Private Equity Holding AG / Schlagwort(e): Generalversammlung/Dividende 26.04.2023 / 18:00 CET/CEST Veröffentlichung einer Ad-hoc-Mitteilung gemäss Art. 53 KR Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent / Herausgeber verantwortlich. PRESSEMITTEILUNG Zug, 26. April 2023
Anträge an die Generalversammlung der Private Equity Holding AG Die Private Equity Holding AG (PEH) gibt bekannt, dass der Verwaltungsrat der Generalversammlung eine reduzierte Ausschüttung von CHF 1 pro Aktie vorschlägt, um dem veränderten wirtschaftlichen Umfeld und der erhöhten Unsicherheit an den Finanzmärkten Rechnung zu tragen. Die Ausschüttung wird bei Annahme wie in den Vorjahren zur Hälfte aus Reserven aus Kapitaleinlagen und zur Hälfte als ordentliche Dividende aus den freiwilligen Gewinnreserven ausgezahlt.
Sämtliche vier Verwaltungsratsmitglieder – Dr. Hans Baumgartner, Martin Eberhard, Dr. Petra Salesny und Fidelis Götz – stellen sich zur Wiederwahl.
Die Einladung zur ordentlichen Generalversammlung der Gesellschaft wird am 11. Mai 2023 veröffentlicht. Registrierte Aktionäre erhalten die Einladung in den darauffolgenden Tagen per Post. Das erste Mal seit 2019 wird die Generalversammlung unter persönlicher Teilnahme von Aktionärinnen und Aktionären in Zug stattfinden. *** Private Equity Holding AG (SIX: PEHN) bietet Investoren die Möglichkeit, sich einfach und steuerlich optimal an einem breit gefächerten und professionell geführten Private-Equity-Portfolio zu beteiligen. Für weitere Informationen kontaktieren Sie bitte: Kerstin von Stechow, Investor Relations, kerstin.stechow@peh.ch, Telefon +41 41 726 79 80 oder http://www.peh.ch
Zusatzmaterial zur Meldung: Datei: Anträge an die Generalversammlung der Private Equity Holding AG Ende der Adhoc-Mitteilung |
Sprache: | Deutsch |
Unternehmen: | Private Equity Holding AG |
Gotthardstr. 28 | |
6302 Zug | |
Schweiz | |
ISIN: | CH0006089921 |
Börsen: | SIX Swiss Exchange |
EQS News ID: | 1617997 |
Ende der Mitteilung | EQS News-Service |
Eine Speicherung der Nachrichten in Datenbanken sowie jegliche Weiterleitung der Nachrichten an Dritte im Rahmen gewerblicher Nutzung oder zur gewerblichen Nutzung sind nur nach schriftlicher Genehmigung durch die EQS Group AG gestattet.
Originalversion auf eqs-news.com ansehen.