| 02.12.2025 | JD.com sichert sich erfolgreich 59.8 % von CECONOMY als Endergebnis nach Ablauf der weiteren Annahmefrist
|
JINGDONG HOLDING GERMANY GMBH
/ Schlagwort(e): Fusionen & Übernahmen
JD.com sichert sich erfolgreich 59.8 % von CECONOMY als Endergebnis nach Ablauf der weiteren Annahmefrist
02.12.2025 / 14:00 CET/CEST
Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent / Herausgeber verantwortlich.
NICHT ZUR TEILWEISEN ODER VOLLSTÄNDIGEN VERÖFFENTLICHUNG ODER VERBREITUNG IN ODER AUS LÄNDERN, IN DENEN DIES GEGEN GESETZLICHE VORSCHRIFTEN VERSTOSSEN WÜRDE
JD.com sichert sich erfolgreich 59.8 % von CECONOMY als Endergebnis nach Ablauf der weiteren Annahmefrist
- Gesamtbeteiligung von 85.2 % in Kombination mit der verbleibenden Beteiligung des zukünftigen Partners von JD.com, Convergenta, nach Vollzug des Angebots
- Der Vollzug des Angebots unterliegt weiterhin den üblichen regulatorischen Freigaben und wird in der ersten Hälfte des Jahres 2026 erwartet
- Gemeinsam mit Convergenta wollen JD.com und CECONOMY die weitere Transformation von CECONOMY beschleunigen und das langfristige Wachstum von CECONOMY als führender europäischer Omnichannel-Einzelhändler stärken
Beijing / Düsseldorf – 2. Dezember 2025: JINGDONG HOLDING GERMANY GMBH (die „Bieterin“), eine hundertprozentige, indirekte Tochtergesellschaft von JD.com, Inc. (zusammen mit der Bieterin und weiteren Gesellschaften der JD.com Gruppe „JD.com“), hat das Endergebnis ihres freiwilligen öffentlichen Übernahmeangebots (das „Angebot“) für alle Aktien der CECONOMY AG („CECONOMY“ oder das „Unternehmen“; die „CECONOMY-Aktien“, ISIN: DE0007257503) veröffentlicht. JD.com hat sich nach Ablauf der weiteren Annahmefrist erfolgreich 59.8 % des Grundkapitals und der Stimmrechte von CECONOMY gesichert. Zusammen mit der verbleibenden Beteiligung des zukünftigen Partners von JD.com, Convergenta, ergibt sich damit eine Gesamtbeteiligung von 85.2 % an CECONOMY.
Dieser Meilenstein spiegelt das langfristige Engagement von JD.com in Europa wider und unterstreicht das Vertrauen des Unternehmens in die starke Position von CECONOMY als ein europäischer Marktführer im Bereich Unterhaltungselektronik.
Der Vollzug des Angebots unterliegt weiterhin den üblichen regulatorischen Freigaben, einschließlich außenwirtschaftsrechtlicher und EU-subventionskontrollrechtlicher Freigaben, wie sie in der Angebotsunterlage dargelegt sind und soweit diese noch nicht erteilt wurden. Vorbehaltlich der Erfüllung dieser Bedingungen wird der Vollzug des Angebots in der ersten Jahreshälfte 2026 erwartet. JD.com würde dann zum neuen Mehrheitsaktionär von CECONOMY werden. Ein Widerruf der Börsenzulassung (Delisting) könnte kurz nach Abschluss des Angebots erfolgen.
Gemeinsam mit Convergenta wollen JD.com und CECONOMY die weitere Transformation von CECONOMY durch JD.com‘s Technologie-, Omnichannel-Handel- und Logistik-Expertise beschleunigen und das langfristige Wachstum von CECONOMY als führender europäischer Omnichannel-Einzelhändler stärken. JD.com, bekannt für eine hervorragende Kundenerfahrung und branchenführende Service-Standards im Bereich E-Commerce-Logistik, wird seine fortschrittliche Technologie, seine führende Omnichannel-Handelsexpertise sowie seine Logistik- und Lagerkapazitäten sukzessive in die Partnerschaft einbringen. Dies wird die bestehenden Kompetenzen von CECONOMY stärken, das Kerngeschäft weiterentwickeln und den weiteren Ausbau der Marktposition unterstützen. Im Rahmen der strategischen Weiterentwicklung wird CECONOMY ein eigenständiges Unternehmen in Europa mit einer lokalen und unabhängigen Technologieplattform bleiben. Es sind keine Veränderungen bei Belegschaft, Arbeitsverträgen und Standorten geplant.
Die Angebotsunterlage und weitere das Angebot betreffende Informationen (jeweils in englischer und deutscher Sprache) sind unter www.green-offer.com verfügbar.
***
Über JD.com
JD.com ist ein weltweit führender Anbieter von Technologie und Dienstleistungen in der Supply Chain. Die hochmoderne Einzelhandelsinfrastruktur des Unternehmens ermöglicht es Verbrauchern, jederzeit und überall zu kaufen, was sie möchten. Das Unternehmen stellt seine Technologie und Infrastruktur Partnern, Marken und andere Sektoren zur Verfügung, um im Rahmen seines „Retail as a Service“-Angebots Produktivität und Innovation in einer Vielzahl von Branchen voranzutreiben. JD.com hat seine Geschäftstätigkeiten inzwischen auf die Bereiche Einzelhandel, Technologie, Logistik, Gesundheit, Immobilienentwicklung, Industrie, Handelsmarken, Versicherungen und internationales Geschäft ausgeweitet. JD.com rangiert auf Platz 44 der Fortune Global 500 und ist gemessen am Umsatz Chinas größter Einzelhändler. Das Unternehmen erzielte im Geschäftsjahr zum 31. Dezember 2024 einen Umsatz von 158,8 Milliarden US-Dollar (152,8 Milliarden Euro). In den ersten neun Monaten des laufenden Geschäftsjahres, die am 30. September 2025 endeten, meldete JD.com einen Umsatz von 134,4 Milliarden US-Dollar (114,5 Milliarden Euro). JD.com ist seit 2014 an der NASDAQ und seit 2020 an der Hongkonger Börse notiert.
Pressebilder finden Sie unter www.jdcorporateblog.com/media-resources/.
Über CECONOMY
Die CECONOMY AG vereinfacht das Leben in der digitalen Welt. Die Gesellschaft ist führend für Konzepte und Marken wie MediaMarkt, MediaWorld und Saturn im Bereich Consumer Electronics in Europa. Die Unternehmen im CECONOMY-Portfolio haben Milliarden Verbraucherkontakte pro Jahr und bieten Produkte, Dienstleistungen und Lösungen, die das Leben in der digitalen Welt so einfach und angenehm wie möglich machen. MediaMarktSaturn ist eine führende Marke im Bereich Unterhaltungselektronik in Europa. So schaffen sie Mehrwert für Kunden ebenso wie für Investoren.
Kontakt
Investor Relations
IR@JD.com
Media Relations
Press@JD.com
FTI Consulting
Lutz Golsch
+49 173 6517710
lutz.golsch@fticonsulting.com
Robert Labas
+49 175 601 2124
robert.labas@fticonsulting.com
Wichtiger Hinweis
Diese Mitteilung dient ausschließlich Informationszwecken und stellt weder ein Angebot zum Kauf noch eine Aufforderung zur Abgabe eines Angebots zum Verkauf von CECONOMY-Aktien dar. Die endgültigen Bedingungen des Übernahmeangebots sowie weitere das Übernahmeangebot betreffende Bestimmungen sind in der von der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht zur Veröffentlichung gestatteten Angebotsunterlage mitgeteilt. Investoren und Inhabern von CECONOMY-Aktien wird dringend empfohlen, die Angebotsunterlage und alle sonstigen mit dem Übernahmeangebot zusammenhängenden Dokumente zu lesen, da sie wichtige Informationen enthalten.
Das Übernahmeangebot wird ausschließlich auf der Grundlage der anwendbaren Vorschriften des deutschen Rechts, insbesondere des Wertpapiererwerbs- und Übernahmegesetzes (WpÜG), und bestimmter wertpapierrechtlicher Vorschriften der Vereinigten Staaten von Amerika durchgeführt. Das Übernahmeangebot wird nicht in Übereinstimmung mit den rechtlichen Anforderungen anderer Rechtsordnungen als der Bundesrepublik Deutschland oder der Vereinigten Staaten von Amerika (soweit anwendbar) durchgeführt werden. Entsprechend sind außerhalb der Bundesrepublik Deutschland oder der Vereinigten Staaten von Amerika (soweit anwendbar) keine Bekanntmachungen, Anmeldungen, Genehmigungen oder Zulassungen für das Übernahmeangebot eingereicht, veranlasst oder erteilt worden. Anleger und Inhaber von CECONOMY-Aktien können sich nicht darauf verlassen, dass sie durch die Anlegerschutzgesetze einer anderen Rechtsordnung als der der Bundesrepublik Deutschland oder der Vereinigten Staaten von Amerika (soweit anwendbar) geschützt sind. Diese Mitteilung darf weder ganz noch teilweise in einem anderen Staat veröffentlicht oder anderweitig verbreitet werden, in dem das Übernahmeangebot nach geltendem nationalen Recht untersagt wäre.
Die Bieterin, ihre Finanzberater und mit ihr verbundene Unternehmen behalten sich das Recht vor, im Rahmen des gesetzlich Zulässigen weitere CECONOMY-Aktien außerhalb des Übernahmeangebots direkt oder indirekt an der Börse oder außerbörslich zu erwerben, sofern solche Erwerbe oder Vereinbarungen zum Erwerb von Aktien den anwendbaren deutschen gesetzlichen Bestimmungen und der Rule 14e-5 des Securities Exchange Act von 1934 entsprechen. Informationen über solche Käufe werden in Deutschland veröffentlicht, soweit dies nach geltendem nationalen Recht erforderlich ist. Soweit Informationen über solche Käufe oder Kaufvereinbarungen in Deutschland veröffentlicht werden, gelten diese Informationen auch in den Vereinigten Staaten als öffentlich bekannt gegeben. Das mit Übernahmeangebot bezieht sich auf Aktien einer deutschen Gesellschaft, die zum Handel an der Frankfurter Wertpapierbörse zugelassen sind und unterliegt den Veröffentlichungspflichten und -vorschriften und der Veröffentlichungspraxis, die in der Bundesrepublik Deutschland für börsennotierte Gesellschaften gelten und sich in bestimmten wesentlichen Aspekten von denen der Vereinigten Staaten von Amerika und anderen Rechtsordnungen unterscheiden.
