequenten Umsetzung der Unternehmensstrategie strebt Klöckner an, eines der führenden Service-Center- und Metallverarbeitungsunternehmen in Nordamerika und Europa zu werden. Im Fokus stehen dabei die weitere gezielte Expansion des Service-Center- und höherwertigen Geschäfts, die Diversifizierung des Produkt- und Serviceportfolios sowie die Integration weiterer CO2-reduzierter Lösungen unter der Dachmarke Nexigen®.
Die Aktien der Klöckner & Co SE sind an der Frankfurter Wertpapierbörse zum Handel im Regulierten Markt mit weiteren Zulassungsfolgepflichten (Prime Standard) zugelassen. Die Aktien der Klöckner & Co SE sind im SDAX® -Index der Deutschen Börse gelistet.
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Wichtige Hinweise:
Diese Pressemitteilung stellt weder ein Angebot zum Erwerb noch eine Aufforderung zur Abgabe eines Angebots zum Verkauf vonKlöckner-Aktiendar. Die Bedingungen des Angebots (in der durch die Angebotsänderung geänderten Fassung das „Übernahmeangebot") sind in der von der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) zur Veröffentlichung gestatteten Angebotsunterlage sowie der Angebotsänderung dargelegt. Die Bieterin behält sich eine Änderung der Regelungen und Bedingungen des Übernahmeangebots, soweit rechtlich zulässig, vor. Investoren und Inhabern von Klöckner-Aktien wird dringend empfohlen, die Angebotsunterlage, die Angebotsänderung und alle sonstigen mit dem Übernahmeangebot zusammenhängenden Dokumente zu lesen, da sie wichtige Informationen enthalten.
Das Übernahmeangebot erfolgt ausschließlich auf Grundlage der anwendbaren Bestimmungen des deutschen Rechts, insbesondere des Wertpapiererwerbs- und Übernahmegesetzes (WpÜG) und bestimmter Wertpapiergesetze der Vereinigten Staaten von Amerika (die „Vereinigten Staaten“ oder „U.S.“). Das Übernahmeangebot wird nicht im Einklang mit den gesetzlichen Anforderungen einer anderen Rechtsordnung als der Bundesrepublik Deutschland oder den Vereinigten Staaten (soweit anwendbar) gemacht. Dementsprechend wurden außerhalb der Bundesrepublik Deutschland oder der Vereinigten Staaten keine Ankündigungen, Registrierungen, Genehmigungen oder Autorisierungen für das Angebot vorgenommen, arrangiert oder erteilt. Investoren und Inhaber von Klöckner-Aktien können nicht beanspruchen, durch die Anlegerschutzgesetze einer anderen Rechtsordnung als der Bundesrepublik Deutschland oder der Vereinigten Staaten (soweit anwendbar) geschützt zu sein. Vorbehaltlich der in der Angebotsunterlage beschriebenen Ausnahmen und etwaiger von den zuständigen Aufsichtsbehörden zu gewährenden Ausnahmen wird kein Übernahmeangebot direkt oder indirekt in einer Rechtsordnung gemacht, in der dies einen Verstoß gegen das anwendbare nationale Recht darstellen würde. Diese Pressemitteilung darf weder ganz noch teilweise in einer Rechtsordnung veröffentlicht oder anderweitig verbreitet werden, in der das Übernahmeangebot nach geltendem nationalem Recht untersagt wäre.
Die Bieterin und/oder mit der Bieterin verbundene Unternehmen oder verbundene Unternehmen ihres Finanzberaters können Klöckner-Aktien in anderer Weise als im Rahmen des Angebots über die Börse oder außerbörslich erwerben oder entsprechende Erwerbsvereinbarungen schließen, oder Derivativgeschäfte in Bezug auf Klöckner-Aktien abschließen, sofern dies außerhalb der Vereinigten Staaten und im Einklang mit den anwendbaren deutschen Rechtsvorschriften, insbesondere dem WpÜG, erfolgt. Diese Erwerbe können entweder über die Börse zu den jeweils geltenden Kursen oder im Rahmen außerbörslicher Privatgeschäfte zu ausgehandelten Preisen erfolgen. Informationen über entsprechende Erwerbe oder Erwerbsvereinbarungen, einschließlich der Anzahl der erworbenen oder zu erwerbenden Klöckner-Aktien und der gezahlten oder vereinbarten Gegenleistung, werden unverzüglich in deutscher und englischer Sprache veröffentlicht, wenn und soweit dies nach dem Recht der Bundesrepublik Deutschland, der Vereinigten Staaten oder einer anderen relevanten Rechtsordnung erforderlich ist.
Das in dieser Pressemitteilung genannte veröffentlichte Übernahmeangebot bezieht sich auf Aktien einer deutschen Gesellschaft und unterliegt den gesetzlichen Vorschriften der Bundesrepublik Deutschland über die Durchführung eines solchen Angebots, die sich in wesentlichen Punkten von den entsprechenden Vorschriften der Vereinigten Staaten und anderer Rechtsordnungen unterscheiden. Die an anderer Stelle enthaltenen Finanzinformationen über die Bieterin und Klöckner, einschließlich der in der Angebotsunterlage und der Angebotsänderung enthaltenen Informationen, sind in Übereinstimmung mit den in der Bundesrepublik Deutschland geltenden Vorschriften erstellt und nicht nach den in den Vereinigten Staaten allgemein anerkannten Rechnungslegungsgrundsätzen; sie sind daher möglicherweise nicht mit Finanzinformationen über Unternehmen aus den Vereinigten Staaten oder aus anderen Rechtsordnungen außerhalb der Bundesrepublik Deutschland vergleichbar. Das Übernahmeangebot war nicht Gegenstand eines Prüf- oder Registrierungsverfahrens einer Aufsichtsbehörde außerhalb Deutschlands und wurde von keiner anderen Aufsichtsbehörde genehmigt oder empfohlen. Klöckner-Aktionäre mit Wohnsitz, Sitz oder gewöhnlichem Aufenthalt in den Vereinigten Staaten werden darauf hingewiesen, dass das Übernahmeangebot im Hinblick auf Wertpapiere einer Gesellschaft abgegeben ist, die ein ausländischer Privatemittent (foreign private issuer) im Sinne des Securities Exchange Act der Vereinigten Staaten von 1934 in seiner aktuellen Fassung (der „U.S. Exchange Act“) ist und deren Aktien nicht gemäß Section 12 des U.S. Exchange Act registriert sind. Das Übernahmeangebot erfolgt in den Vereinigten Staaten auf Grundlage der Tier-II-Ausnahme von bestimmten Anforderungen des U.S. Exchange Act und unterliegt grundsätzlich den Offenlegungs- und sonstigen Vorschriften und Verfahren der Bundesrepublik Deutschland, die sich von den Vorschriften und Verfahren in den Vereinigten Staaten unterscheiden. Das Übernahmeangebot ist den in den Vereinigten Staaten ansässigen Klöckner-Aktionären zu denselben Bedingungen unterbreitet wie allen übrigen Klöckner-Aktionären, denen ein Angebot gemacht wird. Sämtliche Informationsunterlagen, einschließlich dieser Pressemitteilung, werden den Aktionären in den Vereinigten Staaten in einer Weise zur Verfügung gestellt, die mit der Verteilung dieser Unterlagen an die übrigen Klöckner-Aktionäre vergleichbar ist. Soweit das Übernahmeangebot den US-Wertpapiergesetzen unterliegt, finden diese Gesetze ausschließlich auf Inhaber von Klöckner-Aktien in den Vereinigten Staaten Anwendung, sodass keiner anderen Person Ansprüche aus diesen Gesetzen zustehen.
Jede Vereinbarung, die mit der Bieterin infolge der Annahme des Übernahmeangebots geschlossen wird, unterliegt ausschließlich den Gesetzen der Bundesrepublik Deutschland und ist entsprechend auszulegen. Es kann für Klöckner-Aktionäre aus den Vereinigten Staaten (oder aus anderen Rechtsordnungen als Deutschland) schwierig sein, ihre Rechte und Ansprüche, die im Zusammenhang mit dem Übernahmeangebot nach dem U.S. Securities Act (oder anderen ihnen bekannten Gesetzen) entstehen, durchzusetzen, da die Bieterin und Klöckner außerhalb der Vereinigten Staaten (oder der Rechtsordnung, in der der Aktionär ansässig ist) ansässig sind und ihre jeweiligen Führungskräfte und Direktoren außerhalb der Vereinigten Staaten (oder der Rechtsordnung, in der der Aktionär ansässig ist) ansässig sind. Es könnte unmöglich sein, ein nicht-amerikanisches Unternehmen oder dessen Führungskräfte und Direktoren vor einem nicht-amerikanischen Gericht wegen Verstößen gegen US-Wertpapiergesetze zu verklagen. Es könnte auch unmöglich sein, ein nicht-amerikanisches Unternehmen oder dessen Tochtergesellschaften zu zwingen, sich dem Urteil eines US-Gerichts zu unterwerfen.
Zukunftsgerichtete Aussagen:
Diese Pressemitteilung enthält zukunftsgerichtete Aussagen, einschließlich zukunftsgerichteter Aussagen im Sinne des U.S. Private Securities Litigation Reform Act von 1995. Solche zukunftsgerichteten Aussagen umfassen unter anderem, jedoch nicht ausschließlich, Aussagen zu den Plänen, Zielen, Erwartungen und Absichten von Worthington Steel und Klöckner im Zusammenhang mit der Übernahme und den Vorteilen der Transaktion, den erwarteten Ergebnissen der geplanten Übernahme, einschließlich der geschätzten Kosten, operativen und kommerziellen Synergien und dem Zeitplan für die Realisierung dieser Synergien, den Auswirkungen auf die Erträge von Worthington Steel, die erwartete Pro-forma-Nettoverschuldungsquote von Worthington Steel nach der Transaktion und die Ziele für die Nettoverschuldungsquote nach der Transaktion, den erwarteten Zeitplan für den Abschluss der Übernahme sowie andere Aussagen, die keine historischen oder gegenwärtigen Tatsachen darstellen und die durch Begriffe wie „erwartet, „glaubt“, „anticipates“ „rechnet mit“, „ist der Ansicht“, „versucht“, „schätzt“, „beabsichtigt“, „plant“, „nimmt an“, „kann“, „wird“, „würde“, „sollte“, „strebt an“ sowie ähnliche Ausdrücke gekennzeichnet sind. Zukunftsgerichtete Aussagen beruhen auf gegenwärtigen Absichten, Annahmen oder Erwartungen und beinhalten Risiken und Unsicherheiten, die dazu führen können, dass die tatsächlichen Ergebnisse wesentlich von den in solchen zukunftsgerichteten Aussagen ausdrücklich oder implizit dargestellten Ergebnissen abweichen. Faktoren, die dazu führen können, dass die Ergebnisse wesentlich von den derzeitigen Erwartungen abweichen, umfassen unter anderem, jedoch nicht ausschließlich, Risiken und Unsicherheiten in Bezug auf die jeweiligen Geschäftstätigkeiten von Worthington Steel und Klöckner sowie die geplante Übernahme, und die tatsächlichen Ergebnisse können wesentlich abweichen. Diese Risiken und Unsicherheiten umfassen unter anderem, jedoch nicht ausschließlich: (i) die Fähigkeit der Parteien, die geplante Übernahme zu den erwarteten Bedingungen und innerhalb des erwarteten Zeitrahmens erfolgreich abzuschließen, einschließlich des Erhalts der erforderlichen behördlichen Genehmigungen und der Erfüllung sonstiger Bedingungen für den Abschluss der Übernahme; (ii) die Fähigkeit der Parteien, die erforderliche Mindestannahmeschwelle des ausgegebenen Aktienkapitals von Klöckner zum Ende der Annahmefrist zu erreichen, einschließlich infolge der Angebotsänderung, die denjenigen Klöckner-Aktionären, die ihre Klöckner-Aktien vor Veröffentlichung der Angebotsänderung in das Angebot eingeliefert haben, ein gesetzliches Rücktrittsrecht von ihrer Annahme des Angebots bis zum Ablauf der Annahmefrist einräumt; (iii) die Finanzierungsvereinbarungen im Zusammenhang mit der Übernahme; (iv) die Auswirkungen der Transaktion auf die Geschäftstätigkeit von Worthington Steel und Klöckner, einschließlich der Auswirkungen auf die künftige Finanzlage und Performance des kombinierten Unternehmens, die Betriebsergebnisse, Strategie und Planung, einschließlich der erwarteten steuerlichen Behandlung, unvorhergesehener Verbindlichkeiten, künftiger Investitionsausgaben, Umsätze, Aufwendungen, Ergebnisse, Synergien, wirtschaftlicher Performance, Verschuldung, Verluste, künftiger Aussichten sowie der Geschäfts- und Managementstrategien für die Führung, Expansion und das Wachstum der Geschäftstätigkeit des neu kombinierten Unternehmens; (v) die potenziellen Auswirkungen der Ankündigung oder des Vollzugs der geplanten Übernahme auf die Beziehungen zu Kunden, Lieferanten und sonstigen Dritten; (vi) die Fähigkeit des kombinierten Unternehmens, die erwarteten Kostensynergien oder die Ergebnissteigerung je Aktie zu realisieren; sowie (vii) die weiteren Faktoren, die in den von Worthington Steel bei der U.S. Securities and Exchange Commission (SEC) eingereichten Berichten beschrieben sind, einschließlich des zuletzt eingereichten Annual Report on Form 10-K und der nachfolgenden Quarterly Reports on Form 10-Q unter der Überschrift „Risk Factors“, sowie die weiteren Risiken, die in den Einreichungen von Worthington Steel bei der SEC erörtert werden. Darüber hinaus
beruhen diese Aussagen auf Annahmen, die Änderungen unterliegen. Ferner kann nicht ausgeschlossen werden, dass Worthington Steel und/oder Klöckner ihre in Dokumenten oder Mitteilungen oder in dem noch zu veröffentlichenden Angebotsdokument geäußerten Absichten und Einschätzungen nach Veröffentlichung der Dokumente, Mitteilungen oder des Angebotsdokuments ändern werden. Diese Pressemitteilung bezieht sich ausschließlich auf den Stand zum Datum dieser Mitteilung. Worthington Steel und Klöckner lehnen jeweils jede Verpflichtung ab, die hierin enthaltenen Informationen zu aktualisieren.
