| 05.05.2026 | Photon Energy N.V. Bond 2021/2027: Bondholders Should Act Now and Coordinate Their Interests
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EQS-Media / 05.05.2026 / 12:30 CET/CEST
The financial situation of Photon Energy N.V. appears to be deteriorating following several recent company announcements. This development is of particular relevance to holders of the 6.50% Photon Energy N.V. Bond 2021/2027, ISIN DE000A3KWKY4 / WKN A3KWKY. Schirp Schmidt-Morsbach Rechtsanwälte PartG mbB therefore calls on bondholders to coordinate their interests at an early stage and prepare for potential bondholder action.
According to a mandatory announcement published in Warsaw and Prague on 23 February 2026, the Management Board of Photon Energy N.V. resolved to postpone the quarterly coupon payment due on that date in the amount of EUR 1,282,450. The company stated that this decision was taken to preserve liquidity in light of recent developments in its dispute with the Polish transmission system operator PSE. According to Photon Energy, PSE had informed the company that it intended to unilaterally set off revenues due on 2 March 2026 against a disputed amount allegedly resulting from an exceedance of emission limits by capacity market units in 2024.
The Management Board stated that it was actively working on a legal solution to the issue and on securing sufficient liquidity in order to fulfil the company’s interest payment obligations towards bondholders as soon as possible. From the perspective of Schirp Schmidt-Morsbach Rechtsanwälte PartG mbB, it is noteworthy that although the Photon Energy Bond 2021/2027 was publicly placed in Germany, the announcement was initially not published in Germany.
Further uncertainty arose following a company announcement published in Poland on 24 April 2026. In that announcement, Photon Energy N.V. stated that the publication of its audited annual financial statements for the 2025 financial year would be postponed from 30 April 2026 to 31 July 2026. The company attributed the delay to several complex developments occurring simultaneously, which it said had materially affected the preparation of the annual financial statements and the audit process. Photon Energy further stated that it was working closely with its auditors to complete the audit and finalise the financial statements.
According to the company, it will therefore not be able to publish its audited annual financial statements within four months after the end of the financial year, as required by Article 2:101 of the Dutch Civil Code and Article 5:25c of the Dutch Financial Supervision Act. Photon Energy N.V. also stated that it had informed the Dutch financial supervisory authority, AFM, of the postponement and was taking appropriate measures to mitigate the consequences of the delay. This announcement, too, appears to have been published in Germany only later, on 27 April 2026.
According to Photon Energy, the company and its subsidiaries are undergoing a comprehensive internal restructuring process. The scope of this restructuring is said to depend on external factors that require further review. Photon Energy has already published preliminary, unaudited consolidated financial statements for the fourth quarter of 2025 and the full financial year 2025. The company stated that it intends to disclose any material changes resulting from the ongoing restructuring and the completion of the audit without undue delay.
In the view of Schirp Schmidt-Morsbach Rechtsanwälte PartG mbB, the current developments should be taken seriously by bondholders. Photon Energy N.V. had already reported weak figures for the first half of 2023 in August 2023 and significantly lowered its outlook for the full year 2023. In the firm’s assessment, operational restructuring measures have so far not been implemented to a sufficient extent. In addition, the interests of management and individual major shareholders may not necessarily be aligned with the interests of bondholders.
Schirp Schmidt-Morsbach Rechtsanwälte PartG mbB has been in discussions since June of last year with several larger holders of the 6.50% Photon Energy N.V. Bond 2021/2027 regarding possible measures to protect bondholders’ interests. Against the backdrop of recent developments, the firm considers timely and coordinated action to be urgently required.
According to market reports, the investment firm Robus may also be preparing to become active in relation to Photon Energy. These reports suggest that Robus may seek to support the appointment of a joint representative of the bondholders. In the view of Schirp Schmidt-Morsbach Rechtsanwälte PartG mbB, any such activities require careful scrutiny in the interests of all bondholders.
“Bondholders should not wait. They should now coordinate their interests. What matters is that any potential joint representative acts independently and solely in the interests of the bondholders as a whole,” says Rechtsanwalt Dr. Wolfgang Schirp.
The next interest payment under the Photon Energy N.V. Bond 2021/2027 is scheduled for 23 May 2026. Schirp Schmidt-Morsbach Rechtsanwälte PartG mbB therefore calls on affected investors to contact the firm promptly and to support the firm in a potential appointment as joint representative of the bondholders.
About Schirp Schmidt-Morsbach Rechtsanwälte PartG mbB
Schirp Schmidt-Morsbach Rechtsanwälte PartG mbB specialises in banking and capital markets law. The firm has repeatedly acted as joint representative in bond restructuring matters, including in the Infinus and René Lezard cases. It also has substantial experience in challenging restructuring scenarios where, in the firm’s view, investor interests were not adequately protected.
The firm is also active in capital markets mass litigation. It currently represents more than one thousand own clients in matters relating to Wirecard/EY. In addition, the firm represents the court-appointed model plaintiff in the pending KapMuG proceedings before the Bavarian Supreme Regional Court and thus carries responsibility in proceedings involving more than 50,000 active parties.
Contact
Rechtsanwalt Dr. Wolfgang Schirp
Schirp Schmidt-Morsbach Rechtsanwälte PartG mbB
Kantstraße 149
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Germany
Phone: +49 179 5320213
Email: schirp@schirp.com
Website: www.schirp.com
Securities Mentioned
Photon Energy N.V. Bond 2021/2027
ISIN: DE000A3KWKY4
WKN: A3KWKY
Photon Energy N.V. Share
ISIN: NL0010391108
WKN: A1T9KW
Emittent/Herausgeber: SCHIRP & PARTNER Rechtsanwälte mbB
Schlagwort(e): Finanzen
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| 05.05.2026 | Photon Energy N.V-Anleihe 21/27 (ISIN: DE000A3KWKY4): Anleihegläubiger sollten ihre Interessen jetzt bündeln
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EQS-Media / 05.05.2026 / 11:20 CET/CEST
Die wirtschaftliche Lage der Photon Energy N.V. spitzt sich nach mehreren Unternehmensmitteilungen weiter zu. Betroffen ist insbesondere die 6,50%-Photon Energy N.V.-Anleihe 2021/2027 mit der ISIN DE000A3KWKY4 / WKN A3KWKY. Die Schirp Schmidt-Morsbach Rechtsanwälte PartG mbB ruft Anleihegläubiger daher dazu auf, ihre Interessen frühzeitig zu bündeln und sich auf mögliche anleihebezogene Maßnahmen vorzubereiten.
Nach einer am 23. Februar 2026 in Warschau und Prag veröffentlichten Pflichtmitteilung hat der Vorstand von Photon Energy N.V. beschlossen, die an diesem Tag fällige vierteljährliche Kuponzahlung in Höhe von 1.282.450 Euro zu verschieben. Zur Begründung verwies die Gesellschaft auf die Sicherung der Liquidität vor dem Hintergrund aktueller Entwicklungen im Streit mit dem polnischen Übertragungsnetzbetreiber PSE. Nach Angaben von Photon Energy soll PSE beabsichtigen, am 2. März 2026 fällige Einnahmen einseitig mit einem streitigen Betrag wegen angeblicher Überschreitung von Emissionsgrenzwerten von Kapazitätsmarkteinheiten im Jahr 2024 zu verrechnen.
Der Vorstand erklärte, an einer rechtlichen Lösung des Problems sowie an der Sicherstellung ausreichender Liquidität zu arbeiten, um die Zinszahlungsverpflichtungen gegenüber den Anleihegläubigern schnellstmöglich erfüllen zu können. Bemerkenswert ist aus Sicht der Schirp Schmidt-Morsbach Rechtsanwälte PartG mbB, dass die Photon Energy-Anleihe 2021/2027 zwar öffentlich in Deutschland platziert wurde, die entsprechende Mitteilung jedoch zunächst nicht in Deutschland veröffentlicht worden sein soll.