Jeder Vertrag, der infolge der Annahme des Übernahmeangebots mit der Bieterin geschlossen wird, unterliegt ausschließlich den Gesetzen der Bundesrepublik Deutschland und ist entsprechend auszulegen. Für Aktionäre aus den Vereinigten Staaten von Amerika (oder aus anderen Rechtsordnungen als Deutschland) kann es schwierig sein, Rechte und Ansprüche, die sich im Zusammenhang mit dem Übernahmeangebot ergeben, nach den Vorschriften des US-Wertpapiergesetzes (oder anderen ihnen bekannten Gesetzen) durchzusetzen, da die Bieterin und die Gesellschaft sich außerhalb der Vereinigten Staaten (oder der Rechtsordnung, in der der Aktionär seinen Wohnsitz hat) befinden, und ihre jeweiligen Führungskräfte und Organmitglieder ihren Wohnsitz außerhalb der Vereinigten Staaten von Amerika (oder der Rechtsordnung, in der der Aktionär seinen Wohnsitz hat) haben. Es könnte unmöglich sein, ein Nicht-US-Unternehmen oder dessen Führungskräfte und Organmitglieder vor einem Nicht-US-Gericht aufgrund von Verstößen gegen US-Wertpapiergesetze zu verklagen. Es ist möglicherweise auch unmöglich, ein Nicht-US-Unternehmen oder seine Tochterunternehmen zu zwingen, sich dem Urteil eines US-amerikanischen Gerichts zu unterwerfen.
Soweit diese Mitteilung zukunftsgerichtete Aussagen enthält, sind diese keine Tatsachenbehauptungen und durch die Worte "beabsichtigen", "werden" und ähnliche Begriffe gekennzeichnet. Diese Aussagen bringen die Absichten, Überzeugungen oder gegenwärtigen Erwartungen und Annahmen der Bieterin und der mit ihr gemeinsam handelnden Personen zum Ausdruck. Solche in die Zukunft gerichtete Aussagen beruhen auf gegenwärtigen, nach bestem Wissen vorgenommenen Planungen, Schätzungen und Prognosen der Bieterin und der mit ihr gemeinsam handelnden Personen, stellen jedoch keine Garantie für die künftige Richtigkeit dar (dies gilt insbesondere für Umstände, die außerhalb des Einflussbereichs der Bieterin oder der mit ihr gemeinsam handelnden Personen liegen). Zukunftsgerichtete Aussagen unterliegen Risiken und Ungewissheiten, von denen die meisten schwer vorhersehbar sind und die in der Regel außerhalb der Kontrolle der Bieterin oder der mit ihr gemeinsam handelnden Personen liegen. Es ist zu berücksichtigen, dass die tatsächlichen Ergebnisse oder Folgen in der Zukunft wesentlich von den in den zukunftsgerichteten Aussagen angegebenen oder enthaltenen abweichen können. Es kann nicht ausgeschlossen werden, dass die Bieterin und die mit ihr gemeinsam handelnden Personen ihre in Unterlagen oder Mitteilungen oder in der Angebotsunterlage geäußerten Absichten und Einschätzungen nach Veröffentlichung der Unterlagen, Mitteilungen oder der Angebotsunterlage ändern.
02.12.2025 CET/CEST Veröffentlichung einer Corporate News/Finanznachricht, übermittelt durch EQS News - ein Service der EQS Group. Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent / Herausgeber verantwortlich.
Die EQS Distributionsservices umfassen gesetzliche Meldepflichten, Corporate News/Finanznachrichten und Pressemitteilungen.
|
| Sprache: |
Deutsch |
| Unternehmen: |
JINGDONG HOLDING GERMANY GMBH |
|
c/o Cormoran GmbH Am Zirkus 2 |
|
10117 Berlin |
|
Deutschland |
| EQS News ID: |
2238998 |
| |
| Ende der Mitteilung |
EQS News-Service |
2238998 02.12.2025 CET/CEST
|
| 14.11.2025 | Initiale Annahmefrist für das Angebot von JD.com für CECONOMY AG abgelaufen – Weitere Annahmefrist läuft bis zum 27. November 2025
|
JINGDONG HOLDING GERMANY GMBH
/ Schlagwort(e): Übernahmeangebot
Initiale Annahmefrist für das Angebot von JD.com für CECONOMY AG abgelaufen – Weitere Annahmefrist läuft bis zum 27. November 2025
14.11.2025 / 08:00 CET/CEST
Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent / Herausgeber verantwortlich.
NICHT ZUR TEILWEISEN ODER VOLLSTÄNDIGEN VERÖFFENTLICHUNG ODER VERBREITUNG IN ODER AUS LÄNDERN, IN DENEN DIES GEGEN DIE GESETZLICHE VORSCHRIFTEN VERSTOSSEN WÜRDE
Initiale Annahmefrist für das Angebot von JD.com für CECONOMY AG abgelaufen – Weitere Annahmefrist läuft bis zum 27. November 2025
- JD.com hat sich 45,5 % des Grundkapitals und der Stimmrechte von CECONOMY, einschließlich der Aktien, die im Rahmen unwiderruflicher Andienungsvereinbarungen von Convergenta, Haniel, freenet und Beisheim angeboten wurden, gesichert
- Gesamtbeteiligung von 70,9 % in Kombination mit der verbleibenden Beteiligung von JD.com‘s zukünftigem Partner Convergenta nach Vollzug des Angebots
- Die verbleibenden Aktionäre haben während der weiteren Annahmefrist vom 14. November bis zum 27. November 2025 die letzte Möglichkeit, ihre Aktien zu einem Angebotspreis von 4,60 Euro pro Aktie anzudienen
- Das Angebot entspricht einer attraktiven Prämie von ca. 42,6 % zum volumengewichteten Dreimonats-Durchschnittskurs (VWAP) zum Stichtag 23. Juli 2025, dem Tag vor Bestätigung fortgeschrittener Gespräche mit JD.com durch Ad-hoc-Mitteilung von CECONOMY
- Ein Delisting von CECONOMY könnte kurz nach Abschluss des Angebots erfolgen
Beijing / Düsseldorf – 14. November 2025: JINGDONG HOLDING GERMANY GMBH (die „Bieterin“), eine hundertprozentige, indirekte Tochtergesellschaft von JD.com, Inc. (zusammen mit der Bieterin und weiteren Gesellschaften der JD.com Gruppe „JD.com“), hat die offiziellen Ergebnisse ihres freiwilligen öffentlichen Übernahmeangebots (das „Angebot“) für alle Aktien der CECONOMY AG („CECONOMY“ oder das „Unternehmen“; die „CECONOMY-Aktien“, ISIN: DE0007257503) zum Ende der initialen Annahmefrist veröffentlicht.
Zum Ende der initialen Annahmefrist am 10. November 2025 um 24:00 Uhr (Ortszeit Frankfurt am Main) wurde das Angebot für insgesamt 220.934.545 CECONOMY-Aktien angenommen. Dies entspricht ca. 45,5 % des Grundkapitals und der Stimmrechte von CECONOMY, einschließlich insgesamt 31,7 % des gesamten Grundkapitals, das sich die Bieterin durch unwiderrufliche Andienungsvereinbarungen der Aktionäre Convergenta, Haniel, freenet und Beisheim gesichert hatte. Zusammen mit der verbleibenden Beteiligung des zukünftigen Partners von JD.com, Convergenta, ergibt sich damit eine Gesamtbeteiligung von 70,9 % an CECONOMY.
„Die hohe Annahmequote während der initialen Annahmefrist ist ein Zeichen des Vertrauens der Märkte in unser Angebot an die Aktionäre von CECONOMY. Wir sind überzeugt, dass es sich um ein attraktives Angebot handelt, das eine Prämie von ca. 42,6 % gegenüber dem unbeeinflussten Aktienkurs widerspiegelt und von Aktionären sowie dem Vorstand und Aufsichtsrat von CECONOMY nachdrücklich unterstützt wird. Das Angebot bietet den bestehenden Aktionären kurzfristig Liquidität vor einem möglichen Delisting“, sagte Ian Su Shan, CFO von JD.com.
CECONOMY-Aktionäre, die ihre Aktien noch nicht angedient haben, haben nun die letzte Möglichkeit, das Angebot innerhalb der weiteren Annahmefrist anzunehmen. Diese hat bereits heute am 14. November 2025 begonnen und endet am 27. November 2025 um 24:00 Uhr (Ortszeit Frankfurt am Main) / 18:00 Uhr (Ortszeit New York). Der attraktive Angebotspreis von 4,60 Euro in bar pro Aktie (der „Angebotspreis“) entspricht einer Prämie von ca. 42,6 % zum volumengewichteten Dreimonats-Durchschnittskurs ("VWAP") zum Stichtag 23. Juli 2025, dem Tag vor Bestätigung fortgeschrittener Gespräche mit JD.com durch Ad-hoc-Mitteilung von CECONOMY. Aktionäre, die ihre Aktien behalten, gehen möglicherweise das Risiko ein, eine weniger liquide Aktie mit reduzierter Finanzberichterstattung und begrenzten Möglichkeiten zum Verkauf zu halten. Ein Widerruf der Börsenzulassung (Delisting) könnte kurz nach Abschluss des Angebots erfolgen.
Einzelheiten zur Annahme des Angebots sind in der Angebotsunterlage enthalten. CECONOMY-Aktionäre sollten sich an ihre jeweilige Depotbank wenden, um ihre Aktien anzudienen und sich über relevante Fristen zu erkundigen, die von ihrer Depotbank festgelegt wurden und möglicherweise Maßnahmen vor dem formellen Ende der weiteren Annahmefrist erfordern.
Der Abschluss des Angebots unterliegt weiterhin den üblichen behördlichen Freigaben soweit diese noch nicht erteilt wurden, einschließlich fusionskontrollrechtlicher, außenwirtschaftsrechtlicher und EU-subventionskontrollrechtlicher Freigaben, wie sie in der Angebotsunterlage dargelegt sind. Vorbehaltlich der Erfüllung dieser Bedingungen wird der Vollzug des Angebots in der ersten Jahreshälfte 2026 erwartet.
