Epigenomics AG / Schlagwort(e): Kapitalmaßnahme/Sonstiges Epigenomics AG: Kapitalherabsetzung im Verhältnis von 5 : 1 geplant 02.08.2023 / 10:36 CET/CEST Veröffentlichung einer Insiderinformation nach Artikel 17 der Verordnung (EU) Nr. 596/2014, übermittelt durch EQS News – ein Service der EQS Group AG. Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent / Herausgeber verantwortlich. Epigenomics AG: Kapitalherabsetzung im Verhältnis von 5 : 1 geplant Berlin, 2. August 2023 – Vorstand und Aufsichtsrat der Epigenomics AG (Frankfurt Prime Standard: ECX, OTCQX: EPGNY; das „Unternehmen“) haben heute beschlossen, der für den 11. September 2023 geplanten außerordentlichen Hauptversammlung vorzuschlagen, neben der Zustimmung zu dem Vertrag über den Verkauf und die Übertragung nahezu sämtlicher Vermögenswerte der Epigenomics AG (Asset Purchase Agreement), den die Gesellschaft am 24. Juli 2023 mit der New Day Diagnostics LLC abgeschlossen hat, und der entsprechenden Änderung des Unternehmensgegenstands der Gesellschaft die Herabsetzung des Grundkapitals um vier Fünftel auf ein Fünftel des Grundkapitals zu beschließen. Die Kapitalherabsetzung dient der Deckung von Verlusten und soll die Gesellschaft in Anbetracht des seit Monaten unter EUR 1,00 liegenden Börsenkurses in die Lage versetzen, bei Bedarf schnell und flexibel neue Mittel aufnehmen zu können. Die Kapitalherabsetzung soll in zwei Schritten erfolgen; Zunächst soll das Grundkapital durch Einziehung von bis zu vier unentgeltlich erworbenen eigenen Aktien herabgesetzt werden, sodass das Grundkapital ein Vielfaches von fünf beträgt. Sodann soll das Grundkapital der Gesellschaft im Wege einer ordentlichen Kapitalherabsetzung gemäß §§ 222 ff. AktG auf ein Fünftel reduziert werden. Die ordentliche Kapitalherabsetzung soll durch Zusammenlegung der Aktien der Gesellschaft im Verhältnis 5 : 1 erfolgen. Die Kapitalherabsetzung soll erfolgen, sobald das Wandlungsfenster Anfang Oktober 2023 für die Ausübung von Wandlungsrechten aus den von der Gesellschaft begebenen Pflichtwandelanleihen 2021/2024 und 2021/2017 abgelaufen ist und die Höhe des Grundkapitals, wie es sich unter Beachtung der Ausübung von Wandlungsrechten während dieses Wandlungsfensters darstellt, feststeht. Der konkrete Betrag der Kapitalherabsetzungen hängt dementsprechend von der Höhe des Grundkapitals im Zeitpunkt nach dem Wandlungsfester der von der Gesellschaft begebenen Pflichtwandelanleihe 2021/2024 sowie der Pflichtwandelanleihe 2021/2027 Anfang Oktober 2023 ab. Die vollständige Tagesordnung nebst Erläuterungen sowie nähere Informationen zur Anmeldung zu der außerordentlichen Hauptversammlung können der Einladung entnommen werden, die voraussichtlich ab dem 4. August 2023 im Bundesanzeiger veröffentlicht und zudem unter https://www.epigenomics.com/de/news-investoren/hauptversammlung/ einsehbar sein wird.
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