Weitere Unsicherheit entstand durch eine am 24. April 2026 in Polen veröffentlichte Mitteilung der Gesellschaft. Darin teilte Photon Energy N.V. mit, dass die Veröffentlichung des geprüften Jahresabschlusses für das Geschäftsjahr 2025 vom 30. April 2026 auf den 31. Juli 2026 verschoben werde. Zur Begründung verwies die Gesellschaft auf mehrere komplexe und gleichzeitig eingetretene Entwicklungen, die den Jahresabschluss und die Abschlussprüfung erheblich beeinträchtigt hätten. Die Gesellschaft erklärte zudem, sie arbeite eng mit ihren Wirtschaftsprüfern zusammen, um die Prüfung abzuschließen und den Jahresabschluss fertigzustellen.
Nach Unternehmensangaben kann der geprüfte Jahresabschluss damit nicht innerhalb von vier Monaten nach Ende des Geschäftsjahres veröffentlicht werden, wie dies nach Artikel 2:101 des niederländischen Bürgerlichen Gesetzbuches und Artikel 5:25c des niederländischen Finanzaufsichtsgesetzes vorgesehen ist. Photon Energy N.V. teilte weiter mit, die niederländische Finanzaufsichtsbehörde AFM über die Verschiebung informiert zu haben und geeignete Maßnahmen zur Abmilderung der Folgen der Verzögerung zu ergreifen. Auch diese Mitteilung soll in Deutschland erst am 27. April 2026 veröffentlicht worden sein.
Nach Darstellung der Gesellschaft befindet sich Photon Energy N.V. gemeinsam mit Tochtergesellschaften in einer umfassenden internen Restrukturierung. Deren Umfang hänge von externen Faktoren ab, deren Prüfung zusätzlichen Zeitaufwand erfordere. Bereits veröffentlichte vorläufige und ungeprüfte Konzernzahlen für das vierte Quartal 2025 sowie das Geschäftsjahr 2025 sollen nach Unternehmensangaben bei wesentlichen Änderungen unverzüglich aktualisiert werden.
Aus Sicht der Schirp Schmidt-Morsbach Rechtsanwälte PartG mbB ist die aktuelle Entwicklung für Anleihegläubiger besonders ernst zu nehmen. Photon Energy N.V. hatte bereits im August 2023 schwache Zahlen für das erste Halbjahr 2023 gemeldet und die Prognose für das Gesamtjahr 2023 deutlich reduziert. Nach Einschätzung der Kanzlei wurden operative Restrukturierungsmaßnahmen bislang nicht in ausreichendem Umfang umgesetzt. Hinzu kommt, dass sich die Interessen des Managements und einzelner Großaktionäre nicht zwingend mit den Interessen der Anleihegläubiger decken müssen.
Die Schirp Schmidt-Morsbach Rechtsanwälte PartG mbB steht bereits seit Juni vergangenen Jahres mit mehreren größeren Anleihegläubigern der 6,50%-Photon Energy N.V.-Anleihe 2021/2027 im Austausch, um mögliche Maßnahmen zum Schutz der Anleihegläubiger vorzubereiten. Vor dem Hintergrund der jüngsten Entwicklungen hält die Kanzlei ein zeitnahes und koordiniertes Vorgehen nun für dringend geboten.
Nach am Markt kursierenden Informationen soll auch die Investmentgesellschaft Robus Aktivitäten im Zusammenhang mit Photon Energy prüfen. Dabei soll nach diesen Informationen auch die Unterstützung eines Gemeinsamen Vertreters der Anleihegläubiger im Raum stehen. Aus Sicht der Schirp Schmidt-Morsbach Rechtsanwälte PartG mbB bedürfen solche Aktivitäten einer sorgfältigen Prüfung im Interesse aller Anleihegläubiger.
„Anleihegläubiger sollten jetzt nicht abwarten, sondern ihre Interessen bündeln. Entscheidend ist, dass ein möglicher Gemeinsamer Vertreter unabhängig und ausschließlich im Interesse der Gesamtheit der Anleihegläubiger handelt“, erklärt Rechtsanwalt Dr. Wolfgang Schirp.
Die nächste Zinszahlung der Photon Energy N.V.-Anleihe 2021/2027 ist bereits für den 23. Mai 2026 vorgesehen. Die Schirp Schmidt-Morsbach Rechtsanwälte PartG mbB ruft betroffene Investoren daher auf, sich kurzfristig zu melden und die Kanzlei bei einer möglichen Wahl zum Gemeinsamen Vertreter der Anleihegläubiger zu unterstützen.
Über Schirp Schmidt-Morsbach Rechtsanwälte PartG mbB
Die Schirp Schmidt-Morsbach Rechtsanwälte PartG mbB wurde 1994 gegründet und ist auf Bank- und Kapitalmarktrecht spezialisiert. Bei Anleiherestrukturierungen hat die Kanzlei wiederholt das Amt des Gemeinsamen Vertreters übernommen, unter anderem in den Verfahren Infinus und René Lezard. Zudem verfügt die Kanzlei über Erfahrung in der Auseinandersetzung mit Restrukturierungsszenarien, bei denen Anlegerinteressen aus ihrer Sicht nicht ausreichend berücksichtigt wurden.
Auch im Bereich kapitalmarktrechtlicher Massenverfahren ist die Kanzlei tätig. Aktuell betreut sie mehr als tausend eigene Mandanten im Zusammenhang mit Wirecard/EY. Zudem vertritt die Kanzlei den gerichtlich bestellten Musterkläger im anhängigen KapMuG-Verfahren vor dem Bayerischen Obersten Landesgericht und trägt damit Verantwortung in einem Verfahren mit mehr als 50.000 aktiven Prozessparteien.
Kontakt Rechtsanwalt Dr. Wolfgang Schirp
Schirp Schmidt-Morsbach Rechtsanwälte PartG mbB
Kantstraße 149
10623 Berlin
Tel.: +49 179 5320213
E-Mail: schirp@schirp.com
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Besprochene Wertpapiere Photon Energy N.V.-Anleihe 2021/2027
ISIN: DE000A3KWKY4
WKN: A3KWKY Photon Energy N.V.-Aktie
ISIN: NL0010391108
WKN: A1T9KW
Emittent/Herausgeber: SCHIRP & PARTNER Rechtsanwälte mbB
Schlagwort(e): Finanzen
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| 30.03.2026 | Hauptversammlungs-Saison 2026: EY und der lange Schatten des Wirecard-Skandals Anlegerschützer kritisieren die erneute Bestellung von EY als Abschlussprüfer bei Deutsche Bank und Volkswagen. Lob h
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Emittent / Herausgeber: SCHIRP & PARTNER Rechtsanwälte mbB
/ Schlagwort(e): Rechtssache/Hauptversammlung
Hauptversammlungs-Saison 2026: EY und der lange Schatten des Wirecard-Skandals Anlegerschützer kritisieren die erneute Bestellung von EY als Abschlussprüfer bei Deutsche Bank und Volkswagen. Lob h
30.03.2026 / 11:02 CET/CEST
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Hauptversammlungs-Saison 2026: EY und der lange Schatten des Wirecard-Skandals
Anlegerschützer kritisieren die erneute Bestellung von EY als Abschlussprüfer bei Deutsche Bank und Volkswagen. Lob hingegen für die Allianz SE, die im Jahr 2026 auf PwC setzt
Die Deutsche Bank AG plant, auf der Hauptversammlung am 28. Mai 2026 erneut Ernst & Young (EY) als Abschlussprüfer zu bestellen. Den gleichen Plan verfolgt die Volkswagen AG auf ihrer Hauptversammlung am 18.06.2026. Dies ruft energischen Widerspruch von Anlegerschützern auf den Plan. Ganz anders hingegen die Allianz SE, die auf ihrer Hauptversammlung am 07.05.2026 nicht EY, sondern PwC als Abschlussprüfer vorschlägt. Hierfür finden Anlegerschützer lobende Worte.