Die Angebotsunterlage und weitere das Angebot betreffende Informationen (jeweils in englischer und deutscher Sprache) sind unter www.green-offer.com verfügbar.
***
Über JD.com
JD.com ist ein weltweit führender Anbieter von Technologie und Dienstleistungen in der Supply Chain. Die hochmoderne Einzelhandelsinfrastruktur des Unternehmens ermöglicht es Verbrauchern, jederzeit und überall zu kaufen, was sie möchten. Das Unternehmen stellt seine Technologie und Infrastruktur Partnern, Marken und andere Sektoren zur Verfügung, um im Rahmen seines „Retail as a Service“-Angebots Produktivität und Innovation in einer Vielzahl von Branchen voranzutreiben. JD.com hat seine Geschäftstätigkeiten inzwischen auf die Bereiche Einzelhandel, Technologie, Logistik, Gesundheit, Immobilienentwicklung, Industrie, Handelsmarken, Versicherungen und internationales Geschäft ausgeweitet. JD.com rangiert auf Platz 44 der Fortune Global 500 und ist gemessen am Umsatz Chinas größter Einzelhändler. Das Unternehmen erzielte im Geschäftsjahr zum 31. Dezember 2024 einen Umsatz von 158,8 Milliarden US-Dollar (152,8 Milliarden Euro). In den ersten neun Monaten des laufenden Geschäftsjahres, die am 30. September 2025 endeten, meldete JD.com einen Umsatz von 134,4 Milliarden US-Dollar (114,5 Milliarden Euro). JD.com ist seit 2014 an der NASDAQ und seit 2020 an der Hongkonger Börse notiert.
Pressebilder finden Sie unter www.jdcorporateblog.com/media-resources/.
Über CECONOMY
Die CECONOMY AG vereinfacht das Leben in der digitalen Welt. Die Gesellschaft ist führend für Konzepte und Marken wie MediaMarkt, MediaWorld und Saturn im Bereich Consumer Electronics in Europa. Die Unternehmen im CECONOMY-Portfolio haben Milliarden Verbraucherkontakte pro Jahr und bieten Produkte, Dienstleistungen und Lösungen, die das Leben in der digitalen Welt so einfach und angenehm wie möglich machen. MediaMarktSaturn ist eine führende Marke im Bereich Unterhaltungselektronik in Europa. So schaffen sie Mehrwert für Kunden ebenso wie für Investoren.
Kontakt
Investor Relations
IR@JD.com
Media Relations
Press@JD.com
FTI Consulting
Lutz Golsch
+49 173 6517710
lutz.golsch@fticonsulting.com
Robert Labas
+49 175 601 2124
robert.labas@fticonsulting.com
Wichtiger Hinweis
Diese Mitteilung dient ausschließlich Informationszwecken und stellt weder ein Angebot zum Kauf noch eine Aufforderung zur Abgabe eines Angebots zum Verkauf von CECONOMY-Aktien dar. Die endgültigen Bedingungen des Übernahmeangebots sowie weitere das Übernahmeangebot betreffende Bestimmungen sind in der von der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht zur Veröffentlichung gestatteten Angebotsunterlage mitgeteilt. Investoren und Inhabern von CECONOMY-Aktien wird dringend empfohlen, die Angebotsunterlage und alle sonstigen mit dem Übernahmeangebot zusammenhängenden Dokumente zu lesen, da sie wichtige Informationen enthalten.
Das Übernahmeangebot wird ausschließlich auf der Grundlage der anwendbaren Vorschriften des deutschen Rechts, insbesondere des Wertpapiererwerbs- und Übernahmegesetzes (WpÜG), und bestimmter wertpapierrechtlicher Vorschriften der Vereinigten Staaten von Amerika durchgeführt. Das Übernahmeangebot wird nicht in Übereinstimmung mit den rechtlichen Anforderungen anderer Rechtsordnungen als der Bundesrepublik Deutschland oder der Vereinigten Staaten von Amerika (soweit anwendbar) durchgeführt werden. Entsprechend sind außerhalb der Bundesrepublik Deutschland oder der Vereinigten Staaten von Amerika (soweit anwendbar) keine Bekanntmachungen, Anmeldungen, Genehmigungen oder Zulassungen für das Übernahmeangebot eingereicht, veranlasst oder erteilt worden. Anleger und Inhaber von CECONOMY-Aktien können sich nicht darauf verlassen, dass sie durch die Anlegerschutzgesetze einer anderen Rechtsordnung als der der Bundesrepublik Deutschland oder der Vereinigten Staaten von Amerika (soweit anwendbar) geschützt sind. Diese Mitteilung darf weder ganz noch teilweise in einem anderen Staat veröffentlicht oder anderweitig verbreitet werden, in dem das Übernahmeangebot nach geltendem nationalen Recht untersagt wäre.
Die Bieterin, ihre Finanzberater und mit ihr verbundene Unternehmen behalten sich das Recht vor, im Rahmen des gesetzlich Zulässigen weitere CECONOMY-Aktien außerhalb des Übernahmeangebots direkt oder indirekt an der Börse oder außerbörslich zu erwerben, sofern solche Erwerbe oder Vereinbarungen zum Erwerb von Aktien den anwendbaren deutschen gesetzlichen Bestimmungen und der Rule 14e-5 des Securities Exchange Act von 1934 entsprechen. Informationen über solche Käufe werden in Deutschland veröffentlicht, soweit dies nach geltendem nationalen Recht erforderlich ist. Soweit Informationen über solche Käufe oder Kaufvereinbarungen in Deutschland veröffentlicht werden, gelten diese Informationen auch in den Vereinigten Staaten als öffentlich bekannt gegeben. Das mit Übernahmeangebot bezieht sich auf Aktien einer deutschen Gesellschaft, die zum Handel an der Frankfurter Wertpapierbörse zugelassen sind und unterliegt den Veröffentlichungspflichten und -vorschriften und der Veröffentlichungspraxis, die in der Bundesrepublik Deutschland für börsennotierte Gesellschaften gelten und sich in bestimmten wesentlichen Aspekten von denen der Vereinigten Staaten von Amerika und anderen Rechtsordnungen unterscheiden.
Jeder Vertrag, der infolge der Annahme des Übernahmeangebots mit der Bieterin geschlossen wird, unterliegt ausschließlich den Gesetzen der Bundesrepublik Deutschland und ist entsprechend auszulegen. Für Aktionäre aus den Vereinigten Staaten von Amerika (oder aus anderen Rechtsordnungen als Deutschland) kann es schwierig sein, Rechte und Ansprüche, die sich im Zusammenhang mit dem Übernahmeangebot ergeben, nach den Vorschriften des US-Wertpapiergesetzes (oder anderen ihnen bekannten Gesetzen) durchzusetzen, da die Bieterin und die Gesellschaft sich außerhalb der Vereinigten Staaten (oder der Rechtsordnung, in der der Aktionär seinen Wohnsitz hat) befinden, und ihre jeweiligen Führungskräfte und Organmitglieder ihren Wohnsitz außerhalb der Vereinigten Staaten von Amerika (oder der Rechtsordnung, in der der Aktionär seinen Wohnsitz hat) haben. Es könnte unmöglich sein, ein Nicht-US-Unternehmen oder dessen Führungskräfte und Organmitglieder vor einem Nicht-US-Gericht aufgrund von Verstößen gegen US-Wertpapiergesetze zu verklagen. Es ist möglicherweise auch unmöglich, ein Nicht-US-Unternehmen oder seine Tochterunternehmen zu zwingen, sich dem Urteil eines US-amerikanischen Gerichts zu unterwerfen.
Soweit diese Mitteilung zukunftsgerichtete Aussagen enthält, sind diese keine Tatsachenbehauptungen und durch die Worte "beabsichtigen", "werden" und ähnliche Begriffe gekennzeichnet. Diese Aussagen bringen die Absichten, Überzeugungen oder gegenwärtigen Erwartungen und Annahmen der Bieterin und der mit ihr gemeinsam handelnden Personen zum Ausdruck. Solche in die Zukunft gerichtete Aussagen beruhen auf gegenwärtigen, nach bestem Wissen vorgenommenen Planungen, Schätzungen und Prognosen der Bieterin und der mit ihr gemeinsam handelnden Personen, stellen jedoch keine Garantie für die künftige Richtigkeit dar (dies gilt insbesondere für Umstände, die außerhalb des Einflussbereichs der Bieterin oder der mit ihr gemeinsam handelnden Personen liegen). Zukunftsgerichtete Aussagen unterliegen Risiken und Ungewissheiten, von denen die meisten schwer vorhersehbar sind und die in der Regel außerhalb der Kontrolle der Bieterin oder der mit ihr gemeinsam handelnden Personen liegen. Es ist zu berücksichtigen, dass die tatsächlichen Ergebnisse oder Folgen in der Zukunft wesentlich von den in den zukunftsgerichteten Aussagen angegebenen oder enthaltenen abweichen können. Es kann nicht ausgeschlossen werden, dass die Bieterin und die mit ihr gemeinsam handelnden Personen ihre in Unterlagen oder Mitteilungen oder in der Angebotsunterlage geäußerten Absichten und Einschätzungen nach Veröffentlichung der Unterlagen, Mitteilungen oder der Angebotsunterlage ändern.
14.11.2025 CET/CEST Veröffentlichung einer Corporate News/Finanznachricht, übermittelt durch EQS News - ein Service der EQS Group. Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent / Herausgeber verantwortlich.
Die EQS Distributionsservices umfassen gesetzliche Meldepflichten, Corporate News/Finanznachrichten und Pressemitteilungen.
Originalinhalt anzeigen: EQS News
|
| Sprache: |
Deutsch |
| Unternehmen: |
JINGDONG HOLDING GERMANY GMBH |
|
c/o Cormoran GmbH Am Zirkus 2 |
|
10117 Berlin |
|
Deutschland |
| EQS News ID: |
2229826 |
| |
| Ende der Mitteilung |
EQS News-Service |
2229826 14.11.2025 CET/CEST
|
| 01.09.2025 | JD.com kündigt Beginn der Annahmefrist des freiwilligen öffentlichen Übernahmeangebots für CECONOMY AG an
|
JINGDONG HOLDING GERMANY GMBH
/ Schlagwort(e): Firmenübernahme
JD.com kündigt Beginn der Annahmefrist des freiwilligen öffentlichen Übernahmeangebots für CECONOMY AG an
01.09.2025 / 14:09 CET/CEST
Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent / Herausgeber verantwortlich.
