Das Investmentsteuerreformgesetz 2018 bringt für viele Anleger Nachteile bei der Verrechnung von Gewinnen und Verlusten bei Fondsgeschäften. Zahlreiche Steuerbescheide wurden deshalb angefochten. Eine Musterklage landet nun vor dem Bundesfinanzhof.
Mit dem Investmentsteuergesetz galten Fondsanteile zum 31. Dezember 2017 als fiktiv verkauft und an Neujahr 2018 als neu angeschafft. Dies führt in vielen Fällen dazu, dass Anleger, die seit 2018 Fondsanteile verkauft haben, einen Steuerabzug hinnehmen müssen, der höher liegt als der erwirtschaftete wirtschaftliche Gewinn oder sogar Steuern auf einen fiktiven Gewinn bezahlen müssen, obwohl wirtschaftlich ein Verlust erzielt wurde.
Die SdK Schutzgemeinschaft der Kapitalanleger e.V. unterstützt ein betroffenes Mitglied im Rahmen eines Musterverfahrens. In einem weiteren Musterverfahren kam es nun zu einem Urteil des Finanzgerichts Köln, das die Klage als unbegründet abwies. Der Kläger legte Revision gegen das Urteil ein, über die nun der Bundesfinanzhof in München zu entscheiden hat (Aktenzeichen VIII R 15/22). Es ist davon auszugehen, dass weitere vergleichbare Klagen gegen die Besteuerung von Investmentfonds zunächst ruhen, bis der Bundesfinanzhof zu einer Entscheidung gekommen ist.
Bundesfinanzhof, Foto: Daniel Schvarcz