| 31.10.2025 | Juicy Fields-Skandal – ein riesiger Geldwäschefall. Was macht die Europäische Bankenaufsicht? Die Geschädigten organisieren sich
|
Emittent / Herausgeber: SCHIRP & PARTNER Rechtsanwälte mbB
/ Schlagwort(e): Rechtssache/Research Update
Juicy Fields-Skandal – ein riesiger Geldwäschefall. Was macht die Europäische Bankenaufsicht? Die Geschädigten organisieren sich
31.10.2025 / 11:27 CET/CEST
Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent / Herausgeber verantwortlich.
Juicy Fields-Skandal – ein riesiger Geldwäschefall. Was macht die Europäische Bankenaufsicht? Die Geschädigten organisieren sich
Der „Juicy Fields“-Skandal ist der größte Cannabis-Betrug aller Zeiten. Über 186.000 Anleger haben 645 Mio. EURO in Cannabis-Pflanzen investiert (für den medizinischen Einsatz). Am Ende stellt sich heraus, dass die Pflanzen nicht existierten und das Geld verloren war. Die Täter sind teils in Haft, teils auf der Flucht.
Im Zentrum der juristischen Aufarbeitung steht die zypriotische Firma iSX Financial EU Plc. Die iSX war der Zahlungsdienstleister, über den die „Juicy Fields“-Täter das Anlegergeld eingesammelt und aus der EU herausgeschafft haben. iSX hat alle erforderlichen Zulassungen nach EU-Recht und unterliegt der Aufsicht durch EU-Institutionen. Es gibt ausreichend Verdachtsmomente, um iSX wegen einer Beteiligung am Anlagebetrug, mindestens aber wegen Geldwäsche zur Rechenschaft zu ziehen. Denn iSX muss nach EU-Recht alle Vorschriften zur Geldwäsche-Prävention einhalten und trägt dafür die Beweislast. Wenn sich Verstöße nachweisen lassen, haftet iSX auf Schadensersatz. Erste Gerichtsverfahren laufen bereits.
Die Geschädigten rufen auch die European Banking Authority (EBA) zum Handeln auf. Die EBA führt nach EU-Recht die Oberaufsicht über alle Zahlungsdienstleister, auch die iSX. Bereits im Juli haben Geschädigte die EBA informiert und zum Einschreiten aufgefordert. Mehrfach wurde die EBA seither angemahnt. Bis heute ist dennoch nichts geschehen. Dies werden die Geschädigten nicht auf sich beruhen lassen. Wie kann es sein, dass die EBA den größten Geldwäschefall der europäischen Geschichte nicht aktiv bearbeitet? Die Geschädigten rufen das Europäische Parlament und die Kommission zum Einschreiten auf.
Geschädigte können sich registrieren auf der Plattform www.juicyfieldsclaims.com. Videokonferenzen zur Information finden statt am 04.11.2025 (deutsche Sprache) und am 06.11.2025 (englische Sprache).
Für nähere Informationen stehen zur Verfügung:
Rechtsanwalt Dr. Wolfgang Schirp und Sebastian Kowalczyk, LL.M.
Kantstraße 149, D – 10623 Berlin, Tel. 0049-30-32761734 und 0049-179-5320213
mail: schirp@schirp.com oder kowalczyk@schirp.com, URL: www.schirp.com
Veröffentlichung einer Mitteilung, übermittelt durch EQS Group. Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent / Herausgeber verantwortlich.
Originalinhalt anzeigen: EQS News
|
|
| 03.09.2025 | Juicy Fields-Skandal: Die zypriotische iSX-Bank gerät in das Fadenkreuz deutscher Anleger. Erste Zivilklage eingereicht. Vorwurf der Geldwäsche erhoben.
|
Emittent / Herausgeber: SCHIRP & PARTNER Rechtsanwälte mbB
/ Schlagwort(e): Rechtssache/Insolvenz
Juicy Fields-Skandal: Die zypriotische iSX-Bank gerät in das Fadenkreuz deutscher Anleger. Erste Zivilklage eingereicht. Vorwurf der Geldwäsche erhoben.
03.09.2025 / 11:55 CET/CEST
Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent / Herausgeber verantwortlich.
Juicy Fields-Skandal: Die zypriotische iSX-Bank gerät in das Fadenkreuz deutscher Anleger. Erste Zivilklage eingereicht. Vorwurf der Geldwäsche erhoben.
Seit dem Juicy Fields-Betrugsskandal, bei dem viele deutsche Anleger in nichtexistierende Cannabisfelder investiert haben, sind bereits drei Jahre vergangen. Etwa 186.000 Investoren haben einen Schaden in einer Gesamthöhe von ca. 645 Mio. EURO erlitten. Es handelt sich um den größten Cannabis-Skandal der Geschichte. Die beiden Gesellschaften der Betrüger befinden sich in der Insolvenz, und die Hintermänner sind schwer zu fassen.
Es gibt aber einen Tatbeteiligten, der noch im Markt aktiv ist: Dies ist die iSX Financial EU PLC mit Sitz auf Zypern. Diese zypriotische Bank hat für Juicy Fields ihre Konten zur Zahlungsabwicklung zur Verfügung gestellt. Die iSX-Bank ist auf Grundlage einer EU-Zulassung europaweit tätig. Im Gegenzug muss sie auch alle EU-Regeln befolgen, insbesondere die strengen Regeln zur Geldwäsche-Prävention.
Die iSX-Bank muss sich nun einer Überprüfung durch die Gerichte stellen. Die deutschen Kläger – Privatpersonen, die mit Juicy Fields-Investments erhebliche Gelder verloren haben – klagen bei ihrem deutschen Heimatgericht gegen die iSX-Bank. Der Vorwurf: Beihilfe zum Juicy Fields-Schneeballsystem, vor allem aber Geldwäsche. Denn nach den Informationen, die den Klägern vorliegen, hat die iSX-Bank ihre europarechtlichen Verpflichtungen nicht eingehalten. In die Prüfung eingeschaltet ist auch die Zentralbank in Zypern, die als Aufsichtsbehörde fungiert. Daneben prüft die EBA (European Banking Authority), die nach europäischen Regelungen zur Aufsicht ermächtigt ist.
Rechtsanwalt Dr. Wolfgang Schirp aus Berlin, dessen Kanzlei Schirp Schmidt-Morsbach Rechtsanwälte mehrere hundert Geschädigte vertritt: „Die iSX-Bank muss sich entscheiden, was sie will. Wenn sie als EU-Bank am Zahlungsverkehr in der EU teilnehmen will, muss sie sich auch an die hiesigen Regeln halten. Dazu gehören auch die Geldwäsche-Regeln. Wer dagegen verstößt, muss Schadensersatz zahlen. Wir gehen sehr zuversichtlich in das Verfahren hinein, denn „den Mutigen gehört die Welt“, auch wenn diese Abläufe für alle Beteiligten Neuland darstellen.“
Für weitere Auskünfte steht zur Verfügung:
Dr. Wolfgang Schirp, Schirp Schmidt-Morsbach Rechtsanwälte PartG mbB, Kantstraße 149, D – 10623 Berlin, Tel. 0049-179-5320213, mail: schirp@schirp.com, URL: www.schirp.com
Veröffentlichung einer Mitteilung, übermittelt durch EQS Group. Medienarchiv unter https://www.eqs-news.com.
Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent / Herausgeber verantwortlich.
|
|
| 19.05.2025 | EY darf nicht erneut Abschlussprüfer bei der Deutsche Bank AG werden! Aktionäre stellen Gegenantrag zur Hauptversammlung am 22. Mai 2025 und werben um Unterstützung
|
Emittent / Herausgeber: SCHIRP & PARTNER Rechtsanwälte mbB
/ Schlagwort(e): Hauptversammlung/Rechtssache
EY darf nicht erneut Abschlussprüfer bei der Deutsche Bank AG werden! Aktionäre stellen Gegenantrag zur Hauptversammlung am 22. Mai 2025 und werben um Unterstützung
19.05.2025 / 11:44 CET/CEST
Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent / Herausgeber verantwortlich.
EY darf nicht erneut Abschlussprüfer bei der Deutsche Bank AG werden!
Aktionäre stellen Gegenantrag zur Hauptversammlung am 22. Mai 2025 und werben um Unterstützung
Die Deutsche Bank AG plant, auf der Hauptversammlung am 22. Mai 2025 erneut Ernst & Young (EY) als Abschlussprüfer zu bestellen. Dies ruft energischen Widerspruch von Aktionären auf den Plan.
Was diese Aktionäre kritisieren: Die erneute Bestellung von EY für das wichtige Amt des Abschlussprüfers ist mit der negativen Rolle von EY im Wirecard-Skandal nicht zu vereinbaren. Dies gilt umso mehr, als EY bislang nicht nur jede Aufklärung des Wirecard-Skandals verweigert, sondern auch nicht bereit ist, über eine Entschädigung der Wirecard-Anleger zu verhandeln. Hinzu kommt noch: Im Januar/Februar 2024 hat die deutsche EY-Landesgesellschaft einen spektakulären Rechtsformwandel vollzogen. Durch diesen Rechtsformwandel ist der Zugriff der Gläubiger auf die Vermögenswerte der vormals einheitlichen deutschen EY-Landesgesellschaft deutlich begrenzt worden. Anders gesagt: EY hat sich selber klein gemacht, um bei Gefahr bis hinein in die Insolvenz flüchten zu können.
Aktionär Roberto Siotto aus Braunschweig, der den maßgeblichen Gegenantrag zur Hauptversammlung am 22. Mai gestellt hat: „Wir haben kein Verständnis dafür, dass EY von der Deutschen Bank erneut als Abschlussprüfer beauftragt werden soll. EY gehört zu den Verantwortlichen im Wirecard-Skandal, dem größten Finanzskandal der deutschen Geschichte. EY weigert sich ausdrücklich, einer höchstrichterlichen Aufforderung nachzukommen und sich um Einigungslösungen mit den Geschädigten zu bemühen.“
Rechtsanwalt Dr. Wolfgang Schirp aus Berlin, dessen Kanzlei die größte Klägergruppe im Fall Wirecard gegen EY vertritt, darunter auch Roberto Siotto, ergänzt: „Die Deutsche Bank AG schadet sich mit der Beauftragung von EY aber auch selbst. Die Rechtsformumwandlung vom Januar/Februar 2024 hat zur Folge, dass EY insgesamt nur noch mit dem im Handelsregister eingetragenen Haftkapital haftet. Dies ist ein Betrag von ca. 2 Mio. EURO. Eine derart niedrige Haftsumme ist der Größe der Aufgabe bei der Deutsche Bank AG, und auch der Höhe des zu erwartenden Honorars, nicht mehr angemessen. Die EY GmbH & Co. KG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft wäre nicht mehr in der Lage, für mögliche Schadensfälle angemessen aufzukommen. Warum beauftragt die Deutsche Bank AG einen Vertragspartner wie EY, der sich selber klein macht und damit zu erkennen gibt, dass er gerichtlichen Verurteilungen nicht nachkommen, sondern bei Bedarf in die Insolvenz flüchten will?“
Was bei der Entscheidung der Deutschen Bank, EY erneut zu mandatieren, besonders irritiert: Zwei Fondsgesellschaften der Deutsche Bank-Tochter DWS haben große Beträge in Wirecard-Aktien investiert und verloren. Diese Fondsgesellschaften klagen selbst gegen EY auf Schadensersatz. Roberto Siotto fragt: „Wie kann es sein, dass die Fondsgesellschaften – sozusagen die „Enkeltöchter“ – gegen EY klagen, aber die „Großmutter“, die Deutsche Bank AG, EY immer noch als Abschlussprüfer mandatiert? Hier werden doch alle Maßstäbe guter Unternehmensführung verletzt.“
Roberto Siotto hat daher in Abstimmung mit seinem Anwalt Dr. Wolfgang Schirp einen Gegenantrag zur Hauptversammlung am 22. Mai gestellt, der darauf gerichtet ist, EY nicht erneut als Abschlussprüfer zu bestellen. Die beiden Aktivisten werben bei allen anderen Aktionären ausdrücklich um Unterstützung.
Für Rückfragen steht zur Verfügung:
- Roberto Siotto, Braunschweig, Tel. 0049-172-7539755, mail: robertosiotto@gmx.de;
- Rechtsanwalt Dr. Wolfgang Schirp, Schirp Schmidt-Morsbach Rechtsanwälte mbB, Kantstraße 149, D – 10623 Berlin, Tel. 0049-179-5320213, mail: schirp@schirp.com, URL: www.schirp.com
Veröffentlichung einer Mitteilung, übermittelt durch EQS Group. Medienarchiv unter https://www.eqs-news.com.
Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent / Herausgeber verantwortlich.
|
|
| 13.05.2025 | EY darf nicht erneut Abschlussprüfer bei der Volkswagen AG werden! Aktionäre stellen Gegenantrag zur Hauptversammlung am 16. Mai 2025 und werben um Unterstützung
|
Emittent / Herausgeber: SCHIRP & PARTNER Rechtsanwälte mbB
/ Schlagwort(e): Hauptversammlung/Rechtssache
EY darf nicht erneut Abschlussprüfer bei der Volkswagen AG werden! Aktionäre stellen Gegenantrag zur Hauptversammlung am 16. Mai 2025 und werben um Unterstützung
13.05.2025 / 11:01 CET/CEST
Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent / Herausgeber verantwortlich.
EY darf nicht erneut Abschlussprüfer bei der Volkswagen AG werden!
Aktionäre stellen Gegenantrag zur Hauptversammlung am 16. Mai 2025 und werben um Unterstützung
Die Volkswagen AG plant, auf der Hauptversammlung am 16. Mai 2025 erneut Ernst & Young (EY) als Abschlussprüfer zu bestellen. Dies ruft energischen Widerspruch von Aktionären auf den Plan.
Was diese Aktionäre kritisieren: Die erneute Bestellung von EY für das wichtige Amt des Abschlussprüfers ist mit der negativen Rolle von EY im Wirecard-Skandal nicht zu vereinbaren. Dies gilt umso mehr, als EY bislang nicht nur jede Aufklärung des Wirecard-Skandals verweigert, sondern auch nicht bereit ist, über eine Entschädigung der Wirecard-Anleger zu verhandeln. Hinzu kommt noch: Im Januar/Februar 2024 hat die deutsche EY-Landesgesellschaft einen spektakulären Rechtsformwandel vollzogen. Durch diesen Rechtsformwandel ist der Zugriff der Gläubiger auf die Vermögenswerte der vormals einheitlichen deutschen EY-Landesgesellschaft deutlich begrenzt worden. Anders gesagt: EY hat sich selber klein gemacht, um bei Gefahr bis hinein in die Insolvenz flüchten zu können.
