Emittent / Herausgeber: ibw – Informationszentrale der Bayerischen Wirtschaft e. V. / Schlagwort(e): Sonstiges/Sonstiges 09.11.2023 / 15:55 CET/CEST Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent / Herausgeber verantwortlich. Paket ist aus Sicht der vbw ein wichtiger Schritt in die richtige Richtung Brossardt: „Maßnahmen reichen nicht aus, effektiver Brückenstrompreis überfällig“ (München, 09.11.2023). Die vbw – Vereinigung der Bayerischen Wirtschaft e. V. bewertet das heute von der Bundesregierung angekündigte Strompreispaket als ersten Schritt in die richtige Richtung. „Eine deutliche Senkung der Stromsteuer von derzeit rund zwei Prozent auf das europäische Mindestmaß von 0,05 Prozent für das produzierende Gewerbe ist eine seit langem notwendige Maßnahme. Davon profitieren nicht nur große Industrieunternehmen, sondern auch der Mittelstand. Das begrüßen wir sehr. Auch die Verlängerung und Ausweitung der bisherigen Strompreiskompensation für Großunternehmen, die besonders unter hohen Strompreisen leiden, ist sinnvoll“, so vbw Hauptgeschäftsführer Bertram Brossardt. Allerdings reichen die angekündigten Maßnahmen aus Sicht der vbw nicht aus, um die Unternehmen langfristig wirksam bei den hohen Strompreisen zu entlasten. „Wir brauchen zusätzlich einen effektiven Brückenstrompreis für alle energieintensiven Unternehmen, die im internationalen Wettbewerb stehen. Der Planungshorizont muss bis mindestens 2030 reichen“, fordert Brossardt und ergänzt: „In dem vorgesehenen Paket gelten die Maßnahmen des Strompreispakets nur für fünf Jahre und stehen zudem ab 2026 unter Finanzierungsvorbehalt. Das ist zu kurz gesprungen. Unsere Strompreisprognose geht davon aus, dass wir frühestens ab 2030 durch den Ausbau der erneuerbaren Energien mit wettbewerbsfähigen Strompreisen rechnen können. Günstiger Strom ist der beste Carbon-Leakage-Schutz, er verhindert eine De-Industrialisierung und ist ein Treiber für die Dekarbonisierung. Ohne ihn ist eine erfolgreiche Transformation der Wirtschaft in Bayern und Deutschland nicht möglich.“ Veröffentlichung einer Mitteilung, übermittelt durch EQS Group AG. Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent / Herausgeber verantwortlich. |
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