PTA-HV: Wienerberger AG: Einladung zur 148. ordentlichen Hauptversammlung

Börsenbär und Bulle

Hauptversammlung gemäß § 107 Abs. 3 AktG

Wien (pta010/19.04.2017/09:00) – Wienerberger AG

Firmenbuch-Nummer 77676f

ISIN AT0000831706

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Einladung

zu der am
Freitag, den 19. Mai 2017, um 10:00 Uhr

im Austria Center Vienna, Bruno-Kreisky-Platz 1, 1220 Wien, stattfindenden

148. ordentlichen Hauptversammlung

Tagesordnung

1. Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses für das Geschäftsjahr 2016 und des mit dem Konzernlagebericht zusammengefassten Lageberichts, des Corporate-Governance-Berichts, des Konzernabschlusses für das Geschäftsjahr 2016 sowie des Berichts des Aufsichtsrats über das Geschäftsjahr 2016

2. Beschlussfassung über die Verwendung des im Jahresabschluss 2016 ausgewiesenen Bilanzgewinns

3. Entlastung der Mitglieder des Vorstands für das Geschäftsjahr 2016

4. Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2016

5. Wahl des Abschlussprüfers und Konzernabschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2017

6. Wahlen in den Aufsichtsrat

7. Mitarbeiterbeteiligung

8. Satzungsänderungen § 18 und § 24

Unterlagen zur Hauptversammlung

Folgende Unterlagen liegen spätestens ab
Freitag, 21. April 2017 zur Einsichtnahme durch die Aktionäre in den Geschäftsräumen am Sitz der Gesellschaft 1100 Wien, Wienerberg City, Wienerbergstraße 11, während der üblichen Geschäftsstunden Montag bis Donnerstag zwischen 9:00 und 17:00 Uhr und Freitag zwischen 9:00 und 15:00 Uhr, auf:

– Geschäftsbericht 2016 samt IFRS-Konzernabschluss 2016 und Konzernlagebericht, Jahresabschluss 2016 samt Lagebericht, Corporate-Governance-Bericht und Bericht des Aufsichtsrats über das Geschäftsjahr 2016

– Beschlussvorschläge zu den Tagesordnungspunkten 2-8

– Erklärungen gem. § 87 Abs 2 AktG inkl. Lebensläufe zu Tagesordnungspunkt 6

– Bericht des Vorstands zu Tagesordnungspunkt 7

Diese Unterlagen sowie der vollständige Text dieser Einberufung und das Formular für die Erteilung und den Widerruf einer Vollmacht gemäß § 114 AktG sind spätestens ab
Freitag, 21. April 2017 außerdem im Internet unter www.wienerberger.com zugänglich und werden bei der Hauptversammlung aufliegen.

Nachweisstichtag und Teilnahme an der Hauptversammlung

Die Berechtigung zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung des Stimmrechts und der übrigen Aktionärsrechte, die im Rahmen der Hauptversammlung geltend zu machen sind, richtet sich nach dem Aktienbesitz am
Dienstag, 9. Mai 2017, 24:00 Uhr Wiener Zeit (Nachweisstichtag).

Zur Teilnahme an der Hauptversammlung ist nur berechtigt, wer zum Nachweisstichtag Aktionär ist und dies der Gesellschaft nachweist.

Für den Nachweis des Anteilsbesitzes am Nachweisstichtag genügt eine
Depotbestätigung gemäß § 10a AktG in Schriftform, die der Gesellschaft spätestens am
Dienstag, 16. Mai 2017, 24:00 Uhr Wiener Zeit, ausschließlich unter einer der nachgenannten Adressen zugehen muss:

Per Post: Wienerberger AG, c/o HV-Veranstaltungsservice GmbH, Köppel 60, 8242 St. Lorenzen/Wechsel

Per SWIFT: GIBAATWGGMS – Message Type MT598 bzw. Type 599; unbedingt ISIN AT0000831706 im Text angeben.