Rechtsanwalt Dr. Wolfgang Schirp, Berlin, dessen Kanzlei die größte Klägergruppe gegen EY vertritt: „Wir haben kein Verständnis dafür, dass EY von Volkswagen erneut als Abschlussprüfer beauftragt werden soll. EY gehört zu den Verantwortlichen im Wirecard-Skandal, dem größten Finanzskandal der deutschen Geschichte. EY weigert sich ausdrücklich, einer höchstrichterlichen Aufforderung nachzukommen und sich um Einigungslösungen mit den Geschädigten zu bemühen.“
Dr. Schirp weiter: „Die Volkswagen AG schadet sich mit der Beauftragung von EY aber auch selbst. Die Rechtsformumwandlung vom Januar/Februar 2024 hat zur Folge, dass EY insgesamt nur noch mit dem im Handelsregister eingetragenen Haftkapital haftet. Dies ist ein Betrag von ca. 2 Mio. EURO. Eine derart niedrige Haftsumme ist der Größe der Aufgabe bei der Volkswagen AG, und auch der Höhe des zu erwartenden Honorars, nicht mehr angemessen. Die EY GmbH & Co. KG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft wäre nicht mehr in der Lage, für mögliche Schadensfälle angemessen aufzukommen. Warum beauftragt Volkswagen einen Vertragspartner wie EY, der sich selber klein macht und damit zu erkennen gibt, dass er gerichtlichen Verurteilungen nicht nachkommen, sondern bei Bedarf in die Insolvenz flüchten will?“
Aktionäre, die durch die Kanzlei von Dr. Schirp vertreten werden, haben daher einen Gegenantrag zur Hauptversammlung am 16. Mai gestellt und werben bei allen anderen Aktionären ausdrücklich um Unterstützung.
Für Rückfragen steht zur Verfügung: Rechtsanwalt Dr. Wolfgang Schirp, Schirp Schmidt-Morsbach Rechtsanwälte mbB, Kantstraße 149, D – 10623 Berlin, Tel. 0049-179-5320213, mail: schirp@schirp.com, URL: www.schirp.com
Veröffentlichung einer Mitteilung, übermittelt durch EQS Group. Medienarchiv unter https://www.eqs-news.com.
Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent / Herausgeber verantwortlich.
|
|
| 25.09.2024 | OLG München: Wirecard-Aktionäre müssen eine Quote aus der Insolvenzmasse erhalten
|
Emittent / Herausgeber: SCHIRP & PARTNER Rechtsanwälte mbB
/ Schlagwort(e): Insolvenz/Rechtssache
OLG München: Wirecard-Aktionäre müssen eine Quote aus der Insolvenzmasse erhalten
25.09.2024 / 10:09 CET/CEST
Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent / Herausgeber verantwortlich.
OLG München: Wirecard-Aktionäre müssen eine Quote aus der Insolvenzmasse erhalten
Das OLG München hat entschieden, dass Wirecard-Aktionäre eine Quote aus der Insolvenzmasse erhalten müssen. Das Gericht begründet seine Entscheidung damit, dass die Aktionäre vom Vorstand jahrelang über den wahren Zustand der Gesellschaft getäuscht worden seien. Daher müssten sie wie außenstehende Gläubiger behandelt werden.
Die Entscheidung ist noch nicht rechtskräftig. Insolvenzverwalter Jaffé, der die Aktionäre nicht aus der Insolvenzmasse bedienen will, kann noch Rechtsmittel zum Bundesgerichtshof enlegen und will dies auch tun.
Dr. Wolfgang Schirp aus Berlin, der mit seiner Kanzlei Schirp & Partner ca. 1.950 Wirecard-Geschädigte vertritt: „Die Entscheidung des OLG München ist für die Wirecard-Aktionäre sehr erfreulich. Allerdings ist noch abzuwarten, ob der BGH diese Entscheidung bestätigt. Auch darf man keine zu hohen Hoffnungen hinsichtlich der Höhe der Insolvenzquote haben. Insolvenzverwalter Jaffé hat ca. 650 Mio. EURO an Werten für die Masse sichern können. Hiervon sind zunächst einmal die Verfahrenskosten zu bezahlen. Sodann ist die Masse unter den 15,4 Mrd. EURO angemeldeten Forderungen zu verteilen, von denen 8,5 Mrd. EURO auf Aktionäre entfallen. Es ist also nur mit einer Quote im einstelligen Prozentbereich zu rechnen“.
Dr. Schirp weiter: „Für diejenigen Geschädigten, die ihre Rechte gegen Ernst & Young (EY) geltend gemacht haben, bleibt daher das Kapitalanleger-Musterverfahren wichtig. Denn von EY muss der Löwenanteil des Schadensersatzes kommen. Am 22. November findet die erste mündliche Verhandlung statt. Wir werden dafür kämpfen, dass EY Schadensersatz leisten muss. Auch das Sicherheitenverlangen gegen EY bleibt unverändert wichtig, damit sich EY nicht durch Änderungen seiner Rechtsform wirtschaftlich „leer machen“ und so faktisch der Haftung entziehen kann.“
Für weitere Informationen steht zur Verfügung: Dr. Wolfgang Schirp, Kantstraße 149, D – 10623 Berlin, Tel. 030-3276170 und 0179-5320213, mail: schirp@schirp.com, URL: www.schirp.com
Veröffentlichung einer Mitteilung, übermittelt durch EQS Group AG. Medienarchiv unter https://www.eqs-news.com.
Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent / Herausgeber verantwortlich.
|
|
| 22.07.2024 | Deutsche Lichtmiete: Gläubigerausschüsse lehnen Kauf- und Fortführungsangebot der Light Now AG ab. Wie geht es weiter? Welche Rolle spielen die Großgläubiger (Deutsche Bundesstiftung Umwelt, WWK Vers
|
Emittent / Herausgeber: SCHIRP & PARTNER Rechtsanwälte mbB
/ Schlagwort(e): Anleihe/Insolvenz
Deutsche Lichtmiete: Gläubigerausschüsse lehnen Kauf- und Fortführungsangebot der Light Now AG ab. Wie geht es weiter? Welche Rolle spielen die Großgläubiger (Deutsche Bundesstiftung Umwelt, WWK Vers
22.07.2024 / 11:40 CET/CEST
Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent / Herausgeber verantwortlich.
Deutsche Lichtmiete: Gläubigerausschüsse lehnen Kauf- und Fortführungsangebot der Light Now AG ab. Wie geht es weiter?
Welche Rolle spielen die Großgläubiger (Deutsche Bundesstiftung Umwelt, WWK Versicherung, Versicherungskammer Bayern)?
Die Light Now AG hatte am 14.06.2024 ein Kauf- und Fortführungsangebot für sämtliche verbliebenen Assets der Deutsche Lichtmiete-Gruppe abgegeben. Die Light Now AG wird von Lichtmiete-Gründer Alexander Hahn geführt und vertritt die Ansprüche auf Nutzungsentgelt und das Leuchtenvermögen von ca. 90 % der Direktinvestoren der ehemaligen Deutsche Lichtmiete-Gruppe. Gemeinsames Ziel ist, für alle Gläubiger der Lichtmiete-Gruppe das bestmögliche Ergebnis zu erzielen. Durch die Expertise des Lichtmiete-Gründers Alexander Hahn und die massive Unterstützung der Direktinvestoren bietet die Light Now AG die Gewähr für den bestmöglichen Ausgang des Verfahrens. Alle noch im Unternehmen tätigen Mitarbeiter sollten weiterbeschäftigt werden, dies war ausdrücklicher Bestandteil des Angebotes.