NICHT ZUR TEILWEISEN ODER VOLLSTÄNDIGEN VERÖFFENTLICHUNG ODER VERBREITUNG IN ODER AUS LÄNDERN, IN DENEN DIES GEGEN DIE GESETZLICHE VORSCHRIFTEN VERSTOSSEN WÜRDE
JD.com kündigt Beginn der Annahmefrist des freiwilligen öffentlichen Übernahmeangebots für CECONOMY AG an
- Veröffentlichung der Angebotsunterlage nach Gestattung durch die BaFin
- Annahmefrist beginnt heute, 1. September 2025, und endet am 10. November 2025
- Barangebot von EUR 4,60 pro Aktie entspricht einer attraktiven Prämie von ca. 42,6 % zum volumengewichteten Dreimonats-Durchschnittskurs (VWAP) zum Stichtag 23. Juli 2025, dem Tag vor Bestätigung fortgeschrittener Gespräche mit JD.com durch Ad-hoc-Mitteilung von CECONOMY
- Das öffentliche Übernahmeangebot enthält keine Mindestannahmeschwelle; ein Delistingprozess von CECONOMY wird voraussichtlich kurz nach Vollzug des Angebots umgesetzt
- JD.com hat von Aktionären unwiderrufliche Verpflichtungserklärungen zur Annahme des Angebots für insgesamt 31,7 % des gesamten Stammkapitals von CECONOMY erhalten und sich einschließlich des verbleibenden Anteils des künftigen JD.com-Partners Convergenta eine Gesamtbeteiligung von 57,1 % gesichert
- Vorstand und Aufsichtsrat von CECONOMY unterstützen das Angebot uneingeschränkt und beabsichtigen, den Aktionären die Annahme des Angebots zu empfehlen
Beijing / Düsseldorf – 1. September 2025: JINGDONG HOLDING GERMANY GMBH (die „Bieterin“), eine hundertprozentige, indirekte Tochtergesellschaft von JD.com, Inc. (zusammen mit der Bieterin und weiteren Gesellschaften der JD.com Gruppe „JD.com"), hat heute nach Gestattung durch die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht („BaFin“) die Angebotsunterlage für ihr freiwilliges öffentliches Übernahmeangebot (das „Angebot“) an alle Aktionäre der CECONOMY AG („CECONOMY“ oder die „Gesellschaft“) zum Erwerb aller ausstehenden Aktien von CECONOMY (die „CECONOMY-Aktien“, ISIN: DE0007257503) veröffentlicht.
Ab heute können CECONOMY-Aktionäre das Angebot annehmen, indem sie ihre CECONOMY-Aktien zu einem attraktiven Angebotspreis von EUR 4,60 in bar pro Aktie (der „Angebotspreis“) andienen. Dies entspricht einer Prämie von ca. 42,6 % zum volumengewichteten Dreimonats-Durchschnittskurs (VWAP) zum Stichtag 23. Juli 2025, dem Tag vor Bestätigung fortgeschrittener Gespräche mit JD.com durch Ad-hoc-Mitteilung von CECONOMY. Damit bietet das Angebot den bestehenden Aktionären kurzfristige Liquidität und die Möglichkeit, ein langfristiges Wertpotenzial vorzeitig zu realisieren.
Die Annahmefrist endet am 10. November 2025 um 24:00 Uhr (Ortszeit Frankfurt am Main) / 18:00 Uhr (Ortszeit New York). Das Angebot unterliegt keiner Mindestannahmeschwelle und die Investmentvereinbarung sieht einen Widerruf der Börsenzulassung (Delisting) vor, der voraussichtlich kurz nach Vollzug des Angebots umgesetzt wird. Aktionäre, die investiert bleiben, gehen möglicherweise das Risiko ein, weniger liquide Aktien zu halten, die mit einer begrenzten Möglichkeit zum Verkauf ihrer Aktien zu einem angemessenen Preis und einer reduzierten Finanzberichterstattung verbunden sind. Einzelheiten zur Annahme des Angebots sind in der Angebotsunterlage (die „Angebotsunterlage“) enthalten. Um ihre Aktien anzudienen, sollten sich die Aktionäre an ihre jeweilige Depotbank oder ein anderes Wertpapierdienstleistungsunternehmen, bei dem ihre CECONOMY-Aktien verwahrt werden, wenden. Aktionäre sollten sich insbesondere bei ihren Depotbanken nach etwaigen relevanten Fristen erkundigen, die möglicherweise ein Tätigwerden vor Ablauf der Annahmefrist erfordern.
Vorstand und Aufsichtsrat von CECONOMY unterstützen das öffentliche Übernahmeangebot uneingeschränkt und sind der Auffassung, dass die Transaktion im Sinne des Unternehmens, seiner Aktionäre, Mitarbeiter, Kunden, Partner und anderer Stakeholder ist. Vorstand und Aufsichtsrat beabsichtigen – vorbehaltlich ihrer Prüfung der Angebotsunterlage – den Aktionären die Annahme des Angebots zu empfehlen.
Darüber hinaus unterstützen CECONOMYs Aktionäre Convergenta, Haniel, freenet, und Beisheim Stiftung das Angebot und unterstreichen damit die Attraktivität des Angebots für alle Aktionäre der Gesellschaft. Die Bieterin hat von diesen Aktionären unwiderrufliche Verpflichtungserklärungen zur Annahme des Angebots über insgesamt 31,7 % des gesamten Grundkapitals von CECONOMY erhalten und sich damit schon vor Veröffentlichung des Angebots einschließlich des verbleibenden Anteils des künftigen JD.com-Partners Convergenta die Kontrolle über eine Gesamtbeteiligung von 57,1 % gesichert.
Der Vollzug des Angebots steht unter üblichen regulatorischen Vollzugsbedingungen, einschließlich fusionskontrollrechtlicher, außenwirtschaftsrechtlicher und EU-subventionskontrollrechtlicher Freigaben, wie sie in der Angebotsunterlage dargelegt sind. Vorbehaltlich der Erfüllung dieser Bedingungen und Freigaben erwartet JD.com den Vollzug des Angebots in der ersten Jahreshälfte 2026.
Das Angebot folgt auf die bereits bekanntgegebene Unterzeichnung einer strategischen Investmentvereinbarung zwischen JD.com und CECONOMY. Die Partnerschaft zielt darauf ab, das Wachstum von CECONOMY als eigenständiges Unternehmen voranzutreiben und die Transformation von CECONOMY in Europas führende Omnichannel-Plattform für Unterhaltungselektronik zu beschleunigen. JD.com ist für eine hervorragende Kundenerfahrung und branchenführende Service-Standards im Bereich E-Commerce-Logistik bekannt. Das Unternehmen wird seine fortschrittliche Technologie, seine führende Omnichannel-Handelsexpertise sowie seine Logistik- und Lagerkapazitäten in die Partnerschaft einbringen. Im Rahmen der strategischen Weiterentwicklung wird CECONOMY ein eigenständiges Unternehmen in Europa mit einer lokalen und unabhängigen Technologieplattform bleiben. Es sind keine Veränderungen bei Belegschaft, Arbeitsverträgen und Standorten geplant.
Gemäß den Anforderungen des deutschen Wertpapiererwerbs- und Übernahmegesetzes (WpÜG) sind die Angebotsunterlage und weitere das Angebot betreffende Informationen (jeweils in deutscher und englischer Sprache) unter www.green-offer.com verfügbar. Exemplare der Angebotsunterlage können in Deutschland zudem kostenfrei bei der Deutschen Bank Aktiengesellschaft, TSS, Post-IPO Services, Taunusanlage 12, 60325 Frankfurt am Main, Deutschland, bezogen werden (Anfragen per E-Mail an dct.tender-offers@db.com, unter Angabe einer vollständigen Post- oder E-Mail-Adresse, an die ein Exemplar der Angebotsunterlage übersandt werden kann).
***
Über JD.com
JD.com ist ein weltweit führender Anbieter von Technologie und Dienstleistungen in der Supply Chain. Die hochmoderne Einzelhandelsinfrastruktur des Unternehmens ermöglicht es Verbrauchern, jederzeit und überall zu kaufen, was sie möchten. Das Unternehmen stellt seine Technologie und Infrastruktur Partnern, Marken und andere Sektoren zur Verfügung, um im Rahmen seines „Retail as a Service“-Angebots Produktivität und Innovation in einer Vielzahl von Branchen voranzutreiben. JD.com hat seine Geschäftstätigkeiten inzwischen auf die Bereiche Einzelhandel, Technologie, Logistik, Gesundheit, Immobilienentwicklung, Industrie, Handelsmarken, Versicherungen und internationales Geschäft ausgeweitet. JD.com rangiert auf Platz 44 der Fortune Global 500 und ist gemessen am Umsatz Chinas größter Einzelhändler. Das Unternehmen erzielte im Geschäftsjahr zum 31. Dezember 2024 einen Umsatz von 158,8 Milliarden US-Dollar (152,8 Milliarden Euro). Im ersten Halbjahr des laufenden Geschäftsjahres, das am 30. Juni 2025 endete, meldete JD.com einen Umsatz von 91,8 Mrd. US-Dollar (78,3 Milliarden Euro).JD.com ist seit 2014 an der NASDAQ und seit 2020 an der Hongkonger Börse notiert.
Pressebilder finden Sie unter https://jdcorporateblog.com/media-resources/.
Über CECONOMY
Die CECONOMY AG vereinfacht das Leben in der digitalen Welt. Die Gesellschaft ist führend für Konzepte und Marken wie MediaMarkt, MediaWorld und Saturn im Bereich Consumer Electronics in Europa. Die Unternehmen im CECONOMY-Portfolio haben Milliarden Verbraucherkontakte pro Jahr und bieten Produkte, Dienstleistungen und Lösungen, die das Leben in der digitalen Welt so einfach und angenehm wie möglich machen. MediaMarktSaturn ist eine führende Marke im Bereich Unterhaltungselektronik in Europa. So schaffen sie Mehrwert für Kunden ebenso wie für Investoren.