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Worthington Steel kündigt Beginn der Annahmefrist für freiwilliges Barangebot über 11,00 € je Aktie an die Aktionäre der Klöckner & Co SE an
05.02.2026 / 11:47 CET/CEST
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NICHT ZUR TEILWEISEN ODER VOLLSTÄNDIGEN VERÖFFENTLICHUNG ODER VERTEILUNG IN ODER AUS LÄNDERN, IN DENEN DIES GEGEN GESETZLICHE VORSCHRIFTEN VERSTOSSEN WÜRDE
Worthington Steel kündigt Beginn der Annahmefrist für freiwilliges Barangebot über 11,00 € je Aktie an die Aktionäre der Klöckner & Co SE an
Highlights:
- Nach der Gestattung durch die BaFin hat Worthington Steel GmbH die Angebotsunterlage für ihr freiwilliges öffentliches Übernahmeangebot für die Klöckner & Co SE veröffentlicht
- Aktionäre von Klöckner & Co können ihre Aktien gegen eine Bargegenleistung von 11,00 € je Aktie andienen; die Annahmefrist beginnt heute und endet am 12. März 2026
- Das Angebot bietet den Aktionären von Klöckner & Co eine attraktive Möglichkeit, den Wert von Klöckner & Co bereits heute mit einer signifikanten Prämie von rund 98 % gegenüber dem unbeeinflussten volumengewichteten durchschnittlichen Aktienkurs der letzten drei Monate bis einschließlich 5. Dezember 2025 zu realisieren, vorbehaltlich der in der Angebotsunterlage dargelegten Bestimmungen und Bedingungen
- Vorstand und Aufsichtsrat von Klöckner & Co begrüßen das Angebot und beabsichtigen, vorbehaltlich der Prüfung der Angebotsunterlage, den Aktionären von Klöckner & Co die Annahme des Angebots zu empfehlen
- SWOCTEM GmbH, der größte Aktionär von Klöckner & Co, hat sich unwiderruflich verpflichtet, seine Aktien in das Angebot anzudienen, und stellt damit eine starke Unterstützung auf Aktionärsseite sicher
COLUMBUS, OHIO (5. Februar 2026) – Worthington Steel, Inc. (NYSE: WS) hat heute den Beginn der Annahmefrist für das freiwillige öffentliche Übernahmeangebot durch ihre mittelbare, hundertprozentige Tochtergesellschaft Worthington Steel GmbH („Worthington Steel“ oder die „Bieterin“) für alle ausstehenden Aktien der Klöckner & Co SE („Klöckner & Co“) bekannt gegeben. Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht („BaFin“) hat die Veröffentlichung der Angebotsunterlage gemäß dem Wertpapiererwerbs- und Übernahmegesetz (WpÜG) gestattet.
Ab heute können Aktionäre von Klöckner & Co das Angebot annehmen, indem sie ihre Aktien zu einer Bargegenleistung von 11,00 € je Klöckner & Co-Aktie (die „Angebotsgegenleistung“) andienen. Die Annahmefrist läuft vom 5. Februar 2026 bis zum 12. März 2026, 24:00 Uhr (Ortszeit Frankfurt am Main) / 19:00 Uhr (Ortszeit New York).
Die Angebotsgegenleistung entspricht einer signifikanten Prämie von rund 98 % gegenüber dem unbeeinflussten volumengewichteten durchschnittlichen Aktienkurs der letzten drei Monate bis einschließlich 5. Dezember 2025, dem letzten Handelstag vor der Veröffentlichung der Ad-hoc-Mitteilung der Gesellschaft im Zusammenhang mit dem potenziellen Übernahmeangebot. Darüber hinaus entspricht er einer Prämie von rund 81 % gegenüber dem Schlusskurs am 5. Dezember 2025.
Neben einer attraktiven Prämie haben Aktionäre, die ihre Klöckner & Co-Aktien in das Angebot andienen, weiterhin die Möglichkeit, von einer möglichen Dividendenzahlung für das Geschäftsjahr 2025 zu profitieren. Das von beiden Unternehmen unterzeichnete Business Combination Agreement sieht vor, dass Klöckner & Co eine Dividende von bis zu 0,20 € pro Aktie auszahlen kann, vorbehaltlich geltender gesetzlicher Anforderungen, verfügbarer ausschütterbarer Gewinne und der Zustimmung der Aktionäre auf der Hauptversammlung.
Das Angebot steht unter dem Vorbehalt einer Mindestannahmeschwelle von 65 % sowie weiterer marktüblicher Vollzugsbedingungen.
Aktionäre von Klöckner & Co, die das Angebot annehmen möchten, sollten umgehend ihre Depotbank oder ihren sonstigen Wertpapierdienstleister, bei dem ihre Klöckner & Co-Aktien verwahrt werden, kontaktieren. Das Angebot unterliegt den in der von der BaFin gestatteten Angebotsunterlage festgelegten Bedingungen und weiteren Bestimmungen (die „Angebotsunterlage“).
„Unser Angebot bietet den Aktionären von Klöckner & Co die Möglichkeit, Wert zu einem signifikanten Aufschlag in bar zu realisieren“, sagt Geoff Gilmore, President und CEO von Worthington Steel.
Sowohl der Vorstand als auch der Aufsichtsrat von Klöckner & Co haben erklärt, dass sie das Angebot begrüßen und beabsichtigen, vorbehaltlich der Prüfung der Angebotsunterlage und der Veröffentlichung ihrer begründeten Stellungnahme gemäß § 27 WpÜG, den Aktionären von Klöckner & Co die Annahme des Angebots zu empfehlen.
SWOCTEM GmbH, der größte Aktionär von Klöckner & Co, hat sich unwiderruflich verpflichtet, seine Aktien, die rund 42 % des Grundkapitals repräsentieren, in das Angebot anzudienen.
Die Angebotsunterlage und weitere Informationen im Zusammenhang mit dem Angebot sind ab heute auf folgender Website veröffentlicht: www.strong-for-good.com
Über Worthington Steel
Worthington Steel (NYSE: WS) ist ein Metallverarbeiter, der gemeinsam mit seinen Kunden hochtechnische und maßgeschneiderte Lösungen entwickelt. Die Expertise von Worthington Steel in der Verarbeitung von flachgewalztem Stahl, Elektrostahl-Lamellen sowie maßgeschneiderten Tailor-Welded-Lösungen trägt zur Nachhaltigkeit der Stahlindustrie bei.
Als einer der führenden Metallverarbeiter in Nordamerika nutzt Worthington Steel mit rund 6.000 Mitarbeitenden das Potenzial von Stahl, um die Visionen seiner Kunden durch wertschöpfende Verarbeitungskapazitäten voranzubringen – darunter Verzinken, Beizen, konfiguriertes Zuschnittstanzen (Configured Blanking), spezialisierte Kaltumformung, Leichtbau sowie die Fertigung elektrischer Lamellen. Mit Hauptsitz in Columbus, Ohio, betreibt Worthington Steel 37 Werke in sieben US-Bundesstaaten und zehn Ländern weltweit. Auf Basis einer People-first-Philosophie, eines klaren Bekenntnisses zu Nachhaltigkeit und eines bewährten Geschäftsmodells verfolgt Worthington Steel das Ziel, positive Erträge zu erzielen: durch verlässliche und innovative Lösungen für Kunden, Entwicklungsmöglichkeiten für Mitarbeitende und die Stärkung seiner Gemeinschaften.
Medienkontakte:
Worthington Steel
Melissa Dykstra
Vice President, Corporate Communications and Investor Relations
Telefon: 614-840-4144
Melissa.Dykstra@WorthingtonSteel.com
Medienkontakt für Europa
Brunswick Group
Julia Klostermann
Director
Telefon: +49 174-740-2796
JKlostermann@brunswickgroup.com
Wichtige Hinweise:
Diese Pressemitteilung stellt weder ein Angebot zum Erwerb noch eine Aufforderung zur Abgabe eines Angebots zum Verkauf von Klöckner & Co-Aktien dar. Die endgültigen Bestimmungen in Bezug auf das Übernahmeangebot sind in der von der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht ("BaFin") zur Veröffentlichung zugelassenen Angebotsunterlage enthalten. Investoren und Inhabern von Klöckner & Co-Aktien wird dringend empfohlen, die Angebotsunterlage und alle sonstigen mit dem Übernahmeangebot zusammenhängenden Dokumente zu lesen, da sie wichtige Informationen enthalten. Die Angebotsunterlage für das Übernahmenagebot (auf Deutsch und einer unverbindlichen englischen Übersetzung) mit den genauen Bedingungen und Bestimmungen sowie weiteren Informationen bezüglich des Übernahmeangebots ist neben weiteren Informationen im Internet unter http://strong-for-good.com/ veröffentlicht.