Wie aktuell zu erfahren ist, haben die Gläubigerausschüsse der Deutschen Lichtmiete das Kaufangebot jedoch abgelehnt. Dies ist nicht nachvollziehbar. Stattdessen soll die Liquidation der NOVALUMEN GmbH weitergeführt werden. Zudem hat Insolvenzverwalter Rüdiger Weiß ankündigen lassen, im Oktober 2024 gegenüber den gewerblichen Mietern der LED-Leuchten den Nichteintritt in die Verträge zu erklären. Damit würde sich die Lichtmiete-Gruppe selbst den laufenden Cashflow abschneiden. Dies hätte die vollständige Zerschlagung und Wertvernichtung der Lichtmiete-Gruppe zur Folge. Das ist ein Ergebnis, das die Investoren fassungslos macht, da das Verfahren mit einer Minimalquote für die Gläubiger auslaufen dürfte, nachdem umfangreichste Unternehmenswerte vernichtet worden sind.
Acht grundlegende Tatsachen, nochmals in Erinnerung gerufen:
- Insolvenzverwalter Rüdiger Weiß hat am 31. August 2022 alle Werte der Lichtmiete-Gruppe an die „Auffanggesellschaft“ NOVALUMEN GmbH „verkauft“, ohne dass ein Barkaufpreis gezahlt wurde.
- Der Gesellschafterkreis der NOVALUMEN GmbH ist vollständig identisch mit dem Gesellschafterkreis von One Square Advisory, dem Gemeinsamen Vertreter der Lichtmiete-Anleihegläubiger (50 % Frank Günther, 50 % Wolf Waschkuhn, teils über Zwischengesellschaften). Anders gesagt: Der Gemeinsame Vertreter der Anleihegläubiger hat, wirtschaftlich gesprochen, sich selbst sämtliche Assets der Lichtmiete-Gruppe verschafft.
- An Stelle einer Barkaufpreiszahlung hat NOVALUMEN eine Anleihe über 45 Mio. EURO begeben. Allerdings sind Zahlungen aus dieser Anleihe bis heute nicht geleistet worden und sind auch erst zu leisten, wenn in der NOVALUMEN überschüssige Liquidität von mindestens 3 Mio. EURO / Jahr generiert wird.
- Überschüssige Liquidität in der NOVALUMEN GmbH wurde aber in nunmehr fast zwei Jahren Laufzeit nicht generiert. Eine Ursache liegt darin, dass die Schwestergesellschaft One Square gegenüber NOVALUMEN Beratungsrechnungen stellt, teilweise über mehr als 200.000 EURO im Monat. In diesen Beratungsrechnungen werden Tätigkeiten einfacher One Square-Mitarbeiter mit über 400 EURO brutto / Stunde abgerechnet. Auch Reisezeiten zwischen München und Oldenburg werden abgerechnet. Auf diese Weise wird laufend Liquidität aus der NOVALUMEN abgesaugt, die dann zur Befriedigung der Gläubiger fehlt.
- NOVALUMEN leistet bis heute keine Zahlungen auf die Anleihe, obwohl sie sogar Mieterträge vereinnahmt hat, die ihr nicht zustanden. Zum Hintergrund: Insolvenzverwalter Rüdiger Weiß hat mehr als anderthalb Jahre lang 90% der Mieten, die eigentlich den Direktinvestoren der ehemaligen Deutsche Lichtmiete zustanden, rechtswidrig an NOVALUMEN weitergeleitet. Die übrigen 10% behielt Weiß für sich, wohingegen die Direktanleger bisher keinen Cent zu sehen bekamen.
- Eine 1A-Sicherheit in Form einer 10-Mio.-Euro-Bankbürgschaft wurde nicht verwertet und verfiel ungenutzt zum Schaden der Gläubiger.
- Insolvenzverwalter Rüdiger Weiß hat, entgegen seiner Ankündigung (Januar 2024 sollte die erste Quotenauszahlung erfolgen) bis zum heutigen Tage keine Zahlungen an die Lichtmiete-Gläubiger erbracht.
- Damit sind im Zusammenwirken von Insolvenzverwalter Weiß und NOVALUMEN / One Square Unternehmenswerte in Millionenhöhe vernichtet worden bzw. in die Taschen Dritter abgeflossen. Die Insolvenzgläubiger hingegen sind bis zum heutigen Tage leer ausgegangen.
Zwar konnten die ärgsten Exzesse der NOVALUMEN durch rechtliche Maßnahmen unterbunden werden. Unberechtigte Verfügungen der NOVALUMEN GmbH über LED-Leuchten, die im Eigentum von Direktinvestoren stehen, hat das OLG Oldenburg durch Urteil des OLG Oldenburg vom 07.02.2023 – 2 U 8/23 untersagt (erwirkt von unserer Kanzlei). Auch die unrechtmäßige Weiterleitung von Mieten/Nutzungsentschädigungen, die auf LED-Leuchten entfallen, die im Eigentum von Direktinvestoren stehen, konnte unterbunden werden. Nachdem Insolvenzverwalter Weiß diese Gelder bis Februar 2024 regelmäßig an die NOVALUMEN weitergeleitet hatte, hat er im Zuge eines ebenfalls von unserer Kanzlei geführten einstweiligen Verfügungsverfahrens vor dem OLG Hamburg (11 W 28/24) diese Zahlungen eingestellt und an Eides Statt versichert, dass er die Zahlungen bis auf weiteres nicht wiederaufnehmen werde.
Offensichtlich ist man seitens der NOVALUMEN verärgert über diese Prozesserfolge, mit denen verhindert werden konnte, dass die Einnahmen nicht mehr dieser zuflossen, sondern zum Wohle der Gläubiger in der Insolvenzmasse blieben. So lesen sich jedenfalls aktuelle Publikationen, in denen haltlose Anschuldigungen in verschiedenen Richtungen erhoben werden, ohne die oben genannten Basistatsachen 1.) bis 8.) widerlegen zu können. Ohne den unermüdlichen Einsatz der Light Now AG, die Rechte der Direktinvestoren zu sichern und zu verteidigen, wäre das von Rüdiger Weiß und Frank Günther aufgesetzte Selbstbereicherungssystem wohl unbemerkt weitergelaufen. Die Anleger, insbesondere die Direktinvestoren, hätten kaum eine Chance gehabt, die Missstände selbst aufzudecken und sich zur Wehr zu setzen.
Nach dem Ende des Selbstbedienungssystems NOVALUMEN schien der Weg frei für eine Lösung, die endlich den Interessen der Anleger gerecht wird. Aus diesem Grunde hatte die Light Now AG das Kauf- und Fortführungsangebot vom 14.06.2024 unterbreitet. Da die Light Now AG ca. 90 % der Direktinvestoren hinter sich vereint, wäre es endlich möglich, den Mietkunden rechtssichere Lösungen zu unterbreiten, die Bestands-Mietverträge zu sichern und das Geschäft wiederaufzubauen. Umso unverständlicher ist es, dass der Gläubigerausschuss, wie aktuell zu erfahren ist, dieses Angebot abgelehnt haben soll.