Kontakt
Investor Relations
IR@JD.com
Media Relations
Press@JD.com
FTI Consulting
Lutz Golsch
+49 173 6517710
lutz.golsch@fticonsulting.com
Robert Labas
+49 175 601 2124
robert.labas@fticonsulting.com
Wichtiger Hinweis
Diese Mitteilung dient ausschließlich Informationszwecken und stellt weder ein Angebot zum Kauf noch eine Aufforderung zur Abgabe eines Angebots zum Verkauf von CECONOMY-Aktien dar. Die endgültigen Bedingungen des Übernahmeangebots sowie weitere das Übernahmeangebot betreffende Bestimmungen sind in der von der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht zur Veröffentlichung gestatteten Angebotsunterlage mitgeteilt. Investoren und Inhabern von CECONOMY-Aktien wird dringend empfohlen, die Angebotsunterlage und alle sonstigen mit dem Übernahmeangebot zusammenhängenden Dokumente zu lesen, da sie wichtige Informationen enthalten.
Das Übernahmeangebot wird ausschließlich auf der Grundlage der anwendbaren Vorschriften des deutschen Rechts, insbesondere des Wertpapiererwerbs- und Übernahmegesetzes (WpÜG), und bestimmter wertpapierrechtlicher Vorschriften der Vereinigten Staaten von Amerika durchgeführt. Das Übernahmeangebot wird nicht in Übereinstimmung mit den rechtlichen Anforderungen anderer Rechtsordnungen als der Bundesrepublik Deutschland oder der Vereinigten Staaten von Amerika (soweit anwendbar) durchgeführt werden. Entsprechend sind außerhalb der Bundesrepublik Deutschland oder der Vereinigten Staaten von Amerika (soweit anwendbar) keine Bekanntmachungen, Anmeldungen, Genehmigungen oder Zulassungen für das Übernahmeangebot eingereicht, veranlasst oder erteilt worden. Anleger und Inhaber von CECONOMY-Aktien können sich nicht darauf verlassen, dass sie durch die Anlegerschutzgesetze einer anderen Rechtsordnung als der der Bundesrepublik Deutschland oder der Vereinigten Staaten von Amerika (soweit anwendbar) geschützt sind. Diese Mitteilung darf weder ganz noch teilweise in einem anderen Staat veröffentlicht oder anderweitig verbreitet werden, in dem das Übernahmeangebot nach geltendem nationalen Recht untersagt wäre.
Die Bieterin, ihre Finanzberater und mit ihr verbundene Unternehmen behalten sich das Recht vor, im Rahmen des gesetzlich Zulässigen weitere CECONOMY-Aktien außerhalb des Übernahmeangebots direkt oder indirekt an der Börse oder außerbörslich zu erwerben, sofern solche Erwerbe oder Vereinbarungen zum Erwerb von Aktien den anwendbaren deutschen gesetzlichen Bestimmungen und der Rule 14e-5 des Securities Exchange Act von 1934 entsprechen. Informationen über solche Käufe werden in Deutschland veröffentlicht, soweit dies nach geltendem nationalen Recht erforderlich ist. Soweit Informationen über solche Käufe oder Kaufvereinbarungen in Deutschland veröffentlicht werden, gelten diese Informationen auch in den Vereinigten Staaten als öffentlich bekannt gegeben. Das mit Übernahmeangebot bezieht sich auf Aktien einer deutschen Gesellschaft, die zum Handel an der Frankfurter Wertpapierbörse zugelassen sind und unterliegt den Veröffentlichungspflichten und -vorschriften und der Veröffentlichungspraxis, die in der Bundesrepublik Deutschland für börsennotierte Gesellschaften gelten und sich in bestimmten wesentlichen Aspekten von denen der Vereinigten Staaten von Amerika und anderen Rechtsordnungen unterscheiden.
Jeder Vertrag, der infolge der Annahme des Übernahmeangebots mit der Bieterin geschlossen wird, unterliegt ausschließlich den Gesetzen der Bundesrepublik Deutschland und ist entsprechend auszulegen. Für Aktionäre aus den Vereinigten Staaten von Amerika (oder aus anderen Rechtsordnungen als Deutschland) kann es schwierig sein, Rechte und Ansprüche, die sich im Zusammenhang mit dem Übernahmeangebot ergeben, nach den Vorschriften des US-Wertpapiergesetzes (oder anderen ihnen bekannten Gesetzen) durchzusetzen, da die Bieterin und die Gesellschaft sich außerhalb der Vereinigten Staaten (oder der Rechtsordnung, in der der Aktionär seinen Wohnsitz hat) befinden, und ihre jeweiligen Führungskräfte und Organmitglieder ihren Wohnsitz außerhalb der Vereinigten Staaten von Amerika (oder der Rechtsordnung, in der der Aktionär seinen Wohnsitz hat) haben. Es könnte unmöglich sein, ein Nicht-US-Unternehmen oder dessen Führungskräfte und Organmitglieder vor einem Nicht-US-Gericht aufgrund von Verstößen gegen US-Wertpapiergesetze zu verklagen. Es ist möglicherweise auch unmöglich, ein Nicht-US-Unternehmen oder seine Tochterunternehmen zu zwingen, sich dem Urteil eines US-amerikanischen Gerichts zu unterwerfen.
Soweit diese Mitteilung zukunftsgerichtete Aussagen enthält, sind diese keine Tatsachenbehauptungen und durch die Worte "beabsichtigen", "werden" und ähnliche Begriffe gekennzeichnet. Diese Aussagen bringen die Absichten, Überzeugungen oder gegenwärtigen Erwartungen und Annahmen der Bieterin und der mit ihr gemeinsam handelnden Personen zum Ausdruck. Solche in die Zukunft gerichtete Aussagen beruhen auf gegenwärtigen, nach bestem Wissen vorgenommenen Planungen, Schätzungen und Prognosen der Bieterin und der mit ihr gemeinsam handelnden Personen, stellen jedoch keine Garantie für die künftige Richtigkeit dar (dies gilt insbesondere für Umstände, die außerhalb des Einflussbereichs der Bieterin oder der mit ihr gemeinsam handelnden Personen liegen). Zukunftsgerichtete Aussagen unterliegen Risiken und Ungewissheiten, von denen die meisten schwer vorhersehbar sind und die in der Regel außerhalb der Kontrolle der Bieterin oder der mit ihr gemeinsam handelnden Personen liegen. Es ist zu berücksichtigen, dass die tatsächlichen Ergebnisse oder Folgen in der Zukunft wesentlich von den in den zukunftsgerichteten Aussagen angegebenen oder enthaltenen abweichen können. Es kann nicht ausgeschlossen werden, dass die Bieterin und die mit ihr gemeinsam handelnden Personen ihre in Unterlagen oder Mitteilungen oder in der Angebotsunterlage geäußerten Absichten und Einschätzungen nach Veröffentlichung der Unterlagen, Mitteilungen oder der Angebotsunterlage ändern.
01.09.2025 CET/CEST Veröffentlichung einer Corporate News/Finanznachricht, übermittelt durch EQS News - ein Service der EQS Group. Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent / Herausgeber verantwortlich.
Die EQS Distributionsservices umfassen gesetzliche Meldepflichten, Corporate News/Finanznachrichten und Pressemitteilungen. Medienarchiv unter https://eqs-news.com
|
| Sprache: |
Deutsch |
| Unternehmen: |
JINGDONG HOLDING GERMANY GMBH |
|
c/o Cormoran GmbH Am Zirkus 2 |
|
10117 Berlin |
|
Deutschland |
| EQS News ID: |
2191382 |
| |
| Ende der Mitteilung |
EQS News-Service |
2191382 01.09.2025 CET/CEST
|
| 31.07.2025 | JD.com vereinbart strategische Investmentpartnerschaft mit CECONOMY – Schaffung der führenden europäischen Plattform der nächsten Generation für Unterhaltungselektronik
|
JINGDONG HOLDING GERMANY GMBH
/ Schlagwort(e): Kooperation
JD.com vereinbart strategische Investmentpartnerschaft mit CECONOMY – Schaffung der führenden europäischen Plattform der nächsten Generation für Unterhaltungselektronik
30.07.2025 / 23:05 CET/CEST
Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent / Herausgeber verantwortlich.
JD.com vereinbart strategische Investmentpartnerschaft mit CECONOMY – Schaffung der führenden europäischen Plattform der nächsten Generation für Unterhaltungselektronik
- JD.com expandiert in Europa: Abschluss einer Investmentvereinbarung mit CECONOMY, um die Transformation und das Wachstum von CECONOMY durch JD.com‘s fortschrittliche Technologie‑, Omnichannel-Handel- und Logistik-Expertise zu beschleunigen
- JD.com beabsichtigt, ein öffentliches Übernahmeangebot zu einem Angebotspreis von EUR 4,60 in bar abzugeben; dies entspricht einer Prämie von ca. 42,6 % zum volumengewichteten Dreimonats-Durchschnittskurs (VWAP) zum Stichtag 23. Juli 2025, dem Tag vor Bestätigung fortgeschrittener Gespräche mit JD.com durch Ad-hoc-Mitteilung von CECONOMY
- Convergenta, als langjährige Aktionärin und Unternehmen der Gründerfamilie von CECONOMY, wird nach dem öffentlichen Übernahmeangebot einen Anteil von 25,35 % halten; Convergenta und JD.com haben eine Aktionärsvereinbarung über die künftige strategische Ausrichtung des Unternehmens unterzeichnet und werden ihre unternehmerischen Kräfte bündeln
- JD.com hat von Aktionären unwiderrufliche Andienungsvereinbarungen für insgesamt 31,7 % des gesamten Aktienkapitals von CECONOMY erhalten und sich damit vor der Veröffentlichung des Angebots einschließlich des verbleibenden Anteils des künftigen JD.com-Partners Convergenta eine Gesamtbeteiligung von 57,1 % gesichert
- Das öffentliche Übernahmeangebot enthält keine Mindestannahmequote; JD.com verpflichtet sich für eine Dauer von drei Jahren, keinen Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrag anzustreben oder einzugehen
- Aufsichtsrat und Vorstand von CECONOMY unterstützen das öffentliche Übernahmeangebot uneingeschränkt und sind der Auffassung, dass die Transaktion im Sinne des Unternehmens, seiner Aktionäre, Mitarbeiter, Kunden, Partner und anderer Stakeholder ist
- CECONOMY bleibt ein eigenständiges Unternehmen in Europa mit einer lokalen, unabhängigen Technologieplattform. Es sind keine Veränderungen bei Belegschaft, Arbeitsverträgen und Standorten geplant
Beijing / Düsseldorf, 30. Juli 2025 – JD.com („Bieterin“; NASDAQ: JD; HKEX: 9618 (HKD-Aktie) / 89618 (RMB-Aktie)), ein weltweit führender Anbieter von Technologie und Dienstleistungen in der Supply Chain, hat eine strategische Investmentvereinbarung mit der CECONOMY AG („CECONOMY“ oder die „Gesellschaft“; XETRA: CEC), der Muttergesellschaft der führenden europäischen Einzelhandelsketten für Unterhaltungselektronik MediaMarkt und Saturn, unterzeichnet. Mit dieser strategischen Investmentpartnerschaft wollen JD.com und CECONOMY Europas führende Plattform der nächsten Generation für Unterhaltungselektronik aufbauen.
