PTA-HV: CA Immobilien Anlagen AG: Abstimmungsergebnisse zur 32. ordentlichen Hauptversammlung der CA Immobilien Anlagen AG am 9. Mai 2019

Börsenbär und Bulle

Ergebnisse Hauptversammlung

Wien (pta046/09.05.2019/20:45) – Tagesordnungspunkt 1:

Vorlage des Jahres- sowie Konzernabschlusses, des Corporate Governance-Berichts

und des Berichts des Aufsichtsrats.

Zu diesem Tagesordnungspunkt ist keine Beschlussfassung erfolgt.

Tagesordnungspunkt 2:

Beschlussfassung über die Verwendung des im Jahresabschluss 2018 ausgewiesenen

Bilanzgewinns.

Folgender Beschluss wurde gefasst:

„Aus dem im Jahresabschluss der CA Immobilien Anlagen Aktiengesellschaft zum 31.

Dezember 2018 ausgewiesenen verteilungsfähigen Bilanzgewinn in Höhe von Euro

944.552.011,50 wird auf jede Aktie der Gesellschaft, die zum Dividendenstichtag (14.

Mai 2019) dividendenberechtigt ist, eine Dividende von Euro 0,90 (neunzig Eurocent)

ausgeschüttet und der verbleibende Teil des Bilanzgewinns auf neue Rechnung

vorgetragen. Die Dividende ist am 15. Mai 2019 zur Zahlung fällig (Dividenden-

Zahltag); Ex-Dividendentag ist der 13. Mai 2019.“

Abstimmungsergebnis:

Präsenz: 619 Aktionäre mit 61.295.168 Stimmen.

Zahl der Aktien, für die gültige Stimmen abgegeben wurden: 61.295.168

Anteil des durch diese Stimmen vertretenen Grundkapitals: 62,03%

Gesamtanzahl der abgegebenen gültigen Stimmen: 61.295.168

Pro: 619 Aktionäre mit 61.295.168 Stimmen.

Contra: 0 Aktionäre mit 0 Stimmen.

Enthaltung: 0 Aktionäre mit 0 Stimmen.

Tagesordnungspunkt 3:

Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Vorstands für das

Geschäftsjahr 2018.

Folgender Beschluss wurde gefasst:

„Den Mitgliedern des Vorstands der CA Immobilien Anlagen Aktiengesellschaft wird für

das Geschäftsjahr 2018 die Entlastung erteilt.“

Abstimmungsergebnis:

Präsenz: 621 Aktionäre mit 61.832.905 Stimmen.

Zahl der Aktien, für die gültige Stimmen abgegeben wurden: 60.292.555

Anteil des durch diese Stimmen vertretenen Grundkapitals: 61,02%

Gesamtanzahl der abgegebenen gültigen Stimmen: 60.292.555

Pro: 599 Aktionäre mit 60.135.157 Stimmen.

Contra: 6 Aktionäre mit 157.398 Stimmen.

Enthaltung: 16 Aktionäre mit 1.540.350 Stimmen.

Tagesordnungspunkt 4:

Beschlussfassung über die Entlastung des Aufsichtsrates für das Geschäftsjahr 2018.

1) Folgender Beschluss wurde gefasst:

„Dem Aufsichtsratsvorsitzenden des Aufsichtsrats der CA Immobilien Anlagen

Aktiengesellschaft, Torsten Hollstein, wird für das Geschäftsjahr 2018 die Entlastung

erteilt.“

Abstimmungsergebnis:

Präsenz: 621 Aktionäre mit 61.832.905 Stimmen.

Zahl der Aktien, für die gültige Stimmen abgegeben wurden: 60.246.518

Anteil des durch diese Stimmen vertretenen Grundkapitals: 60,97%

Gesamtanzahl der abgegebenen gültigen Stimmen: 60.246.518

Pro: 590 Aktionäre mit 59.666.632 Stimmen.

Contra: 12 Aktionäre mit 579.886 Stimmen.

Enthaltung: 19 Aktionäre mit 1.586.387 Stimmen.

2) Folgender Beschluss wurde gefasst:

„Den Mitgliedern des Aufsichtsrats der CA Immobilien Anlagen Aktiengesellschaft wird

– mit Ausnahme des Aufsichtsratsvorsitzenden Torsten Hollstein (gesonderte

Entscheidung – für das Geschäftsjahr 2018 die Entlastung erteilt.“

Abstimmungsergebnis:

Präsenz: 621 Aktionäre mit 61.832.905 Stimmen.