Rechtsanwalt Dr. Wolfgang Schirp aus der Kanzlei Schirp Schmidt-Morsbach, Berlin, dessen Kanzlei zahlreiche Direktinvestoren und die Light Now AG vertritt: „Das Angebot der Light Now AG stellte die beste Chance für alle Lichtmiete-Anleger dar, einen möglichst hohen Prozentsatz ihres Investments zu retten. Nur eine geordnete Fortführung des Unternehmens schöpft den Wert der Mietverträge aus und ermöglicht eine hohe Quotenzahlung. Dafür ist die inhaltliche Verständigung mit den Direktinvestoren erforderlich, denen ein Großteil der LED-Leuchten gehört. Nur die Light Now AG kann diese Verständigung vermitteln.“
Dr. Schirp weiter: „Wie es zu der Ablehnung des Angebotes durch die Gläubigerausschüsse kommen konnte, ist für uns nicht nachvollziehbar. Es gibt drei Großgläubiger, die jeweils 20 Mio. EURO oder mehr in den Lichtmiete-Anleihen gezeichnet haben, nämlich die Deutsche Bundesstiftung Umwelt, die WWK Versicherung und die Versicherungskammer Bayern. Diese drei Großgläubiger handeln mit der Ablehnung des Angebots gegen ihre ureigensten Interessen und gegen die Interessen ihrer Geldgeber bzw. Beitragszahler. Sind diese drei Großgläubiger womöglich durch den Insolvenzverwalter und durch One Square nur unzureichend informiert worden, so dass es zu dieser Fehlentscheidung kommen konnte? Es ist dringend erforderlich, Aufklärung zu schaffen. Zu diesem Zwecke werden wir Gläubigerversammlungen einberufen lassen, wo dann die Fakten auf den Tisch kommen. Das dafür notwendige Quorum konnten wir in der vergangenen Woche in Rekordzeit erreichen.“
Für weitere Informationen steht zur Verfügung. Dr. Wolfgang Schirp, Schirp Schmidt-Morsbach Rechtsanwälte PartG mbB, Leipziger Platz 9, D – 10117 Berlin, Tel. 0049-30-3276170 und 0049-179-5320213, mail: schirp@schirp.com; URL: www.schirp.com
Veröffentlichung einer Mitteilung, übermittelt durch EQS Group AG. Medienarchiv unter https://www.eqs-news.com.
Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent / Herausgeber verantwortlich.
|
|
| 17.07.2024 | OAB-Beteiligung Light Now AG und Schirp Schmidt-Morsbach Rechtsanwälte organisieren in Rekordzeit Quorum für Einberufung der Gläubigerversammlungen der Deutsche Lichtmiete-Anleihen 2018/2023 (WKN: A2N
|
Emittent / Herausgeber: SCHIRP & PARTNER Rechtsanwälte mbB
/ Schlagwort(e): Anleihe/Insolvenz
OAB-Beteiligung Light Now AG und Schirp Schmidt-Morsbach Rechtsanwälte organisieren in Rekordzeit Quorum für Einberufung der Gläubigerversammlungen der Deutsche Lichtmiete-Anleihen 2018/2023 (WKN: A2N
17.07.2024 / 11:04 CET/CEST
Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent / Herausgeber verantwortlich.
OAB-Beteiligung Light Now AG und Schirp Schmidt-Morsbach Rechtsanwälte organisieren in Rekordzeit Quorum für Einberufung der Gläubigerversammlungen der Deutsche Lichtmiete-Anleihen 2018/2023 (WKN: A2NB9P), 2019/2025 (WKN: A2TSCP) und 2021/2027 (WKN: A3H2UH).
- Gläubigerversammlungen für alle drei Lichtmiete-Anleihen 2018/2023 (WKN: A2NB9P), 2019/2025 (WKN: A2TSCP) und 2021/2027 (WKN: A3H2UH) sollen kurzfristig einberufen werden
- Abwahl von One Square Advisory Services S.à.r.l. als Gemeinsamer Vertreter gefordert
- Wahl eines neuen Gemeinsamen Vertreters ohne Interessenkonflikt auf der Tagesordnung
Die Light Now AG, eine 40-prozentige Beteiligung der OAB Osnabrücker Anlagen- und Beteiligungs-Aktiengesellschaft („OAB AG“, WKN: A3E5D8), hat in Zusammenarbeit mit der Berliner Kanzlei Schirp Schmidt-Morsbach Rechtsanwälte die Anleihegläubiger aller drei Anleihen der Deutsche Lichtmiete AG aufgefordert, Gläubigerversammlungen der Lichtmiete-Anleihen 2018/2023 (WKN: A2NB9P), 2019/2025 (WKN: A2TSCP) und 2021/2027 (WKN: A3H2UH) einzuberufen. Das notwendige Quorum zur Einberufung wurde dabei in weniger als einer Woche für alle drei Anleihen erreicht.
„Wir haben uns zunächst an die kleineren Anleihegläubiger gewandt, die sich momentan nicht vertreten fühlen“ so Alexander Hahn, Vorstand der Light Now AG. „Hunderte Rückantworten kamen bereits innerhalb von 48 Stunden nach unserer postalischen Aussendung. Das hat selbst uns etwas überrascht. Es zeigt aber, dass die Anleger mit dem Verfahren, der Insolvenzverwaltung und der Zwitterstellung des aktuellen Gemeinsamen Vertreters der Anleihen, Frank Günther von One Square, nicht zufrieden sind.“
Die Vierfachfunktion von Frank Günther als Mitglied im Gläubigerausschuss der Deutschen Lichtmiete, als Geschäftsführer der One Square Advisory Services S.à.r.l., des Gemeinsamen Vertreters der Anleihegläubiger, als Geschäftsführer der sogenannten „Auffanggesellschaft“, Novalumen GmbH, sowie als Geschäftsführer der Beratungsgesellschaft One Square Advisors GmbH wurde immer wieder kritisiert. Frank Günther selbst „sehe keinen Interessenskonflikt“, wie er dem Finance-Magazin gegenüber erklärte.