Was die Anlegerschützer bei der Deutschen Bank und bei Volkswagen kritisieren: Die erneute Bestellung von EY für das wichtige Amt des Abschlussprüfers ist mit der negativen Rolle von EY im Wirecard-Skandal nicht zu vereinbaren. EY verweigert jede Aufklärung des Wirecard-Skandals und ist trotz mehrerer Aufforderungen des Bayerischen Obersten Landesgerichts nicht bereit, über eine Entschädigung der Wirecard-Anleger zu verhandeln. Hinzu kommt: Im Januar/Februar 2024 hat die deutsche EY-Landesgesellschaft einen spektakulären Rechtsformwandel in mehrere Gesellschaften vollzogen. Durch diesen Rechtsformwandel soll der Zugriff der Gläubiger auf die Vermögenswerte der vormals einheitlichen deutschen EY-Landesgesellschaft deutlich begrenzt werden. Anders gesagt: EY hat sich selber klein gemacht, um bei Gefahr zumindest mit der neu gegründeten Gesellschaft für Wirtschaftsprüfung bis hinein in die Insolvenz flüchten zu können. Die Umstrukturierung könnte man einfach als unseriös oder eben als Taschenspielertrick bezeichnen, der eines Aufsehers von großen DAX-Konzernen unwürdig ist.
Aktionär Siotto aus Braunschweig: „Wir haben kein Verständnis dafür, dass EY von der Deutschen Bank erneut als Abschlussprüfer beauftragt werden soll. EY gehört zu den Verantwortlichen im Wirecard-Skandal, dem größten Finanzskandal der deutschen Geschichte. EY weigert sich ausdrücklich, einer höchstrichterlichen Aufforderung nachzukommen und sich um Einigungslösungen mit den Geschädigten zu bemühen. Im Gegenteil: EY flieht aktiv aus der Verantwortung.“ Aktuell muss sich die Deutsche Bank mit Vorwürfen wegen einer vermeintlichen Beteiligung an Geldwäschehandlungen auseinandersetzen. Im Januar 2026 wurden die Geschäftsräume der Zentrale von der Staatsanwaltschaft Frankfurt durchsucht. Im März 2026 wurden Klagen ehemaliger Mitarbeiter in Verbindung mit Geschäften bekannt, welche die Deutsche Bank vor einigen Jahren mit der „Banca Monte dei Paschi di Siena“ getätigt hatte. Gerade bei derartigen Herausforderungen sollte die Wahl auf einen Wirtschaftsprüfer fallen, der nicht selbst im Kreuzfeuer juristischer Zweifel steht.
Rechtsanwalt Dr. Schirp aus Berlin, dessen Kanzlei den Musterkläger im Wirecard-Musterprozess vertritt: „Genau so wenig verstehen wir die Entscheidung der Volkswagen AG, erneut auf EY zu setzen. Gerade angesichts des „Hin und Her“ um das Ergebnis des Geschäftsjahres 2025 hätte es einen glaubhaften Neuanfang gebraucht. Wenn zum Jahresabschluss überraschend 6 Milliarden Euro an Nettoliquidität auftauchen (Ad-hoc 21.1.2026) und ein Prüfer wie EY am Ende alles testiert, dann kommen bei den Anlegern verständlicherweise Zweifel auf. Denn im Widerspruch zu diesen positiven Meldungen war noch im September 2025 über massiven Abschreibungsbedarf bei der zum VW-Konzern gehörenden Porsche AG berichtet worden. Damals kam es zu erheblichen Wertberichtigungen und einer Absenkung der Prognose und damit einem für den Anleger unerfreulichen negativen Ergebniseffekt von rund 5 Mrd. Euro (Ad-hoc 19.9.2025). Alles unter der Aufsicht des Prüfers EY, der offensichtlich alle Gestaltungsmaßnahmen des Auftraggebers zügig „durchwinkt“, um auch zukünftig sein Mandat wahrnehmen zu dürfen. Für den Anleger gleicht das alles aber eher einem Lotteriespiel oder einer Berg- und-Talfahrt als einer soliden Unternehmensführung und Kontrolle. Volkswagen will bis 2030 rund 50.000 Arbeitsplätze in Deutschland abbauen und braucht die vertrauensvolle Mitwirkung der Belegschaft. Wie soll das mit einem Wirtschaftsprüfer wie EY gehen, der seine eigene Mitwirkung im Wirecard-Skandal bis heute nicht annimmt?“
Lobende Worte finden die Anlegerschützer hingegen für die Allianz SE. Die Allianz setzt für das Geschäftsjahr 2026 auf PwC als Abschlussprüfer. Allenfalls ab 2027 kommt eine Bestellung von EY in Betracht. Dr. Schirp und Siotto kommentieren: „Das gibt EY genügend Zeit, um sich mit den Klägern des Wirecard-Musterverfahrens auf eine Einigung zu verständigen. Wenn sich EY in Sachen Wirecard ehrlich gemacht hat, würde nichts dagegen sprechen, dass sie ab 2027 wieder im Konzert der „Big Four“ mitspielen.
Die Anlegerschützer werden auf den Hauptversammlungen der Deutschen Bank AG und der Volkswagen AG Gegenanträge stellen, die darauf gerichtet sind, EY gerade auch aufgrund der andauernden Verweigerungshaltung bei der Aufklärung des Wirecard-Skandals nicht erneut als Abschlussprüfer zu bestellen. Dr. Schirp und Siotto sind der Überzeugung, dass ein derartiger Wirtschaftsprüfer nicht im Sinne der betreffenden Unternehmen und deren Anleger sein kann: Sie werben bei allen anderen Aktionären ausdrücklich um Unterstützung.
Für Rückfragen stehen zur Verfügung:
- Rechtsanwalt Dr. Wolfgang Schirp, Schirp Schmidt-Morsbach Rechtsanwälte mbB, Kantstraße 149, D – 10623 Berlin, Tel. 0049-179-5320213, mail: schirp@schirp.com, URL: www.schirp.com
- Roberto Siotto, Braunschweig, Tel. 0049-172-7539755, mail: robertosiotto@gmx.de
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| 29.01.2026 | Geldwäschefall „Juicy Fields“: Schirp Schmidt-Morsbach Rechtsanwälte reichen weitere Zivilklagen gegen die zypriotische iSX-Bank ein. iSX versucht erfolglos, Schirp Schmidt-Morsbach gerichtlich zum Sc
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Emittent / Herausgeber: SCHIRP & PARTNER Rechtsanwälte mbB
/ Schlagwort(e): Rechtssache/Research Update
Geldwäschefall „Juicy Fields“: Schirp Schmidt-Morsbach Rechtsanwälte reichen weitere Zivilklagen gegen die zypriotische iSX-Bank ein. iSX versucht erfolglos, Schirp Schmidt-Morsbach gerichtlich zum Sc
29.01.2026 / 12:55 CET/CEST
Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent / Herausgeber verantwortlich.
Geldwäschefall „Juicy Fields“: Schirp Schmidt-Morsbach Rechtsanwälte reichen weitere Zivilklagen gegen die zypriotische iSX-Bank ein. iSX versucht erfolglos, Schirp Schmidt-Morsbach gerichtlich zum Schweigen zu bringen
Im „Juicy Fields“-Skandal, dem größten Cannabis-Betrug aller Zeiten, tritt keine Ruhe ein. Wir erinnern uns: Über 186.000 Anleger haben 645 Mio. EURO in Cannabis-Pflanzen investiert. Am Ende stellt sich heraus, dass die Pflanzen nicht existierten und das Geld verloren war. Die Täter sind teils in Haft, teils auf der Flucht. Fazit: Ein riesiges Schneeballsystem.