Zahl der Aktien, für die gültige Stimmen abgegeben wurden: 60.246.518

Anteil des durch diese Stimmen vertretenen Grundkapitals: 60,97%

Gesamtanzahl der abgegebenen gültigen Stimmen: 60.246.518

Pro: 590 Aktionäre mit 59.667.767 Stimmen.

Contra: 12 Aktionäre mit 578.751 Stimmen.

Enthaltung: 19 Aktionäre mit 1.586.387 Stimmen.

Tagesordnungspunkt 5:

Beschlussfassung über die Vergütung für den Aufsichtsrat für das Geschäftsjahr 2018.

Folgender Beschluss wurde gefasst:

„Den Mitgliedern des Aufsichtsrats wird für das Geschäftsjahr 2018 eine Vergütung in

Höhe von insgesamt Euro 380.068,49 gewährt, wobei jedes Aufsichtsratsmitglied

neben dem Ersatz der Barauslagen eine jährliche Fixvergütung von Euro 30.000,00,

der Vorsitzende das Zweifache und sein Stellvertreter das Eineinhalbfache der

Fixvergütung erhält. Zusätzlich zu der Jahresvergütung erhalten die Mitglieder des

Aufsichtsrats für Sitzungen des Aufsichtsrats und/oder einer seiner Ausschüsse, denen

sie angehören, ein Sitzungsgeld in Höhe von Euro 1.000,00 je Sitzungstag.“

Abstimmungsergebnis:

Präsenz: 624 Aktionäre mit 61.833.025 Stimmen.

Zahl der Aktien, für die gültige Stimmen abgegeben wurden: 61.833.025

Anteil des durch diese Stimmen vertretenen Grundkapitals: 62,58%

Gesamtanzahl der abgegebenen gültigen Stimmen: 61.833.025

Pro: 621 Aktionäre mit 61.794.910 Stimmen.

Contra: 3 Aktionäre mit 38.115 Stimmen.

Enthaltung: 0 Aktionäre mit 0 Stimmen.

Tagesordnungspunkt 6:

Wahl des Abschlussprüfers und des Konzernabschlussprüfers für das Geschäftsjahr

2019.

Folgender Beschluss wurde gefasst:

„Die Ernst & Young Wirtschaftsprüfungsgesellschaft m. b. H., Wagramer Straße 19,

1220 Wien, wird zum Abschlussprüfer für den Jahresabschluss und Lagebericht der

Gesellschaft und den von der Gesellschaft aufzustellenden Konzernabschluss und

Konzernlagebericht für das Geschäftsjahr 2019 bestellt.“

Abstimmungsergebnis:

Präsenz: 623 Aktionäre mit 61.833.015 Stimmen.

Zahl der Aktien, für die gültige Stimmen abgegeben wurden: 61.819.333

Anteil des durch diese Stimmen vertretenen Grundkapitals: 62,56%

Gesamtanzahl der abgegebenen gültigen Stimmen: 61.819.333

Pro: 613 Aktionäre mit 61.357.664 Stimmen.

Contra: 9 Aktionäre mit 461.669 Stimmen.

Enthaltung: 1 Aktionäre mit 13.682 Stimmen.

Tagesordnungspunkt 7:

Wahlen in den Aufsichtsrat

1) Folgender Beschluss wurde gefasst:

„Die Zahl der von der Hauptversammlung der CA Immobilien Anlagen AG zu

wählenden Aufsichtsratsmitglieder wird von derzeit acht auf zukünftig sieben Mitglieder

verringert.“

Abstimmungsergebnis:

Präsenz: 623 Aktionäre mit 61.833.015 Stimmen.

Zahl der Aktien, für die gültige Stimmen abgegeben wurden: 61.833.015

Anteil des durch diese Stimmen vertretenen Grundkapitals: 62,58%

Gesamtanzahl der abgegebenen gültigen Stimmen: 61.833.015

Pro: 552 Aktionäre mit 53.086.961 Stimmen.

Contra: 71 Aktionäre mit 8.746.054 Stimmen.

Enthaltung: 0 Aktionäre mit 0 Stimmen.

2) Folgender Beschluss wurde gefasst:

„Frau Dr. iur. Monika Wildner, geb. am 10. Dezember 1971, wird bis zur Beendigung

der Hauptversammlung, die über die Entlastung für das Geschäftsjahr 2023 beschließt,

in den Aufsichtsrat der CA Immobilien Anlagen Aktiengesellschaft gewählt.“

Abstimmungsergebnis:

Präsenz: 623 Aktionäre mit 61.833.015 Stimmen.