Per E-Mail: anmeldung.wienerberger@hauptversammlung.at (Depotbestätigung als PDF-Anhang mit qualifizierter elektronischer Signatur gem. § 4 Abs. 1 SVG)

Gerne vorab auch per Telefax: +43 (0) 1 8900 500 53 oder per einfachem E-Mail (anmeldung.wienerberger@hauptversammlung.at)

Depotbestätigung gemäß § 10a AktG

Die Depotbestätigung ist vom depotführenden Kreditinstitut mit Sitz in einem Mitgliedstaat des Europäischen Wirtschaftsraums oder in einem Vollmitgliedsstaat der OECD in Schriftform auszustellen und hat folgende Angaben zu enthalten:

1. Angaben über den Aussteller: Name/Firma und Anschrift oder einen im Verkehr zwischen Kreditinstituten gebräuchlichen Code (SWIFT-Code);

2. Angaben über den Aktionär: Name/Firma, Anschrift, Geburtsdatum bei natürlichen Personen, gegebenenfalls Register und Registernummer bei juristischen Personen;

3. Angaben über die Aktien: Anzahl der Aktien (ISIN AT0000831706) des Aktionärs;

4. Depotnummer bzw. eine sonstige Bezeichnung;

5. Zeitpunkt, auf den sich die Depotbestätigung bezieht.

Die Depotbestätigung als Nachweis des Aktienbesitzes muss sich auf den oben genannten Nachweisstichtag (Dienstag, 9. Mai 2017, 24:00 Uhr Wiener Zeit) beziehen.

Die Depotbestätigung muss in deutscher oder englischer Sprache übermittelt werden.

Die Übermittlung der Depotbestätigung gilt gleichzeitig als Anmeldung zur Hauptversammlung. Die Aktionäre werden dadurch bei Verfügungen über die Aktien nicht gesperrt; Aktionäre können daher über ihre Aktien auch nach erfolgter Anmeldung weiterhin frei verfügen.

Vertretung durch Bevollmächtigte

Jeder Aktionär, der zur Teilnahme an der Hauptversammlung berechtigt ist, hat das Recht, einen Vertreter zu bestellen, der im Namen des Aktionärs an der Hauptversammlung teilnimmt und der dieselben Rechte wie der Aktionär hat, den er vertritt.

Die Vollmacht muss einer bestimmten (natürlichen oder juristischen) Person in Textform erteilt werden, wobei auch mehrere Personen bevollmächtigt werden können.

Die Vollmacht muss der Gesellschaft ausschließlich an einer der nachgenannten Adressen zugehen:

Per Telefax: +43 (0)1 8900 500 53

Per E-Mail: anmeldung.wienerberger@hauptversammlung.at (Anhang eingescannt im Format: .tif, .pdf, etc.)

Per Post: Wienerberger AG, Investor Relations, z. Hd. Herrn Mag. Klaus Ofner, Wienerberg City, Wienerbergstraße 11, 1100 Wien

Per SWIFT: GIBAATWGGMS – Message Type MT598 bzw. Type 599; unbedingt ISIN AT0000831706 im Text angeben.

Persönlich: Bei der Registrierung zur Hauptversammlung am Versammlungsort

Hat der Aktionär seinem depotführenden Kreditinstitut Vollmacht erteilt, ist es ausreichend, dass dieses zusätzlich zur Depotbestätigung die Erklärung abgibt, dass ihm Vollmacht erteilt wurde.

Ein Vollmachtsformular und ein Formular für den Widerruf der Vollmacht werden auf Verlangen zugesandt und sind auf der Internetseite der Gesellschaft unter www.wienerberger.com abrufbar.

Sofern die Vollmacht nicht am Tag der Hauptversammlung bei der Registrierung persönlich übergeben wird, hat die Vollmacht bis spätestens
Donnerstag, 18. Mai 2017, 16:00 Uhr Wiener Zeit, bei der Gesellschaft einzulangen.

Die vorstehenden Vorschriften über die Erteilung der Vollmacht gelten sinngemäß auch für den Widerruf der Vollmacht.

