voestalpine AG: voestalpine AG begibt zur Optimierung der Finanzierungsstruktur eine Wandelschuldverschreibung in Höhe von EUR 250 Millionen

voestalpine AG / Schlagwort(e): Anleiheemission

voestalpine AG: voestalpine AG begibt zur Optimierung der Finanzierungsstruktur eine Wandelschuldverschreibung in Höhe von EUR 250 Millionen

19.04.2023 / 07:43 CET/CEST

Veröffentlichung einer Insiderinformation nach Artikel 17 der Verordnung (EU) Nr. 596/2014, übermittelt durch EQS News – ein Service der EQS Group AG.

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voestalpine AG begibt zur Optimierung der Finanzierungsstruktur eine Wandelschuldverschreibung in Höhe von EUR 250 Millionen

Der Vorstand der voestalpine AG („voestalpine“) hat heute mit Zustimmung des Aufsichtsrates beschlossen, nicht nachrangige, unbesicherte Wandelschuldverschreibungen mit Fälligkeit 2028 im Gesamtnennbetrag von EUR 250 Millionen (die „Schuldverschreibungen“) anzubieten (das „Angebot“). Die Schuldverschreibungen werden in neue und/oder existierende, auf den Inhaber lautende Stammaktien ohne Nennbetrag (Stückaktien) der voestalpine (die „Aktien“) wandelbar sein.

Die Schuldverschreibungen werden zu 100 % ihres Nennbetrages in einer Stückelung von je EUR 100.000 begeben und, sofern sie nicht zuvor gewandelt, zurückgezahlt oder zurückgekauft worden sind, am oder um den 28. April 2028 zum Nennbetrag zuzüglich Zinsen zurückgezahlt.

Das Angebot wird im Rahmen eines beschleunigten Platzierungsverfahrens (Accelerated Bookbuilding) erfolgen. Das Angebot erfolgt ausschließlich an institutionelle Investoren außerhalb der Vereinigten Staaten von Amerika gemäß Regulation S des U.S. Securities Act 1933 in der jeweils gültigen Fassung, sowie außerhalb von Australien, Japan, Südafrika und anderen Jurisdiktionen, in denen das Angebot oder der Verkauf der Schuldverschreibungen nach geltendem Recht verboten wäre. Die Bezugsrechte der bestehenden Aktionäre auf Schuldverschreibungen werden ausgeschlossen.

Das Ergebnis des Angebots und die endgültigen Emissionsbedingungen der Schuldverschreibungen werden voraussichtlich im Laufe des Tages in einer separaten Pressemitteilung bekannt gegeben. Die Ausgabe wird voraussichtlich am oder um den 28. April 2023 erfolgen.

WICHTIGE HINWEISE
Diese Bekanntmachung darf weder direkt noch indirekt in den Vereinigten Staaten von Amerika (einschließlich ihrer Territorien und Besitztümer), Australien, Kanada, Japan, Südafrika oder einer anderen Rechtsordnung, in der eine solche Bekanntmachung rechtswidrig sein könnte, veröffentlicht, verteilt oder übertragen werden und Personen, die im Besitz dieses Dokuments oder anderer hierin erwähnter Informationen sind, sollten sich über solche Einschränkungen informieren und diese beachten. Jede Nichteinhaltung dieser Beschränkungen kann eine Verletzung der Wertpapiergesetze einer solchen Rechtsordnung darstellen.

Diese Bekanntmachung stellt weder ein Angebot noch eine Aufforderung zur Abgabe eines Angebots zum Kauf von Wertpapieren der voestalpine oder einer ihrer Tochtergesellschaften in den Vereinigten Staaten von Amerika, Deutschland oder einer anderen Rechtsordnung dar. Weder diese Bekanntmachung noch deren Inhalt darf als Grundlage für ein Angebot in irgendeiner Rechtsordnung dienen oder in Verbindung mit einem solchen Angebot als verbindlich angesehen werden. Die angebotenen Wertpapiere werden und wurden nicht gemäß dem U.S. Securities Act von 1933 in der jeweils gültigen Fassung (der „Securities Act“) registriert und dürfen in den Vereinigten Staaten weder angeboten noch verkauft werden, es sei denn, sie sind registriert oder von den Registrierungsanforderungen des Securities Act befreit.

Im Vereinigten Königreich richtet sich diese Bekanntmachung nur an Personen, die (i) professionelle Anleger gemäß Artikel 19(5) der Financial Services and Markets Act 2000 (Financial Promotion) Order 2005 (in der jeweils gültigen Fassung) (die „Order“) sind, oder (ii) Personen sind, die unter Artikel 49(2)(a) bis (d) der Order fallen (Gesellschaften mit hohem Eigenkapital, Vereine ohne Rechtspersönlichkeit, etc. (alle diese Personen werden zusammen als „Relevante Personen“ bezeichnet)). Personen, die keine Relevanten Personen sind, dürfen nicht aufgrund dieses Dokuments handeln oder sich auf dieses Dokument verlassen. Jede Investition oder Investitionstätigkeit, auf die sich dieses Dokument bezieht, steht nur Relevanten Personen zur Verfügung und wird nur mit Relevanten Personen unternommen.

In Mitgliedsstaaten des Europäischen Wirtschaftsraums („EWR“) richtet sich die in dieser Bekanntmachung beschriebene Platzierung von Wertpapieren ausschließlich an Personen, die „qualifizierte Anleger“ im Sinne der Verordnung (EU) 2017/1129 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 14. Juni 2017 (in seiner jeweils gültigen Fassung) (die „Prospektverordnung“) sind.

Die Schuldverschreibungen sind nicht dazu bestimmt, Kleinanlegern im EWR, im Vereinigten Königreich oder anderswo angeboten, verkauft oder anderweitig zur Verfügung gestellt zu werden, und sollten diesen auch nicht angeboten, verkauft oder anderweitig zur Verfügung gestellt werden. Es wurde kein PRIIPs-Basisinformationsblatt (Key Information Document – KID) erstellt, das für Kleinanleger im EWR, im Vereinigten Königreich oder anderswo nicht verfügbar ist.

Es wurden keine Maßnahmen ergriffen, die ein Angebot oder einen Erwerb der Wertpapiere oder eine Verbreitung dieser Bekanntmachung in einer Rechtsordnung erlauben würden, in der eine solche Maßnahme ungesetzlich wäre. Personen, in deren Besitz diese Bekanntmachung gelangt, sind verpflichtet, sich über solche Beschränkungen zu informieren und diese einzuhalten.

Diese Bekanntmachung stellt keine Empfehlung bezüglich der Platzierung dar. Anleger sollten einen professionellen Berater bezüglich der Eignung der Platzierung für die betreffende Person konsultieren.

 

 

Ende der Insiderinformation


19.04.2023 CET/CEST Mitteilung übermittelt durch die EQS Group AG. www.eqs.com


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