Wie es für die angeschlagene Steinhoff International Holdings weitergeht, ist weiterhin unklar. Die von der SdK e.V. beantragte Bestellung eines Restrukturierungsexperten hat das Gericht abgelehnt.
Nachdem die Aktionäre den von Steinhoff vorgelegten Restrukturierungsplan abgelehnt hatten, hatte die SdK Schutzgemeinschaft der Kapitalanleger die Bestellung eines Restrukturierungsexperten beantragt. Am 1. Juni 2023 fand diesbezüglich eine gerichtliche Anhörung statt. Nach einer knapp zweistündigen Verhandlung lehnte das Gericht den SdK-Antrag ab. Begründet wurde die Entscheidung bisher nicht, die SdK geht davon aus, dass in Kürze eine schriftliche Stellungnahme erfolgt.
Steinhoff warnt vor unkontrollierter Insolvenz
Bereits im Vorfeld der Verhandlung hatten sich die beiden auf Antrag der Steinhoff International Holdings vom Gericht bestellten Beobachter dagegen ausgesprochen, einen Restrukturierungsexperten zu bestellen. Sie äußerten die Befürchtung, dass die Gesellschaft dadurch Laufzeitende der Verbindlichkeiten am 30. Juni 2023 in die unkontrollierte Insolvenz schlittern könnte. Steinhoff sprach sich mit ähnlichen Argumenten gegen einen Restrukturierungsexperten aus.
Die Experten der SdK stimmen dieser Argumentation nicht zu: „Ersten könnten die Gläubiger mit einfacher Mehrheit die Laufzeit um weitere 6 Monate verlängern, ohne irgendeinen Wertverlust erleiden zu müssen, da die Verbindlichkeiten weiterhin verzinst werden würden. Und zweitens wäre ein (sinnvoller) Verkauf der Vermögenswerte innerhalb von 6 Monaten sowieso nicht möglich. Die Situation mit der kurzfristigen Fälligkeit wurde und wird von der Gesellschaft und den Gläubigern somit selbstverschuldet und wohl auch absichtlich herbeigeführt, um einen kontrollierten und auch von den Aktionären mitbestimmten Verkaufsprozess zu verhindern.“ Das teilte der Verein in einem Rundschreiben mit.
Wie geht es für Steinhoff-Aktionäre weiter?
Das Gericht hat als Termin für die Anhörung zum Restrukturierungsplan den 15. Juni 2023 vorgeschlagen. Die SdK hat bereits entschieden, an dem Termin teilzunehmen. Ob Aktionäre die Verhandlung vom Zuschauerraum aus verfolgen dürfen, ist derzeit noch nicht bekannt. Die SdK wird neue Informationen hierzu auf ihrer Webseite bereitstellen.
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