Unternehmensmitteilung für den Kapitalmarkt
Hamburg (pta002/16.11.2019/14:28) – Aufgrund der durch Beschluss der außerordentlichen Hauptversammlung vom 11. April 2017 erteilten Ermächtigung des Vorstands zur Erhöhung des Grundkapitals um insgesamt bis zu EUR 3.128.750,00 (Genehmigtes Kapital 2017) hat der Vorstand am 25. Juni 2018 mit Zustimmung des Aufsichtsrats vom 25. Juni 2018 beschlossen, unter teilweiser Ausschöpfung des Genehmigten Kapitals 2017 das Grundkapital der Gesellschaft um EUR 2.815.875,00 durch Ausgabe von 2.815.875 neuen, auf den Inhaber lautenden, nennwertlosen Stückaktien mit einem rechnerischen Anteil am Grundkapital von EUR 1,00 je Aktie zum Ausgabebetrag von EUR 1,10 je Aktie zu erhöhen. Das gesetzliche Bezugsrecht der Aktionäre wurde ausgeschlossen und drei Zeichner jeweils anteilig zur Zeichnung der insgesamt 2.815.875 Aktien gegen Einbringung von Geschäftsanteilen im Wege der Sacheinlage zugelassen. Die Durchführung der Kapitalerhöhung wurde am 14. August 2018 in das Handelsregister der Gesellschaft eingetragen.
Vor dem Hintergrund, dass sich die drei Zeichner hinsichtlich insgesamt 1.565.875 der von ihnen im Rahmen der vorgenannten Kapitalerhöhung gezeichneten Aktien gegenüber der Gesellschaft einem Lock-Up bis zum 14. August 2019 unterworfen haben, hatte die Gesellschaft im Oktober 2018 für die verbleibenden insgesamt 1.250.000 Aktien aus der vorgenannten Kapitalerhöhung eine prospektfreie Teilzulassung im regulierten Markt an der Frankfurter Wertpapierbörse (General Standard) bei der Deutsche Börse AG beantragt. Die Teilzulassung erfolgte antragsgemäß.
Im März 2019 wurden 251.399 dem Lock-Up unterliegende Aktien aus dem Lock-Up entlassen und der Lock-Up für die verbleibenden 1.314.476 dem Lock-Up unterliegenden Aktien wurde bis zum 31. Oktober 2019 verlängert. Vor diesem Hintergrund hatte die Gesellschaft für die nicht mehr dem Lock-Up unterliegenden 251.399 Aktien aus der vorgenannten Kapitalerhöhung eine weitere prospektfreie Teilzulassung im regulierten Markt an der Frankfurter Wertpapierbörse (General Standard) bei der Deutsche Börse AG beantragt. Die Teilzulassung erfolgte ebenfalls antragsgemäß.
Nunmehr wurden 999.476 dem Lock-Up unterliegende Aktien aus dem Lock-Up entlassen und der Lock-Up für die verbleibenden 315.000 dem Lock-Up unterliegenden Aktien wurde bis zum 31. Dezember 2020 verlängert. Vor diesem Hintergrund hat die Gesellschaft für die nunmehr nicht mehr dem Lock-Up unterliegenden 999.476 Aktien aus der vorgenannten Kapitalerhöhung eine weitere prospektfreie Teilzulassung im regulierten Markt an der Frankfurter Wertpapierbörse (General Standard) bei der Deutsche Börse AG beantragt.
Die weiterhin dem Lock-Up unterliegenden 315.000 Aktien werden, solange sie dem Lock-Up unterliegen, weiterhin in einer gesonderten Globalurkunde verbrieft bleiben und die gesonderte ISIN DE000A2NBUG0 tragen. Aus der nur teilweisen Zulassung sind keine Nachteile für die Erwerber der zuzulassenden Aktien zu befürchten.
(Ende)
Aussender: Deutsche Cannabis AG
Adresse: Moorhof 11, 22399 Hamburg
Land: Deutschland
Ansprechpartner: Andreas Arndt
Tel.: +49 40 60761830
E-Mail: info@deutschecannabis.com
Website: www.deutschecannabis.com
ISIN(s): DE000A0BVVK7 (Aktie), DE000A2DA6T5 (Aktie)
Börsen: Regulierter Markt in Frankfurt; Freiverkehr in Stuttgart, Freiverkehr in München, Freiverkehr in Hamburg, Freiverkehr in Düsseldorf; Freiverkehr in Berlin