Dr. Wolfgang Schirp, Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht und Namensgeber der Kanzlei Schirp Schmidt-Morsbach: „Durch das nun in Rekordzeit erreichte notwendige Quorum für die Einberufung der Gläubigerversammlungen der Anleihen der Deutsche Lichtmiete AG können wir die Gläubiger in diesem Kreis ausführlich informieren und aufklären. Die Wahl eines neuen Gemeinsamen Vertreters aller Anleihegläubiger ohne Interessenkonflikt soll ganz oben auf die Tagesordnung. Es dürfte die Anleihegläubiger brennend interessieren, wie der größte einzelne Vermögenswert der ehemaligen Deutsche Lichtmiete Gruppe unter der Verantwortung von Insolvenzverwalter Weiß verschwinden konnte und wie Weiß eine 10-Mio.-Euro-Bankbürgschaft ungenutzt verfallen ließ. Hier wurden Millionenwerte zu Lasten der Masse vernichtet, nicht zuletzt aufgrund der diversen Interessenkonflikte. Auch die Großgläubiger, die Frank Günther und One Square zum Gemeinsamen Vertreter der Anleihegläubiger wählten, können in der kommenden Gläubigerversammlung nicht mehr untätig zusehen. Sie werden Frank Günther entweder wieder wählen oder abwählen müssen.“
Novalumen und Insolvenzverwalter Rüdiger Weiß hatten am 28. Mai 2024 die „solvente Liquidation“ Novalumens angekündigt. Die Light Now AG steht bereit, die Geschäfte der ehemaligen Deutschen Lichtmiete mit sofortiger Wirkung zu übernehmen. So würde das einst so hochgelobte Geschäftsmodell „Light as a Service“ fortgeführt und wieder aufgebaut. Bereits am 30. Mai 2024 hatte die Light Now AG öffentlich angeboten, die Assets und das Personal der angeschlagenen Novalumen GmbH aus Hatten, Niedersachsen, zu übernehmen. Die Pläne zur Liquidation der Novalumen GmbH konnten Hahn und seine Anwälte nicht überzeugen. Alexander Hahn: „Das geplante Vorgehen der Liquidation ist unserer Auffassung nach, vorsichtig ausgedrückt, nicht durchdacht. Es sieht für uns so aus, als würde mit der Liquidation die nächste Phase der Übervorteilung der Anleger eingeleitet werden. Wir werden uns daran nicht beteiligen. Sollte Novalumen tatsächlich liquidiert werden, rechnen wir mit einer Quote für die Masse, die nahe bei Null liegt. Eine Fortführung des Geschäftsbetriebes wäre für alle Gläubiger das Beste. Das Übernahme- und Fortführungskonzept der Light Now AG soll die größtmögliche Befriedigung aller Gläubiger sicherstellen. Leider gibt es auch nach fast fünf Wochen nach Abgabe unseres Kaufangebotes keine Reaktion von Insolvenzverwalter Weiß.“
Auch Dr. Wolfgang Schirp sieht die angekündigte Liquidation von Novalumen kritisch: „Die Anleihekurse der ehemaligen Deutschen Lichtmiete stehen aktuell bei unter einem Prozent, was die Erwartung des Marktes für den Liquidationserlös widerspiegelt. Wir gehen jedenfalls davon aus, dass die von Novalumen angekündigte Liquidation kaum Erfolg haben wird, zumindest nicht für die Anleger. Eine Fortführung des Geschäftsbetriebes wäre für alle Gläubiger das Beste. Ich appelliere insbesondere an die drei Großgläubiger, die Frank Günther den Rücken stärken, jetzt das Richtige zu tun. Auch sie haben die Interessen ihrer eigenen Anleger zu wahren.“
Für weitere Informationen steht zur Verfügung: Dr. Wolfgang Schirp, Schirp Schmidt-Morsbach Rechtsanwälte PartG mbB, Leipziger Platz 9, D – 10117 Berlin, Tel. 0049-30-3276170 und 0049-179-5320213, mail: schirp@schirp.com, URL: www.schirp.com
Veröffentlichung einer Mitteilung, übermittelt durch EQS Group AG. Medienarchiv unter https://www.eqs-news.com.
Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent / Herausgeber verantwortlich.
|
|
| 08.07.2024 | Anleiheemission im März, Insolvenz im Juni: Greentech Unternehmen Solarnative GmbH stellt Insolvenzantrag in Rekordtempo – Kanzlei Schirp und Partner prüft Ansprüche gegen die Emissionsbegleiter One S
|
Emittent / Herausgeber: SCHIRP & PARTNER Rechtsanwälte mbB
/ Schlagwort(e): Anleihe/Insolvenz
Anleiheemission im März, Insolvenz im Juni: Greentech Unternehmen Solarnative GmbH stellt Insolvenzantrag in Rekordtempo – Kanzlei Schirp und Partner prüft Ansprüche gegen die Emissionsbegleiter One S
08.07.2024 / 10:21 CET/CEST
Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent / Herausgeber verantwortlich.
Anleiheemission im März, Insolvenz im Juni: Greentech Unternehmen Solarnative GmbH stellt Insolvenzantrag in Rekordtempo – Kanzlei Schirp und Partner prüft Ansprüche gegen die Emissionsbegleiter One Square Financial Engineers und Heuking
Nur drei Monate nach dem Zeichnungsstart ihrer Anleihe (WKN: A38251 | ISIN: DE000A382517) am 19. März 2024 stellte das deutsche Greentech-Unternehmen Solarnative GmbH den beschämenden Insolvenzantrag. Dieser rasante Übergang von der Emission zur Insolvenzanmeldung sorgt im deutschen Kapitalmarkt für Bestürzung und wirft ernste Fragen hinsichtlich der organisatorischen und finanziellen Strukturen des Unternehmens auf, aber auch hinsichtlich der Sorgfalt der Emissionsbegleiter One Square Financial Engineers und Heuking.
Die Anleihe, die mit einem vermeintlich attraktiven Zinssatz von bis zu 12,25 Prozent p.a. angeboten wurde, konnte zum Valutatag lediglich ein Volumen von 1,24 Millionen Euro platzieren – sehr zur Enttäuschung der Geschäftsführung. Dr. Julian Mattheis, Geschäftsführer von Solarnative, erläuterte in einem Interview am 20. März mit dem AnleihenFinder, dass das Ziel der Emission darin bestanden habe, die Finanzmittel zur Skalierung der Produktion und zur Stärkung der Liquiditätsreserven zu verwenden, um die Produktionskapazitäten deutlich zu erhöhen. Er betonte, dass die Rückzahlungen der Anleihe sowie die Zinszahlungen durch den anfänglichen Einsatz eines Teils der Anleihemittel als Liquiditätspolster gesichert gewesen seien und ab dem nächsten Jahr durch operative Cashflows gedeckt werden sollten. Zusätzlich seien weitere Kapitalerhöhungen geplant gewesen, um die Eigenkapitalposition des Unternehmens zu stärken.