Die juristische Aufarbeitung gegen die zypriotische Firma iSX Financial EU Plc. nimmt Fahrt auf. Die iSX war der Zahlungsdienstleister, über den die „Juicy Fields“-Täter das Anlegergeld eingesammelt und aus der EU herausgeschafft haben. Die Anleger fordern nun Schadensersatz von iSX. Im Vordergrund steht dabei der Verdacht, dass sich iSX an Geldwäschehandlungen der Juicy Fields-Täter beteiligt hat oder diese Geldwäschehandlungen zumindest nicht unterbunden hat.
Rechtsanwalt Dr. Wolfgang Schirp aus Berlin, dessen Kanzlei mehrere hundert Investoren vertritt: „Allein in dieser Woche haben wir vier weitere Schadensersatzklagen gegen iSX eingereicht. Deutsche Anleger können bei sich zuhause, an ihrem deutschen Heimatgericht die Klage erheben. Davon machen wir Gebrauch. Auf diese Weise ist es für die geschädigten deutschen Verbraucher sehr viel einfacher, ihre Rechte durchsetzen, als wenn sie in Zypern klagen müssen.“
Dr. Wolfgang Schirp weiter: „Die iSX – immerhin ein nach regulierter Zahlungsdienstleister – ist nach EU-Recht verpflichtet, strenge Geldwäscheüberprüfungen durchzuführen. Wenn dies nicht geschehen ist, dann haftet iSX gegenüber den Anlegern auf Schadensersatz. Hierauf richten sich unsere Klagen.“
Ein abschließendes Fazit von Dr. Schirp: „iSX hat versucht, uns zum Schweigen zu bringen, aber erfolglos. Vertreten durch die nach eigenen Angaben weltgrößte Anwaltskanzlei Dentons hat iSX versucht, uns zahlreiche Aussagen zu ihrer Verstrickung in den Juicy Fields-Skandal gerichtlich untersagen zu lassen (Aktenzeichen 2 O 471/25 eV des Landgerichts Berlin). Mit diesem Angriff ist iSX vollumfänglich gescheitert und muss nun die Kosten des Verfahrens tragen. Wir werden uns auch zukünftig durch derartige Angriffe nicht einschüchtern lassen, sondern die Aufklärung vorantreiben und die Rechte unserer Mandanten durchsetzen“.
Geschädigte können sich registrieren auf der Plattform www.juicyfieldsclaims.com. Videokonferenzen zur Information finden statt am 17.02.2026 (deutsche Sprache) und am 19.02.2026 (englische Sprache), jeweils um 17 Uhr.
Für nähere Informationen stehen zur Verfügung:
Rechtsanwalt Dr. Wolfgang Schirp und Sebastian Kowalczyk, LL.M.
Kantstraße 149, D – 10623 Berlin, Tel. 0049-30-32761734 und 0049-179-5320213
mail: schirp@schirp.com oder kowalczyk@schirp.com, URL: www.schirp.com
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| 23.12.2025 | NORATIS AG: Werden Gläubiger der Anleihe (ISIN: DE000A3H2TV6, WKN: A3H2TV) benachteiligt? Fachanwälte kündigen zivilrechtliche Schadensersatzforderungen und strafrechtliche Nachprüfung an
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Emittent / Herausgeber: SCHIRP & PARTNER Rechtsanwälte mbB
/ Schlagwort(e): Anleihe/Rechtssache
NORATIS AG: Werden Gläubiger der Anleihe (ISIN: DE000A3H2TV6, WKN: A3H2TV) benachteiligt? Fachanwälte kündigen zivilrechtliche Schadensersatzforderungen und strafrechtliche Nachprüfung an
23.12.2025 / 11:26 CET/CEST
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NORATIS AG: Werden Gläubiger der Anleihe (ISIN: DE000A3H2TV6, WKN: A3H2TV) benachteiligt?
Fachanwälte kündigen zivilrechtliche Schadensersatzforderungen und strafrechtliche Nachprüfung an
Droht bei der NORATIS AG (ISIN: DE000A2E4MK4, WKN: A2E4MK) eine gravierende Benachteiligung der Anleihegläubiger? Deutliche Anzeichen weisen darauf hin. Aber es formiert sich bereits Widerstand.
Was ist geschehen? Erst im September 2024 hat sich die NORATIS AG die Laufzeit der Anleihe (ISIN: DE000A3H2TV6, WKN: A3H2TV) um drei Jahre verlängern lassen, und zwar bis zum 31.12.2028. Voraussetzung hierfür war die Zusage, dass der NORATIS-Großaktionär aus dem Umfeld der Familie Merz („Merz Spezial Dragees“) eine Kapitalerhöhung bei NORATIS zugesagt hatte. Durch die Verlängerung der Anleihe bei gleichzeitiger Stärkung des Eigenkapitals sollte der Zustand der Gesellschaft stabilisiert werden, bis sich die Immobilienmärkte beruhigen.
Völlig überraschend hat die NORATIS AG am 14.12.2025 dennoch die Einleitung eines Schutzschirmverfahrens nach § 270d InsO beim Amtsgericht Frankfurt am Main beantragt. Das Insolvenzgericht hat am 16.12.2025 dem Antrag stattgegeben und Herrn Rechtsanwalt Dr. Andreas Kleinschmidt zum Sachwalter bestellt. Sehr valide Gegenargumente – unter anderem eine ausführliche Schutzschrift, die die Schutzgemeinschaft der Kapitalanleger (SdK) zuvor eingereicht hatte – wurden dabei übergangen. Im Schutzschirmverfahren soll, so der Wille des NORATIS-Vorstandes, eine umfangreiche Sanierung und Restrukturierung bei NORATIS stattfinden. Dies wird nach Erwartung aller Marktexperten darauf hinauslaufen, dass die Gläubiger der Anleihe (ISIN: DE000A3H2TV6, WKN: A3H2TV) auf große Teile ihres Geldes verzichten sollen.
Dr. Wolfgang Schirp aus der Kanzlei Schirp Schmidt-Morsbach Rechtsanwälte PartG mbB, der den Fall intensiv beobachtet: „Nach allem, was wir bisher wissen, sollen die Anleihegläubiger krass übervorteilt werden. Offensichtlich ist die Stärkung des Eigenkapitals, die eine Gesellschaft der Familie Merz zugesagt hatte, nicht durchgeführt worden. Stattdessen sollen die Anleihegläubiger bluten.“
Dr. Schirp weiter: „Sehr negativ fällt uns auf, dass der Großaktionär aus dem Umfeld der Familie Merz den Versuch macht, seine Verpflichtungen auf einen angeblichen neuen Großinvestor namens IMMOWERK abzustreifen. Aber: Die Geschäftsleitung der IMMOWERK ist personenidentisch mit dem Vorstand der NORATIS. Da wird doch Schmierentheater gespielt. Der Interessenkonflikt ist offensichtlich.“
Dr. Schirp ergänzt: „Wir sehen klare Parallelen zu dem kriminellen „haircut“ bei der Sympatex-Anleihe. Dort haben Mitglieder der Familie Otto an einem Anleiheschnitt mitgewirkt, der zwischenzeitlich zu mehreren strafrechtlichen Verurteilungen geführt hat. Hier ist es ein Unternehmen aus dem Umfeld der Familie Merz, das eigene Zusagen nicht einhält und private Anleger dafür bezahlen lassen will. Im einen wie anderen Falle haben wir dies nicht hingenommen, sondern wir werden uns mit allen zivilrechtlichen und strafrechtlichen Mitteln zur Wehr setzen. Gläubiger der NORATIS-Anleihe (ISIN: DE000A3H2TV6, WKN: A3H2TV) bitten wir, sich bei uns zu melden.“
Für Rückfragen steht zur Verfügung: Dr. Wolfgang Schirp, Schirp Schmidt-Morsbach Rechtsanwälte PartG mbB, Kantstraße 149, 10623 Berlin, Tel. 0179-5320213, mail: schirp@schirp.com, URL: www.schirp.com
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| 19.05.2025 | EY darf nicht erneut Abschlussprüfer bei der Deutsche Bank AG werden! Aktionäre stellen Gegenantrag zur Hauptversammlung am 22. Mai 2025 und werben um Unterstützung
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Emittent / Herausgeber: SCHIRP & PARTNER Rechtsanwälte mbB
/ Schlagwort(e): Hauptversammlung/Rechtssache
EY darf nicht erneut Abschlussprüfer bei der Deutsche Bank AG werden! Aktionäre stellen Gegenantrag zur Hauptversammlung am 22. Mai 2025 und werben um Unterstützung
19.05.2025 / 11:44 CET/CEST
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EY darf nicht erneut Abschlussprüfer bei der Deutsche Bank AG werden!