Das Übernahmeangebot erfolgt ausschließlich auf Grundlage der anwendbaren Bestimmungen des deutschen Rechts, insbesondere des Wertpapiererwerbs- und Übernahmegesetzes (WpÜG) und bestimmter Wertpapiergesetze der Vereinigten Staaten von Amerika (die „Vereinigten Staaten“ oder „U.S.“). Das Übernahmeangebot wird nicht im Einklang mit den gesetzlichen Anforderungen einer anderen Rechtsordnung als der Bundesrepublik Deutschland oder den Vereinigten Staaten (soweit anwendbar) gemacht. Dementsprechend wurden außerhalb der Bundesrepublik Deutschland oder der Vereinigten Staaten keine Ankündigungen, Registrierungen, Genehmigungen oder Autorisierungen für das Angebot vorgenommen, arrangiert oder erteilt. Investoren und Inhaber von Klöckner & Co-Aktien können nicht beanspruchen, durch die Anlegerschutzgesetze einer anderen Rechtsordnung als der Bundesrepublik Deutschland oder der Vereinigten Staaten (soweit anwendbar) geschützt zu sein. Vorbehaltlich der in der Angebotsunterlage beschriebenen Ausnahmen und etwaiger von den zuständigen Aufsichtsbehörden zu gewährenden Ausnahmen wird kein Übernahmeangebot direkt oder indirekt in einer Rechtsordnung gemacht, in der dies einen Verstoß gegen das anwendbare nationale Recht darstellen würde. Diese Pressemitteilung darf weder ganz noch teilweise in einer Rechtsordnung veröffentlicht oder anderweitig verbreitet werden, in der das Übernahmeangebot nach geltendem nationalem Recht untersagt wäre.
Die Bieterin und/oder mit der Bieterin verbundene Unternehmen oder verbundene Unternehmen ihres Finanzberaters können Klöckner & Co-Aktien in anderer Weise als im Rahmen des Angebots über die Börse oder außerbörslich erwerben oder entsprechende Erwerbsvereinbarungen schließen, oder Derivativgeschäfte in Bezug auf Klöckner & Co-Aktien abschließen, sofern dies außerhalb der Vereinigten Staaten und im Einklang mit den anwendbaren deutschen Rechtsvorschriften, insbesondere dem WpÜG, erfolgt. Diese Erwerbe können entweder über die Börse zu den jeweils geltenden Kursen oder im Rahmen außerbörslicher Privatgeschäfte zu ausgehandelten Preisen erfolgen. Informationen über entsprechende Erwerbe oder Erwerbsvereinbarungen, einschließlich der Anzahl der erworbenen oder zu erwerbenden Klöckner & Co-Aktien und der gezahlten oder vereinbarten Gegenleistung, werden unverzüglich in deutscher und englischer Sprache veröffentlicht, wenn und soweit dies nach dem Recht der Bundesrepublik Deutschland, der Vereinigten Staaten oder einer anderen relevanten Rechtsordnung erforderlich ist.
Das in dieser Pressemitteilung genannte Übernahmeangebot bezieht sich auf Aktien einer deutschen Gesellschaft und unterliegt den gesetzlichen Vorschriften der Bundesrepublik Deutschland über die Durchführung eines solchen Angebots, die sich in wesentlichen Punkten von den entsprechenden Vorschriften der Vereinigten Staaten und anderer Rechtsordnungen unterscheiden. Die an anderer Stelle enthaltenen Finanzinformationen über die Bieterin und Klöckner & Co, einschließlich der in der Angebotsunterlage enthaltenen Informationen, werden in Übereinstimmung mit den in der Bundesrepublik Deutschland geltenden Vorschriften erstellt und nicht nach den in den Vereinigten Staaten allgemein anerkannten Rechnungslegungsgrundsätzen; sie sind daher möglicherweise nicht mit Finanzinformationen über Unternehmen aus den Vereinigten Staaten oder aus anderen Rechtsordnungen außerhalb der Bundesrepublik Deutschland vergleichbar. Das Übernahmeangebot wird nicht Gegenstand eines Prüf- oder Registrierungsverfahrens einer Aufsichtsbehörde außerhalb Deutschlands sein und wurde von keiner solcher Aufsichtsbehörde genehmigt oder empfohlen. Aktionäre von Klöckner & Co mit Wohnsitz, Sitz oder gewöhnlichem Aufenthalt in den Vereinigten Staaten werden darauf hingewiesen, dass das Übernahmeangebot im Hinblick auf Wertpapiere einer Gesellschaft abgegeben wird, die ein ausländischer Privatemittent (foreign private issuer) im Sinne des Securities Exchange Act der Vereinigten Staaten von 1934 in seiner aktuellen Fassung (der „U.S. Exchange Act“) ist und deren Aktien nicht gemäß Section 12 des U.S. Exchange Act registriert sind. Das Übernahmeangebot wird in den Vereinigten Staaten auf Grundlage der Tier-II-Ausnahme von bestimmten Anforderungen des U.S. Exchange Act erfolgen und grundsätzlich den Offenlegungs- und sonstigen Vorschriften und Verfahren der Bundesrepublik Deutschland unterliegen, die sich von den Vorschriften und Verfahren in den Vereinigten Staaten unterscheiden. Das Übernahmeangebot wird den in den Vereinigten Staaten ansässigen Aktionären von Klöckner & Co zu denselben Bedingungen unterbreitet wie allen übrigen Aktionären der Gesellschaft, denen ein Angebot gemacht wird. Sämtliche Informationsunterlagen, einschließlich dieser Pressemitteilung, werden den Aktionären in den Vereinigten Staaten in einer Weise zur Verfügung gestellt, die mit der Verteilung dieser Unterlagen an die übrigen Aktionäre der Gesellschaft vergleichbar ist. Soweit das Übernahmeangebot den US-Wertpapiergesetzen unterliegt, finden diese Gesetze ausschließlich auf Inhaber von Klöckner & Co-Aktien in den Vereinigten Staaten Anwendung, sodass keiner anderen Person Ansprüche aus diesen Gesetzen zustehen.
Jede Vereinbarung, die mit der Bieterin infolge der Annahme des geplanten Übernahmeangebots geschlossen wird, unterliegt ausschließlich den Gesetzen der Bundesrepublik Deutschland und ist entsprechend auszulegen. Es kann für Aktionäre aus den Vereinigten Staaten (oder aus anderen Rechtsordnungen als Deutschland) schwierig sein, ihre Rechte und Ansprüche, die im Zusammenhang mit dem Übernahmeangebot nach dem U.S. Securities Act (oder anderen ihnen bekannten Gesetzen) entstehen, durchzusetzen, da die Bieterin und Klöckner & Co außerhalb der Vereinigten Staaten (oder der Rechtsordnung, in der der Aktionär ansässig ist) ansässig sind und ihre jeweiligen Führungskräfte und Direktoren außerhalb der Vereinigten Staaten (oder der Rechtsordnung, in der der Aktionär ansässig ist) ansässig sind. Es könnte unmöglich sein, ein nicht-amerikanisches Unternehmen oder dessen Führungskräfte und Direktoren vor einem nicht-amerikanischen Gericht wegen Verstößen gegen US-Wertpapiergesetze zu verklagen. Es könnte auch unmöglich sein, ein nicht-amerikanisches Unternehmen oder dessen Tochtergesellschaften zu zwingen, sich dem Urteil eines US-Gerichts zu unterwerfen.
Zukunftsgerichtete Aussagen:
Diese Pressemitteilung enthält zukunftsgerichtete Aussagen, einschließlich zukunftsgerichteter Aussagen im Sinne des U.S. Private Securities Litigation Reform Act von 1995. Solche zukunftsgerichteten Aussagen umfassen unter anderem, jedoch nicht ausschließlich, Aussagen zu den Plänen, Zielen, Erwartungen und Absichten von Worthington Steel und Klöckner & Co im Zusammenhang mit der Übernahme und den Vorteilen der Transaktion, den erwarteten Ergebnissen der geplanten Übernahme, einschließlich der geschätzten Kosten, operativen und kommerziellen Synergien und dem Zeitplan für die Realisierung dieser Synergien, den Auswirkungen auf die Erträge von Worthington Steel, die erwartete Pro-forma-Nettoverschuldungsquote von Worthington Steel nach der Transaktion und die Ziele für die Nettoverschuldungsquote nach der Transaktion, den erwarteten Zeitplan für den Abschluss der Übernahme sowie andere Aussagen, die keine historischen oder gegenwärtigen Tatsachen darstellen und die durch Begriffe wie „erwartet, „glaubt“, „vorhersehen“ „rechnet mit“, „ist der Ansicht“, „versucht“, „schätzt“, „beabsichtigt“, „plant“, „nimmt an“, „kann“, „wird“, „würde“, „sollte“, „strebt an“ sowie ähnliche Ausdrücke gekennzeichnet sind. Zukunftsgerichtete Aussagen beruhen auf gegenwärtigen Absichten, Annahmen oder Erwartungen und beinhalten Risiken und Unsicherheiten, die dazu führen können, dass die tatsächlichen Ergebnisse wesentlich von den in solchen zukunftsgerichteten Aussagen ausdrücklich oder implizit dargestellten Ergebnissen abweichen. Faktoren, die dazu führen können, dass die Ergebnisse wesentlich von den derzeitigen Erwartungen abweichen, umfassen unter anderem, jedoch nicht ausschließlich, Risiken und Unsicherheiten in Bezug auf die jeweiligen Geschäftstätigkeiten von Worthington Steel und Klöckner & Co sowie die geplante Übernahme, und die tatsächlichen Ergebnisse können wesentlich abweichen. Diese Risiken und Unsicherheiten umfassen unter anderem, jedoch nicht ausschließlich: (i) die Fähigkeit der Parteien, die geplante Übernahme zu den erwarteten Bedingungen und innerhalb des erwarteten Zeitrahmens erfolgreich abzuschließen, einschließlich des Erhalts der erforderlichen behördlichen Genehmigungen und der Erfüllung sonstiger Bedingungen für den Abschluss der Übernahme; (ii) die Fähigkeit der Parteien, die erforderliche Mindestannahmeschwelle des ausgegebenen Aktienkapitals von Klöckner & Co zum Ende der Annahmefrist zu erreichen; (iii) die Finanzierungsvereinbarungen im Zusammenhang mit der Übernahme; (iv) die Auswirkungen der Transaktion auf die Geschäftstätigkeit von Worthington Steel und Klöckner & Co, einschließlich der Auswirkungen auf die künftige Finanzlage und Performance des kombinierten Unternehmens, die Betriebsergebnisse, Strategie und Planung, einschließlich der erwarteten steuerlichen Behandlung, unvorhergesehener Verbindlichkeiten, künftiger Investitionsausgaben, Umsätze, Aufwendungen, Ergebnisse, Synergien, wirtschaftlicher Performance, Verschuldung, Verluste, künftiger Aussichten sowie der Geschäfts- und Managementstrategien für die Führung, Expansion und das Wachstum der Geschäftstätigkeit des neu kombinierten Unternehmens; (v) die potenziellen Auswirkungen der Ankündigung oder des Vollzugs der geplanten Übernahme auf die Beziehungen zu Kunden, Lieferanten und sonstigen Dritten; (vi) die Fähigkeit des kombinierten Unternehmens, die erwarteten Kostensynergien oder die Ergebnissteigerung je Aktie zu realisieren; sowie (vii) die weiteren Faktoren, die in den von Worthington Steel bei der U.S. Securities and Exchange Commission (SEC) eingereichten Berichten beschrieben sind, einschließlich des zuletzt eingereichten Annual Report on Form 10-K und der nachfolgenden Quarterly Reports on Form 10-Q unter der Überschrift „Risk Factors“, sowie die weiteren Risiken, die in den Einreichungen von Worthington Steel bei der SEC erörtert werden. Darüber hinaus beruhen diese Aussagen auf Annahmen, die Änderungen unterliegen. Ferner kann nicht ausgeschlossen werden, dass Worthington Steel und/oder Klöckner & Co ihre in Dokumenten oder Mitteilungen oder in der veröffentlichten Angebotsunterlage geäußerten Absichten und Einschätzungen nach Veröffentlichung der Dokumente, Mitteilungen oder der Angebotsunterlage ändern werden. Diese Pressemitteilung bezieht sich ausschließlich auf den Stand zum Datum dieser Mitteilung. Worthington Steel und Klöckner & Co lehnen jeweils jede Verpflichtung ab, die hierin enthaltenen Informationen zu aktualisieren.