Rechtsanwalt Dr. Wolfgang Schirp, der geschädigte Investoren dieser Anleihe vertritt: „Der Prospekt der Solarnative ist in mehreren Punkten eigenartig ausweichend formuliert. Zwar wird der aktuelle Finanzierungsbedarf mit 13 Millionen Euro angegeben, jedoch wird nicht angegeben, ob dieser Finanzierungsbedarf aus der Anleihe gedeckt werden kann oder sogar noch darüber hinausgeht. Auch hat man es versäumt, eine Mindestplatzierungssumme zu definieren. Dies wäre angesichts der offensichtlich akuten Existenzkrise der Solarnative erforderlich gewesen, um zu verhindern, dass das Geld der Kleinanleger von der ersten Sekunde an verloren war“. Dr. Schirp weiter: „Auffällig ist auch, dass dies nicht die erste Emission ist, die von One Square Financial Engineers und Heuking Kühn Lüer Wojtek strukturiert und begleitet wurde und anschließend zeitnah in die Insolvenz steuerte. Zwar stellen die zweieinhalb Monate zwischen Emissionsende und Insolvenz bei Solarnative einen traurigen „Geschwindigkeitsrekord“ bei der Vernichtung von Anlegergeldern dar. Aber auch die von One Square Financial Engineers und Heuking strukturierten Emissionen der Medizintechnikunternehmen Belano Medical AG (WKN: A3H2UW | ISIN: DE000A3H2UW2) und Pentracor GmbH (WKN: A289XB | ISIN: DE000A289XB9) sowie des Wassertechnikanbieters Blueplanet Investments AG (WKN: A3H3F7 | ISIN: DE000A3H3F75) sind nach der Emission ihrer Anleihen sang- und klanglos in die Insolvenz gelaufen. Diese wiederholten Ereignisse deuten darauf hin, dass mehr dahintersteckt als nur das plötzliche Scheitern der Geschäftsideen der emittierenden Unternehmen.“
Dr. Schirp ganz grundsätzlich: „Generell sehen wir es sehr skeptisch, wenn Unternehmen, die kaum Umsätze generieren, mit sehr ambitionierten Planungen um Anlegergelder werben, in denen plötzliche und explosionsartige Anstiege der Umsätze und Gewinne unterstellt werden (sog. „Hockeystick“-Planungen). Wer Anlegervertrauen gewinnen will, sollte vorher zumindest ansatzweise nachgewiesen haben, was er eigentlich kann.“
Das Fazit: „Wir brauchen generell mehr Sorgfalt und Verantwortung der emissionsbegleitenden Unternehmen bei der Emission von Anleihen/Wandelanleihen. Es ist unverzichtbar, bei schwachen Emittenten eine Mindestplatzierungssumme zu definieren, bei deren Nichterreichen der Platzierung abgebrochen werden muss. Denn wenn nur ein kleiner Teil des geplanten Emissionsvolumens erzielt werden kann, lassen sich die Pläne und Investitionen i.d.R. nicht realisieren. Das Geld der Anleger wird dann von der ersten Sekunde an in ein Fass ohne Boden geworfen. Speziell bei Solarnative fordern wir weitere Geschädigte auf, sich bei uns zu melden, weil wir in diesem drastischen Fall die Emissionsbegleiter konkret zur Rechenschaft ziehen wollen.“
Für weitere Informationen steht zur Verfügung: Dr. Wolfgang Schirp, Schirp Schmidt-Morsbach Rechtsanwälte PartG mbB, Leipziger Platz 9, D - 10117 Berlin, Tel. 0049-30-3276170, mail schirp@schirp.com, URL: www.schirp.com
Veröffentlichung einer Mitteilung, übermittelt durch EQS Group AG. Medienarchiv unter https://www.eqs-news.com.
Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent / Herausgeber verantwortlich.
|
|
| 29.05.2024 | Paukenschlag bei der Deutschen Lichtmiete: Die umstrittene Fortführungsgesellschaft Novalumen GmbH wird liquidiert. Anlegervertreter begrüßen das Ende eines 'Selbstbereicherungssystems'
|
Emittent / Herausgeber: SCHIRP & PARTNER Rechtsanwälte mbB
/ Schlagwort(e): Insolvenz/Rechtssache
Paukenschlag bei der Deutschen Lichtmiete: Die umstrittene Fortführungsgesellschaft Novalumen GmbH wird liquidiert. Anlegervertreter begrüßen das Ende eines 'Selbstbereicherungssystems'
29.05.2024 / 12:20 CET/CEST
Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent / Herausgeber verantwortlich.
Paukenschlag bei der Deutschen Lichtmiete:
Die umstrittene Fortführungsgesellschaft Novalumen GmbH wird liquidiert;
Anlegervertreter begrüßen das Ende eines „Selbstbereicherungssystems“
Einer der umstrittensten Insolvenzvorgänge Deutschlands findet endlich ein Ende: Die Novalumen GmbH, die - angeblich - im Gläubigerinteresse installierte Fortführungsgesellschaft der Deutschen Lichtmiete-Gruppe, wird liquidiert. Damit haben die Anleger endlich eine Chance, selbst von den beträchtlichen Werten zu profitieren, die in der Insolvenzmasse auch heute noch enthalten sind. Für Insolvenzverwalter Rüdiger Weiß ist es die Chance, nunmehr im Sinne der Gläubiger zu agieren und seine gesetzlichen Aufgaben wahrzunehmen.
Was genau passiert ist und was Anlegervertreter beanstanden:
Die Münchener Restrukturierungsberatung One Square Advisors war und ist gemeinsamer Vertreter der Lichtmiete-Anleihegläubiger, hatte also von Gesetzes wegen ausschließlich deren Interessen zu schützen. Aber nein: In dieser Funktion als Gemeinsamer Vertreter hat One Square Advisors einen Beschluss herbeigeführt, durch den einer Schwestergesellschaft mit identischem Gesellschafterkreis (50 % Frank Günther, 50 % Wolf Waschkuhn, teils über Zwischengesellschaften), nämlich der Novalumen GmbH, alle Assets der Deutschen Lichtmiete-Gruppe zugeschanzt worden sind. Der Gemeinsame Vertreter der Anleihegläubiger hat sich also letztlich selbst Millionenwerte aus der Insolvenzmasse verschafft.
Ein Barkaufpreis ist nicht gezahlt worden. Die Insolvenzmasse bzw. die Gläubiger haben bis zum heutigen Tage keinen einzigen Cent erhalten. Das hätte für immer so bleiben können, denn: Novalumen hat als „Kaufpreis“ nur eine Anleihe begeben. Auf diese Anleihe waren Zahlungen erst dann zu leisten, wenn in der Novalumen überschüssige Liquidität in Höhe von mindestens 3 Mio. EURO / Jahr generiert worden wäre. Nur: Dieser Fall konnte niemals eintreten. Denn die freie Liquidität wurde durch Rechnungsstellung der Schwestergesellschaft One Square Advisors immer gleich wieder abgesaugt. One Square Advisors hat gegenüber der Schwestergesellschaft Novalumen Rechnungen von bis zu 180.000 EURO im Monat gestellt. Leistungen einfacher Mitarbeiter wurden mit EUR 350,- pro Stunde netto abgerechnet. Insgesamt wurden allein in einem Zeitfenster von 6 Monaten über 1 Million Euro aus der Novalumen bezahlt. Daher hat die Insolvenzmasse bis heute keinen einzigen Cent erhalten.
Dr. Wolfgang Schirp aus der Kanzlei Schirp Schmidt-Morsbach aus Berlin, die zahlreiche Anleger der Lichtmiete-Gruppe vertritt, außerdem auch die Light Now AG, hinter der sich mittlerweile über 85 % der Lichtmiete-Direktinvestoren versammelt haben:
„Die unentgeltliche Weitergabe der Lichtmiete-Assets an die Novalumen ist aus meiner Sicht eines der krassesten Selbstbereicherungssysteme der deutschen Insolvenzgeschichte. Die Lichtmiete-Insolvenzmasse konnte niemals einen einzigen Cent von Novalumen erhalten, so wie das Vertragsverhältnis gestaltet war. Insolvenzverwalter Rüdiger Weiß hat aus unserer Sicht die Gläubigerinteressen mit Füßen getreten. “
Bereits im Jahre 2023 hat die Kanzlei Schirp Schmidt-Morsbach ein Urteil des Oberlandesgerichts Oldenburg erwirkt, durch das der Novalumen verboten wurde (Urt. v. 07.02.2023 – 2 U 8/23), die Leuchten von Direktinvestoren ohne deren Einverständnis an Dritte zu verkaufen. Damit waren unberechtigte Verfügungen über das Eigentum der Direktinvestoren unterbunden. Das war ein erster wichtiger Schritt, denn Novalumen hatte mehrfach versucht, das Eigentum von Direktinvestoren ohne deren Zustimmung oder Kenntnis an Mietkunden zu veräußern. Einige dieser Fälle wurden überhaupt erst nach erfolgtem Verkauf bekannt, so dass diese nicht mehr verhindert werden konnten, wie zum Beispiel der Fall „Michelin Reifenwerke“, bei welchem Novalumen Leuchten von Direktinvestoren an Michelin ohne Einverständnis der Eigentümer veräußerte. Die Eigentümer erhielten natürlich auch im Nachgang keine Entschädigung. Hierzu wurden bereits diverse Strafanzeigen gegen die Verantwortlichen der Novalumen GmbH gestellt.