Aktionäre stellen Gegenantrag zur Hauptversammlung am 22. Mai 2025 und werben um Unterstützung
Die Deutsche Bank AG plant, auf der Hauptversammlung am 22. Mai 2025 erneut Ernst & Young (EY) als Abschlussprüfer zu bestellen. Dies ruft energischen Widerspruch von Aktionären auf den Plan.
Was diese Aktionäre kritisieren: Die erneute Bestellung von EY für das wichtige Amt des Abschlussprüfers ist mit der negativen Rolle von EY im Wirecard-Skandal nicht zu vereinbaren. Dies gilt umso mehr, als EY bislang nicht nur jede Aufklärung des Wirecard-Skandals verweigert, sondern auch nicht bereit ist, über eine Entschädigung der Wirecard-Anleger zu verhandeln. Hinzu kommt noch: Im Januar/Februar 2024 hat die deutsche EY-Landesgesellschaft einen spektakulären Rechtsformwandel vollzogen. Durch diesen Rechtsformwandel ist der Zugriff der Gläubiger auf die Vermögenswerte der vormals einheitlichen deutschen EY-Landesgesellschaft deutlich begrenzt worden. Anders gesagt: EY hat sich selber klein gemacht, um bei Gefahr bis hinein in die Insolvenz flüchten zu können.
Aktionär Roberto Siotto aus Braunschweig, der den maßgeblichen Gegenantrag zur Hauptversammlung am 22. Mai gestellt hat: „Wir haben kein Verständnis dafür, dass EY von der Deutschen Bank erneut als Abschlussprüfer beauftragt werden soll. EY gehört zu den Verantwortlichen im Wirecard-Skandal, dem größten Finanzskandal der deutschen Geschichte. EY weigert sich ausdrücklich, einer höchstrichterlichen Aufforderung nachzukommen und sich um Einigungslösungen mit den Geschädigten zu bemühen.“
Rechtsanwalt Dr. Wolfgang Schirp aus Berlin, dessen Kanzlei die größte Klägergruppe im Fall Wirecard gegen EY vertritt, darunter auch Roberto Siotto, ergänzt: „Die Deutsche Bank AG schadet sich mit der Beauftragung von EY aber auch selbst. Die Rechtsformumwandlung vom Januar/Februar 2024 hat zur Folge, dass EY insgesamt nur noch mit dem im Handelsregister eingetragenen Haftkapital haftet. Dies ist ein Betrag von ca. 2 Mio. EURO. Eine derart niedrige Haftsumme ist der Größe der Aufgabe bei der Deutsche Bank AG, und auch der Höhe des zu erwartenden Honorars, nicht mehr angemessen. Die EY GmbH & Co. KG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft wäre nicht mehr in der Lage, für mögliche Schadensfälle angemessen aufzukommen. Warum beauftragt die Deutsche Bank AG einen Vertragspartner wie EY, der sich selber klein macht und damit zu erkennen gibt, dass er gerichtlichen Verurteilungen nicht nachkommen, sondern bei Bedarf in die Insolvenz flüchten will?“
Was bei der Entscheidung der Deutschen Bank, EY erneut zu mandatieren, besonders irritiert: Zwei Fondsgesellschaften der Deutsche Bank-Tochter DWS haben große Beträge in Wirecard-Aktien investiert und verloren. Diese Fondsgesellschaften klagen selbst gegen EY auf Schadensersatz. Roberto Siotto fragt: „Wie kann es sein, dass die Fondsgesellschaften – sozusagen die „Enkeltöchter“ – gegen EY klagen, aber die „Großmutter“, die Deutsche Bank AG, EY immer noch als Abschlussprüfer mandatiert? Hier werden doch alle Maßstäbe guter Unternehmensführung verletzt.“
Roberto Siotto hat daher in Abstimmung mit seinem Anwalt Dr. Wolfgang Schirp einen Gegenantrag zur Hauptversammlung am 22. Mai gestellt, der darauf gerichtet ist, EY nicht erneut als Abschlussprüfer zu bestellen. Die beiden Aktivisten werben bei allen anderen Aktionären ausdrücklich um Unterstützung.
Für Rückfragen steht zur Verfügung:
- Roberto Siotto, Braunschweig, Tel. 0049-172-7539755, mail: robertosiotto@gmx.de;
- Rechtsanwalt Dr. Wolfgang Schirp, Schirp Schmidt-Morsbach Rechtsanwälte mbB, Kantstraße 149, D – 10623 Berlin, Tel. 0049-179-5320213, mail: schirp@schirp.com, URL: www.schirp.com
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| 13.05.2025 | EY darf nicht erneut Abschlussprüfer bei der Volkswagen AG werden! Aktionäre stellen Gegenantrag zur Hauptversammlung am 16. Mai 2025 und werben um Unterstützung
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Emittent / Herausgeber: SCHIRP & PARTNER Rechtsanwälte mbB
/ Schlagwort(e): Hauptversammlung/Rechtssache
EY darf nicht erneut Abschlussprüfer bei der Volkswagen AG werden! Aktionäre stellen Gegenantrag zur Hauptversammlung am 16. Mai 2025 und werben um Unterstützung
13.05.2025 / 11:01 CET/CEST
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EY darf nicht erneut Abschlussprüfer bei der Volkswagen AG werden!
Aktionäre stellen Gegenantrag zur Hauptversammlung am 16. Mai 2025 und werben um Unterstützung
Die Volkswagen AG plant, auf der Hauptversammlung am 16. Mai 2025 erneut Ernst & Young (EY) als Abschlussprüfer zu bestellen. Dies ruft energischen Widerspruch von Aktionären auf den Plan.
Was diese Aktionäre kritisieren: Die erneute Bestellung von EY für das wichtige Amt des Abschlussprüfers ist mit der negativen Rolle von EY im Wirecard-Skandal nicht zu vereinbaren. Dies gilt umso mehr, als EY bislang nicht nur jede Aufklärung des Wirecard-Skandals verweigert, sondern auch nicht bereit ist, über eine Entschädigung der Wirecard-Anleger zu verhandeln. Hinzu kommt noch: Im Januar/Februar 2024 hat die deutsche EY-Landesgesellschaft einen spektakulären Rechtsformwandel vollzogen. Durch diesen Rechtsformwandel ist der Zugriff der Gläubiger auf die Vermögenswerte der vormals einheitlichen deutschen EY-Landesgesellschaft deutlich begrenzt worden. Anders gesagt: EY hat sich selber klein gemacht, um bei Gefahr bis hinein in die Insolvenz flüchten zu können.
