Deutsche Unternehmen setzen auf virtuelle Hauptversammlungen

Daniel Bauer Schutzgemeinschaft der Kapitalanleger e.V. Vorstand Porträt auf weißem Hintergrund

Der Börsenstart 2023 war durchaus erfreulich. Ob sich der positive Trend im Jahresverlauf fortsetzen wird, muss sich zeigen. Die Notenbanken dürften die Zinsen zumindest im ersten Quartal 2023 weiter anheben. Damit richtet sich der Fokus wieder auf die Verschuldung von Staaten und Unternehmen. Und im Ukraine-Krieg scheint noch keine Lösung in Sicht.

Das Jahr bleibt also spannend, auch wenn die zuletzt berichteten volkswirtschaftlichen Daten und Unternehmenszahlen die schlimmsten Rezessionsbefürchtungen aus dem Sommer 2022 bisher nicht bestätigt haben. Mit den Hauptversammlungen von Siemens, der TUI und thyssenkrupp AG beginnt traditionell die HV-Saison eines Jahres. Alle drei Konzerne führen in diesem Jahr die Hauptversammlung rein virtuell durch und planen dies so auch für die kommenden Jahre. Traditionelle Präsenzveranstaltungen scheinen gerade bei den Bluechips nicht in Mode. Für Privataktionäre ist dies eine schlechte Entwicklung. Als Aktionär ist man auch Unternehmer. Den treuhänderisch für die Aktionäre tätigen Sachwalter, sprich Vorstand der Gesellschaft,nunnichtmehrpersönlich auf einer Hauptversammlung in Augenschein nehmen zu können, ist ein Malus. Institutionelle Investoren haben die Möglichkeit zum Gespräch mit dem Management im Rahmen von Investorenkonferenzen. Dem Privataktionär steht diese Option nicht offen. Und gerade die Persönlichkeiten im Vorstand können ein entscheidendes Anlagekriterium sein.

Ich jedenfalls will wissen, wem ich mein Geld anvertraue, und habe daher bei nahezu allen meinen Investments die Hauptversammlungen der Unternehmen besucht oder mir in den wenigen Ausnahmefällen von mir vertrauten Personen berichten lassen. Und wenn mich zwar das Geschäftsmodell, aber nicht das Management überzeugte, habe ich auch schon mal von einem Investment abgesehen. Meistens hat sich dies im Nachhinein als richtig herausgestellt.

Im Rahmen von virtuellen Hauptversammlungen ist es deutlich schwieriger, die Persönlichkeit eines Vorstands einzuschätzen. Daher bin ich kein Freund dieses Formats. Dennoch sollte man als Aktionär an virtuellen Hauptversammlungen teilnehmen. Falls man die Zeit hierfür nicht findet, bietet die SdK Schutzgemeinschaft der Kapitalanleger e. V. (www.sdk.org) auch in diesem Jahr wieder die Stimmrechtsvertretung kostenfrei auf rund 450 Hauptversammlungen an. Nehmen Sie daher bitte ggf. darüber Ihr Stimmrecht wahr. 

Dieser Artikel stammt aus der aktuellen AnlegerPlus-Ausgabe.

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