Im zweiten Schritt galt es, auch die Mieten bzw. Nutzungsentgelte der vermieteten Leuchten zu sichern, die im Eigentum von Direktinvestoren stehen. Denn auch an diesen Mieten steht der Löwenanteil den Direktinvestoren zu, die Eigentümer der Leuchten sind. Das bestreitet nicht einmal Insolvenzverwalter Weiß; seine eigenen Gutachter haben dieses Ergebnis bestätigt. Dennoch hat er 90 % der Mieten bzw. Nutzungsentschädigungen laufend an Novalumen weitergegeben, von wo die Gelder dann – unter anderem in Richtung One Square Advisors – weiter abgezogen wurden.
Um diese unberechtigte Verfügung über die Nutzungsentgelte abzustellen, haben Schirp Schmidt-Morsbach Rechtsanwälte ein einstweiliges Verfügungsverfahren vor dem Landgericht Hamburg angestrengt (Az. 332 O 82/24) und dieses auch in der Beschwerdeinstanz vot dem Oberlandesgericht Hamburg weiterverfolgt (Az. 11 W 28/24). Der Insolvenzverwalter Weiß hat unter dem Druck dieses Verfahrens wesentliche Zugeständnisse machen müssen, die den unberechtigten Abfluss der Nutzungsentgelte beendet haben:
- Insbesondere hat Insolvenzverwalter Weiß die eidesstattliche Versicherung abgegeben, dass er per 28.02.2024 die Weiterleitung von Mieten/Nutzungsentgelten an die Novalumen GmbH komplett eingestellt hat.
- Er hat zusätzlich an Eides Statt versichert, dass er bis auf weiteres nicht beabsichtige, die Zahlungen an die Novalumen GmbH wieder aufzunehmen. Damit ist das „Fass ohne Boden“-Problem fürs Erste gestoppt.
Nunmehr wird die Novalumen GmbH liquidiert, wie Insolvenzverwalter Weiß und die Novalumen selbst am Abend des 28.05. bekanntgaben. Nochmals Dr. Wolfgang Schirp: „Wir begrüßen, dass das Abfließen des Geldes nun endlich ein Ende findet. Es ist großer Schaden zu Lasten der Anleger angerichtet worden. Sollte Insolvenzverwalter Weiß nun erstmals bereit sein, seriöse Lösungen im Sinne der Gläubiger mitzutragen, so sind wir gesprächsbereit. Auch jetzt sind immer noch Werte vorhanden, die dringend für die Gläubiger gesichert werden müssen.“
Für weitere Informationen steht zur Verfügung: Dr. Wolfgang Schirp, Schirp Schmidt-Morsbach Rechtsanwälte PartG mbB, Leipziger Platz 9, D – 10117 Berlin, Tel. 030-3276170 oder 0179-5320213, mail: schirp@schirp.com, URL: www.schirp,com
Veröffentlichung einer Mitteilung, übermittelt durch EQS Group AG. Medienarchiv unter https://www.eqs-news.com.
Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent / Herausgeber verantwortlich.
|
|
| 16.05.2024 | Deutscher Mittelstandsanleihen FONDS: IP Concept und DZ Privatbank S.A. geraten unter Druck. Erste Pilotklage von Anlegern beim Landgericht Stuttgart eingereicht
|
Emittent / Herausgeber: SCHIRP & PARTNER Rechtsanwälte mbB
/ Schlagwort(e): Anleihe/Fonds
Deutscher Mittelstandsanleihen FONDS: IP Concept und DZ Privatbank S.A. geraten unter Druck. Erste Pilotklage von Anlegern beim Landgericht Stuttgart eingereicht
16.05.2024 / 11:43 CET/CEST
Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent / Herausgeber verantwortlich.
Deutscher Mittelstandsanleihen FONDS: IP Concept und DZ Privatbank S.A. geraten unter Druck. Erste Pilotklage von Anlegern beim Landgericht Stuttgart eingereicht
Am 14.06.2023 überraschte die IPConcept S.A. den Markt mit der Entscheidung, den Deutschen Mittelstandsanleihen FONDS zu liquidieren. Die Anleger waren zuvor nicht informiert worden. Auch im Nachhinein wurde die Schließung des Fonds nicht nachvollziehbar begründet. Den Anlegern ist erheblicher Schaden entstanden. Die IPConcept S.A. als Verwaltungsgesellschaft des Fonds will keine Verantwortung für diesen Schaden übernehmen. Auch die DZ Privatbank S.A., die als Verwahrstelle des Fonds und als Muttergesellschaft der IPConcept S.A. in der Pflicht ist, taucht ab und stiehlt sich aus der Verantwortung.
Die Investoren, die ihr Geld in diesem Fonds angelegt hatten, akzeptieren diesen Vertrauensbruch nicht. Bereits seit dem Jahre 2023 läuft ein Beschwerdeverfahren vor der luxemburgischen Finanzmarktaufsicht CSSF (Commission de Surveillance du Secteur Financier). Nunmehr wurde auch eine erste Pilotklage vor den ordentlichen Gerichten eingereicht. Dr. Wolfgang Schirp, Berlin, dessen Kanzlei mehr als 150 private und institutionelle Investoren des Fonds vertritt:
„Die Investoren des Deutschen Mittelstandsanleihen FONDS werden es nicht hinnehmen, dass sich die DZ Privatbank S.A. und ihre Tochtergesellschaft IPConcpt S.A. aus der Verantwortung stehlen. Zum einen läuft das förmliche Beschwerdeverfahren bei der luxemburgischen Finanzmarktaufsicht CSSF; dort werden im Juni Ergebnisse erwartet. Unabhängig davon haben wir beim Landgericht Stuttgart eine erste Pilotklage für geschädigte Anleger eingereicht. Die Kläger fordern Auskunft und Schadensersatz. DZ Privatbank und IPConcept können sich nicht länger verstecken.“
Eine weitere Stärkung der Investorengemeinschaft ist ausdrücklich erwünscht. Dr. Schirp: „Für die luxemburgische Finanzmarktaufsicht CSSF sind nicht nur juristische und kaufmännische Aspekte von Bedeutung. Wichtig ist auch die Bedeutung des Vorgangs für den Finanzplatz Luxemburg in seiner Gesamtheit. Auch die zivilrechtlichen Pilotklagen werden umso wirksamer sein, je mehr Investoren diesen Weg beschreiten. Wir rufen alle Investoren, die bislang nicht vertreten sind, dazu auf, sich unserer Initiative anzuschließen.“
Für weitere Informationen steht zur Verfügung: Dr. Wolfgang Schirp, Schirp Schmidt-Morsbach Rechtsanwälte PartG mbB, Leipziger Platz 9, D – 10117 Berlin, Tel. 0049-30-3276170, mail: schirp@schirp.com, URL: www.schirp.com
Veröffentlichung einer Mitteilung, übermittelt durch EQS Group AG. Medienarchiv unter https://www.eqs-news.com.
Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent / Herausgeber verantwortlich.
|
|