05.02.2026 CET/CEST Veröffentlichung einer Corporate News/Finanznachricht, übermittelt durch EQS News - ein Service der EQS Group. Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent / Herausgeber verantwortlich.
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| Sprache: |
Deutsch |
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Worthington Steel GmbH |
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Graf-Zeppelin-Straße 29 |
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72202 Nagold |
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Deutschland |
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2272044 |
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EQS News-Service |
2272044 05.02.2026 CET/CEST
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| 05.02.2026 | Übernahmeangebot / Zielgesellschaft: Klöckner & Co SE; Bieter: Worthington Steel GmbH
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Worthington Steel GmbH / Übernahmeangebot
Übernahmeangebot / Zielgesellschaft: Klöckner & Co SE; Bieter: Worthington Steel GmbH
05.02.2026 / 11:45 CET/CEST
Veröffentlichung einer WpÜG-Mitteilung, übermittelt durch EQS News - ein Service der EQS Group.
Für den Inhalt der Mitteilung ist der Bieter verantwortlich.
Worthington Steel GmbH
Stuttgart
Hinweisbekanntmachung nach § 14 Abs. 3 Satz 1 Nr. 2 des Wertpapiererwerbs- und Übernahmegesetzes (WpÜG)
DIE IN DIESEM DOKUMENT ENTHALTENEN INFORMATIONEN SIND WEDER GANZ NOCH TEILWEISE ZUR VERÖFFENTLICHUNG, VERBREITUNG ODER WEITERGABE IN, INNERHALB VON ODER AUS LÄNDERN BESTIMMT, IN DEM EINE SOLCHE VERÖFFENTLICHUNG, VERBREITUNG ODER WEITERGABE EINE VERLETZUNG DER RELEVANTEN RECHTLICHEN BESTIMMUNGEN DIESER LÄNDER DARSTELLEN WÜRDE.
Die Angebotsunterlage ("Angebotsunterlage") zum freiwilligen öffentliche Übernahmeangebot (Barangebot) ("Übernahmeangebot") der Worthington Steel GmbH, Stuttgart, Deutschland, ("Bieterin") an die Aktionäre der Klöckner & Co SE, Düsseldorf, Deutschland, ("Gesellschaft") zum Erwerb aller von ihnen gehaltenen auf den Namen lautenden Stückaktien ("Klöckner-Aktien") der Klöckner & Co SE (ISIN DE000KC01000) ("Klöckner-Aktionäre") sowie eine unverbindliche englische Übersetzung der Angebotsunterlage sind ab dem heutigen Tag im Internet unter http://strong-for-good.com/ abrufbar.
Außerdem sind Exemplare der Angebotsunterlage ab dem heutigen Tag zur kostenfreien Ausgabe im Inland bei der BNP Paribas S.A. Niederlassung Deutschland, Senckenberganlage 19, 60325 Frankfurt am Main, Deutschland, erhältlich (Bestellungen per E-Mail an Frankfurt.gct.operations@bnpparibas.com unter Angabe einer Postadresse für den Postversand).
Stuttgart, 5. Februar 2026
Worthington Steel GmbH
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Wichtige Informationen:
Diese Bekanntmachung stellt weder ein Angebot zum Kauf noch eine Aufforderung zur Abgabe eines Angebots zum Verkauf von Klöckner-Aktien dar. Die Bedingungen über das Übernahmeangebot sind in der von der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht ("BaFin") zur Veröffentlichung zugelassenen Angebotsunterlage enthalten. Anlegern und Inhabern von Klöckner-Aktien wird dringend empfohlen, die Angebotsunterlage und alle anderen mit dem Übernahmeangebot zusammenhängenden Dokumente zu lesen, da sie wichtige Informationen enthalten.
Das Übernahmeangebot wird ausschließlich auf der Grundlage der anwendbaren Vorschriften des deutschen Rechts, insbesondere des Wertpapiererwerbs- und Übernahmegesetzes (WpÜG) und bestimmter wertpapierrechtlicher Vorschriften der Vereinigten Staaten von Amerika (die "Vereinigten Staaten" oder "U.S.") durchgeführt. Das Übernahmeangebot wird nicht in Übereinstimmung mit den gesetzlichen Bestimmungen einer anderen Rechtsordnung als der Bundesrepublik Deutschland oder den Vereinigten Staaten (soweit anwendbar) abgegeben. Dementsprechend sind außerhalb der Bundesrepublik Deutschland oder der Vereinigten Staaten (soweit anwendbar) keine Bekanntmachungen, Registrierungen, Zulassungen oder Genehmigungen für das Übernahmeangebot erfolgt, veranlasst oder erteilt worden. Anleger und Inhaber von Klöckner-Aktien können nicht beanspruchen, durch die Anlegerschutzgesetze einer anderen Rechtsordnung als der der Bundesrepublik Deutschland oder der Vereinigten Staaten (soweit anwendbar) geschützt zu sein. Vorbehaltlich der in der Angebotsunterlage beschriebenen Ausnahmen und etwaiger von den zuständigen Aufsichtsbehörden zu erteilender Befreiungen wird kein Übernahmeangebot direkt oder indirekt in einer Rechtsordnung unterbreitet, in der dies einen Verstoß gegen das anwendbare nationale Recht darstellen würde. Diese Bekanntmachung darf weder ganz noch teilweise in einer Rechtsordnung veröffentlicht oder anderweitig verbreitet werden, in der das Übernahmeangebot nach geltendem nationalen Recht untersagt wäre.
Die Bieterin und/oder mit der Bieterin verbundene Unternehmen oder verbundene Unternehmen ihres Finanzberaters können Klöckner-Aktien in anderer Weise als im Rahmen des Angebots über die Börse oder außerbörslich erwerben oder entsprechende Erwerbsvereinbarungen schließen, oder Derivativgeschäfte in Bezug auf Klöckner-Aktien abschließen, sofern dies außerhalb der Vereinigten Staaten und im Einklang mit den anwendbaren deutschen Rechtsvorschriften, insbesondere dem WpÜG, erfolgt. Diese Käufe können entweder auf dem freien Markt zu aktuellen Preisen oder in privaten Transaktionen zu ausgehandelten Preisen erfolgen. Informationen über entsprechende Erwerbe oder Erwerbsvereinbarungen, einschließlich der Anzahl der erworbenen oder zu erwerbenden Klöckner-Aktien und der gezahlten oder vereinbarten Gegenleistung, werden unverzüglich in deutscher und englischer Sprache veröffentlicht, wenn und soweit dies nach dem Recht der Bundesrepublik Deutschland, der Vereinigten Staaten oder einer anderen relevanten Rechtsordnung erforderlich ist.
Das hiermit bekanntgegebene Übernahmeangebot bezieht sich auf Aktien einer deutschen Gesellschaft und unterliegt den gesetzlichen Bestimmungen der Bundesrepublik Deutschland zur Durchführung eines solchen Angebots, die sich in einigen wesentlichen Punkten von denen der Vereinigten Staaten und anderer Rechtsordnungen unterscheiden. Die an anderer Stelle, auch in der Angebotsunterlage, enthaltenen Finanzinformationen über die Bieterin und die Gesellschaft werden nach den in der Bundesrepublik Deutschland geltenden Vorschriften und nicht nach den in den Vereinigten Staaten allgemein anerkannten Rechnungslegungsgrundsätzen erstellt; sie sind daher möglicherweise nicht mit Finanzinformationen vergleichbar, die sich auf U.S.-amerikanische Unternehmen oder Unternehmen aus anderen Rechtsordnungen außerhalb der Bundesrepublik Deutschland beziehen. Das Übernahmeangebot wurde keinem Prüfungs- oder Registrierungsverfahren einer Wertpapieraufsichtsbehörde außerhalb Deutschlands unterworfen und wurde von keiner Wertpapieraufsichtsbehörde genehmigt oder empfohlen. Klöckner-Aktionäre mit Wohnsitz, Sitz oder gewöhnlichen Aufenthalt in den Vereinigten Staaten werden darauf hingewiesen, dass das Übernahmeangebot im Hinblick auf Wertpapiere einer Gesellschaft abgegeben wird, die ein ausländischer Privatemittent (foreign private issuer) im Sinne des Securities Exchange Act der Vereinigten Staaten von 1934 in seiner aktuellen Fassung (der „U.S. Exchange Act“) ist und deren Aktien nicht gemäß Section 12 des U.S. Exchange Act registriert sind, und dass die Gesellschaft nicht den regelmäßigen Berichtspflichten nach dem U.S. Exchange Act unterliegt und keine Berichte bei der U.S. Securities and Exchange Commission (der „SEC“) einreichen muss und dies auch nicht tut. Das Übernahmeangebot wird in den Vereinigten Staaten gemäß Section 14(e) und Regulation 14E des U.S. Exchange Act, vorbehaltlich der Ausnahmeregelung von Rule 14d-1(d) des U.S. Exchange Act, für ein Tier II Übernahmeangebot durchgeführt und unterliegt grundsätzlich den Offenlegungs- und anderen Vorschriften und Verfahren der Bundesrepublik Deutschland, einschließlich des Zeitplans für das Übernahmeangebot, der Abwicklungsverfahren, des Rücktritts, des Verzichts auf Bedingungen und des Zeitpunkts der Zahlungen, die sich von denjenigen der Vereinigten Staaten unterscheiden. Das Übernahmeangebot wird den in den Vereinigten Staaten ansässigen Klöckner-Aktionären zu denselben Bedingungen unterbreitet wie allen anderen Klöckner-Aktionären, denen ein Angebot unterbreitet wird. Alle Informationsdokumente, einschließlich dieser Bekanntmachung, werden an die U.S.-amerikanischen Klöckner-Aktionäre in einer Weise verteilt, die mit der Methode vergleichbar ist, mit der diese Dokumente den anderen Klöckner-Aktionären zu Verfügung gestellt werden. Soweit das Übernahmeangebot den Wertpapiergesetzen der Vereinigten Staaten unterliegt, gelten diese Gesetze nur für Klöckner-Aktionäre in den Vereinigten Staaten, und keine andere Person hat irgendwelche Ansprüche nach diesen Gesetzen.
Jede Vereinbarung, die mit der Bieterin infolge der Annahme des Übernahmeangebots geschlossen wird, unterliegt ausschließlich den Gesetzen der Bundesrepublik Deutschland und ist entsprechend auszulegen. Es kann für Aktionäre aus den Vereinigten Staaten (oder aus anderen Rechtsordnungen als Deutschland) schwierig sein, ihre Rechte und Ansprüche, die im Zusammenhang mit dem Übernahmeangebot nach dem U.S. Exchange Act (oder anderen ihnen bekannten Gesetzen) entstehen, durchzusetzen, da die Bieterin und die Gesellschaft außerhalb der Vereinigten Staaten (oder der Rechtsordnung, in der der Aktionär seinen Wohnsitz hat) ansässig sind und ihre jeweiligen Führungskräfte oder Organmitglieder außerhalb der Vereinigten Staaten (oder der Rechtsordnung, in der der Aktionär seinen Wohnsitz hat) ansässig sind. Es könnte unmöglich sein, ein nicht-amerikanisches Unternehmen oder dessen Führungskräfte und Direktoren vor einem nicht-US-Gericht wegen Verstößen gegen US-Wertpapiergesetze zu verklagen. Es könnte auch unmöglich sein, ein nicht-US-Unternehmen oder dessen Tochtergesellschaften zu zwingen, sich dem Urteil eines US-Gerichts zu unterwerfen.
