Generalversammlung genehmigt sämtliche Traktanden

Burkhalter Holding AG / Schlagwort(e): Generalversammlung

16.05.2023 / 17:40 CET/CEST

Anzeige

Veröffentlichung einer Ad-hoc-Mitteilung gemäss Art. 53 KR

Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent / Herausgeber verantwortlich.


Die Aktionärinnen und Aktionäre der Burkhalter Holding AG stimmten an der heute abgehaltenen, ordentlichen Generalversammlung allen Anträgen des Verwaltungsrats zu und genehmigten die Ausschüttung einer Dividende von brutto CHF 4.25 pro Aktie. Die Auszahlung ist für den 23. Mai 2023 geplant.

Der Verwaltungsrat der Burkhalter Holding AG präsentierte heute den 290 anwesenden oder durch den unabhängigen Stimmrechtsvertreter vertretenen, stimmberechtigten Aktionärinnen und Aktionären (= 8 025 715 Namenaktien bzw. 76.63% des ausgegebenen Aktienkapitals) an der im Kongresshaus Zürich abgehaltenen, ordentlichen Generalversammlung die Ergebnisse für das Geschäftsjahr 2022.

Die Aktionärinnen und Aktionäre stimmten dem Antrag des Verwaltungsrats zur Verwendung des Bilanzgewinns (Ausschüttung CHF 2.125 (brutto) ordentlicher Dividende, CHF 1.38125 netto nach Abzug von 35% Verrechnungssteuer) und der Ausschüttung von CHF 2.125 aus den Kapitaleinlagereserven (verrechnungssteuerfrei) zu. Mit deutlicher Mehrheit genehmigten sie auch die vorgeschlagene, generelle Statutenrevision und damit die Einführung eines Kapitalbands und sämtliche anderen Anträge des Verwaltungsrats.

Der amtierende Verwaltungsrat der Burkhalter Holding AG, der Verwaltungsratspräsident Gaudenz F. Domenig und die Revisionsstelle KPMG AG wurden erneut für eine weitere Amtsperiode von einem Jahr gewählt. Ebenso die Mitglieder des Vergütungsausschusses und der unabhängige Stimmrechtsvertreter.

Medienmitteilung als PDF hier herunterladen

Kontakt:
Burkhalter Holding AG
Elisabeth Dorigatti, Verantwortliche Unternehmenskommunikation, Nachhaltigkeit und Investor Relations
+41 44 439 36 33

e.dorigatti@burkhalter.ch www.burkhalter.ch


Ende der Adhoc-Mitteilung


show this

Eine Speicherung der Nachrichten in Datenbanken sowie jegliche Weiterleitung der Nachrichten an Dritte im Rahmen gewerblicher Nutzung oder zur gewerblichen Nutzung sind nur nach schriftlicher Genehmigung durch die EQS Group AG gestattet.
Originalversion auf eqs-news.com ansehen.

AnlegerPlus