PTA-News: Deutsche Cannabis AG: Veröffentlichung des Bezugsangebots

Börsenbär und Bulle

Unternehmensmitteilung für den Kapitalmarkt

Hamburg (pta037/31.07.2017/16:32) – Nachstehendes Bezugsangebot für bestehende Aktionäre der Gesellschaft wurde mit heutigem Datum im Bundesanzeiger veröffentlicht:

Die in dieser Bekanntmachung enthaltenen Informationen sind weder zur Veröffentlichung, noch zur Weitergabe in die bzw. innerhalb der Vereinigten Staaten von Amerika, Australien, Kanada oder Japan bestimmt.

Dieses Bezugsangebot richtet sich ausschließlich an bestehende Aktionäre der Deutsche Cannabis AG

Deutsche Cannabis AG

Hamburg

ISIN DE000A0BVVK7; WKN: A0BVVK

und

ISIN DE000A2DA6T5; WKN: A2DA6T

Bekanntmachung

über ein Bezugsangebot an die Aktionäre der Deutschen Cannabis AG

Die außerordentliche Hauptversammlung der Deutschen Cannabis AG mit Sitz in Hamburg, eingetragen im Handelsregister des Amtsgerichts Charlottenburg unter der HRB 131743 B (nachfolgend auch die „Gesellschaft“) vom 11. April 2017 hat unter anderem beschlossen, das Grundkapital der Gesellschaft von EUR 3.761.730,00 um bis zu EUR 3.761.730,00 auf bis zu EUR 7.523.460,00 durch Ausgabe von bis zu 3.761.730 auf den Inhaber lautende Stückaktien mit einem rechnerischen Anteil am Grundkapital von EUR 1,00 zu erhöhen.

Der Vorstand der Gesellschaft hat am 17.07.2017 mit Zustimmung des Aufsichtsrats vom gleichen Tag beschlossen, das Grundkapital der Gesellschaft um bis zu EUR 3.620.699,00 durch Ausgabe von bis zu 3.620.699 auf den Inhaber lautender Stückaktien mit einem rechnerischen Anteil am Grundkapital von EUR 1,00 je Aktie auf bis zu EUR 7,382.429,00 zu erhöhen (die „Neuen Aktien“). Die neuen Aktien sind ab dem 01.01.2011 gewinnberechtigt.

Der Bezugspreis je Neuer Aktie wurde auf EUR 1,00 je Aktie festgesetzt (der „Bezugspreis“).

Den Aktionären steht das gesetzliche Bezugsrecht im Verhältnis 1:1 zu, wobei die Durchführung der Kapitalerhöhung vollständig oder teilweise gemäß § 186 Abs. 5 AktG erfolgen kann. Nicht bezogene Aktien können von anderen Aktionären gezeichnet werden. Herr Carsten Michael Siegemund, Moorfuhrtweg 4, D-22301 Hamburg, und die Intercap Beteiligungs UG (haftungsbeschränkt), Poppenbüttler Hauptstr.3, D-22399 Hamburg, eingetragen im Handelsregister des Amtsgerichts Hamburg unter der HRB 136254, sind berechtigt, im Falle einer Zeichnung ihre Einlagenverpflichtung vollständig oder teilweise durch Erbringung einer Sacheinlage von bis zu 100% der Geschäftsanteile der Medicann Handels GmbH i.Gr., Hamburg, zu erbringen.

Den Aktionären wird das gesetzliche Bezugsrecht in der Weise gewährt, dass die Neuen Aktien von der ACON Actienbank AG, München, zum Ausgabebetrag von EUR 1,00 je Aktie gezeichnet und übernommen werden (mittelbares Bezugsrecht), §§ 185, 186 Abs. 5 AktG. Die ACON Actienbank AG ist verpflichtet, die Neuen Aktien den Aktionären der Gesellschaft im Verhältnis 1:1 (jeweils eine alte Aktie berechtigt zum Bezug von einer Neuen Aktien) zum Bezug anzubieten. Zur Herstellung eines glatten Bezugsverhältnisses hat ein Aktionär der Gesellschaft auf sein Bezugsrecht für 141.031 Aktien verzichtet.

Soweit das im Rahmen dieser Kapitalerhöhung festgelegte Bezugsverhältnis dazu führt, dass rechnerische Ansprüche der Aktionäre auf Bruchteile von Aktien entstehen, haben die Aktionäre hinsichtlich der entstehenden Spitzenbeträge keinen Anspruch auf Lieferung von Neuen Aktien oder Barausgleich.