Die neue Partnerschaft zielt darauf ab, die weitere Transformation von CECONOMY durch JD.com‘s Technologie-, Omnichannel-Handel- und Logistik-Expertise zu beschleunigen, um das langfristige Wachstum von CECONOMY als führender europäischer Omnichannel-Einzelhändler zu stärken. Im Rahmen der geplanten Partnerschaft hat JD.com über ihre hundertprozentige Tochtergesellschaft JINGDONG Holding Germany GmbH die Absicht bekannt gegeben, den Aktionären von CECONOMY ein freiwilliges öffentliches Übernahmeangebot (das „Angebot“) zu einem Angebotspreis von EUR 4,60 pro Aktie in bar für alle ausstehenden Aktien von CECONOMY zu unterbreiten.
CECONOMY ist ein europäischer Marktführer im Bereich Unterhaltungselektronik. Die beiden Hauptmarken MediaMarkt und Saturn betreiben Omnichannel-Geschäftsmodelle und verbinden eine starke E-Commerce-Präsenz mit mehr als 1.000 Märkten in 11 Ländern. CECONOMY hat jährlich rund 2 Milliarden Kundenkontakte und beschäftigt rund 50.000 Mitarbeiter. Im Geschäftsjahr 2023/24 erzielte CECONOMY einen Gesamtumsatz von 22,4 Milliarden Euro und ein bereinigtes EBIT von 305 Millionen Euro.
Starke Partnerschaft für Wachstum durch einzigartige Expertise bei Technologie, Omnichannel-Handel- und Logistik
Im Rahmen der strategischen Investmentvereinbarung wollen die Partner das Wachstum von CECONOMY als eigenständiges Unternehmen vorantreiben und die Transformation von CECONOMY in Europas führende Omnichannel-Plattform für Unterhaltungselektronik beschleunigen. JD.com ist für eine hervorragende Kundenerfahrung und branchenführende Service-Standards im Bereich E-Commerce-Logistik bekannt. Das Unternehmen wird seine fortschrittliche Technologie, seine führende Omnichannel-Handelsexpertise sowie seine Logistik- und Lagerkapazitäten in die Partnerschaft einbringen. Dies wird die bestehenden Kompetenzen von CECONOMY stärken, das Kerngeschäft weiterentwickeln und den weiteren Ausbau der Marktposition unterstützen. Im Rahmen der strategischen Weiterentwicklung wird CECONOMY ein eigenständiges Unternehmen in Europa mit einer lokalen und unabhängigen Technologieplattform bleiben. Es sind keine Veränderungen bei Belegschaft, Arbeitsverträgen und Standorten geplant.
„Die Partnerschaft mit CECONOMY wird Europas führende Plattform der nächsten Generation für Unterhaltungselektronik schaffen“, sagte Sandy Xu, CEO von JD.com. „Die Marktführerschaft, die starken Kundenbeziehungen und das Wachstum von CECONOMY sind beeindruckend. Wir sind fest entschlossen, in die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter sowie die einzigartige Kultur des Unternehmens zu investieren, um auf diesem Erfolg aufzubauen. Gemeinsam mit dem Team werden wir die Fähigkeiten stärken, indem wir unsere fortgeschrittene Expertise bei Technologie, Omnichannel-Handel- und Logistik einbringen, um die laufende Transformation von CECONOMY zu beschleunigen. Unser Ziel ist es, die Plattform von CECONOMY in Europa weiter auszubauen und langfristigen Wert für Kunden, Mitarbeiter, Investoren und lokale Gemeinschaften zu schaffen. Wir haben vollstes Vertrauen in das Managementteam von CECONOMY und freuen uns darauf, gemeinsam die nächste Wachstumsphase einzuleiten.“
CECONOMY CEO Dr. Kai-Ulrich Deissner sagte: „Mit den herausragenden Handels-, Logistik- und Technologiefähigkeiten von JD.com können wir unseren erfolgreichen Wachstumskurs nochmal forcieren und über unsere aktuellen strategischen Ziele hinauswachsen. Dank des großartigen Einsatzes und Engagements unseres gesamten Teams agiert CECONOMY aus einer Position der Stärke. Angesichts der sich stetig wandelnden Kundenerwartungen und Marktdynamiken ist Stillstand aber keine Option. Wir wollen den Wandel im europäischen Handel in den kommenden Jahren nicht nur begleiten, wir wollen ihn weiter anführen. Dafür ist JD.com der richtige Partner. Uns verbindet die Leidenschaft für unsere Kundinnen und Kunden und die feste Überzeugung, dass unsere Mitarbeitenden, vertrauensvolle Partnerschaften zu internationalen Markenherstellern und die Kombination aus digitalem und stationärem Geschäft die Schlüssel zum Erfolg sind. Wir gehen eine Partnerschaft mit JD.com ein, um den europäischen Handel zu stärken, basierend auf komplementären Stärken und gemeinsamen Werten.“
„Wir unterstützen die strategische Investmentvereinbarung und das Übernahmeangebot voll und ganz und sind überzeugt, dass dies die beste Möglichkeit ist, die erfolgreiche Transformation von CECONOMY weiter voranzutreiben“, sagt Jürgen Kellerhals vom Ankerinvestor Convergenta. „Das Managementteam von CECONOMY verfolgt eine klare strategische Vision und JD.com bringt die erforderlichen Ressourcen und Fähigkeiten mit, um die nächste Wachstumsphase des Unternehmens zu stärken. Die technologische Kompetenz von JD.com ist weltweit führend, was sich durch den Erfolg in anderen Märkten zeigt. Als langfristiger Ankerinvestor sind wir davon überzeugt, dass dies der richtige Schritt zum richtigen Zeitpunkt für das Unternehmen, seine Mitarbeiter und seine Kunden ist.“
JD.com ist eine Markenplattform und ein weltweit führender Anbieter von Technologie und Dienstleistungen in der Supply Chain. Seit der Gründung im Jahr 2004 hat sich JD.com durch ein branchenführendes integriertes Kundenerlebnis über sämtliche Vertriebskanäle hinweg sowie neue Servicestandards für Logistik einen exzellenten Ruf erworben. Mit der Mission, ein besseres Leben durch Technologie zu ermöglichen, strebt JD.com an, das vertrauenswürdigste Unternehmen der Welt zu werden. JD.com verfügt bereits über umfangreiche Erfahrung in Europa: So betreibt JD.com Logistikdienstleistungen und Lagerhäuser in vielen europäischen Ländern, darunter Deutschland, Großbritannien, Frankreich, den Niederlanden und Polen.
Attraktiver Angebotspreis und Unterstützung durch die Hauptaktionäre
Der Angebotspreis entspricht einer attraktiven Prämie von ca. 42,6 % auf den volumengewichteten Dreimonats-Durchschnittskurs (VWAP) der Aktie mit Stand 23. Juli 2025, dem Tag vor Bestätigung fortgeschrittener Gespräche mit JD.com durch die Ad-hoc-Mitteilung von CECONOMY.
JD.com hat die Unterstützung der CECONOMY-Aktionäre Convergenta, Haniel, freenet und Beisheim Stiftung für das Angebot erhalten, was die Attraktivität des Angebots für alle Aktionäre der Gesellschaft verdeutlicht. Der Ankeraktionär Convergenta hat sich unwiderruflich verpflichtet, 3,81 % der CECONOMY-Aktien im Rahmen des Angebots anzudienen. Darüber hinaus hat Convergenta mit JD.com eine Aktionärsvereinbarung über die verbleibenden 25,35 % der CECONOMY-Aktien geschlossen, die mit Abschluss des Übernahmeangebots wirksam wird. Die Partnerschaft mit Convergenta schafft Kontinuität für CECONOMY und spiegelt den Wunsch von Convergenta wider, das Erbe der Familie durch eine Beteiligung an der zukünftigen Strategie und der weiteren Transformation von CECONOMY fortzuführen. Darüber hinaus hat JD.com mit Haniel, freenet und der Beisheim Stiftung unwiderrufliche Andienungsvereinbarungen für insgesamt 27,9 % des gesamten Aktienkapitals von CECONOMY unterzeichnet, was zusammen mit der verbleibenden Beteiligung des zukünftigen Partners Convergenta von JD.com zu einer Gesamtbeteiligung von
57,1 % führt.
JD.com verpflichtet sich für eine Dauer von drei Jahren, keinen Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrag mit CECONOMY abzuschließen. Die Investmentvereinbarung sieht eine Aufhebung der Börsennotierung (Delisting) vor, die voraussichtlich kurz nach Abschluss des Angebots umgesetzt wird. Die Transaktion wird durch eine Kombination eines Akquisitionsdarlehens und der liquiden Mittel aus der Bilanz von JD.com finanziert. Der Abschluss des Angebots wird für die erste Jahreshälfte 2026 erwartet.
Das Angebot wird zu den Bedingungen und Konditionen, die in der Angebotsunterlage stehen werden, abgegeben. Diese unterliegt der Genehmigung durch die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht („BaFin“). Nach Erteilung dieser Genehmigung durch die BaFin wird die Angebotsunterlage gemäß dem Wertpapiererwerbs- und Übernahmegesetz (WpÜG) veröffentlicht und die Annahmefrist für das Angebot beginnt. Das Angebotsdokument (sobald verfügbar) und weitere Informationen zum Angebot werden auf der folgenden Website veröffentlicht: www.green-offer.com
Deutsche Bank und Goldman Sachs agieren als Finanzberater und Baker McKenzie als Rechtsberater von JD.com. HSBC, Standard Chartered Bank und Bank of America fungieren als beauftragte Konsortialführer, Bookrunner und Underwriter für die Akquisitionskreditfazilität.