Zukunftsgerichtete Aussagen
Diese Bekanntmachung enthält Aussagen, die, soweit sie nicht auf historischen Fakten beruhen, "zukunftsgerichtete Aussagen" darstellen. Soweit dieses Dokument zukunftsgerichtete Aussagen enthält, sind diese keine Tatsachenbehauptungen und werden durch die Begriffe "erwartet", "glaubt", "ist der Ansicht", "versucht", "schätzt", "beabsichtigt", "plant", "geht davon aus", "kann", "wird", "sollte" und "zielt" und ähnliche Begriffe gekennzeichnet. Diese Aussagen geben die Absichten, Annahmen oder gegenwärtigen Erwartungen und Annahmen der Bieterin und der mit ihr gemeinsam handelnden Personen wieder. Solche zukunftsgerichteten Aussagen beruhen auf gegenwärtigen, nach bestem Wissen vorgenommenen Planungen, Schätzungen und Prognosen der Bieterin und der mit ihr gemeinsam handelnden Personen, die jedoch keine Gewähr für deren zukünftige Richtigkeit bieten (dies gilt insbesondere für Umstände, die außerhalb des Einflussbereichs der Bieterin oder der mit ihr gemeinsam handelnden Personen liegen). Zukunftsgerichtete Aussagen unterliegen Risiken und Unsicherheiten, von denen die meisten schwer vorhersehbar sind und die im Allgemeinen außerhalb der Kontrolle der Bieterin oder der mit ihr gemeinsam handelnden Personen liegen. Es sollte berücksichtigt werden, dass die tatsächlichen zukünftigen Ergebnisse oder Resultate wesentlich von denen abweichen können, die in solchen zukunftsgerichteten Aussagen ausgedrückt oder impliziert werden. Es kann nicht ausgeschlossen werden, dass die Bieterin und die mit ihr gemeinsam handelnden Personen ihre in Dokumenten oder Mitteilungen oder in der veröffentlichten Angebotsunterlage geäußerten Absichten und Einschätzungen nach Veröffentlichung der Dokumente, Mitteilungen oder der Angebotsunterlage ändern werden.
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Diese Veröffentlichung ist verfügbar
im Internet unter: http://strong-for-good.com/
im Internet am: 5. Februar 2026
Stuttgart, 5. Februar 2026
Worthington Steel GmbH
Ende der WpÜG-Mitteilung
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2271380 05.02.2026 CET/CEST
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| 16.01.2026 | Worthington Steel beabsichtigt Klöckner & Co zu übernehmen
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Worthington Steel GmbH
/ Schlagwort(e): Übernahmeangebot
Worthington Steel beabsichtigt Klöckner & Co zu übernehmen
15.01.2026 / 23:23 CET/CEST
Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent / Herausgeber verantwortlich.
Worthington Steel beabsichtigt Klöckner & Co zu übernehmen
Worthington Steel stärkt seine führende Position im nordamerikanischen Metallverarbeitungssektor
Highlights:
- Schaffung des zweitgrößten Stahl-Servicecenter-Unternehmens in Nordamerika mit einem kumulierten Umsatz von über 9,5 Milliarden US-Dollar
- Komplementärer Zusammenschluss stärkt Worthington Steels strategisches Angebot in zentralen Produktkategorien sowie Schlüsselregionen
- Weitere Diversifizierung von Worthington Steels Produktportfolio, Endmärkten und geografischer Präsenz in Nordamerika und Europa
- Es wird erwartet, dass klar umsetzbare und identifizierte jährlich Synergieeffekte von rund 150 Millionen US-Dollar erzielt werden
- Transaktion soll einen deutlichen positiven Effekt auf das Ergebnis pro Aktie (EPS) haben
- Zusammenschluss schafft eine Plattform mit mehreren Möglichkeiten für beschleunigtes Wachstum
- Vollständig durch Barmittel finanzierte Übernahme soll in Form eines freiwilligen öffentlichen Übernahmeangebots in Deutschland durchgeführt werden
- SWOCTEM GmbH, Großaktionär von Klöckner & Co, unterstützt die Transaktion
COLUMBUS, OHIO (15. Januar 2026) – Worthington Steel (NYSE: WS) hat ein Business Combination Agreement mit Klöckner & Co abgeschlossen.
Klöckner & Co ist ein in Deutschland börsennotiertes (XETR: KCO), führendes Servicecenter- und Metallverarbeitungsunternehmen mit rund 110 Standorten in Nordamerika und Europa. Das Unternehmen verfügt über ein breites Produktportfolio, das flachgewalzten Stahl (Blech und Platte), Elektroband, Aluminium, Edelstahl sowie Langprodukte umfasst. In den vergangenen Jahren hat sich Klöckner & Co durch Zukäufe und gezielte Wachstumsstrategien zu einem hochwertigen Verarbeitung- und Fertigungsunternehmen entwickelt.
Die geplante Übernahme fügt sich als strategische Ergänzung nahtlos in Worthington Steels Wachstumsstrategie ein und stärkt die Marktposition des Unternehmens im nordamerikanischen Metallverarbeitungssektor.
Durch den Zusammenschluss entsteht ein größerer und stärker diversifizierter Marktführer in der Metallverarbeitung – mit einem erweiterten Produktangebot und einer umfassenderen geografischen Reichweite. Nach Abschluss der Transaktion wird Worthington Steel gemessen am Umsatz das zweitgrößte Stahl-Service-Center-Unternehmen in Nordamerika sein.
Die Transaktion erweitert Worthington Steels Produktportfolio, den Zugang zu Endmärkten und erhöht die geografische Präsenz des Unternehmens. Das kombinierte Unternehmen profitiert von erweiterten Skaleneffekten, gemeinsamen Best Practices sowie einer höheren operativen Effizienz. Worthington Steel und Klöckner & Co bauen dabei auf einem gemeinsamen Verständnis von Sicherheit, Qualität und operativer Exzellenz auf.
„Dies ist ein strategischer und transformativer Schritt auf der Wachstumsreise von Worthington Steel”, sagt Geoff Gilmore, President und CEO von Worthington Steel. „Mit der Übernahme von Klöckner & Co stärken wir unser Angebot im Bereich der hochwertigen Metallverarbeitung. Wir schaffen Wert für unsere Aktionäre, vertiefen Beziehungen zu unseren Kunden und Lieferanten und eröffnen zusätzliche Wachstumsmöglichkeiten für unsere Mitarbeitenden. Worthington Steel und Klöckner & Co verbindet ein gemeinsamer Anspruch an operative Exzellenz, Innovation und disziplinierte Umsetzung. Durch die Integration der Kompetenzen von Klöckner & Co in Nordamerika und Europa werden wir gemeinsam stärker, bauen ein widerstandsfähigeres Unternehmen auf und steigern den Wert für unsere Aktionäre.“
„Diese Transaktion ist der richtige Schritt für Klöckner & Co, um auf unseren Stärken aufzubauen und unser Geschäft zukunftsfähig aufzustellen“, sagt Guido Kerkhoff, CEO von Klöckner & Co. „Worthington Steel bringt komplementäre Kompetenzen mit und hat einen exzellenten Ruf sowie ein erfahrenes Führungsteam, das unseren Fokus auf operative Exzellenz und nachhaltiges Wachstum teilt. Der Zusammenschluss beider Unternehmen schafft Mehrwert für alle unsere Stakeholder. Zugleich ist Klöckner & Co noch besser positioniert, um unseren strategischen Plan umzusetzen, unsere Kunden zu unterstützen und den langfristigen Erfolg unserer Mitarbeitenden zu fördern.“
Attraktive Transaktionskonditionen
Worthington Steel hat jährliche Kosten-, operative und kommerzielle Synergien in Höhe von rund 150 Millionen US-Dollar überwiegend in Nordamerika identifiziert. Worthington Steel plant diese bis zum Ende des Geschäftsjahres 2028 vollständig zu realisieren.
Die Transaktion wird Worthington Steels Umsatz nahezu verdreifachen – auf rund 9,5 Milliarden US-Dollar – bei einer stabilen Marge von über 7 Prozent, einschließlich Synergien.
Der Angebotspreis impliziert einen Unternehmenswert (Enterprise Value) von 2,4 Milliarden US-Dollar und entspricht einem EV/EBITDA-Multiple[1] von rund 8,5x, basierend auf dem 12-Monats-EBITDA von Klöckner & Co zum 30. September 2025 und 5,5x unter Berücksichtigung erwarteter laufender Synergieeffekte von 150 Millionen US-Dollar.
Darüber hinaus erwartet Worthington Steel, dass die Übernahme innerhalb des ersten vollen Geschäftsjahres das Ergebnis pro Aktie (EPS) deutlich steigern wird.
Umsetzung der Transaktion
Worthington Steel GmbH, die für die Übernahme gegründete Tochtergesellschaft von Worthington Steel, beabsichtigt, ein freiwilliges öffentliches Übernahmeangebot zum Erwerb sämtlicher ausstehenden Aktien von Klöckner & Co zu unterbreiten. Klöckner & Co-Aktionäre, die das Angebot annehmen, erhalten 11 Euro in bar je angedienter Klöckner & Co-Aktie. Vorstand und Aufsichtsrat von Klöckner & Co begrüßen das Angebot und beabsichtigen, vorbehaltlich ihrer Prüfung der Angebotsunterlage, den Aktionären die Annahme des Angebots zu empfehlen. Der Vorstand und das erweiterte Management bleiben nach Abschluss der Transaktion voraussichtlich im Amt.
SWOCTEM GmbH, der größte Aktionär von Klöckner & Co mit einem Anteil von rund 42 Prozent des Grundkapitals, hat mit Worthington Steel eine unwiderrufliche Annahmeverpflichtung (Irrevocable Agreement) geschlossen und sich verpflichtet, seine Aktien in das Angebot von Worthington Steel anzudienen.
Der Vollzug des Angebots steht unter dem Vorbehalt des Erreichens einer Mindestannahmeschwelle von 65 Prozent des ausgegebenen Grundkapitals von Klöckner & Co zum Ende der Annahmefrist sowie der Erteilung der erforderlichen regulatorischen Genehmigungen. Der Abschluss der Transaktion wird in der zweiten Hälfte des Kalenderjahres 2026 erwartet. Weitere Details zum freiwilligen Übernahmeangebot werden in einer Angebotsunterlage gemäß deutschem Wertpapierrecht dargelegt.
Die Angebotsunterlage wird der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) zur Prüfung und Gestattung vorgelegt. Nach Gestattung durch die BaFin werden die Angebotsunterlage sowie sämtliche weiteren Informationen zum Angebot gemäß dem Wertpapiererwerbs- und Übernahmegesetz (WpÜG) unter www.strong-for-good.com veröffentlicht.
Finanzierung und Kapitalstruktur
Worthington Steel beabsichtigt, die Transaktion durch eine Kombination aus vorhandenen liquiden Mitteln und neuer Fremdfinanzierung zu finanzieren. Das Angebot ist vollständig durch verbindliche Finanzierungszusagen gesichert und unterliegt keinen Finanzierungsvorbehalten.
Zum Closing erwartet Worthington Steel eine pro-forma-Nettoverschuldung (Net Leverage) im Bereich von ~4,0x, einschließlich Synergien. Unmittelbar nach Abschluss der Transaktion wird sich Worthington Steel auf den Abbau der Verschuldung und die Realisierung der Synergien konzentrieren, um innerhalb von 24 Monaten nach Closing eine Nettoverschuldung von unter 2,5x zu erreichen.
Worthington Steel bleibt seinem konservativen Finanzierungsansatz und einer ausgewogenen Kapitalallokation verpflichtet, und fokussiert sich weiterhin auf Shareholder Return in Form von Dividenden sowie disziplinierten Reinvestitionen.
