Mitteilungspflichten für Inhaber wesentlicher Beteiligungen gemäß § 43 WpHG
Zug (pta026/23.09.2020/11:45) – Veröffentlichung einer Mitteilung nach § 43 WpHG
Beteiligungsmeldung
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Kevin Loman, wohnhaft in Dubai, hat am 26. August 2020 mit 15,21% (4.409.332 Stimmrechten) die Schwelle von 15% der Stimmrechte an der iQ International AG überschritten. Dies ist gemäß § 43 WpHG als wesentliche Beteiligung einzuordnen. Am 23. September 2020 teilte Kevin Loman Folgendes mit:
1. Die Investition wird als langfristiges strategisches Investment betrachtet.
2. Kevin Loman beabsichtigt, innerhalb der nächsten zwölf Monate weitere Stimmrechte durch Erwerb oder auf sonstige Weise direkt oder indirekt zu erlangen.
3. Kevin Loman ist derzeit Mitglied der Geschäftsleitung der Gesellschaft. Er strebt darüber hinaus keine Einflussnahme auf die Besetzung von Aufsichts-, Verwaltungs- und Leitungsorganen der Gesellschaft außer durch Ausübung der ihm gehörenden Stimmrechte in einer Generalversammlung bei Wahl der Verwaltungsratsmitglieder an.
4. Kevin Loman beabsichtigt gegenwärtig, das Ziel der Gesellschaft – wie kürzlich in einer Ad-hoc-Mitteilung publiziert – zu unterstützen, wesentliche Änderungen der Kapitalstruktur des Unternehmens vorzunehmen, insbesondere im Hinblick auf das Verhältnis von Eigen- und Fremdfinanzierung und die Dividendenpolitik.
Der Erwerb der Stimmrechte wurde zu 100% aus Eigenmitteln finanziert.
(Ende)
Aussender: iQ International AG
Adresse: Landis + Gyr Strasse 1, 6300 Zug
Land: Schweiz
Ansprechpartner: Eva Reuter
Tel.: +41 41 768 03 63
E-Mail: ereuter@dr-reuter.eu
Website: www.iqinternational.com
ISIN(s): CH0451424300 (Aktie)
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