Emittent / Herausgeber: ibw – Informationszentrale der Bayerischen Wirtschaft e. V. / Schlagwort(e): Sonstiges/Sonstiges 26.03.2025 / 11:36 CET/CEST Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent / Herausgeber verantwortlich. Pressestatement zum Urteil des Bundesverfassungsgericht zum Solidaritätszuschlag
Bertram Brossardt, Hauptgeschäftsführer der vbw – Vereinigung der Bayerischen Wirtschaft e. V.: (München, 26.03.2025). „Das Urteil des Bundesverfassungsgerichts akzeptieren wir selbstverständlich. Auch wenn die Bundesregierung nach diesem Urteil unbefristet am Solidaritätszuschlag festhalten darf, wäre das politisch der falsche Weg. Neben den gut Verdienenden sind es vor allem Unternehmen und Unternehmer, die Jahr für Jahr mit rund 13 Milliarden Euro belastet werden – Tendenz steigend. Diese investitions- und wirtschaftsfeindliche Steuerpolitik können wir uns nicht mehr leisten. Für einen wettbewerbsfähigen Standort brauchen wir eine Trendwende. Die im internationalen Vergleich deutlich übermäßige Steuerbelastung der Unternehmen muss sinken. Dazu gehört der längst überfällige vollständige Wegfall des Solidaritätszuschlags. Wir appellieren an die Parteien, die die neue Bundesregierung stellen werden, ihn endlich abzuwickeln. Es ist widersinnig, dass Unternehmen, die für Wertschöpfung und Arbeitsplätze stehen, durch den Solidaritätszuschlag geschwächt werden, während er für andere Teile der Bevölkerung längst abgeschafft wurde.“ Kontakt: Tobias Rademacher, 089-551 78-399, tobias.rademacher@ibw-bayern.de
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