vbw Pressemitteilung zu den Energiepreisbremsen: Winterlücke für kleine und mittlere Unternehmen wird endlich geschlossen

Emittent / Herausgeber: ibw – Informationszentrale der Bayerischen Wirtschaft e. V.

/ Schlagwort(e): Nachhaltigkeit/Nachhaltigkeit

27.02.2023 / 12:35 CET/CEST

Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent / Herausgeber verantwortlich.

Winterlücke für kleine und mittlere Unternehmen wird endlich geschlossen
Brossardt: „Preisbremsen für die Industrie aktuell nicht praxistauglich“

(München, 27.02.2023). Die vbw – Vereinigung der Bayerischen Wirtschaft e. V. begrüßt den Start der Energiepreisbremsen für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) ab März. „Die letzten Monate waren für KMU sehr belastend. Der Krisen-Cocktail aus explodierenden Energiekosten, Inflation, Material-, Rohstoff- und Energiemangel sowie Arbeitskräfteknappheit trifft die gesamte bayerischen Wirtschaft hart. Umso wichtiger ist es, dass die Energiepreisbremsen jetzt endlich für KMU greifen und dass die Winterlücke nun rückwirkend ab dem 1. Januar geschlossen wird. Mit den Energiepreisbremsen allein ist es aber nicht getan. Es braucht weitere Hilfen vom Bund, damit wichtige Säulen unserer Wirtschaft wie Handwerk und Gewerbe tragfähig bleiben“, erklärt vbw Hauptgeschäftsführer Bertram Brossardt.

Im Rahmen der Gaspreisbremse wird bei einem Verbrauch von nicht mehr als 1,5 GWh pro Jahr ein Grundkontigent von 80 Prozent des historischen Verbrauchs von 2021 auf 12 Cent pro Kilowattsunde gedeckelt, der Deckelbetrag bei Fernwärme ist mit 9,5 Ct/kWh festgesetzt. Die Strompreise werden im gleichen Umfang bei einem Bruttopreis von 40 Ct/kWh gedeckelt. Für KMU sollen die Hilfen über die Energielieferanten abgerechnet werden.

Aus Sicht der vbw müssen die Energiepreisbremsen für größere und energieintensive Unternehmen dringend überarbeitet werden. „Die letzten Monate haben gezeigt, dass die Energiepreisbremsen für die Industrie nicht praxistauglich sind. Viele der Anforderungen und Hürden sind für Betriebe kaum erreichbar“, mahnt Brossardt. Etwa muss ab Entlastungszahlungen von mehr als 4 Millionen Euro für 2023 ein Rückgang des EBITDA (Ergebnis vor Zinsen, Steuern und Abschreibungen) um mindestens 30 Prozent im Vergleich zu 2021 nachgewiesen werden. Auch die Pflicht zur Arbeitsplatzerhaltung, die bei einer Entlastungshöhe von mehr als 2 Millionen Euro greift, ist zu eng gefasst. „Viele der Vorgaben verkennen die existenzbedrohende Ausgangslage, in der sich die Unternehmen befinden. Die gesetzlichen Regelungen sind zu bürokratisch und komplex. So greifen die Bremsen in vielen Industriebetrieben zu spät oder gar nicht. Hier braucht es dringend Anpassungen, damit die Maßnahmen endlich volle Wirkung entfalten können“, erklärt Brossardt.

Da die Wirtschaft weitere Hilfen dringend benötigt, fordert die vbw zusätzliche Maßnahmen von der Bundesregierung: „Während der Krise müssen alle staatlichen Kostenbestandteile für Energie, wie etwa die Stromsteuer, die Energiesteuer und der nationale CO2-Preis gesenkt beziehungsweise ausgesetzt werden. Außerdem muss schon heute ein tragfähiges Konzept für einen Industriestrompreis erarbeitet und europäisch abgestimmt umgesetzt werden“, so Brossardt abschließend.

Kontakt: Alexander Perschel, Tel. 089-551 78-203, E-Mail: alexander.perschel@ibw-bayern.de
 


Veröffentlichung einer Mitteilung, übermittelt durch EQS Group AG.
Medienarchiv unter https://www.eqs-news.com.

Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent / Herausgeber verantwortlich.


show this

Eine Speicherung der Nachrichten in Datenbanken sowie jegliche Weiterleitung der Nachrichten an Dritte im Rahmen gewerblicher Nutzung oder zur gewerblichen Nutzung sind nur nach schriftlicher Genehmigung durch die EQS Group AG gestattet.
Originalversion auf eqs-news.com ansehen.

AnlegerPlus