Als besonderes Service stehen den Aktionären folgende Personen bzw. Institutionen als unabhängige Stimmrechtsvertreter für die weisungsgebundene Stimmrechtsausübung in der Hauptversammlung zur Verfügung:

– Herr Dr. Michael Knap, c/o IVA Interessenverband für Anleger, Feldmühlgasse 22/4, 1130 Wien,

T: +43 (0)664 2138740, michael.knap@iva.or.at;

– Herr Mag. Markus Rohrer, c/o Notar Dr. Bernhard Kirchl, Gatterburggasse 10, 1190 Wien,

T: +43 (0)1 368 26 58, notar.kirchl@utanet.at;

– BROADRIDGE Investor Communication Solutions Inc., 51 Mercedes Way, Edgewood, NY 11717, USA, www.proxyedge.com

Hierfür sind auf der Internetseite der Gesellschaft unter www.wienerberger.com jeweils spezielle Vollmachtsformulare abrufbar. Auch bei Bevollmächtigung der genannten unabhängigen Stimmrechtsvertreter ist die Vollmacht wie oben beschrieben an die Gesellschaft zu senden.

Die Aktionäre werden darauf hingewiesen, dass sie auch bei Erteilung einer Vollmacht die Teilnahmevoraussetzungen, wie sie oben unter „Nachweisstichtag und Teilnahme an der Hauptversammlung“ beschrieben sind, zu erfüllen haben. Eine anonyme Teilnahme als Legitimationsaktionär (Aktien im „Fremdbesitz“) ist nicht mehr zulässig.

Hinweis auf die Rechte der Aktionäre gemäß §§ 109, 110 und 118 AktG

Aktionäre, deren Anteile zusammen
5% des Grundkapitals erreichen und die seit mindestens drei Monaten vor Antragstellung Inhaber dieser Aktien sind, können verlangen, dass
zusätzliche Punkte auf die Tagesordnung dieser Hauptversammlung gesetzt und bekannt gemacht werden, wenn dieses Verlangen in Schriftform (Erfordernis der Unterschrift durch alle Antragsteller) spätestens am
Freitag, 28. April 2017, 24:00 Uhr Wiener Zeit, der Gesellschaft ausschließlich an der Adresse Wienerberger AG, Corporate Legal Services, z. Hd. Herrn Mag. Bernd Braunstein, Wienerberg City, Wienerbergstraße 11, 1100 Wien, zugeht. Jedem so beantragten Tagesordnungspunkt muss ein Beschlussvorschlag samt Begründung beiliegen. Zum Nachweis der Aktionärseigenschaft genügt die Vorlage einer Depotbestätigung gemäß § 10a AktG, in der bestätigt wird, dass die antragstellenden Aktionäre seit mindestens drei Monaten vor Antragstellung Inhaber der Aktien sind und die zum Zeitpunkt des Zugangs bei der Gesellschaft nicht älter als sieben Tage sein darf. Hinsichtlich der übrigen Anforderungen an die Depotbestätigung wird auf die Ausführungen zur Teilnahmeberechtigung verwiesen.

Aktionäre, die zusammen mindestens
1% des Grundkapitals halten, können zu jedem Punkt der Tagesordnung
Vorschläge zur Beschlussfassung samt Begründung übermitteln und verlangen, dass diese Vorschläge samt Begründung und einer allfälligen Stellungnahme des Vorstands oder des Aufsichtsrats auf der Internetseite der Gesellschaft zugänglich gemacht werden, wenn dieses Verlangen in Textform spätestens am
Mittwoch, 10. Mai 2017, 24:00 Uhr Wiener Zeit, der Gesellschaft entweder per Telefax an +43 (0)1 8900 500 53 oder postalisch an Wienerberger AG, Corporate Legal Services, z. Hd. Herrn Mag. Bernd Braunstein, Wienerberg City, Wienerbergstraße 11, 1100 Wien, zugeht. Bei einem Vorschlag zur Wahl eines Aufsichtsratsmitglieds hat jeder Wahlvorschlag die fachliche Qualifikation der vorgeschlagenen Person, ihre beruflichen oder vergleichbaren Funktionen sowie alle Umstände darzulegen, die die Besorgnis einer Befangenheit begründen könnten. Für den Nachweis des Aktienbesitzes zur Ausübung dieses Aktionärsrechts genügt die Vorlage einer Depotbestätigung gemäß § 10a AktG, die zum Zeitpunkt der Vorlage bei der Gesellschaft nicht älter als sieben Tage sein darf. Mehrere Depotbestätigungen über Aktien, die nur zusammen das Beteiligungsausmaß von 1% vermitteln, müssen sich auf denselben Zeitpunkt (Tag, Uhrzeit) beziehen. Hinsichtlich der übrigen Anforderungen an die Depotbestätigung wird auf die Ausführungen zur Teilnahmeberechtigung verwiesen.