-Ende-
Über JD.com
JD.com ist ein weltweit führender Anbieter von Technologie und Dienstleistungen in der Supply Chain. Die hochmoderne Einzelhandelsinfrastruktur des Unternehmens ermöglicht es Verbrauchern, jederzeit und überall zu kaufen, was sie möchten. Das Unternehmen stellt seine Technologie und Infrastruktur Partnern, Marken und andere Sektoren zur Verfügung, um im Rahmen seines „Retail as a Service“-Angebots Produktivität und Innovation in einer Vielzahl von Branchen voranzutreiben. JD.com hat seine Geschäftstätigkeiten inzwischen auf die Bereiche Einzelhandel, Technologie, Logistik, Gesundheit, Immobilienentwicklung, Industrie, Handelsmarken, Versicherungen und internationales Geschäft ausgeweitet. JD.com rangiert auf Platz 44 der Fortune Global 500 und ist gemessen am Umsatz Chinas größter Einzelhändler. Das Unternehmen erzielte im Geschäftsjahr zum 31. Dezember 2024 einen Umsatz von 158,8 Milliarden US-Dollar (147,0 Milliarden Euro). JD.com ist seit 2014 an der NASDAQ und seit 2020 an der Hongkonger Börse notiert.
Pressebilder finden Sie unter www.jdcorporateblog.com/media-resources/.
Über CECONOMY
Die CECONOMY AG vereinfacht das Leben in der digitalen Welt. Die Gesellschaft ist führend für Konzepte und Marken wie MediaMarkt, MediaWorld und Saturn im Bereich Consumer Electronics in Europa. Die Unternehmen im CECONOMY-Portfolio haben Milliarden Verbraucherkontakte pro Jahr und bieten Produkte, Dienstleistungen und Lösungen, die das Leben in der digitalen Welt so einfach und angenehm wie möglich machen. MediaMarktSaturn ist eine führende Marke im Bereich Unterhaltungselektronik in Europa. So schaffen sie Mehrwert für Kunden ebenso wie für Investoren.
Kontakt
Investor Relations
IR@JD.com
Media Relations
Press@JD.com
FTI Consulting
Lutz Golsch
+49 173 6517710
Lutz.Golsch@fticonsulting.com
Robert Labas
+49 175 601 2124
Robert.Labas@fticonsulting.com
Wichtiger Hinweis
Diese Mitteilung dient ausschließlich Informationszwecken und stellt weder ein Angebot zum Kauf noch eine Aufforderung zur Abgabe eines Angebots zum Verkauf von Aktien der CECONOMY AG ("CECONOMY-Aktien") dar. Die endgültigen Bedingungen des Übernahmeangebots sowie weitere das Übernahmeangebot betreffende Bestimmungen werden in der Angebotsunterlage mitgeteilt, nachdem die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht die Veröffentlichung der Angebotsunterlage gestattet hat. Die Bieterin behält sich vor, in den endgültigen Bedingungen des Übernahmeangebots von den hier dargestellten Eckpunkten soweit rechtlich zulässig abzuweichen. Anlegern und Inhabern von CECONOMY-Aktien wird dringend empfohlen, die Angebotsunterlage und alle sonstigen mit dem Übernahmeangebot zusammenhängenden Dokumente zu lesen, sobald sie veröffentlicht worden sind, da sie wichtige Informationen enthalten werden. Die Angebotsunterlage für das Übernahmeangebot (in deutscher Sprache nebst einer unverbindlichen englischen Übersetzung) mit den ausführlichen Bedingungen und sonstigen Angaben zum Übernahmeangebot wird nach Gestattung durch die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht im Internet unter der Adresse www.green-offer.com veröffentlicht.
Das Übernahmeangebot wird ausschließlich auf der Grundlage der anwendbaren Vorschriften des deutschen Rechts, insbesondere des Wertpapiererwerbs- und Übernahmegesetzes (WpÜG), und bestimmter wertpapierrechtlicher Vorschriften der Vereinigten Staaten von Amerika durchgeführt. Das Übernahmeangebot wird nicht in Übereinstimmung mit den rechtlichen Anforderungen anderer Rechtsordnungen als der Bundesrepublik Deutschland oder der Vereinigten Staaten von Amerika (soweit anwendbar) durchgeführt werden. Entsprechend sind außerhalb der Bundesrepublik Deutschland oder der Vereinigten Staaten von Amerika (soweit anwendbar) keine Bekanntmachungen, Anmeldungen, Genehmigungen oder Zulassungen für das Übernahmeangebot eingereicht, veranlasst oder erteilt worden. Anleger und Inhaber von CECONOMY-Aktien können sich nicht darauf verlassen, dass sie durch die Anlegerschutzgesetze einer anderen Rechtsordnung als der der Bundesrepublik Deutschland oder der Vereinigten Staaten von Amerika (soweit anwendbar) geschützt sind. Diese Mitteilung darf weder ganz noch teilweise in einem anderen Staat veröffentlicht oder anderweitig verbreitet werden, in dem das Übernahmeangebot nach geltendem nationalen Recht untersagt wäre.
Die Bieterin, ihre Finanzberater und mit ihr verbundene Unternehmen behalten sich das Recht vor, im Rahmen des gesetzlich Zulässigen weitere CECONOMY-Aktien außerhalb des Übernahmeangebots direkt oder indirekt an der Börse oder außerbörslich zu erwerben, sofern solche Erwerbe oder Vereinbarungen zum Erwerb von Aktien den anwendbaren deutschen gesetzlichen Bestimmungen und der Rule 14e-5 des Securities Exchange Act von 1934 (der "Exchange Act") entsprechen. Informationen über solche Käufe werden in Deutschland veröffentlicht, soweit dies nach geltendem nationalen Recht erforderlich ist. Soweit Informationen über solche Käufe oder Kaufvereinbarungen in Deutschland veröffentlicht werden, gelten diese Informationen auch in den Vereinigten Staaten als öffentlich bekannt gegeben. Das mit dieser Mitteilung bekanntgegebene Übernahmeangebot bezieht sich auf Aktien einer deutschen Gesellschaft, die zum Handel an der Frankfurter Wertpapierbörse zugelassen sind und unterliegt den Veröffentlichungspflichten und -vorschriften und der Veröffentlichungspraxis, die in der Bundesrepublik Deutschland für börsennotierte Gesellschaften gelten und sich in bestimmten wesentlichen Aspekten von denen der Vereinigten Staaten von Amerika und anderen Rechtsordnungen unterscheiden.
Soweit diese Mitteilung zukunftsgerichtete Aussagen enthält, sind diese keine Tatsachenbehauptungen und durch die Worte "beabsichtigen", "werden" und ähnliche Begriffe gekennzeichnet. Diese Aussagen bringen die Absichten, Überzeugungen oder gegenwärtigen Erwartungen und Annahmen der Bieterin und der mit ihr gemeinsam handelnden Personen zum Ausdruck. Solche in die Zukunft gerichtete Aussagen beruhen auf gegenwärtigen, nach bestem Wissen vorgenommenen Planungen, Schätzungen und Prognosen der Bieterin und der mit ihr gemeinsam handelnden Personen, stellen jedoch keine Garantie für die künftige Richtigkeit dar (dies gilt insbesondere für Umstände, die außerhalb des Einflussbereichs der Bieterin oder der mit ihr gemeinsam handelnden Personen liegen). Zukunftsgerichtete Aussagen unterliegen Risiken und Ungewissheiten, von denen die meisten schwer vorhersehbar sind und die in der Regel außerhalb der Kontrolle der Bieterin oder der mit ihr gemeinsam handelnden Personen liegen. Es ist zu berücksichtigen, dass die tatsächlichen Ergebnisse oder Folgen in der Zukunft wesentlich von den in den zukunftsgerichteten Aussagen angegebenen oder enthaltenen abweichen können. Es kann nicht ausgeschlossen werden, dass die Bieterin und die mit ihr gemeinsam handelnden Personen ihre in Unterlagen oder Mitteilungen oder in der noch zu veröffentlichenden Angebotsunterlage geäußerten Absichten und Einschätzungen nach Veröffentlichung der Unterlagen, Mitteilungen oder der Angebotsunterlage ändern.
30.07.2025 CET/CEST Veröffentlichung einer Corporate News/Finanznachricht, übermittelt durch EQS News - ein Service der EQS Group. Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent / Herausgeber verantwortlich.
Die EQS Distributionsservices umfassen gesetzliche Meldepflichten, Corporate News/Finanznachrichten und Pressemitteilungen. Medienarchiv unter https://eqs-news.com
|
| Sprache: |
Deutsch |
| Unternehmen: |
JINGDONG HOLDING GERMANY GMBH |
|
c/o Cormoran GmbH Am Zirkus 2 |
|
10117 Berlin |
|
Deutschland |
| EQS News ID: |
2177266 |
| |
| Ende der Mitteilung |
EQS News-Service |
2177266 30.07.2025 CET/CEST
|
| 31.07.2025 | Übernahmeangebot / Zielgesellschaft: CECONOMY AG; Bieter: JINGDONG HOLDING GERMANY GMBH
|
JINGDONG HOLDING GERMANY GMBH / Übernahmeangebot
Übernahmeangebot / Zielgesellschaft: CECONOMY AG; Bieter: JINGDONG HOLDING GERMANY GMBH
30.07.2025 / 22:58 CET/CEST
Veröffentlichung einer WpÜG-Mitteilung, übermittelt durch EQS News - ein Service der EQS Group.
Für den Inhalt der Mitteilung ist der Bieter verantwortlich.
NICHT ZUR FREIGABE, VERÖFFENTLICHUNG ODER VERTEILUNG (GANZ ODER IN TEILEN) IN EINEM STAAT, IN DEM EINE SOLCHE FREIGABE, VERÖFFENTLICHUNG ODER VERTEILUNG EINEN VERSTOSS GEGEN DIE EINSCHLÄGIGEN GESETZE DIESES STAATES DARSTELLEN WÜRDE.