Zahl der Aktien, für die gültige Stimmen abgegeben wurden: 54.445.123

Anteil des durch diese Stimmen vertretenen Grundkapitals: 55,10%

Gesamtanzahl der abgegebenen gültigen Stimmen: 54.445.123

Pro: 568 Aktionäre mit 54.286.286 Stimmen.

Contra: 2 Aktionäre mit 158.837 Stimmen.

Enthaltung: 53 Aktionäre mit 7.387.892 Stimmen.

3) Folgender Beschluss wurde gefasst:

„Herr Jeffrey Gordon Dishner, geb. am 15. September 1964, wird bis zur Beendigung

der Hauptversammlung, die über die Entlastung für das Geschäftsjahr 2023 beschließt,

in den Aufsichtsrat der CA Immobilien Anlagen Aktiengesellschaft gewählt.“

4) Folgender Beschluss wurde abgelehnt:

„Herr Dr. Martin Hagleitner, geb. am 24. September 1966, wird bis zur Beendigung der

Hauptversammlung, die über die Entlastung für das Geschäftsjahr 2023 beschließt, in

den Aufsichtsrat der CA Immobilien Anlagen Aktiengesellschaft gewählt.“

Abstimmungsergebnis:

Präsenz: 623 Aktionäre mit 61.833.015 Stimmen.

Zahl der Aktien, für die gültige Stimmen abgegeben wurden: 50.517.094

Anteil des durch diese Stimmen vertretenen Grundkapitals: 51,13%

Gesamtanzahl der abgegebenen gültigen Stimmen: 50.517.094

Pro Jeffrey Dishner: 450 Aktionäre mit 48.966.030 Stimmen.

Pro Martin Hagleitner: 30 Aktionäre mit 1.551.064 Stimmen.

Contra: 0 Aktionäre mit 0 Stimmen.

Enthaltung: 143 Aktionäre mit 11.315.921 Stimmen.

Tagesordnungspunkt 8:

Beschlussfassung über Ermächtigungen des Vorstands im Zusammenhang mit dem

Erwerb und der Veräußerung eigener Aktien, jeweils auch unter Ausschluss des

(umgekehrten) Bezugsrechts der Aktionäre.

Folgender Beschluss wurde gefasst:

„1. Der Vorstand wird gemäß § 65 Abs 1 Z 8 und Abs 1a und Abs 1b AktG für die Dauer von

30 Monaten ab dem Datum der Beschlussfassung ermächtigt, mit Zustimmung des

Aufsichtsrats eigene Aktien der Gesellschaft zu erwerben, wobei der Bestand an

zurückerworbenen Aktien 10% des Grundkapitals der Gesellschaft nicht überschreiten

darf. Der beim Rückerwerb zu leistende Gegenwert darf nicht niedriger als 30% unter und

nicht höher als 10% über dem durchschnittlichen, ungewichteten Börseschlusskurs der

dem Rückerwerb vorhergehenden zehn Börsetage betragen. Der Vorstand wird weiters

ermächtigt, die jeweiligen sonstigen Rückkaufsbedingungen festzusetzen. Der Handel in

eigenen Aktien ist als Zweck des Erwerbs ausgeschlossen.

Der Erwerb kann nach Wahl des Vorstands über die Börse oder durch ein öffentliches

Angebot oder, mit Zustimmung des Aufsichtsrats, auf eine sonstige gesetzlich zulässige,

zweckmäßige Art, insbesondere auch außerbörslich und/oder von einzelnen Aktionären

und unter Ausschluss des quotenmäßigen Andienungsrechts erfolgen (umgekehrtes

Bezugsrecht). Die Ermächtigung kann ganz oder teilweise oder auch in mehreren

Teilbeträgen und in Verfolgung eines oder mehrerer Zwecke durch die Gesellschaft, mit

ihr verbundene Unternehmen (§ 189a Z 8 UGB) oder für deren Rechnung durch Dritte

ausgeübt werden. Auch die wiederholte Ausübung dieser Ermächtigung ist zulässig.

2. Das allgemeine Wiederkaufsrecht (Bezugsrecht) der Aktionäre wird bei Verwendung der

eigenen Aktien zur Unterlegung der auf Grundlage der Ermächtigung vom 7. Mai 2013

oder auf Grundlage der Ermächtigung vom 9. Mai 2018 begebenen

Wandelschuldverschreibungen ausgeschlossen („Direktausschluss“).