Jeder Aktionär kann zu jedem Tagesordnungspunkt (ausgenommen Wahlen in den Aufsichtsrat) auch noch in der Versammlung Anträge stellen, die keiner vorherigen Bekanntmachung bedürfen.

Jedem Aktionär ist auf Verlangen in der Hauptversammlung Auskunft über Angelegenheiten der Gesellschaft zu geben, soweit sie zur sachgemäßen Beurteilung eines Tagesordnungspunkts erforderlich ist. Das Auskunftsrecht erstreckt sich auch auf die rechtlichen und geschäftlichen Beziehungen der Gesellschaft zu einem verbundenen Unternehmen und auf die Lage des Konzerns sowie der in den Konzernabschluss einbezogenen Unternehmen.

Weitergehende Information über die Rechte der Aktionäre nach den §§ 109, 110, 118 und 119 AktG sind ab sofort auf der Internetseite der Gesellschaft www.wienerberger.com zugänglich.

Gesamtzahl der Aktien und Stimmrechte

Zum Zeitpunkt der Einberufung der Hauptversammlung beträgt das Grundkapital der Gesellschaft EUR 117.526.764,- und ist eingeteilt in 117.526.764 auf Inhaber lautende nennwertlose Stückaktien. Jede Aktie gewährt eine Stimme. Die Gesellschaft und ihre Tochterunternehmen halten zum Stichtag Mittwoch, 19. April 2017 570.289 eigene Aktien. Hieraus stehen der Gesellschaft keine Rechte zu. Die Gesamtzahl der teilnahme- und stimmberechtigten Aktien beträgt zu vorangeführtem Zeitpunkt 116.956.475.

Der Einlass zur Behebung der Stimmkarten beginnt ab 09:00 Uhr. Die Aktionäre bzw. ihre Vertreter werden darauf hingewiesen, dass zur Überprüfung der Identität am Eingang zur Hauptversammlung ein gültiger, amtlicher Lichtbildausweis (Führerschein, Reisepass, Personalausweis) vorzulegen ist. Wir ersuchen Sie, in Ihrer Zeitplanung die zu erwartenden zahlreichen Teilnehmer sowie die nunmehr üblichen Sicherheitsvorkehrungen zu berücksichtigen.

Wien, im April 2017

Der Vorstand

Die Wienerberger AG ist zu 100 % im Streubesitz, wobei der überwiegende Anteil der Aktien von nationalen und internationalen institutionellen Investoren gehalten wird. Weiterführende Informationen zur Eigentümerstruktur finden Sie unter
http://www.wienerberger.com/de/investor-relations/die-wienerberger-aktie/die-wienerberger-aktie/aktionärsstruktur.

(Ende)

Aussender: Wienerberger AG

Adresse: Wienerbergstraße 11, 1100 Wien

Land: Österreich

Ansprechpartner: Karin Steinbichler

Tel.: +43 1 60192-10149

E-Mail: communication@wienerberger.com

Website: www.wienerberger.com

ISIN(s): AT0000831706 (Aktie)

Börsen: Amtlicher Handel in Wien

[ Quelle: http://www.pressetext.com/news/20170419010 ]

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