Emittent / Herausgeber: ibw – Informationszentrale der Bayerischen Wirtschaft e. V. / Schlagwort(e): Sonstiges/Sonstiges 01.03.2023 / 12:10 CET/CEST Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent / Herausgeber verantwortlich. vbw kritisiert Gesetzesinitiative der Bundesregierung Brossardt: „Inklusion mit- und nicht gegen die Unternehmen fördern“ (München, 01.03.2023). Anlässlich der angesetzten ersten Lesung der Gesetzesinitiative der Bundesregierung zur Förderung eines inklusiven Arbeitsmarkts kritisiert die vbw – Vereinigung der Bayerischen Wirtschaft e. V. die angedachten Sanktionierungsmaßnahmen für Arbeitgeber und betont den Beitrag der Unternehmen bei der Inklusion von Menschen mit Behinderung. vbw Hauptgeschäftsführer Bertram Brossardt führt aus: „Das Gesetz in der derzeitigen Fassung trägt nicht zu einer Förderung des inklusiven Arbeitsmarktes bei. Statt die eigentlichen Probleme bei der Inklusion auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt anzugehen, wird mit dem Mittel der Bestrafung gearbeitet. Klar ist aber: Erfolgreiche Inklusion ist ein Prozess, der nur mit den Unternehmen funktioniert, nicht gegen sie.“ Die vbw bewertet insbesondere die Ausweitung der sogenannten Ausgleichsabgabe als unverhältnismäßig. Arbeitgeber mit mindestens 20 Arbeitsplätzen sind gesetzlich verpflichtet, mindestens fünf Prozent ihrer Arbeitsplätze mit schwerbehinderten oder anderen anrechnungsfähigen Menschen zu besetzen. Erfüllen sie diese Quote nicht, zahlen sie eine sogenannte Ausgleichsabgabe. Brossardt: „Die Erhöhung der Ausgleichsabgabe ist eine unnötige Sanktionierung. Vor allem die Anhebung der Sätze für Unternehmen von 40-59 Mitarbeitern ist insbesondere im derzeitigen Krisen-Cocktail völlig fehl am Platz. Die Sonderregelungen für kleine Unternehmen sind zwar zu begrüßen, aber die Ausgleichsabgabe ist kein adäquates Mittel, um die Zahl behinderter Menschen auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt zu erhöhen. Von einer ‚Antriebsfunktion‘ des Gesetzes kann nicht gesprochen werden, da die Hürden vor allem beim ‚Matching‘ und nicht beim guten Willen liegen.“ Brossardt fordert von der Bundesregierung Nachbesserungen, um das Gesetz realitätsnäher auszugestalten: „Die bayerischen Unternehmen zeigen Offenheit für die Einstellung behinderter Menschen und ergreifen gezielte Schritte zur Inklusion in die Betriebe. Sinnvoller als Sanktionen sind flächendeckende Ansprechstellen, die trägerübergreifend Arbeitgeber und behinderte Menschen zusammenbringen. Die neu eingerichteten Einheitlichen Ansprechstellen für Arbeitgeber (EAA) sind ein guter Schritt. Weiterhin gilt es, Qualifizierung, gezielte Vermittlung und eine deutlich engere Zusammenarbeit verschiedener Akteure auszubauen. Gerade beim wachsenden Arbeitskräfte- und Fachkräftemangel profitieren hiervon alle Beteiligten.“ Veröffentlichung einer Mitteilung, übermittelt durch EQS Group AG. Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent / Herausgeber verantwortlich. |
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