Veröffentlichung der Entscheidung zur Abgabe eines freiwilligen öffentlichen Übernahmeangebots gemäß § 10 Abs. 1 und Abs. 3 in Verbindung mit §§ 29, 34 des Wertpapiererwerbs- und Übernahmegesetzes (WpÜG)
Bieterin:
JINGDONG HOLDING GERMANY GMBH
c/o Cormoran GmbH, Am Zirkus 2
10117 Berlin
Deutschland
Eingetragen im Handelsregister des Amtsgerichts Düsseldorf unter HRB 107672.
Zielgesellschaft:
CECONOMY AG
Kaistraße 3
40221 Düsseldorf
Deutschland
Eingetragen im Handelsregister des Amtsgerichts Düsseldorf unter HRB 39473.
ISIN: DE0007257503 (WKN: 725750)
Die JINGDONG HOLDING GERMANY GMBH (die "Bieterin"), eine 100%ige indirekte Tochtergesellschaft der JD.com, Inc., hat heute entschieden, sämtlichen Aktionären der CECONOMY AG (die "Gesellschaft" oder "CECONOMY") im Wege eines freiwilligen öffentlichen Übernahmeangebots anzubieten, sämtliche auf den Inhaber lautende Stückaktien der Gesellschaft (die "CECONOMY-Aktien") gegen Zahlung einer Geldleistung in Höhe von EUR 4,60 je CECONOMY-Aktie in bar zu erwerben (das "Übernahmeangebot").
Die Bieterin und die Gesellschaft haben heute eine Investmentvereinbarung in Bezug auf das Übernahmeangebot und ihre beabsichtigte Zusammenarbeit nach Vollzug des Übernahmeangebots unterzeichnet.
Darüber hinaus haben die Bieterin und die größte Aktionärsgruppe von CECONOMY, die Convergenta Invest GmbH und mit ihr verbundene Aktionäre der Gesellschaft (zusammen "Convergenta"), heute im Hinblick auf ihre zukünftige Zusammenarbeit eine Aktionärsvereinbarung abgeschlossen, deren Wirksamkeit unter dem Vorbehalt des Vollzugs des Übernahmeangebots steht. Gemäß der Aktionärsvereinbarung wird Convergenta nach Vollzug des Übernahmeangebots 25,35% der CECONOMY-Aktien halten und ihren derzeitigen Anteil an CECONOMY von 29,16% durch eine unwiderrufliche Verpflichtung zur Annahme des Übernahmeangebots in Bezug auf 3,81% der CECONOMY-Aktien reduzieren. Ebenfalls heute hat die Bieterin mit mehreren Aktionären der Gesellschaft Vereinbarungen geschlossen, in denen sich diese unwiderruflich zur Annahme des Übernahmeangebots für insgesamt 31,7% der CECONOMY-Aktien (einschließlich 3,81% von Convergenta) verpflichtet haben.
Das Übernahmeangebot unterliegt üblichen Vollzugsbedingungen, einschließlich u.a. der Fusionskontrolle, der Genehmigung ausländischer Direktinvestitionen nach den Regeln einzelner Staaten und der Freigabe unter der EU-Verordnung zu ausländischen Subventionen (Foreign Subsidies Regulation). Der Vollzug des Übernahmeangebots ist nicht an eine Mindestannahmequote geknüpft.
Die Angebotsunterlage (in deutscher Sprache nebst einer unverbindlichen englischen Übersetzung), die die näheren Bestimmungen und Bedingungen des Übernahmeangebots sowie weitere damit zusammenhängende Informationen enthalten wird, wird von der Bieterin nach Gestattung durch die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) im Internet unter der Adresse www.green-offer.com veröffentlicht.
Wichtiger Hinweis:
Diese Mitteilung dient ausschließlich Informationszwecken und stellt weder ein Angebot zum Kauf noch eine Aufforderung zur Abgabe eines Angebots zum Verkauf von CECONOMY-Aktien dar. Die endgültigen Bedingungen des Übernahmeangebots sowie weitere das Übernahmeangebot betreffende Bestimmungen werden in der Angebotsunterlage mitgeteilt, nachdem die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht die Veröffentlichung der Angebotsunterlage gestattet hat. Die Bieterin behält sich vor, in den endgültigen Bedingungen des Übernahmeangebots von den hier dargestellten Eckpunkten soweit rechtlich zulässig abzuweichen. Anlegern und Inhabern von CECONOMY-Aktien wird dringend empfohlen, die Angebotsunterlage und alle sonstigen mit dem Übernahmeangebot zusammenhängenden Dokumente zu lesen, sobald sie veröffentlicht worden sind, da sie wichtige Informationen enthalten werden. Die Angebotsunterlage für das Übernahmeangebot (in deutscher Sprache nebst einer unverbindlichen englischen Übersetzung) mit den ausführlichen Bedingungen und sonstigen Angaben zum Übernahmeangebot wird nach Gestattung durch die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht im Internet unter der Adresse www.green-offer.com veröffentlicht.
Das Übernahmeangebot wird ausschließlich auf der Grundlage der anwendbaren Vorschriften des deutschen Rechts, insbesondere des Wertpapiererwerbs- und Übernahmegesetzes (WpÜG), und bestimmter wertpapierrechtlicher Vorschriften der Vereinigten Staaten von Amerika durchgeführt. Das Übernahmeangebot wird nicht in Übereinstimmung mit den rechtlichen Anforderungen anderer Rechtsordnungen als der Bundesrepublik Deutschland oder der Vereinigten Staaten von Amerika (soweit anwendbar) durchgeführt werden. Entsprechend sind außerhalb der Bundesrepublik Deutschland oder der Vereinigten Staaten von Amerika (soweit anwendbar) keine Bekanntmachungen, Anmeldungen, Genehmigungen oder Zulassungen für das Übernahmeangebot eingereicht, veranlasst oder erteilt worden. Anleger und Inhaber von CECONOMY-Aktien können sich nicht darauf verlassen, dass sie durch die Anlegerschutzgesetze einer anderen Rechtsordnung als der der Bundesrepublik Deutschland oder der Vereinigten Staaten von Amerika (soweit anwendbar) geschützt sind. Diese Mitteilung darf weder ganz noch teilweise in einem anderen Staat veröffentlicht oder anderweitig verbreitet werden, in dem das Übernahmeangebot nach geltendem nationalen Recht untersagt wäre.
Die Bieterin, ihre Finanzberater und mit ihr verbundene Unternehmen behalten sich das Recht vor, im Rahmen des gesetzlich Zulässigen weitere CECONOMY-Aktien außerhalb des Übernahmeangebots direkt oder indirekt an der Börse oder außerbörslich zu erwerben, sofern solche Erwerbe oder Vereinbarungen zum Erwerb von Aktien den anwendbaren deutschen gesetzlichen Bestimmungen und der Rule 14e-5 des Securities Exchange Act von 1934 (der "Exchange Act") entsprechen. Informationen über solche Käufe werden in Deutschland veröffentlicht, soweit dies nach geltendem nationalen Recht erforderlich ist. Soweit Informationen über solche Käufe oder Kaufvereinbarungen in Deutschland veröffentlicht werden, gelten diese Informationen auch in den Vereinigten Staaten als öffentlich bekannt gegeben. Das mit dieser Mitteilung bekanntgegebene Übernahmeangebot bezieht sich auf Aktien einer deutschen Gesellschaft, die zum Handel an der Frankfurter Wertpapierbörse zugelassen sind und unterliegt den Veröffentlichungspflichten und -vorschriften und der Veröffentlichungspraxis, die in der Bundesrepublik Deutschland für börsennotierte Gesellschaften gelten und sich in bestimmten wesentlichen Aspekten von denen der Vereinigten Staaten von Amerika und anderen Rechtsordnungen unterscheiden.
Soweit diese Mitteilung zukunftsgerichtete Aussagen enthält, sind diese keine Tatsachenbehauptungen und durch die Worte "beabsichtigen", "werden" und ähnliche Begriffe gekennzeichnet. Diese Aussagen bringen die Absichten, Überzeugungen oder gegenwärtigen Erwartungen und Annahmen der Bieterin und der mit ihr gemeinsam handelnden Personen zum Ausdruck. Solche in die Zukunft gerichtete Aussagen beruhen auf gegenwärtigen, nach bestem Wissen vorgenommenen Planungen, Schätzungen und Prognosen der Bieterin und der mit ihr gemeinsam handelnden Personen, stellen jedoch keine Garantie für die künftige Richtigkeit dar (dies gilt insbesondere für Umstände, die außerhalb des Einflussbereichs der Bieterin oder der mit ihr gemeinsam handelnden Personen liegen). Zukunftsgerichtete Aussagen unterliegen Risiken und Ungewissheiten, von denen die meisten schwer vorhersehbar sind und die in der Regel außerhalb der Kontrolle der Bieterin oder der mit ihr gemeinsam handelnden Personen liegen. Es ist zu berücksichtigen, dass die tatsächlichen Ergebnisse oder Folgen in der Zukunft wesentlich von den in den zukunftsgerichteten Aussagen angegebenen oder enthaltenen abweichen können. Es kann nicht ausgeschlossen werden, dass die Bieterin und die mit ihr gemeinsam handelnden Personen ihre in Unterlagen oder Mitteilungen oder in der noch zu veröffentlichenden Angebotsunterlage geäußerten Absichten und Einschätzungen nach Veröffentlichung der Unterlagen, Mitteilungen oder der Angebotsunterlage ändern.
Düsseldorf, 30. Juli 2025
JINGDONG HOLDING GERMANY GMBH
Ende der WpÜG-Meldung
Ende der WpÜG-Mitteilung
30.07.2025 CET/CEST Die EQS Distributionsservices umfassen gesetzliche Meldepflichten, Corporate News/Finanznachrichten und Pressemitteilungen. Medienarchiv unter https://eqs-news.com
|
| Sprache: |
Deutsch |
| Börsen: |
Regulierter Markt in Düsseldorf, Frankfurt (Prime Standard); Freiverkehr in Berlin, Hamburg, Hannover, München, Stuttgart, Tradegate Exchange |
| |
| Ende der Mitteilung |
EQS News-Service |
2177246 30.07.2025 CET/CEST
|