Veröffentlichung von Insiderinformationen gemäß Artikel 17 MAR
Salzburg (pta027/17.07.2017/20:35) – Der Gesellschaft ist heute bekanntgeworden, dass das zuständige Oberlandesgericht Linz den eingebrachten Rekurs auf die Ablehnung der Eröffnung des Insolvenzverfahrens mangels Kostendeckung aus formaljuristischen Gründen zurückgewiesen hat.
Seit dem 16. Mai 2017 – dem Tag des o.a. ablehnenden Erstbeschlusses – hat die Gesellschaft weitere Zahlungen an die Gläubiger geleistet und somit ihre Zahlungsfähigkeit nachgewiesen. Daraufhin haben die Gläubiger zugesichert, die Gesellschaft bei der Klärung der Situation gegenüber den zuständigen Behörden durch entsprechende Eingaben zu unterstützen. Auch der Insolvenzgrund der Überschuldung ist zur Überzeugung des Vorstands nicht gegeben.
Aktuell werden deshalb mehrere rechtliche Optionen überprüft, die geeignet sein können, die gegenwärtige Situation zu überwinden.
Wir werden die Aktionäre bei Neuigkeiten umgehend informieren.
(Ende)
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