Die Aktionäre werden aufgefordert, ihr Bezugsrecht auf die Neuen Aktien zur Vermeidung des Ausschlusses von der Ausübung ihres Bezugsrechts in der Zeit

vom 02. August 2017 bis 15. August 2017 (jeweils einschließlich)

über ihre Depotbank bei der für die ACON Actienbank AG als Abwicklungsstelle tätig werdende Dero Bank AG, München, während der üblichen Geschäftszeiten auszuüben. Nicht fristgemäß ausgeübte Bezugsrechte verfallen wertlos.

Zur Ausübung des Bezugsrechts bitten wir unsere Aktionäre, ihrer Depotbank eine entsprechende Weisung zu erteilen. Entsprechend dem Bezugsverhältnis von 1:1 kann für jeweils eine (1) alte Aktie eine (1) Neue Aktie zum Bezugspreis bezogen werden.

Den Aktionären wird ferner das Recht eingeräumt, über den auf ihren Bestand nach Maßgabe des Bezugsverhältnisses von 1:1 entfallenden Bezug hinaus eine weitere verbindliche Bezugsorder gegen Bareinlage zum Bezugspreis abzugeben (Überbezugsangebot). Ein Rechtsanspruch auf Zuteilung im Überbezug besteht nicht. Etwaige Überbezugsangebote müssen bei der Ausübung des gesetzlichen Bezugsrechts unter Verwendung eines separaten Auftrags, welcher von den Depotbanken zusammen mit den Kapitalerhöhungsunterlagen zur Verfügung gestellt wird, ebenfalls bis zum 15. August 2017, 24 Uhr, angebracht werden.

Die Depotbanken werden gebeten, die Bezugsanmeldungen der Aktionäre gesammelt in einer Meldung bis spätestens 15. August 2017 bei der ACON Actienbank AG, Heimeranstr. 37, 80339 München, Fax: 089 /244 118 310, aufzugeben und den Bezugspreis ebenfalls bis spätestens zum 15. August 2017 auf folgendes Konto der ACON Actienbank AG bei der Dero Bank AG zu zahlen:

Empfänger: ACON Actienbank AG – Sonderkonto „Deutsche Cannabis“,

bei Dero Bank AG

Verwendungszweck: „Deutsche Cannabis KE Juli 2017“,

BIC: VEAKDEMM; IBAN: DE16 7001 2100 0023 1039 06

Entscheidend für die Einhaltung der Frist ist jeweils der Eingang der Bezugsmeldung sowie des Bezugspreises bei der genannten Stelle. Als Bezugsrechtsnachweis für die Neuen Aktien gelten die Bezugsrechte. Maßgeblich für die Berechnung der Anzahl der den Aktionären jeweils zustehenden Bezugsrechte ist deren jeweiliger Bestand an Aktien zum 1. August 2017 nachbörslich (= Record Date). Am darauffolgenden Bankarbeitstag, dem 2. August 2017, werden die Bezugsrechte (ISIN DE000A2GS6F1 / WKN A2G S6F) von den Aktienbeständen im Umfang des bestehenden Bezugsrechts zugebucht (= Zahlbarkeitstag).

Ab dem 31. Juli 2017 werden die alten Aktien „ex Bezugsrecht“ notiert. Die Bezugsrechte gelten als Bezugsrechtsnachweis für die Neuen Aktien. Die Bezugsrechte sind spätestens mit Ablauf der Bezugsfrist am 15. August 2017 auf das bei der Clearstream Banking AG geführte KV-Konto Nr. 2236 der Dero Bank AG zu übertragen. Entscheidend für die Einhaltung der Bezugsfrist ist der Eingang der Bezugsanmeldung, der benötigten Bezugsrechte und des Gesamtbezugspreises jeweils bis 15. August 2017.

Kein Bezugsrechtshandel

Ein Handel der Bezugsrechte (ISIN DE000A2GS6F1 / WKN A2G S6F) wird weder von der Gesellschaft noch von der ACON Actienbank AG noch von der Dero Bank AG organisiert. Eine Preisfeststellung an einer Börse für die Bezugsrechte wird ebenfalls nicht beantragt. Ein Ausgleich für nicht ausgeübte Bezugsrechte findet nicht statt. Bezugsrechte, die bei Ablauf der Bezugsfrist nicht ausgeübt wurden, verfallen wertlos.