Rechtsanwalt Dr. Wolfgang Schirp, Berlin, dessen Kanzlei die größte Klägergruppe gegen EY vertritt: „Wir haben kein Verständnis dafür, dass EY von Volkswagen erneut als Abschlussprüfer beauftragt werden soll. EY gehört zu den Verantwortlichen im Wirecard-Skandal, dem größten Finanzskandal der deutschen Geschichte. EY weigert sich ausdrücklich, einer höchstrichterlichen Aufforderung nachzukommen und sich um Einigungslösungen mit den Geschädigten zu bemühen.“
Dr. Schirp weiter: „Die Volkswagen AG schadet sich mit der Beauftragung von EY aber auch selbst. Die Rechtsformumwandlung vom Januar/Februar 2024 hat zur Folge, dass EY insgesamt nur noch mit dem im Handelsregister eingetragenen Haftkapital haftet. Dies ist ein Betrag von ca. 2 Mio. EURO. Eine derart niedrige Haftsumme ist der Größe der Aufgabe bei der Volkswagen AG, und auch der Höhe des zu erwartenden Honorars, nicht mehr angemessen. Die EY GmbH & Co. KG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft wäre nicht mehr in der Lage, für mögliche Schadensfälle angemessen aufzukommen. Warum beauftragt Volkswagen einen Vertragspartner wie EY, der sich selber klein macht und damit zu erkennen gibt, dass er gerichtlichen Verurteilungen nicht nachkommen, sondern bei Bedarf in die Insolvenz flüchten will?“
Aktionäre, die durch die Kanzlei von Dr. Schirp vertreten werden, haben daher einen Gegenantrag zur Hauptversammlung am 16. Mai gestellt und werben bei allen anderen Aktionären ausdrücklich um Unterstützung.
Für Rückfragen steht zur Verfügung: Rechtsanwalt Dr. Wolfgang Schirp, Schirp Schmidt-Morsbach Rechtsanwälte mbB, Kantstraße 149, D – 10623 Berlin, Tel. 0049-179-5320213, mail: schirp@schirp.com, URL: www.schirp.com
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| 25.09.2024 | OLG München: Wirecard-Aktionäre müssen eine Quote aus der Insolvenzmasse erhalten
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Emittent / Herausgeber: SCHIRP & PARTNER Rechtsanwälte mbB
/ Schlagwort(e): Insolvenz/Rechtssache
OLG München: Wirecard-Aktionäre müssen eine Quote aus der Insolvenzmasse erhalten
25.09.2024 / 10:09 CET/CEST
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OLG München: Wirecard-Aktionäre müssen eine Quote aus der Insolvenzmasse erhalten
Das OLG München hat entschieden, dass Wirecard-Aktionäre eine Quote aus der Insolvenzmasse erhalten müssen. Das Gericht begründet seine Entscheidung damit, dass die Aktionäre vom Vorstand jahrelang über den wahren Zustand der Gesellschaft getäuscht worden seien. Daher müssten sie wie außenstehende Gläubiger behandelt werden.
Die Entscheidung ist noch nicht rechtskräftig. Insolvenzverwalter Jaffé, der die Aktionäre nicht aus der Insolvenzmasse bedienen will, kann noch Rechtsmittel zum Bundesgerichtshof enlegen und will dies auch tun.
Dr. Wolfgang Schirp aus Berlin, der mit seiner Kanzlei Schirp & Partner ca. 1.950 Wirecard-Geschädigte vertritt: „Die Entscheidung des OLG München ist für die Wirecard-Aktionäre sehr erfreulich. Allerdings ist noch abzuwarten, ob der BGH diese Entscheidung bestätigt. Auch darf man keine zu hohen Hoffnungen hinsichtlich der Höhe der Insolvenzquote haben. Insolvenzverwalter Jaffé hat ca. 650 Mio. EURO an Werten für die Masse sichern können. Hiervon sind zunächst einmal die Verfahrenskosten zu bezahlen. Sodann ist die Masse unter den 15,4 Mrd. EURO angemeldeten Forderungen zu verteilen, von denen 8,5 Mrd. EURO auf Aktionäre entfallen. Es ist also nur mit einer Quote im einstelligen Prozentbereich zu rechnen“.
Dr. Schirp weiter: „Für diejenigen Geschädigten, die ihre Rechte gegen Ernst & Young (EY) geltend gemacht haben, bleibt daher das Kapitalanleger-Musterverfahren wichtig. Denn von EY muss der Löwenanteil des Schadensersatzes kommen. Am 22. November findet die erste mündliche Verhandlung statt. Wir werden dafür kämpfen, dass EY Schadensersatz leisten muss. Auch das Sicherheitenverlangen gegen EY bleibt unverändert wichtig, damit sich EY nicht durch Änderungen seiner Rechtsform wirtschaftlich „leer machen“ und so faktisch der Haftung entziehen kann.“
Für weitere Informationen steht zur Verfügung: Dr. Wolfgang Schirp, Kantstraße 149, D – 10623 Berlin, Tel. 030-3276170 und 0179-5320213, mail: schirp@schirp.com, URL: www.schirp.com
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| 22.07.2024 | Deutsche Lichtmiete: Gläubigerausschüsse lehnen Kauf- und Fortführungsangebot der Light Now AG ab. Wie geht es weiter? Welche Rolle spielen die Großgläubiger (Deutsche Bundesstiftung Umwelt, WWK Vers
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Emittent / Herausgeber: SCHIRP & PARTNER Rechtsanwälte mbB
/ Schlagwort(e): Anleihe/Insolvenz
Deutsche Lichtmiete: Gläubigerausschüsse lehnen Kauf- und Fortführungsangebot der Light Now AG ab. Wie geht es weiter? Welche Rolle spielen die Großgläubiger (Deutsche Bundesstiftung Umwelt, WWK Vers
22.07.2024 / 11:40 CET/CEST
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Deutsche Lichtmiete: Gläubigerausschüsse lehnen Kauf- und Fortführungsangebot der Light Now AG ab. Wie geht es weiter?
Welche Rolle spielen die Großgläubiger (Deutsche Bundesstiftung Umwelt, WWK Versicherung, Versicherungskammer Bayern)?
Die Light Now AG hatte am 14.06.2024 ein Kauf- und Fortführungsangebot für sämtliche verbliebenen Assets der Deutsche Lichtmiete-Gruppe abgegeben. Die Light Now AG wird von Lichtmiete-Gründer Alexander Hahn geführt und vertritt die Ansprüche auf Nutzungsentgelt und das Leuchtenvermögen von ca. 90 % der Direktinvestoren der ehemaligen Deutsche Lichtmiete-Gruppe. Gemeinsames Ziel ist, für alle Gläubiger der Lichtmiete-Gruppe das bestmögliche Ergebnis zu erzielen. Durch die Expertise des Lichtmiete-Gründers Alexander Hahn und die massive Unterstützung der Direktinvestoren bietet die Light Now AG die Gewähr für den bestmöglichen Ausgang des Verfahrens. Alle noch im Unternehmen tätigen Mitarbeiter sollten weiterbeschäftigt werden, dies war ausdrücklicher Bestandteil des Angebotes.
Wie aktuell zu erfahren ist, haben die Gläubigerausschüsse der Deutschen Lichtmiete das Kaufangebot jedoch abgelehnt. Dies ist nicht nachvollziehbar. Stattdessen soll die Liquidation der NOVALUMEN GmbH weitergeführt werden. Zudem hat Insolvenzverwalter Rüdiger Weiß ankündigen lassen, im Oktober 2024 gegenüber den gewerblichen Mietern der LED-Leuchten den Nichteintritt in die Verträge zu erklären. Damit würde sich die Lichtmiete-Gruppe selbst den laufenden Cashflow abschneiden. Dies hätte die vollständige Zerschlagung und Wertvernichtung der Lichtmiete-Gruppe zur Folge. Das ist ein Ergebnis, das die Investoren fassungslos macht, da das Verfahren mit einer Minimalquote für die Gläubiger auslaufen dürfte, nachdem umfangreichste Unternehmenswerte vernichtet worden sind.
Acht grundlegende Tatsachen, nochmals in Erinnerung gerufen:
- Insolvenzverwalter Rüdiger Weiß hat am 31. August 2022 alle Werte der Lichtmiete-Gruppe an die „Auffanggesellschaft“ NOVALUMEN GmbH „verkauft“, ohne dass ein Barkaufpreis gezahlt wurde.
