Ergänzung der Tagesordnung

Justizia
Der Bundesgerichtshof (BGH) hat geklärt, wann die von Minderheitsaktionären ergänzten Punkte einer Tagesordnung zur Hauptversammlung bekannt gemacht werden müssen (Urteil vom 14. Juli 2020, Az. II ZR 255/18). Wenn Minderheitsaktionäre einer nicht börsennotierten Aktiengesellschaft gerichtlich dazu ermächtigt werden, ergänzende Tops auf eine Tagesordnung zu setzen, dann muss diese erweiterte Tagesordnung rechtzeitig bekannt gemacht werden. [...]

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