Veröffentlichung von Insiderinformationen gemäß Artikel 17 MAR
Leverkusen (pta026/07.01.2021/17:45) – Leverkusen, 07. Januar 2021 – Die Biofrontera AG (ISIN: DE0006046113), ein internationales biopharmazeutisches Unternehmen, gibt bekannt, dass das Oberlandesgericht (OLG) Köln einen Freigabebeschluss betreffend die von der Hauptversammlung am 28. Mai 2020 beschlossene Kapitalerhöhung erlassen hat.
Die ordentliche Hauptversammlung hatte am 28. Mai 2020 zu Tagesordnungspunkt 6 mit der erforderlichen Mehrheit beschlossen, das Grundkapital der Gesellschaft durch Ausgabe von bis zu 8.969.870 neuen, auf den Namen lautenden Stückaktien gegen Bareinlagen und unter Gewährung eines mittelbaren Bezugsrechts zu erhöhen.
Gegen diesen Beschluss hatte eine Aktionärin Anfechtungs- und Nichtigkeitsklage erhoben, um die Eintragung der Kapitalerhöhung im Handelsregister und damit ihre Durchführung zu blockieren. Daraufhin hat die Gesellschaft den heute erlassenen Freigabeantrag beim OLG Köln gestellt.
Mit der heutigen positiven Entscheidung des OLG Köln kann nun die Durchführung der Kapitalerhöhung zeitnah erfolgen. Damit wird das Unternehmen in die Lage versetzt, seine strategischen Forschungsprojekte und die weitere Marktdurchdringung schnellstmöglich voranzutreiben.
Biofrontera AG, Hemmelrather Weg 201, 51377 Leverkusen
ISIN: DE0006046113
WKN: 604611
Kontakt: Biofrontera AG
Tel.: +49 (0214) 87 63 2 0, Fax.: +49 (0214) 87 63 290
E-mail: ir@biofrontera.com
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Aussender: Biofrontera AG
Adresse: Hemmelrather Weg 201, 51377 Leverkusen
Land: Deutschland
Ansprechpartner: Investor Relations
Tel.: +49 (0) 214 87 63 20
E-Mail: ir@biofrontera.com
Website: www.biofrontera.com
ISIN(s): DE0006046113 (Aktie)
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