Berater und Rechtsberater
Andina Partners International LLP und Bank of America agieren als Finanzberater von Worthington Steel. Latham & Watkins LLP berät Worthington Steel rechtlich. Wells Fargo und Citigroup haben vollständig unterzeichnete Finanzierungszusagen für die Akquisitionsfinanzierung bereitgestellt.
Investoren- und Analystenkonferenz
Worthington Steel wird am 16. Januar 2026 um 8:30 ET (14:30 CET) für die geplante Akquisition von Klöckner & Co eine gesonderte Telefonkonferenz für Analysten und Investoren abhalten.
Die Telefonkonferenz wird per Webcast unter ir.worthingtonsteel.com zugänglich sein. Eine Aufzeichnung des Webcast sowie die begleitenden Präsentationsunterlagen werden im Anschluss unter derselben Website-Adresse zur Verfügung gestellt.
Über Worthington Steel
Worthington Steel (NYSE: WS) ist ein Metallverarbeiter, der gemeinsam mit seinen Kunden hochtechnische und maßgeschneiderte Lösungen entwickelt. Die Expertise von Worthington Steel in der Verarbeitung von flachgewalztem Stahl, Elektrostahl-Lamellen sowie maßgeschneiderten Tailor-Welded-Lösungen trägt zur Nachhaltigkeit der Stahlindustrie bei.
Als einer der führenden Metallverarbeiter in Nordamerika nutzt Worthington Steel mit rund 6.000 Mitarbeitenden das Potenzial von Stahl, um die Visionen seiner Kunden durch wertschöpfende Verarbeitungskapazitäten voranzubringen – darunter Verzinken, Beizen, konfiguriertes Zuschnittstanzen (Configured Blanking), spezialisierte Kaltumformung, Leichtbau sowie die Fertigung elektrischer Lamellen. Mit Hauptsitz in Columbus, Ohio, betreibt Worthington Steel 37 Werke in sieben US-Bundesstaaten und zehn Ländern weltweit. Auf Basis einer People-first-Philosophie, eines klaren Bekenntnisses zu Nachhaltigkeit und eines bewährten Geschäftsmodells verfolgt Worthington Steel das Ziel, positive Erträge zu erzielen: durch verlässliche und innovative Lösungen für Kunden, Entwicklungsmöglichkeiten für Mitarbeitende und die Stärkung seiner Gemeinschaften.
Über Klöckner & Co
Klöckner & Co ist heute einer der größten produzentenunabhängigen Metallverarbeiter und eines der führenden Service-Center-Unternehmen. Mit einem Distributions- und Servicenetz von rund 110 Lager- und Anarbeitungsstandorten, vor allem in Nordamerika und der DACH-Region, bedient Klöckner & Co über 60.000 Kunden. Aktuell beschäftigt der Konzern mehr als 6.000 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter. Im Geschäftsjahr 2024 erwirtschaftete Klöckner & Co einen Umsatz von rund 6,6 Mrd. Euro. Mit einer konsequenten Umsetzung der Unternehmensstrategie strebt Klöckner & Co an, eines der führenden Service-Center- und Metallverarbeitungsunternehmen in Nordamerika und Europa zu werden. Im Fokus stehen dabei die weitere gezielte Expansion des Service-Center- und höherwertigen Geschäfts, die Diversifizierung des Produkt- und Serviceportfolios sowie die Integration weiterer CO2-reduzierter Lösungen unter der Dachmarke Nexigen®.
Die Aktien der Klöckner & Co SE sind an der Frankfurter Wertpapierbörse zum Handel im Regulierten Markt mit weiteren Zulassungsfolgepflichten (Prime Standard) zugelassen. Die Klöckner & Co-Aktie ist im SDAX® -Index der Deutschen Börse gelistet.
ISIN: DE000KC01000; WKN: KC0100; Common Code: 025808576
Medienkontakte:
Worthington Steel
Melissa Dykstra
Vice President, Corporate Communications and Investor Relations
Telefon: 614-840-4144
Melissa.Dykstra@WorthingtonSteel.com
Medienkontakt für Europa
Brunswick Group
Julia Klostermann
Director
Telefon: +49 174-740-2796
Jklostermann@brunswickgroup.com
Wichtige Hinweise:
Diese Pressemitteilung stellt weder ein Angebot zum Erwerb noch eine Aufforderung zur Abgabe eines Angebots zum Verkauf von Klöckner & Co-Aktien dar. Die endgültigen Bestimmungen in Bezug auf das Übernahmeangebot werden im Angebotsdokument offengelegt, nachdem die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) die Veröffentlichung der Angebotsunterlage gestattet hat. Die Bieterin behält sich eine Änderung der Regelungen und Bedingungen des Übernahmeangebots, soweit rechtlich zulässig, vor. Investoren und Inhabern von Klöckner & Co-Aktien wird dringend empfohlen, die Angebotsunterlage und alle sonstigen mit dem Übernahmeangebot zusammenhängenden Dokumente zu lesen, da sie wichtige Informationen enthalten.
Das Übernahmeangebot erfolgt ausschließlich auf Grundlage der anwendbaren Bestimmungen des deutschen Rechts, insbesondere des Wertpapiererwerbs- und Übernahmegesetzes (WpÜG) und bestimmter Wertpapiergesetze der Vereinigten Staaten von Amerika (die „Vereinigten Staaten“ oder „U.S.“). Das Übernahmeangebot wird nicht im Einklang mit den gesetzlichen Anforderungen einer anderen Rechtsordnung als der Bundesrepublik Deutschland oder den Vereinigten Staaten (soweit anwendbar) gemacht. Dementsprechend wurden außerhalb der Bundesrepublik Deutschland oder der Vereinigten Staaten keine Ankündigungen, Registrierungen, Genehmigungen oder Autorisierungen für das Angebot vorgenommen, arrangiert oder erteilt. Investoren und Inhaber von Klöckner & Co-Aktien können nicht beanspruchen, durch die Anlegerschutzgesetze einer anderen Rechtsordnung als der Bundesrepublik Deutschland oder der Vereinigten Staaten (soweit anwendbar) geschützt zu sein. Vorbehaltlich der in der Angebotsunterlage beschriebenen Ausnahmen und etwaiger von den zuständigen Aufsichtsbehörden zu gewährenden Ausnahmen wird kein Übernahmeangebot direkt oder indirekt in einer Rechtsordnung gemacht, in der dies einen Verstoß gegen das anwendbare nationale Recht darstellen würde. Diese Pressemitteilung darf weder ganz noch teilweise in einer Rechtsordnung veröffentlicht oder anderweitig verbreitet werden, in der das Übernahmeangebot nach geltendem nationalem Recht untersagt wäre.
Die Bieterin und/oder mit der Bieterin verbundene Unternehmen oder verbundene Unternehmen ihres Finanzberaters können Klöckner & Co-Aktien in anderer Weise als im Rahmen des Angebots über die Börse oder außerbörslich erwerben oder entsprechende Erwerbsvereinbarungen schließen, oder Derivativgeschäfte in Bezug auf Klöckner & Co-Aktien abschließen, sofern dies außerhalb der Vereinigten Staaten und im Einklang mit den anwendbaren deutschen Rechtsvorschriften, insbesondere dem WpÜG, erfolgt. Diese Erwerbe können entweder über die Börse zu den jeweils geltenden Kursen oder im Rahmen außerbörslicher Privatgeschäfte zu ausgehandelten Preisen erfolgen. Informationen über entsprechende Erwerbe oder Erwerbsvereinbarungen, einschließlich der Anzahl der erworbenen oder zu erwerbenden Klöckner & Co-Aktien und der gezahlten oder vereinbarten Gegenleistung, werden unverzüglich in deutscher und englischer Sprache veröffentlicht, wenn und soweit dies nach dem Recht der Bundesrepublik Deutschland, der Vereinigten Staaten oder einer anderen relevanten Rechtsordnung erforderlich ist.
Das in dieser Pressemitteilung genannte Übernahmeangebot bezieht sich auf Aktien einer deutschen Gesellschaft und unterliegt den gesetzlichen Vorschriften der Bundesrepublik Deutschland über die Durchführung eines solchen Angebots, die sich in wesentlichen Punkten von den entsprechenden Vorschriften der Vereinigten Staaten und anderer Rechtsordnungen unterscheiden. Die an anderer Stelle enthaltenen Finanzinformationen über die Bieterin und Klöckner & Co, einschließlich der in der Angebotsunterlage enthaltenen Informationen, werden in Übereinstimmung mit den in der Bundesrepublik Deutschland geltenden Vorschriften erstellt und nicht nach den in den Vereinigten Staaten allgemein anerkannten Rechnungslegungsgrundsätzen; sie sind daher möglicherweise nicht mit Finanzinformationen über Unternehmen aus den Vereinigten Staaten oder aus anderen Rechtsordnungen außerhalb der Bundesrepublik Deutschland vergleichbar. Das Übernahmeangebot wird nicht Gegenstand eines Prüf- oder Registrierungsverfahrens einer Aufsichtsbehörde außerhalb Deutschlands sein und wurde von keiner solcher Aufsichtsbehörde genehmigt oder empfohlen. Aktionäre von Klöckner & Co mit Wohnsitz, Sitz oder gewöhnlichem Aufenthalt in den Vereinigten Staaten werden darauf hingewiesen, dass das Übernahmeangebot im Hinblick auf Wertpapiere einer Gesellschaft abgegeben wird, die ein ausländischer Privatemittent (foreign private issuer) im Sinne des Securities Exchange Act der Vereinigten Staaten von 1934 in seiner aktuellen Fassung (der „U.S. Exchange Act“) ist und deren Aktien nicht gemäß Section 12 des U.S. Exchange Act registriert sind. Das Übernahmeangebot wird in den Vereinigten Staaten auf Grundlage der Tier-II-Ausnahme von bestimmten Anforderungen des U.S. Exchange Act erfolgen und grundsätzlich den Offenlegungs- und sonstigen Vorschriften und Verfahren der Bundesrepublik Deutschland unterliegen, die sich von den Vorschriften und Verfahren in den Vereinigten Staaten unterscheiden. Das Übernahmeangebot wird den in den Vereinigten Staaten ansässigen Aktionären von Klöckner & Co zu denselben Bedingungen unterbreitet wie allen übrigen Aktionären der Gesellschaft, denen ein Angebot gemacht wird. Sämtliche Informationsunterlagen, einschließlich dieser Pressemitteilung, werden den Aktionären in den Vereinigten Staaten in einer Weise zur Verfügung gestellt, die mit der Verteilung dieser Unterlagen an die übrigen Aktionäre der Gesellschaft vergleichbar ist. Soweit das Übernahmeangebot den US-Wertpapiergesetzen unterliegt, finden diese Gesetze ausschließlich auf Inhaber von Klöckner & Co-Aktien in den Vereinigten Staaten Anwendung, sodass keiner anderen Person Ansprüche aus diesen Gesetzen zustehen.
Jede Vereinbarung, die mit der Bieterin infolge der Annahme des geplanten Übernahmeangebots geschlossen wird, unterliegt ausschließlich den Gesetzen der Bundesrepublik Deutschland und ist entsprechend auszulegen. Es kann für Aktionäre aus den Vereinigten Staaten (oder aus anderen Rechtsordnungen als Deutschland) schwierig sein, ihre Rechte und Ansprüche, die im Zusammenhang mit dem Übernahmeangebot nach dem U.S. Securities Act (oder anderen ihnen bekannten Gesetzen) entstehen, durchzusetzen, da die Bieterin und Klöckner & Co außerhalb der Vereinigten Staaten (oder der Rechtsordnung, in der der Aktionär ansässig ist) ansässig sind und ihre jeweiligen Führungskräfte und Direktoren außerhalb der Vereinigten Staaten (oder der Rechtsordnung, in der der Aktionär ansässig ist) ansässig sind. Es könnte unmöglich sein, ein nicht-amerikanisches Unternehmen oder dessen Führungskräfte und Direktoren vor einem nicht-amerikanischen Gericht wegen Verstößen gegen US-Wertpapiergesetze zu verklagen. Es könnte auch unmöglich sein, ein nicht-amerikanisches Unternehmen oder dessen Tochtergesellschaften zu zwingen, sich dem Urteil eines US-Gerichts zu unterwerfen.
