Veröffentlichung von Insiderinformationen gemäß Artikel 17 MAR
Berlin (pta014/07.05.2020/09:30) – Der Vorstand der CLOCKCHAIN AG teilt mit, dass bei pflichtmäßigem Ermessen angenommen werden muss, dass ein Verlust von mehr als der Hälfte des Grundkapitals eingetreten ist. Hierfür ist im Wesentlichen eine Abwertung der Beteiligung an der Clockchain Systems GmbH verantwortlich.
Nach Prüfung des bisherigen Geschäftsverlaufs kommen die Organe der Gesellschaft zur Entscheidung, dass eine Abwertung der Beteiligungsbuchwerte der eingebrachten Clockchain Systems GmbH nötig erscheint. Somit hat der Vorstand pflichtgemäß einen Verlust in Höhe der Hälfte des Grundkapitals nach § 92 Abs. 1 AktG anzuzeigen und die unverzügliche Einladung der Aktionäre zu einer Haupt¬ver¬sammlung vorzubereiten.
Der Vorstand wird daher zeitnah eine außerordentliche Hauptversammlung einberufen. In dieser wird der Vorstand den Verlust in Höhe der Hälfte des Grundkapitals anzeigen und die Lage der Gesellschaft erörtern. Eine Einladung einschließlich der Tagesordnung wird frist- und formgerecht bekannt ge¬macht. Die Verwaltung der Gesellschaft wird Möglichkeiten von Kapital- und weiteren Sanierungs¬maßnahmen der Gesellschaft prüfen und diese der Hauptversammlung über entsprechende Beschluss¬vorschläge vorstellen.
Die Verwaltung prüft hierzu die Aufnahme eines erprobten Geschäftsmodells, das bereits in vielen Märkten etabliert ist, und verfolgt das erklärte Ziel, die Gesellschaft neu und nachhaltig zu positionieren. Die nicht erfolgreichen Businessmodelle der Vergangenheit haben auch Einfluss auf die Reputation des Unternehmens genommen. Mit der Neuausrichtung soll auch den Aktionären eine attraktive Perspektive eröffnet werden.
(Ende)
Aussender: CLOCKCHAIN AG
Adresse: Rungestr. 9, 10179 Berlin
Land: Deutschland
Ansprechpartner: Roland Pfaus
Tel.: +49 30 2084 988 26
E-Mail: info@clockchain-ag.de
Website: www.clockchain-ag.com
ISIN(s): DE000A14KN47 (Aktie)
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