Kraftloserklärung der im Publikum verbliebenen Valora Aktien und Dekotierung von der Schweizer Börse per 17. April 2023

Valora Holding AG / Schlagwort(e): Sonstiges

04.04.2023 / 07:00 CET/CEST

Veröffentlichung einer Ad-hoc-Mitteilung gemäss Art. 53 KR

Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent / Herausgeber verantwortlich.


Ad hoc-Mitteilung gemäss Art. 53 KR

Das zuständige Gericht hat die Kraftloserklärungsklage der Fomento Económico Mexicano, S.A.B. de C.V., Monterrey, Mexiko («FEMSA»), eingereicht durch die Impulsora de Marcas e Intangibles, S.A. de C.V. Monterrey, Mexiko («Impulsora»), eine hundertprozentige Tochtergesellschaft von FEMSA, genehmigt. Damit hält FEMSA nun 100 Prozent an der Valora Holding AG. Die Aktien der Valora Holding AG werden per 17. April 2023 von der SIX Swiss Exchange dekotiert.

Das zuständige Gericht des Kantons Basel-Landschaft hat die sich noch im Publikum befindenden Namenaktien der Valora Holding AG mit einem Nennwert von je CHF 1.00 («Valora Aktie») für kraftlos erklärt. Das Urteil wurde am 29. März 2023 rechtskräftig. 

Die Inhaberinnen und Inhaber der kraftlos erklärten Valora Aktien erhalten unter Bezugnahme auf das öffentliche Kaufangebot von FEMSA (durchgeführt von der Impulsora) vom 26. Juli 2022 eine Barabfindung in der Höhe des Angebotspreises von CHF 260.00 je Aktie. FEMSA hatte Anfang November 2022 das entsprechende Squeeze-out-Verfahren eingeleitet.

Mit Entscheid vom 3. April 2023 hat nun die SIX Exchange Regulation AG den letzten Handelstag der Valora Aktie auf den 14. April 2023 festgelegt. Die Dekotierung der Valora Aktie erfolgt per 17. April 2023.

Diese Ad hoc-Mitteilung finden Sie unter www.valora.com/newsroom.

Über Valora
Tagtäglich engagieren sich rund 15‘000 Mitarbeitende im Netzwerk von Valora, um den Menschen unterwegs mit einem umfassenden Foodvenience-Angebot das kleine Glück zu bringen – nah, schnell, praktisch und frisch. Die rund 2‘700 kleinflächigen Verkaufsstellen von Valora befinden sich an Hochfrequenzlagen in der Schweiz, Deutschland, Österreich, Luxemburg und den Niederlanden. Zum Unternehmen gehören unter anderem k kiosk, Brezelkönig, BackWerk, Ditsch, Press & Books, avec, Caffè Spettacolo, Frittenwerk und die beliebte Eigenmarke ok.– sowie ein stetig wachsendes Angebot an digitalen Services. Ebenso betreibt Valora eine der weltweit führenden Produktionen von Laugengebäck und profitiert im Bereich Backwaren von einer stark integrierten Wertschöpfungskette. Die Valora Gruppe mit Firmensitz in Muttenz in der Schweiz ist die europäische Retaileinheit von Fomento Económico Mexicano, S.A.B. de C.V. (FEMSA).

Weitere Informationen unter www.valora.com.

Für Rückfragen wenden Sie sich bitte an:

Investor Relations
Annette Carrer-Martin
Fon +41 61 467 21 23

ir@valora.com
Media Relations
Martin Zehnder
Fon +41 61 467 24 53
media@valora.com

Disclaimer 
Dieses Dokument enthält zukunftsgerichtete Aussagen, welche Sachverhalte beinhalten, die keine historischen Tatsachen sind oder anderweitig nicht durch Bezugnahme auf vergangene Ereignisse belegt werden können. Zukunftsgerichtete Aussagen basieren auf unseren derzeitigen Erwartungen und Annahmen und unterliegen Unsicherheiten und bekannten und unbekannten Risiken. Diese Unsicherheiten und Risiken sowie andere Faktoren können dazu führen, dass zukünftige tatsächliche Ereignisse und Entwicklungen, einschliesslich der Ergebnisse, der Finanzlage und Entwicklung von Valora, wesentlich von denjenigen abweichen, die in den zukunftsgerichteten Aussagen ausdrücklich oder implizit genannt oder angenommen werden. Die Informationen, Meinungen und zukunftsgerichteten Aussagen, die in diesem Dokument enthalten sind, gelten nur im Zeitpunkt der Veröffentlichung. Valora ist nicht verpflichtet, zukunftsgerichtete Aussagen zu überprüfen oder zu aktualisieren, sei es aufgrund neuer Informationen, künftiger Entwicklungen oder aus anderen Gründen. Diese Mitteilung stellt keine Empfehlung zum Kauf von Wertpapieren dar.


Ende der Adhoc-Mitteilung


show this

Eine Speicherung der Nachrichten in Datenbanken sowie jegliche Weiterleitung der Nachrichten an Dritte im Rahmen gewerblicher Nutzung oder zur gewerblichen Nutzung sind nur nach schriftlicher Genehmigung durch die EQS Group AG gestattet.
Originalversion auf eqs-news.com ansehen.

AnlegerPlus