Zukunftsgerichtete Aussagen:
Diese Pressemitteilung enthält zukunftsgerichtete Aussagen, einschließlich zukunftsgerichteter Aussagen im Sinne des U.S. Private Securities Litigation Reform Act von 1995. Solche zukunftsgerichteten Aussagen umfassen unter anderem, jedoch nicht ausschließlich, Aussagen zu den Plänen, Zielen, Erwartungen und Absichten von Worthington Steel und Klöckner & Co im Zusammenhang mit der Übernahme und den Vorteilen der Transaktion, den erwarteten Ergebnissen der geplanten Übernahme, einschließlich der geschätzten Kosten, operativen und kommerziellen Synergien und dem Zeitplan für die Realisierung dieser Synergien, den Auswirkungen auf die Erträge von Worthington Steel, die erwartete Pro-forma-Nettoverschuldungsquote von Worthington Steel nach der Transaktion und die Ziele für die Nettoverschuldungsquote nach der Transaktion, den erwarteten Zeitplan für den Abschluss der Übernahme sowie andere Aussagen, die keine historischen oder gegenwärtigen Tatsachen darstellen und die durch Begriffe wie „erwartet, „glaubt“, „anticipates“ „rechnet mit“, „ist der Ansicht“, „versucht“, „schätzt“, „beabsichtigt“, „plant“, „nimmt an“, „kann“, „wird“, „würde“, „sollte“, „strebt an“ sowie ähnliche Ausdrücke gekennzeichnet sind. Zukunftsgerichtete Aussagen beruhen auf gegenwärtigen Absichten, Annahmen oder Erwartungen und beinhalten Risiken und Unsicherheiten, die dazu führen können, dass die tatsächlichen Ergebnisse wesentlich von den in solchen zukunftsgerichteten Aussagen ausdrücklich oder implizit dargestellten Ergebnissen abweichen. Faktoren, die dazu führen können, dass die Ergebnisse wesentlich von den derzeitigen Erwartungen abweichen, umfassen unter anderem, jedoch nicht ausschließlich, Risiken und Unsicherheiten in Bezug auf die jeweiligen Geschäftstätigkeiten von Worthington Steel und Klöckner & Co sowie die geplante Übernahme, und die tatsächlichen Ergebnisse können wesentlich abweichen. Diese Risiken und Unsicherheiten umfassen unter anderem, jedoch nicht ausschließlich: (i) die Fähigkeit der Parteien, die geplante Übernahme zu den erwarteten Bedingungen und innerhalb des erwarteten Zeitrahmens erfolgreich abzuschließen, einschließlich des Erhalts der erforderlichen behördlichen Genehmigungen und der Erfüllung sonstiger Bedingungen für den Abschluss der Übernahme; (ii) die Fähigkeit der Parteien, die erforderliche Mindestannahmeschwelle des ausgegebenen Aktienkapitals von Klöckner & Co zum Ende der Annahmefrist zu erreichen; (iii) die Finanzierungsvereinbarungen im Zusammenhang mit der Übernahme; (iv) die Auswirkungen der Transaktion auf die Geschäftstätigkeit von Worthington Steel und Klöckner & Co, einschließlich der Auswirkungen auf die künftige Finanzlage und Performance des kombinierten Unternehmens, die Betriebsergebnisse, Strategie und Planung, einschließlich der erwarteten steuerlichen Behandlung, unvorhergesehener Verbindlichkeiten, künftiger Investitionsausgaben, Umsätze, Aufwendungen, Ergebnisse, Synergien, wirtschaftlicher Performance, Verschuldung, Verluste, künftiger Aussichten sowie der Geschäfts- und Managementstrategien für die Führung, Expansion und das Wachstum der Geschäftstätigkeit des neu kombinierten Unternehmens; (v) die potenziellen Auswirkungen der Ankündigung oder des Vollzugs der geplanten Übernahme auf die Beziehungen zu Kunden, Lieferanten und sonstigen Dritten; (vi) die Fähigkeit des kombinierten Unternehmens, die erwarteten Kostensynergien oder die Ergebnissteigerung je Aktie zu realisieren; sowie (vii) die weiteren Faktoren, die in den von Worthington Steel bei der U.S. Securities and Exchange Commission (SEC) eingereichten Berichten beschrieben sind, einschließlich des zuletzt eingereichten Annual Report on Form 10-K und der nachfolgenden Quarterly Reports on Form 10-Q unter der Überschrift „Risk Factors“, sowie die weiteren Risiken, die in den Einreichungen von Worthington Steel bei der SEC erörtert werden. Darüber hinaus beruhen diese Aussagen auf Annahmen, die Änderungen unterliegen. Ferner kann nicht ausgeschlossen werden, dass Worthington Steel und/oder Klöckner & Co ihre in Dokumenten oder Mitteilungen oder in dem noch zu veröffentlichenden Angebotsdokument geäußerten Absichten und Einschätzungen nach Veröffentlichung der Dokumente, Mitteilungen oder des Angebotsdokuments ändern werden. Diese Pressemitteilung bezieht sich ausschließlich auf den Stand zum Datum dieser Mitteilung. Worthington Steel und Klöckner & Co lehnen jeweils jede Verpflichtung ab, die hierin enthaltenen Informationen zu aktualisieren.
[1] Multiples basieren pro forma auf den Erlösen aus dem Verkauf von Vermögenswerten an Russel Metals (abgeschlossen am 31. Dezember 2025) und dem von Klöckner & Co am 15. Januar 2026 angekündigten Verkauf von Becker.
15.01.2026 CET/CEST Veröffentlichung einer Corporate News/Finanznachricht, übermittelt durch EQS News - ein Service der EQS Group. Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent / Herausgeber verantwortlich.
Die EQS Distributionsservices umfassen gesetzliche Meldepflichten, Corporate News/Finanznachrichten und Pressemitteilungen.
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| Sprache: |
Deutsch |
| Unternehmen: |
Worthington Steel GmbH |
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Graf-Zeppelin-Straße 29 |
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72202 Nagold |
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Deutschland |
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2261016 |
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EQS News-Service |
2261016 15.01.2026 CET/CEST
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| 16.01.2026 | Übernahmeangebot / Zielgesellschaft: Klöckner & Co SE; Bieter: Worthington Steel GmbH
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Worthington Steel GmbH / Übernahmeangebot
Übernahmeangebot / Zielgesellschaft: Klöckner & Co SE; Bieter: Worthington Steel GmbH
15.01.2026 / 23:20 CET/CEST
Veröffentlichung einer WpÜG-Mitteilung, übermittelt durch EQS News - ein Service der EQS Group.
Für den Inhalt der Mitteilung ist der Bieter verantwortlich.
DIE IN DIESEM DOKUMENT ENTHALTENEN INFORMATIONEN SIND WEDER GANZ NOCH TEILWEISE ZUR VERÖFFENTLICHUNG VERBREITUNG ODER WEITERGABE IN, INNERHALB VON ODER AUS LÄNDERN BESTIMMT, IN DEM EINE SOLCHE VERÖFFENTLICHUNG, VERBREITUNG ODER WEITERGABE EINE VERLETZUNG DER RELEVANTEN RECHTLICHEN BESTIMMUNGEN DIESER LÄNDER DARSTELLEN WÜRDE.
Veröffentlichung der Entscheidung zur Abgabe eines freiwilligen öffentlichen Übernahmeangebots gemäß § 10 Abs. 1 und 3 in Verbindung mit §§ 29 Abs. 1 und 34 des Wertpapiererwerbs- und Übernahmegesetzes
Bieterin:
Worthington Steel GmbH
c/o Sitem Group
Graf-Zeppelin-Straße 29,
72202 Nagold
Deutschland
eingetragen im Handelsregister des Amtsgerichts Stuttgart unter der Registernummer HR B 801625
Zielgesellschaft:
Klöckner & Co SE
Peter-Müller-Straße 24
40468 Düsseldorf
Deutschland
eingetragen im Handelsregister des Amtsgerichts Düsseldorf unter der Registernummer HR B 109982
WKN: KC0100 / ISIN: DE000KC01000
Die Worthington Steel GmbH (die „Bieterin“), eine hundertprozentige mittelbare Tochtergesellschaft der Worthington Steel, Inc., hat am 15. Januar 2026 beschlossen, allen Aktionären (die „Klöckner-Aktionäre“) der Klöckner & Co SE (die „Gesellschaft“) ein freiwilliges öffentliches Übernahmeangebot (das „Übernahmeangebot“) zum Erwerb ihrer auf den Namen lautenden Stückaktien der Gesellschaft mit einem anteiligen Betrag am Grundkapital von EUR 2,50 je Aktie (die „Klöckner-Aktien“) zu unterbreiten. Die Bieterin beabsichtigt, eine Bargegenleistung in Höhe von EUR 11,00 je Klöckner-Aktie anzubieten. Dies entspricht einer Prämie von (i) ca. 81,2 % auf den ungestörten Schlusskurs der Klöckner-Aktie im elektronischen Handelssystem XETRA am 5. Dezember 2025, d.h. einen Tag vor der Ad-hoc-Mitteilung der Gesellschaft über das Bekanntwerden des Übernahmeangebots am 6. Dezember 2025, (ii) ca. 98,0 % auf den ungestörten volumengewichteten XETRA-Durchschnittskurs der Klöckner-Aktie während der letzten drei Monate bis (einschließlich) 5. Dezember 2025, und (iii) ca. 83,9 % auf den ungestörten volumengewichteten XETRA-Durchschnittskurs der Klöckner-Aktie während der letzten sechs Monate bis (einschließlich) 5. Dezember 2025.
Darüber hinaus haben Worthington Steel, Inc., die Bieterin und die Gesellschaft heute ein Business Combination Agreement unterzeichnet, das die Bedingungen für eine strategische Investition der Bieterin in die Gesellschaft mit dem Ziel, das gemessen am Umsatz zweitgrößte Stahl-Service-Center-Unternehmen in Nordamerika zu schaffen, enthält. Darüber hinaus hat die SWOCTEM GmbH, die größte Aktionärin der Gesellschaft, eine unwiderrufliche Annahmeverpflichtung mit der Bieterin abgeschlossen, um ihre gesamte Beteiligung in Höhe von 41,53 % an der Gesellschaft in das Übernahmeangebot anzudienen.
Der Vollzug des Übernahmeangebots wird unter dem Vorbehalt bestimmter üblicher Angebotsbedingungen stehen, zu denen insbesondere der Erhalt fusionskontrollrechtlicher und sonstiger behördlicher Freigaben sowie eine Mindestannahmeschwelle von 65 % aller ausstehenden Klöckner-Aktien (einschließlich der derzeit von der SWOCTEM GmbH gehaltenen Klöckner-Aktien) gehören wird.
Vorstand und Aufsichtsrat der Gesellschaft, die dem Abschluss des Business Combination Agreement heute zugestimmt haben, begrüßen das Übernahmeangebot ausdrücklich und, vorbehaltlich ihrer Prüfung der noch zu veröffentlichenden Angebotsunterlage, beabsichtigen, den Klöckner-Aktionären die Annahme des Übernahmeangebots zu empfehlen.
Die Angebotsunterlage (in deutscher Sprache und einer unverbindlichen englischen Übersetzung), die die detaillierten Bedingungen des Übernahmeangebots sowie weitere damit zusammenhängende Informationen enthält, wird von der Bieterin nach Gestattung durch die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht („BaFin“) auf der Internetseite der Bieterin http://strong-for-good.com/ veröffentlicht. Darüber hinaus erfolgt eine Bekanntmachung der Veröffentlichung der Angebotsunterlage im Bundesanzeiger.