Provision für den Bezug

Für den Bezug von Neuen Aktien wird von den Depotbanken die übliche Bankprovision berechnet.

Zuteilung bei Überbezug

Die Gesamtzahl der Neuen Aktien, die von Aktionären im Rahmen des Überbezugs erworben werden können (die „Überbezugsaktien“), soll in Abhängigkeit von den im Rahmen der Privatplatzierung von Investoren erhaltenen Kaufangeboten über Neue Aktien stehen und vom Vorstand festgelegt werden.

Soweit es wegen hoher Nachfrage im Rahmen des Überbezugs nicht möglich ist, allen Aktionären sämtliche von ihnen zusätzlich gewünschten Neuen Aktien zuzuteilen, werden die Überbezugsaktien unter Wahrung des aktienrechtlichen Gleichbehandlungsgrundsatzes nach pflichtgemäßem Ermessen des Vorstands den am Überbezug teilnehmenden Aktionären zugeteilt. Für den Fall, dass das zur Bedienung des Überbezugs verbleibende Aktienkontingent nicht ausreicht, um sämtliche Überbezugswünsche zu bedienen, erhalten die Aktionäre den überschüssigen Zeichnungsbetrag unverzüglich zurückerstattet.

Verwertung nicht bezogener Neuer Aktien

Nicht von den Aktionären innerhalb der Bezugsfrist bezogene Neue Aktien können ausgewählten Investoren im Rahmen einer Privatplatzierung zum Bezugspreis zur Zeichnung gegen Bareinlagen sowie nach Maßgabe des vorstehend genannten Hauptversammlungsbeschlusses gegen Sacheinlage zur Zeichnung angeboten werden.

Verbriefung und Lieferung der Neuen Aktien

Die Neuen Aktien werden in einer Globalurkunde verbrieft, die bei der Clearstream Banking AG, Frankfurt am Main, hinterlegt wird. Ein Anspruch der Aktionäre auf Einzelverbriefung ihres Anteils besteht satzungsgemäß nicht.

Die Lieferung der Neuen Aktien erfolgt erst nach Eintragung der Durchführung der Kapitalerhöhung in das Handelsregister, Aufnahme in die Girosammelverwahrung und Börsenzulassung voraussichtlich in der 36. Kalenderwoche, es sei denn, die Bezugsfrist wird verlängert. Die Erwerber erhalten über ihre Neuen Aktien eine Gutschrift auf ihren jeweiligen Girosammeldepots.

Sollten vor Eintragung der Durchführung der Kapitalerhöhung in das Handelsregister und Lieferung der Aktien bereits Leerverkäufe erfolgt sein, trägt allein der Verkäufer dieser Aktien das Risiko, seine durch einen Leerverkauf eingegangenen Lieferverpflichtungen nicht durch Lieferung von Neuen Aktien erfüllen zu können.

Zulassung zum Börsenhandel

Es ist vorgesehen, dass die Neuen Aktien voraussichtlich in der 36. Kalenderwoche zum Handel im regulierten Markt (General Standard) an der Frankfurter Wertpapierbörse zugelassen und in die dort bestehende Notierung für die alten Aktien der Gesellschaft (ISIN DE000A0BVVK7 / WKN A0BVVK) einbezogen werden.

Risikohinweise

Das Bezugsangebot erfolgt im Hinblick auf § 1 Abs. 2 Nr. 4 WpPG prospektfrei. Den bezugsberechtigten Aktionären wird empfohlen, vor der Entscheidung zur Ausübung ihrer Bezugsrechte im Rahmen dieses Angebots insbesondere die Finanzberichte, die Ad-hoc- und die Pressemitteilungen, die auf der Internetseite der Gesellschaft unter

www.deutschecannabis.com

im Bereich Investor Relations abrufbar sind, zu lesen.