- Der Gesellschafterkreis der NOVALUMEN GmbH ist vollständig identisch mit dem Gesellschafterkreis von One Square Advisory, dem Gemeinsamen Vertreter der Lichtmiete-Anleihegläubiger (50 % Frank Günther, 50 % Wolf Waschkuhn, teils über Zwischengesellschaften). Anders gesagt: Der Gemeinsame Vertreter der Anleihegläubiger hat, wirtschaftlich gesprochen, sich selbst sämtliche Assets der Lichtmiete-Gruppe verschafft.
- An Stelle einer Barkaufpreiszahlung hat NOVALUMEN eine Anleihe über 45 Mio. EURO begeben. Allerdings sind Zahlungen aus dieser Anleihe bis heute nicht geleistet worden und sind auch erst zu leisten, wenn in der NOVALUMEN überschüssige Liquidität von mindestens 3 Mio. EURO / Jahr generiert wird.
- Überschüssige Liquidität in der NOVALUMEN GmbH wurde aber in nunmehr fast zwei Jahren Laufzeit nicht generiert. Eine Ursache liegt darin, dass die Schwestergesellschaft One Square gegenüber NOVALUMEN Beratungsrechnungen stellt, teilweise über mehr als 200.000 EURO im Monat. In diesen Beratungsrechnungen werden Tätigkeiten einfacher One Square-Mitarbeiter mit über 400 EURO brutto / Stunde abgerechnet. Auch Reisezeiten zwischen München und Oldenburg werden abgerechnet. Auf diese Weise wird laufend Liquidität aus der NOVALUMEN abgesaugt, die dann zur Befriedigung der Gläubiger fehlt.
- NOVALUMEN leistet bis heute keine Zahlungen auf die Anleihe, obwohl sie sogar Mieterträge vereinnahmt hat, die ihr nicht zustanden. Zum Hintergrund: Insolvenzverwalter Rüdiger Weiß hat mehr als anderthalb Jahre lang 90% der Mieten, die eigentlich den Direktinvestoren der ehemaligen Deutsche Lichtmiete zustanden, rechtswidrig an NOVALUMEN weitergeleitet. Die übrigen 10% behielt Weiß für sich, wohingegen die Direktanleger bisher keinen Cent zu sehen bekamen.
- Eine 1A-Sicherheit in Form einer 10-Mio.-Euro-Bankbürgschaft wurde nicht verwertet und verfiel ungenutzt zum Schaden der Gläubiger.
- Insolvenzverwalter Rüdiger Weiß hat, entgegen seiner Ankündigung (Januar 2024 sollte die erste Quotenauszahlung erfolgen) bis zum heutigen Tage keine Zahlungen an die Lichtmiete-Gläubiger erbracht.
- Damit sind im Zusammenwirken von Insolvenzverwalter Weiß und NOVALUMEN / One Square Unternehmenswerte in Millionenhöhe vernichtet worden bzw. in die Taschen Dritter abgeflossen. Die Insolvenzgläubiger hingegen sind bis zum heutigen Tage leer ausgegangen.
Zwar konnten die ärgsten Exzesse der NOVALUMEN durch rechtliche Maßnahmen unterbunden werden. Unberechtigte Verfügungen der NOVALUMEN GmbH über LED-Leuchten, die im Eigentum von Direktinvestoren stehen, hat das OLG Oldenburg durch Urteil des OLG Oldenburg vom 07.02.2023 – 2 U 8/23 untersagt (erwirkt von unserer Kanzlei). Auch die unrechtmäßige Weiterleitung von Mieten/Nutzungsentschädigungen, die auf LED-Leuchten entfallen, die im Eigentum von Direktinvestoren stehen, konnte unterbunden werden. Nachdem Insolvenzverwalter Weiß diese Gelder bis Februar 2024 regelmäßig an die NOVALUMEN weitergeleitet hatte, hat er im Zuge eines ebenfalls von unserer Kanzlei geführten einstweiligen Verfügungsverfahrens vor dem OLG Hamburg (11 W 28/24) diese Zahlungen eingestellt und an Eides Statt versichert, dass er die Zahlungen bis auf weiteres nicht wiederaufnehmen werde.
Offensichtlich ist man seitens der NOVALUMEN verärgert über diese Prozesserfolge, mit denen verhindert werden konnte, dass die Einnahmen nicht mehr dieser zuflossen, sondern zum Wohle der Gläubiger in der Insolvenzmasse blieben. So lesen sich jedenfalls aktuelle Publikationen, in denen haltlose Anschuldigungen in verschiedenen Richtungen erhoben werden, ohne die oben genannten Basistatsachen 1.) bis 8.) widerlegen zu können. Ohne den unermüdlichen Einsatz der Light Now AG, die Rechte der Direktinvestoren zu sichern und zu verteidigen, wäre das von Rüdiger Weiß und Frank Günther aufgesetzte Selbstbereicherungssystem wohl unbemerkt weitergelaufen. Die Anleger, insbesondere die Direktinvestoren, hätten kaum eine Chance gehabt, die Missstände selbst aufzudecken und sich zur Wehr zu setzen.
Nach dem Ende des Selbstbedienungssystems NOVALUMEN schien der Weg frei für eine Lösung, die endlich den Interessen der Anleger gerecht wird. Aus diesem Grunde hatte die Light Now AG das Kauf- und Fortführungsangebot vom 14.06.2024 unterbreitet. Da die Light Now AG ca. 90 % der Direktinvestoren hinter sich vereint, wäre es endlich möglich, den Mietkunden rechtssichere Lösungen zu unterbreiten, die Bestands-Mietverträge zu sichern und das Geschäft wiederaufzubauen. Umso unverständlicher ist es, dass der Gläubigerausschuss, wie aktuell zu erfahren ist, dieses Angebot abgelehnt haben soll.
Rechtsanwalt Dr. Wolfgang Schirp aus der Kanzlei Schirp Schmidt-Morsbach, Berlin, dessen Kanzlei zahlreiche Direktinvestoren und die Light Now AG vertritt: „Das Angebot der Light Now AG stellte die beste Chance für alle Lichtmiete-Anleger dar, einen möglichst hohen Prozentsatz ihres Investments zu retten. Nur eine geordnete Fortführung des Unternehmens schöpft den Wert der Mietverträge aus und ermöglicht eine hohe Quotenzahlung. Dafür ist die inhaltliche Verständigung mit den Direktinvestoren erforderlich, denen ein Großteil der LED-Leuchten gehört. Nur die Light Now AG kann diese Verständigung vermitteln.“
Dr. Schirp weiter: „Wie es zu der Ablehnung des Angebotes durch die Gläubigerausschüsse kommen konnte, ist für uns nicht nachvollziehbar. Es gibt drei Großgläubiger, die jeweils 20 Mio. EURO oder mehr in den Lichtmiete-Anleihen gezeichnet haben, nämlich die Deutsche Bundesstiftung Umwelt, die WWK Versicherung und die Versicherungskammer Bayern. Diese drei Großgläubiger handeln mit der Ablehnung des Angebots gegen ihre ureigensten Interessen und gegen die Interessen ihrer Geldgeber bzw. Beitragszahler. Sind diese drei Großgläubiger womöglich durch den Insolvenzverwalter und durch One Square nur unzureichend informiert worden, so dass es zu dieser Fehlentscheidung kommen konnte? Es ist dringend erforderlich, Aufklärung zu schaffen. Zu diesem Zwecke werden wir Gläubigerversammlungen einberufen lassen, wo dann die Fakten auf den Tisch kommen. Das dafür notwendige Quorum konnten wir in der vergangenen Woche in Rekordzeit erreichen.“
Für weitere Informationen steht zur Verfügung. Dr. Wolfgang Schirp, Schirp Schmidt-Morsbach Rechtsanwälte PartG mbB, Leipziger Platz 9, D – 10117 Berlin, Tel. 0049-30-3276170 und 0049-179-5320213, mail: schirp@schirp.com; URL: www.schirp.com
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| 17.07.2024 | OAB-Beteiligung Light Now AG und Schirp Schmidt-Morsbach Rechtsanwälte organisieren in Rekordzeit Quorum für Einberufung der Gläubigerversammlungen der Deutsche Lichtmiete-Anleihen 2018/2023 (WKN: A2N
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Emittent / Herausgeber: SCHIRP & PARTNER Rechtsanwälte mbB
/ Schlagwort(e): Anleihe/Insolvenz
OAB-Beteiligung Light Now AG und Schirp Schmidt-Morsbach Rechtsanwälte organisieren in Rekordzeit Quorum für Einberufung der Gläubigerversammlungen der Deutsche Lichtmiete-Anleihen 2018/2023 (WKN: A2N
17.07.2024 / 11:04 CET/CEST
Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent / Herausgeber verantwortlich.