Wichtige Informationen:
Diese Mitteilung stellt weder ein Angebot zum Kauf noch eine Aufforderung zur Abgabe eines Angebots zum Verkauf von Klöckner-Aktien dar. Die endgültigen Bestimmungen über das Übernahmeangebot werden nach Gestattung der Veröffentlichung der Angebotsunterlage durch die BaFin in der Angebotsunterlage mitgeteilt. Die Bieterin behält sich vor, in den endgültigen Bedingungen des Übernahmeangebots von den hier dargelegten Eckpunkten abzuweichen, soweit dies rechtlich zulässig ist. Anlegern und Inhabern von Klöckner-Aktien wird dringend empfohlen, die Angebotsunterlage und alle anderen mit dem Übernahmeangebot zusammenhängenden Dokumente zu lesen, sobald sie veröffentlicht sind, da sie wichtige Informationen enthalten werden.
Das Übernahmeangebot wird ausschließlich auf der Grundlage der anwendbaren Vorschriften des deutschen Rechts, insbesondere des Wertpapiererwerbs- und Übernahmegesetzes („WpÜG“) und bestimmter wertpapierrechtlicher Vorschriften der Vereinigten Staaten von Amerika (die „Vereinigten Staaten“ oder „U.S.“) durchgeführt. Das Übernahmeangebot wird nicht in Übereinstimmung mit den gesetzlichen Bestimmungen einer anderen Rechtsordnung als der der Bundesrepublik Deutschland oder der Vereinigten Staaten (soweit anwendbar) durchgeführt. Dementsprechend sind außerhalb der Bundesrepublik Deutschland und der Vereinigten Staaten (soweit anwendbar) keine Bekanntmachungen, Anmeldungen, Zulassungen oder Genehmigungen für das Angebot erfolgt, veranlasst oder erteilt worden. Anleger und Inhaber von Klöckner-Aktien können nicht beanspruchen, durch die Anlegerschutzgesetze einer anderen Rechtsordnung als der der Bundesrepublik Deutschland oder der Vereinigten Staaten (soweit anwendbar) geschützt zu sein. Vorbehaltlich der in der Angebotsunterlage beschriebenen Ausnahmen und etwaiger von den zuständigen Aufsichtsbehörden zu erteilender Befreiungen wird kein Übernahmeangebot direkt oder indirekt in einer Rechtsordnung unterbreitet, in der dies einen Verstoß gegen das anwendbare nationale Recht darstellen würde. Diese Mitteilung darf weder ganz noch teilweise in einer Rechtsordnung veröffentlicht oder anderweitig verbreitet werden, in der das Übernahmeangebot nach geltendem nationalen Recht untersagt wäre.
Die Bieterin und/oder mit der Bieterin verbundene Unternehmen oder verbundene Unternehmen ihres Finanzberaters können Klöckner-Aktien in anderer Weise als im Rahmen des Angebots über die Börse oder außerbörslich erwerben oder entsprechende Erwerbsvereinbarungen schließen, oder Derivativgeschäfte in Bezug auf Klöckner-Aktien abschließen, sofern dies außerhalb der Vereinigten Staaten und im Einklang mit den anwendbaren deutschen Rechtsvorschriften, insbesondere dem WpÜG, erfolgt. Diese Käufe können entweder auf dem freien Markt zu aktuellen Preisen oder in privaten Transaktionen zu ausgehandelten Preisen erfolgen. Informationen über entsprechende Erwerbe oder Erwerbsvereinbarungen, einschließlich der Anzahl der erworbenen oder zu erwerbenden Klöckner-Aktien und der gezahlten oder vereinbarten Gegenleistung, werden unverzüglich in deutscher und englischer Sprache veröffentlicht, wenn und soweit dies nach dem Recht der Bundesrepublik Deutschland, der Vereinigten Staaten oder einer anderen relevanten Rechtsordnung erforderlich ist.
Das mit dieser Mitteilung angekündigte Übernahmeangebot bezieht sich auf Aktien einer deutschen Gesellschaft und unterliegt den gesetzlichen Bestimmungen der Bundesrepublik Deutschland zur Durchführung eines solchen Angebots, die sich in einigen wesentlichen Punkten von denen der Vereinigten Staaten und anderer Rechtsordnungen unterscheiden. Die an anderer Stelle, auch in der Angebotsunterlage, enthaltenen Finanzinformationen über die Bieterin und die Gesellschaft werden nach den in der Bundesrepublik Deutschland geltenden Vorschriften und nicht nach den in den Vereinigten Staaten allgemein anerkannten Rechnungslegungsgrundsätzen erstellt; sie sind daher möglicherweise nicht mit Finanzinformationen vergleichbar, die sich auf U.S.-amerikanische Unternehmen oder Unternehmen aus anderen Rechtsordnungen außerhalb der Bundesrepublik Deutschland beziehen. Das Übernahmeangebot wird keinem Prüfungs- oder Registrierungsverfahren einer Wertpapieraufsichtsbehörde außerhalb Deutschlands unterworfen und wurde von keiner Wertpapieraufsichtsbehörde genehmigt oder empfohlen. Klöckner-Aktionäre mit Wohnsitz, Sitz oder gewöhnlichem Aufenthalt in den Vereinigten Staaten werden darauf hingewiesen, dass das Übernahmeangebot im Hinblick auf Wertpapiere einer Gesellschaft abgegeben wird, die ein ausländischer Privatemittent (foreign private issuer) im Sinne des Securities Exchange Act der Vereinigten Staaten von 1934 in seiner aktuellen Fassung (der „U.S. Exchange Act“) ist und deren Aktien nicht gemäß Section 12 des U.S. Exchange Act registriert sind, und dass die Gesellschaft nicht den regelmäßigen Berichtspflichten nach dem U.S. Exchange Act unterliegt und keine Berichte bei der U.S. Securities and Exchange Commission (der „SEC“) einreichen muss und dies auch nicht tut. Das Übernahmeangebot wird in den Vereinigten Staaten gemäß Section 14(e) und Regulation 14E des U.S. Exchange Act, vorbehaltlich der Ausnahmeregelung von Rule 14d-1(d) des U.S. Exchange Act, für ein Tier II Übernahmeangebot durchgeführt und unterliegt grundsätzlich den Offenlegungs- und anderen Vorschriften und Verfahren der Bundesrepublik Deutschland, einschließlich des Zeitplans für das Übernahmeangebot, der Abwicklungsverfahren, des Rücktritts, des Verzichts auf Bedingungen und des Zeitpunkts der Zahlungen, die sich von denen der Vereinigten Staaten unterscheiden. Das Übernahmeangebot wird den in den Vereinigten Staaten ansässigen Aktionären der Gesellschaft zu denselben Bedingungen unterbreitet wie allen anderen Aktionären der Gesellschaft, denen ein Angebot unterbreitet wird. Alle Informationsdokumente, einschließlich dieser Mitteilung, werden an die US-Aktionäre in einer Weise verteilt, die mit der Methode vergleichbar ist, mit der diese Dokumente den anderen Aktionären des Unternehmens zur Verfügung gestellt werden. Soweit das Übernahmeangebot den Wertpapiergesetzen der Vereinigten Staaten unterliegt, gelten diese Gesetze nur für Klöckner-Aktionäre in den Vereinigten Staaten, und keine andere Person hat irgendwelche Ansprüche nach diesen Gesetzen.
Jede Vereinbarung, die mit der Bieterin infolge der Annahme des geplanten Übernahmeangebots geschlossen wird, unterliegt ausschließlich den Gesetzen der Bundesrepublik Deutschland und ist entsprechend auszulegen. Es kann für Aktionäre aus den Vereinigten Staaten (oder aus anderen Rechtsordnungen als Deutschland) schwierig sein, ihre Rechte und Ansprüche, die im Zusammenhang mit dem Übernahmeangebot nach dem U.S. Exchange Act (oder anderen ihnen bekannten Gesetzen) entstehen, durchzusetzen, da die Bieterin und die Gesellschaft außerhalb der Vereinigten Staaten (oder der Rechtsordnung, in der der Aktionär seinen Wohnsitz hat) ansässig sind und ihre jeweiligen Führungskräfte oder Organmitglieder außerhalb der Vereinigten Staaten (oder der Rechtsordnung, in der der Aktionär seinen Wohnsitz hat) ansässig sind. Es könnte unmöglich sein, ein nicht-amerikanisches Unternehmen oder dessen Führungskräfte und Direktoren vor einem nicht-US-Gericht wegen Verstößen gegen US-Wertpapiergesetze zu verklagen. Es könnte auch unmöglich sein, ein nicht-US-Unternehmen oder dessen Tochtergesellschaften zu zwingen, sich dem Urteil eines US-Gerichts zu unterwerfen
Zukunftsgerichtete Aussagen
Diese Mitteilung enthält Aussagen, die, soweit sie nicht auf historischen Fakten beruhen, „zukunftsgerichtete Aussagen“ darstellen. Soweit dieses Dokument zukunftsgerichtete Aussagen enthält, sind diese keine Tatsachenbehauptungen und werden durch die Begriffe „erwartet“, „glaubt“, „ist der Ansicht“, „versucht“, „schätzt“, „beabsichtigt“, „plant“, „geht davon aus“, „kann“, „wird“, „sollte“ und „zielt“ und ähnliche Begriffe gekennzeichnet. Diese Aussagen geben die Absichten, Annahmen oder gegenwärtigen Erwartungen und Annahmen der Bieterin und der mit ihr gemeinsam handelnden Personen wieder. Solche zukunftsgerichteten Aussagen beruhen auf gegenwärtigen, nach bestem Wissen vorgenommenen Planungen, Schätzungen und Prognosen der Bieterin und der mit ihr gemeinsam handelnden Personen, die jedoch keine Gewähr für deren zukünftige Richtigkeit bieten (dies gilt insbesondere für Umstände, die außerhalb des Einflussbereichs der Bieterin oder der mit ihr gemeinsam handelnden Personen liegen). Zukunftsgerichtete Aussagen unterliegen Risiken und Unsicherheiten, von denen die meisten schwer vorhersehbar sind und die im Allgemeinen außerhalb der Kontrolle der Bieterin oder der mit ihr gemeinsam handelnden Personen liegen. Es sollte berücksichtigt werden, dass die tatsächlichen zukünftigen Ergebnisse oder Resultate wesentlich von denen abweichen können, die in solchen zukunftsgerichteten Aussagen ausgedrückt oder impliziert werden. Es kann nicht ausgeschlossen werden, dass die Bieterin und die mit ihr gemeinsam handelnden Personen ihre in Dokumenten oder Mitteilungen oder in der noch zu veröffentlichenden Angebotsunterlage geäußerten Absichten und Einschätzungen nach Veröffentlichung der Dokumente, Mitteilungen oder der Angebotsunterlage ändern werden.
Stuttgart, 15. Januar 2026
Worthington Steel GmbH
Ende der WpÜG-Mitteilung
15.01.2026 CET/CEST Die EQS Distributionsservices umfassen gesetzliche Meldepflichten, Corporate News/Finanznachrichten und Pressemitteilungen.
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Deutsch |
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Regulierter Markt in Frankfurt (Prime Standard); Freiverkehr in Berlin, Düsseldorf, Hamburg, Hannover, München, Stuttgart, Tradegate Exchange // Regulated Market in Frankfurt (Prime Standard); Regulated Unofficial Market in Berlin, Dusseldorf, Hamburg, Hanover, Munich, Stuttgart, Tradegate Exchange |
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EQS News-Service |
2260746 15.01.2026 CET/CEST
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