Die ACON Actienbank AG ist berechtigt, unter bestimmten Umständen von dem Vertrag über die Abwicklung der Kapitalerhöhung zurückzutreten. Zu diesen Umständen gehören neben dem Nichteintritt bestimmter Bedingungen für die Zeichnung der Neuen Aktien und die Zahlung des Bezugspreises insbesondere unter anderem der Eintritt einer wesentlichen Änderung in den rechtlichen oder wirtschaftlichen Rahmenbedingungen, die eine Änderung oder Anpassung des Emissionsvertrags aus Sicht der Bank erforderlich macht, ohne dass eine Einigung hierüber erfolgt, oder die Eröffnung eines Insolvenzverfahrens über das Vermögen der Gesellschaft. Die Verpflichtungen der ACON Actienbank AG enden ferner, wenn die Kapitalerhöhung nicht bis zum 10. Oktober 2017 eingetragen wurde. Darüber hinaus hat jede der Parteien des Vertrags über die Abwicklung der Kapitalerhöhung das Recht, aus wichtigem Grund von diesem Vertrag zurückzutreten.

Im Falle des Rücktritts vom Vertrag über die Abwicklung der Kapitalerhöhung vor Eintragung der Durchführung der Kapitalerhöhung in das Handelsregister bzw. im Falle der Nichteintragung der Durchführung der Kapitalerhöhung in das Handelsregister, und damit jeweils vor Entstehung der Neuen Aktien, entfällt das Bezugsangebot. In diesen Fällen ist die ACON Actienbank AG jeweils berechtigt, das Bezugsangebot rückabzuwickeln. Im Falle einer solchen Rückabwicklung werden die Zeichnungsaufträge von Aktionären rückabgewickelt und die zur Zahlung des Bezugspreises bereits entrichteten Beträge erstattet, soweit diese noch nicht im aktienrechtlich erforderlichen Umfang zum Zwecke der Durchführung der Kapitalerhöhung von der ACON Actienbank AG an die Deutsche Cannabis AG überwiesen wurden. Die ACON Actienbank AG tritt in Bezug auf solche etwaig bereits eingezahlten Beträge bereits jetzt ihren Anspruch gegen die Deutsche Cannabis AG auf Rückzahlung der auf die Neuen Aktien geleisteten Bareinlage bzw. auf Lieferung der neu entstehenden Aktien jeweils anteilig an die das Bezugsangebot annehmenden Aktionäre an Erfüllung statt ab. Die Aktionäre nehmen diese Abtretung mit Annahme des Bezugsangebots an. Diese Rückforderungs- bzw. Abfindungsansprüche sind grundsätzlich ungesichert. Für die Aktionäre besteht in diesem Fall das Risiko, dass sie ihre Rückforderungs- bzw. Abfindungsansprüche nicht realisieren können. Anleger, die Bezugsrechte entgeltlich erworben haben, könnten bei nicht erfolgender Eintragung der Durchführung der Kapitalerhöhung in das Handelsregister einen Verlust erleiden.

Verkaufsbeschränkungen

Die Neuen Aktien und die entsprechenden Bezugsrechte sind und werden insbesondere weder nach den Vorschriften des United States Securities Act of 1933 (in der jeweils gültigen Fassung, der
„Securities Act“) noch bei den Wertpapieraufsichtsbehörden von Einzelstaaten der Vereinigten Staaten von Amerika registriert. Sie werden und dürfen demzufolge in den Vereinigten Staaten von Amerika weder angeboten noch verkauft oder direkt oder indirekt dorthin geliefert werden, außer in Ausnahmefällen aufgrund einer Befreiung von den Registrierungserfordernissen des Securities Act.

Die Annahme des Bezugsangebotes außerhalb der Bundesrepublik Deutschland kann Beschränkungen unterliegen. Personen, die das Angebot außerhalb der Bundesrepublik Deutschland annehmen wollen, werden aufgefordert, sich über die außerhalb der Bundesrepublik Deutschland bestehenden Beschränkungen zu informieren und diese zu beachten.

Hamburg, im Juli 2017

Deutsche Cannabis AG

Der Vorstand

(Ende)

Aussender: Deutsche Cannabis AG

Adresse: Poppenbüttler Hauptstr. 3, 22399 Hamburg

Land: Deutschland

Ansprechpartner: André Müller

Tel.: +49 40 607 61 830

E-Mail: a.mueller@anmathe.com

Website: www.deutschecannabis.com

ISIN(s): DE000A0BVVK7 (Aktie), DE000A2DA6T5 (Aktie)

Börsen: Regulierter Markt in Frankfurt; Freiverkehr in Stuttgart, Freiverkehr in München, Freiverkehr in Düsseldorf; Freiverkehr in Berlin

[ Quelle: http://www.pressetext.com/news/20170731037 ]

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