Aurubis AG: Aurubis hat starke Indizien für Fehlbestand an Metallen festgestellt

Aurubis AG / Schlagwort(e): Gewinnwarnung/Gewinnwarnung

Aurubis AG: Aurubis hat starke Indizien für Fehlbestand an Metallen festgestellt

31.08.2023 / 18:53 CET/CEST

Veröffentlichung einer Insiderinformation nach Artikel 17 der Verordnung (EU) Nr. 596/2014, übermittelt durch EQS News – ein Service der EQS Group AG.

Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent / Herausgeber verantwortlich.


Aurubis hat starke Indizien für Fehlbestand an Metallen festgestellt

Aurubis hat bei der regelmäßigen Überprüfung des Metallbestands erhebliche Abweichungen vom Soll-Bestand sowie bei Sonderproben bestimmter Lieferungen von Einsatzmaterialien im Recyclingbereich Abweichungen festgestellt. Aufgrund dieser Indizien geht Aurubis jetzt davon aus, dass das Unternehmen Gegenstand weiterer – über die im Juni 2023 veröffentlichten Fälle hinausgehender – krimineller Handlungen geworden ist. Aurubis hat das Landeskriminalamt eingeschaltet.

Das Ausmaß des bei Aurubis eingetretenen Schadens kann noch nicht sicher festgestellt werden. Aurubis hat eine außerordentliche Inventur der Metallbestände gestartet. Mit dem Ergebnis wird Ende September 2023 gerechnet. Derzeit kann nicht ausgeschlossen werden, dass ein Schaden im niedrigen, dreistelligen Mio. € Bereich entstanden ist. Der Schaden wird das Ergebnis des Geschäftsjahres 2022/23 belasten. Der Prognosekorridor für das laufende Geschäftsjahr 2022/23 (450-550 Mio. €) kann deshalb nicht gehalten werden.

Vorstand und Aufsichtsrat der Gesellschaft haben Untersuchungen durch interne und externe Experten zur Aufarbeitung der Sachverhalte und im Hinblick auf die weitere Verbesserung des Sicherheitskonzepts eingeleitet.

 

Kontakt:
Dr. Björn Carsten Frenzel
Leiter Konzernrechtsabteilung
E-Mail: c.frenzel@aurubis.com
Tel: +49 40 78 83 30 44

Ende der Insiderinformation


31.08.2023 CET/CEST Die EQS Distributionsservices umfassen gesetzliche Meldepflichten, Corporate News/Finanznachrichten und Pressemitteilungen.
Medienarchiv unter https://eqs-news.com


show this

Eine Speicherung der Nachrichten in Datenbanken sowie jegliche Weiterleitung der Nachrichten an Dritte im Rahmen gewerblicher Nutzung oder zur gewerblichen Nutzung sind nur nach schriftlicher Genehmigung durch die EQS Group AG gestattet.
Originalversion auf eqs-news.com ansehen.

AnlegerPlus