Ein neues Gesetz zur CO2-Abgabe wurde auf den Weg gebracht. Der digitale Immobilienmanager objego hat untersucht, wo für Vermieter damit nächstes Jahr die höchsten Abgaben bevorstehen. Dafür wurden die Bundesländer, welche den höchsten Anteil an energetisch unsanierten Wohngebäuden aufweisen, untersucht und die beschlossene CO2-Abgabe für die deutsche Durchschnittswohnung errechnet. Vermieter in Mecklenburg-Vorpommern, Berlin und Thüringen werden am ehesten von hohen Abgaben betroffen sein. In diesem Artikel erfahren Sie, wo Vermieter 2023 mit hoher CO2-Abgabe rechnen müssen.
Inhalt
- Einleitung
- Größter Anteil an Höchstabgaben in Ostdeutschland
- Anreiz zur energetischen Sanierung
- Schätzung der CO2-Abgaben für 2023
- Zum Unternehmen
Einleitung
Um das Klimaziel 2045 zu erreichen, hat der Bund bereits letztes Jahr eine CO2-Bepreisung für Wohngebäude eingeführt. Diese ist derzeit noch von den Mietern zu tragen. Heute wurde nun ein Gesetzesentwurf zur Kostenaufteilung der CO2-Bepreisung für Wohngebäude auf den Weg gebracht. Der Grund für die Überarbeitung war, dass Mieter nur bedingt Einfluss darauf haben, wie viel CO2 durch ihren Energieverbrauch erzeugt wird, da Heizanlage und Wärmedämmung Vermietersache sind.
Berücksichtigt man die aktuelle Studie “Sanierungsbedarf am Immobilienmarkt”, in der lediglich jeder vierte Vermieter angab, die Energieeffizienzklasse der eigenen Immobilie zu kennen. Dies zeigt, dass nur wenige Immobilienbesitzer den tatsächlichen Energieverbrauch ihres Objektes kennen. Wirft man einen Blick auf den aktuellen Stand energetisch unsanierter Wohngebäude je Bundesland, wird ersichtlich, wo mit hoher Wahrscheinlichkeit die höchsten CO2-Abgaben für Vermieter entstehen werden.
Größter Anteil an Höchstabgaben in Ostdeutschland
In Mecklenburg-Vorpommern wiesen laut Studie 2021 41,8 % der Wohngebäude die schlechtesten Energieeffizienzklassen G und H auf. Nimmt man die durchschnittliche deutsche Wohnungsgröße von 92 qm mit Ölheizung, kommt man für 2023 auf eine CO2-Abgabe von bis zu 270 Euro, davon entfallen alleine 243 Euro auf Vermieter. Der Mieter müsste 10 % zahlen, in diesem Fall 27 Euro. In Berlin steht mit 38,7 % der zweithöchste Anteil an energetisch ineffizienten Wohngebäuden, in Thüringen sind es 35,5 %. Am wenigsten zu befürchten haben Vermieter in Hamburg. In dem Bundesland stehen mit 12,5 % prozentual die wenigsten Wohnobjekte mit Energieeffizienzklasse G oder H und bundesweit der höchste Anteil voll- und teilsanierter Wohnimmobilien.
Anreiz zur energetischen Sanierung
Die Neuregelung soll für Vermieter ein Anreiz zur energetischen Sanierung ihrer Wohnobjekte sein. Denn je niedriger der CO2-Ausstoß des Gebäudes ist, desto geringer ist auch der Anteil, den der Vermieter mit zu tragen hat. Liegt der CO2-Ausstoß bei über 52 kg pro Quadratmeter im Jahr muss der Vermieter 90 % der Abgabe übernehmen. Stößt das Wohngebäude weniger als 12 kg pro Quadratmeter im Jahr aus, muss der Mieter wie bisher die gesamte CO2-Abgabe bezahlen. Insgesamt wird der Ausstoß in zehn Klassen eingestuft und entsprechend zwischen Mieter und Vermieter aufgeteilt. Bis 2025 wird der CO2-Preis pro Tonne jährlich um 10 Euro steigen. Mietobjekte mit Denkmalschutz sind zunächst von der Regelung ausgenommen. Für gewerbliche Immobilien gilt vorerst eine 50/50-Aufteilung zwischen Mieter und Vermieter.
Schätzung der CO2-Abgaben für 2023
Die Berechnung der CO2-Abgabe erfolgte in zwei Schritten. Im ersten Schritt wurde der Energieverbrauch einer Effizienzklasse am Beispiel einer 92 qm² großen Wohnung errechnet. Um beispielsweise in die Effizienzklasse A+ eingestuft zu werden, muss der Energieverbrauch unter 30 kWh/m² pro Jahr liegen. Für eine 92 qm² große Wohnung bedeutet dies einen Energieverbrauch von 2.760 kWh im Jahr. Eine Wohnung in der Energieeffizienzklasse D (130 kWh/m²) verbraucht hingegen bereits 11.960 kWh im Jahr.
Im zweiten Schritt wurde der CO2-Ausstoß ermittelt, welcher mit dem oben berechneten Energieverbrauch entsteht. Dafür wurde ein Multiplikator von 0,28 kg CO2/kWh für eine Ölheizung herangezogen. Für das Jahr 2023 liegt die Bepreisung bei 35 Euro pro Tonne CO2. Wie oben in der Tabelle bereits berechnet, verbraucht eine 92 qm² große Wohnung 2.760 kWh. Dabei fallen 772,8 kg CO2 an, was zu einem Gesamtbetrag von 27 Euro führt.
Quellen sind Studien von McMakler, des Bundesministeriums für Wirtschaft und Klimaschutz und von Heizung.de.
Zum Unternehmen
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