3. Der Vorstand wird weiters ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrats, die erworbenen

eigenen Aktien ohne weiteren Hauptversammlungsbeschluss wieder über die Börse oder

ein öffentliches Angebot zu veräußern und die Veräußerungsbedingungen festzusetzen.

Weiters wird der Vorstand mit Zustimmung des Aufsichtsrates für die Dauer von fünf

Jahren ab dem Tag der heutigen Beschlussfassung ermächtigt, gemäß § 65 Absatz 1b

AktG für die Veräußerung eigener Aktien eine andere gesetzlich zulässige Art der

Veräußerung als über die Börse oder ein öffentliches Angebot zu wählen und über einen

allfälligen Ausschluss des Wiederkaufsrechts (Bezugsrechts) der Aktionäre zu

beschließen und die Veräußerungsbedingungen festzusetzen. Diese Ermächtigungen

umfassen insbesondere die Veräußerung eigener Aktien auf eine andere gesetzlich

zulässige Art der Veräußerung als über die Börse oder ein öffentliches Angebot zu den

folgenden Zwecken:

i. um die Aktien gegen eine nicht in Barleistung bestehende Gegenleistung

veräußern zu können, sofern dies zum Zwecke des (auch mittelbaren) Erwerbs von

Unternehmen, Betrieben, Teilbetrieben, Anteilen an einer oder mehreren

Gesellschaften sowie von Immobilien und Immobilienportfolios im In- und Ausland

dient;

ii. um Aktien an Arbeitnehmer, leitende Angestellte und Mitglieder des Vorstands der

Gesellschaft oder ihrer Tochterunternehmen (§ 189a Z 7 UGB) zu

Vergütungszwecken zu übertragen; und

iii. um die eigenen Aktien unter teilweisem oder vollständigem Ausschluss des

Wiederkaufrechts der Aktionäre (Ausschluss des Bezugsrechts) auf jede gesetzlich

zulässige Art, auch außerbörslich, wieder zu veräußern.

4. Zudem wird der Vorstand ermächtigt, das Grundkapital der Gesellschaft gemäß § 65 Abs

1 Z 8 letzter Satz iVm § 192 AktG mit Zustimmung des Aufsichtsrats durch Einziehung der

eigenen Aktien ohne weiteren Beschluss der Hauptversammlung herabzusetzen, wobei

der Aufsichtsrat ermächtigt ist, Änderungen der Satzung, die sich durch die Einziehung

von Aktien ergeben, zu beschließen.

5. Die gegenständlichen Ermächtigungen können einmal oder mehrmals, ganz oder in Teilen,

einzeln oder gemeinsam ausgenutzt werden.

6. Die von der ordentlichen Hauptversammlung der Gesellschaft am 3. Mai 2016 unter

Tagesordnungspunkt 8 beschlossenen Ermächtigungen zum Erwerb und zur

Veräußerung eigener Aktien werden in dem Ausmaß, in dem sie nicht ohnehin bereits

durch Zeitablauf erloschen sind, widerrufen. Für die im Zeitpunkt der Beschlussfassung

von der Gesellschaft gehaltenen eigenen Aktien sind die Bestimmungen des vorliegenden

Beschlusses anzuwenden.“

Abstimmungsergebnis:

Präsenz: 624 Aktionäre mit 61.717.591 Stimmen.

Zahl der Aktien, für die gültige Stimmen abgegeben wurden: 61.640.273

Anteil des durch diese Stimmen vertretenen Grundkapitals: 62,38%

Gesamtanzahl der abgegebenen gültigen Stimmen: 61.640.273

Pro: 602 Aktionäre mit 61.135.860 Stimmen.

Contra: 16 Aktionäre mit 504.413 Stimmen.

Enthaltung: 6 Aktionäre mit 77.318 Stimmen.

Wien, am 9. Mai 2019

(Ende)

Aussender: CA Immobilien Anlagen AG

Adresse: Mechelgasse 1, 1030 Wien

Land: Österreich

Ansprechpartner: Mag. Claudia Höbart

Tel.: +43 (0)1532 5907-502

E-Mail: claudia.hoebart@caimmo.com

Website: www.caimmo.com

ISIN(s): AT0000641345 (Aktie), AT0000641352 (Aktie)

Börsen: Amtlicher Handel in Wien

[ Quelle: http://www.pressetext.com/news/20190509046 ]

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