VERIANOS SE: Verlustanzeige nach § 22 SEAG

VERIANOS SE / Schlagwort(e): Sonstiges/Hauptversammlung

VERIANOS SE: Verlustanzeige nach § 22 SEAG

19.05.2023 / 15:34 CET/CEST

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VERIANOS SE: Verlustanzeige nach § 22 SEAG

Köln, 19. Mai 2023 – Der Verwaltungsrat der VERIANOS SE teilt mit, dass ein Verlust in Höhe von mehr als der Hälfte des Grundkapitals eingetreten ist.

Gemäß § 22 Abs. 5 SEAG löst ein Verlust in Höhe der Hälfte des Grundkapitals die Pflicht des Verwaltungsrats aus, unverzüglich die Hauptversammlung einzuberufen. Der Verwaltungsrat wird in Kürze zur Hauptversammlung einladen und die geplante Veröffentlichung des Konzerngeschäftsberichts vorziehen.

Kontakt:
VERIANOS SE
Tobias Bodamer
T +49 221 20046 105
Mail: ir@verianos.com

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