OAB-Beteiligung Light Now AG und Schirp Schmidt-Morsbach Rechtsanwälte organisieren in Rekordzeit Quorum für Einberufung der Gläubigerversammlungen der Deutsche Lichtmiete-Anleihen 2018/2023 (WKN: A2NB9P), 2019/2025 (WKN: A2TSCP) und 2021/2027 (WKN: A3H2UH).
- Gläubigerversammlungen für alle drei Lichtmiete-Anleihen 2018/2023 (WKN: A2NB9P), 2019/2025 (WKN: A2TSCP) und 2021/2027 (WKN: A3H2UH) sollen kurzfristig einberufen werden
- Abwahl von One Square Advisory Services S.à.r.l. als Gemeinsamer Vertreter gefordert
- Wahl eines neuen Gemeinsamen Vertreters ohne Interessenkonflikt auf der Tagesordnung
Die Light Now AG, eine 40-prozentige Beteiligung der OAB Osnabrücker Anlagen- und Beteiligungs-Aktiengesellschaft („OAB AG“, WKN: A3E5D8), hat in Zusammenarbeit mit der Berliner Kanzlei Schirp Schmidt-Morsbach Rechtsanwälte die Anleihegläubiger aller drei Anleihen der Deutsche Lichtmiete AG aufgefordert, Gläubigerversammlungen der Lichtmiete-Anleihen 2018/2023 (WKN: A2NB9P), 2019/2025 (WKN: A2TSCP) und 2021/2027 (WKN: A3H2UH) einzuberufen. Das notwendige Quorum zur Einberufung wurde dabei in weniger als einer Woche für alle drei Anleihen erreicht.
„Wir haben uns zunächst an die kleineren Anleihegläubiger gewandt, die sich momentan nicht vertreten fühlen“ so Alexander Hahn, Vorstand der Light Now AG. „Hunderte Rückantworten kamen bereits innerhalb von 48 Stunden nach unserer postalischen Aussendung. Das hat selbst uns etwas überrascht. Es zeigt aber, dass die Anleger mit dem Verfahren, der Insolvenzverwaltung und der Zwitterstellung des aktuellen Gemeinsamen Vertreters der Anleihen, Frank Günther von One Square, nicht zufrieden sind.“
Die Vierfachfunktion von Frank Günther als Mitglied im Gläubigerausschuss der Deutschen Lichtmiete, als Geschäftsführer der One Square Advisory Services S.à.r.l., des Gemeinsamen Vertreters der Anleihegläubiger, als Geschäftsführer der sogenannten „Auffanggesellschaft“, Novalumen GmbH, sowie als Geschäftsführer der Beratungsgesellschaft One Square Advisors GmbH wurde immer wieder kritisiert. Frank Günther selbst „sehe keinen Interessenskonflikt“, wie er dem Finance-Magazin gegenüber erklärte.
Dr. Wolfgang Schirp, Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht und Namensgeber der Kanzlei Schirp Schmidt-Morsbach: „Durch das nun in Rekordzeit erreichte notwendige Quorum für die Einberufung der Gläubigerversammlungen der Anleihen der Deutsche Lichtmiete AG können wir die Gläubiger in diesem Kreis ausführlich informieren und aufklären. Die Wahl eines neuen Gemeinsamen Vertreters aller Anleihegläubiger ohne Interessenkonflikt soll ganz oben auf die Tagesordnung. Es dürfte die Anleihegläubiger brennend interessieren, wie der größte einzelne Vermögenswert der ehemaligen Deutsche Lichtmiete Gruppe unter der Verantwortung von Insolvenzverwalter Weiß verschwinden konnte und wie Weiß eine 10-Mio.-Euro-Bankbürgschaft ungenutzt verfallen ließ. Hier wurden Millionenwerte zu Lasten der Masse vernichtet, nicht zuletzt aufgrund der diversen Interessenkonflikte. Auch die Großgläubiger, die Frank Günther und One Square zum Gemeinsamen Vertreter der Anleihegläubiger wählten, können in der kommenden Gläubigerversammlung nicht mehr untätig zusehen. Sie werden Frank Günther entweder wieder wählen oder abwählen müssen.“
Novalumen und Insolvenzverwalter Rüdiger Weiß hatten am 28. Mai 2024 die „solvente Liquidation“ Novalumens angekündigt. Die Light Now AG steht bereit, die Geschäfte der ehemaligen Deutschen Lichtmiete mit sofortiger Wirkung zu übernehmen. So würde das einst so hochgelobte Geschäftsmodell „Light as a Service“ fortgeführt und wieder aufgebaut. Bereits am 30. Mai 2024 hatte die Light Now AG öffentlich angeboten, die Assets und das Personal der angeschlagenen Novalumen GmbH aus Hatten, Niedersachsen, zu übernehmen. Die Pläne zur Liquidation der Novalumen GmbH konnten Hahn und seine Anwälte nicht überzeugen. Alexander Hahn: „Das geplante Vorgehen der Liquidation ist unserer Auffassung nach, vorsichtig ausgedrückt, nicht durchdacht. Es sieht für uns so aus, als würde mit der Liquidation die nächste Phase der Übervorteilung der Anleger eingeleitet werden. Wir werden uns daran nicht beteiligen. Sollte Novalumen tatsächlich liquidiert werden, rechnen wir mit einer Quote für die Masse, die nahe bei Null liegt. Eine Fortführung des Geschäftsbetriebes wäre für alle Gläubiger das Beste. Das Übernahme- und Fortführungskonzept der Light Now AG soll die größtmögliche Befriedigung aller Gläubiger sicherstellen. Leider gibt es auch nach fast fünf Wochen nach Abgabe unseres Kaufangebotes keine Reaktion von Insolvenzverwalter Weiß.“
Auch Dr. Wolfgang Schirp sieht die angekündigte Liquidation von Novalumen kritisch: „Die Anleihekurse der ehemaligen Deutschen Lichtmiete stehen aktuell bei unter einem Prozent, was die Erwartung des Marktes für den Liquidationserlös widerspiegelt. Wir gehen jedenfalls davon aus, dass die von Novalumen angekündigte Liquidation kaum Erfolg haben wird, zumindest nicht für die Anleger. Eine Fortführung des Geschäftsbetriebes wäre für alle Gläubiger das Beste. Ich appelliere insbesondere an die drei Großgläubiger, die Frank Günther den Rücken stärken, jetzt das Richtige zu tun. Auch sie haben die Interessen ihrer eigenen Anleger zu wahren.“
Für weitere Informationen steht zur Verfügung: Dr. Wolfgang Schirp, Schirp Schmidt-Morsbach Rechtsanwälte PartG mbB, Leipziger Platz 9, D – 10117 Berlin, Tel. 0049-30-3276170 und 0049-179-5320213, mail: schirp@schirp.com, URL: www.schirp.com
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