vbw Pressemitteilung: vbw warnt vor politischer Einmischung in Kompetenz der Mindestlohnkommission

Emittent / Herausgeber: ibw – Informationszentrale der Bayerischen Wirtschaft e. V.

/ Schlagwort(e): Sonstiges/Sonstiges

11.04.2023 / 14:28 CET/CEST

Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent / Herausgeber verantwortlich.

vbw warnt vor politischer Einmischung in Kompetenz der Mindestlohnkommission
Brossardt: „Bei Lohnfindung mit Augenmaß vorgehen“

(München, 11.04.2023). Die vbw – Vereinigung der Bayerischen Wirtschaft e. V. warnt vor politischer Einflussnahme bei der Festlegung des Mindestlohns. Mit Blick auf Forderungen aus der Politik sagte vbw Hauptgeschäftsführer Bertram Brossardt: „Die Bundesregierung muss sich aus der Lohnfindung heraushalten. Dafür ist die Mindestlohnkommission zuständig. Dass der Mindestlohn im vergangenen Jahr gesetzlich von 10,45 Euro auf 12 Euro angehoben wurde, muss eine einmalige Ausnahme bleiben. Wir erinnern daran, dass in Deutschland Löhne durch die Sozialpartner festgelegt werden. Dabei muss es bleiben. Die politische Einmischung in deren Entscheidungskompetenzen ist ein Verstoß gegen die Tarifautonomie. Entsprechende `Ratschläge´ von Seiten der Politik sind unangebracht. Die Mindestlohnkommission wird bei der nächsten Mindestlohnüberprüfung eine ausgewogene Lösung finden.“

Die vbw warnte zudem vor einer weiteren deutlichen Steigerung des Mindestlohns. Brossardt verwies darauf, dass viele Unternehmen und ihre Belegschaften durch die derzeitigen multiplen Krisen – geopolitische Unsicherheiten, Energieengpässe und steigende Energiepreise, gerissene Lieferketten, Transformation und Inflation – weiterhin vor existenziellen Herausforderungen stehen: „Das letzte, was sie brauchen, sind neue Belastungen. Daher gilt es, bei der Lohnfindung mit Augenmaß vorzugehen“, so Brossardt.

Die vbw wendet sich auch gegen den Plan des Bundesarbeitsministers, ein Gesetz auf den Weg bringen, wonach Aufträge des Bundes künftig nur noch an Unternehmen vergeben werden dürfen, die sich an Tarifverträge halten. Brossardt: „Es gilt auch die negative Koalitionsfreiheit, also die unternehmerische Entscheidungsfreiheit, keinem Tarifvertrag beizutreten. Die geplante Regelung des Bundes benachteiligt diese Unternehmen und verzerrt den Wettbewerb. Die Vergabepraxis wird insgesamt verkompliziert und verteuert.“

Kontakt: Andreas Ebersperger, 089-551 78-373, andreas.ebersperger@ibw-bayern.de, www.vbw-bayern.de
 


Veröffentlichung einer Mitteilung, übermittelt durch EQS Group AG.
Medienarchiv unter https://www.eqs-news.com.

Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent / Herausgeber verantwortlich.


show this

Eine Speicherung der Nachrichten in Datenbanken sowie jegliche Weiterleitung der Nachrichten an Dritte im Rahmen gewerblicher Nutzung oder zur gewerblichen Nutzung sind nur nach schriftlicher Genehmigung durch die EQS Group AG gestattet.
Originalversion auf eqs-news.com ansehen.

AnlegerPlus