GORE German Office Real Estate AG mit Verlusten in den Geschäftsjahren 2021 und 2022

GORE German Office Real Estate AG / Schlagwort(e): Vorläufiges Ergebnis

GORE German Office Real Estate AG mit Verlusten in den Geschäftsjahren 2021 und 2022

08.09.2023 / 12:47 CET/CEST

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Veröffentlichung von Insiderinformationen nach Art. 17 der Verordnung (EU) Nr. 596/2014

GORE German Office Real Estate AG mit Verlusten in den Geschäftsjahren 2021 und 2022
 

Frankfurt am Main, 08. September 2023 – Die GORE German Office Real Estate AG („GORE“, ISIN DE000A0Z26C8) veröffentlicht vorläufige Zahlen für das Geschäftsjahr 2022 nach HGB-Rechnungslegung. Zudem hat GORE im Zusammenhang mit der freiwilligen Testierung des Jahresabschluss 2021 umfangreiche, nicht-liquiditätswirksame Wertanpassungen auf ihre Beteiligung an der PREOS Immobilien GmbH in Höhe von rd. 38,86 Mio. EUR vorgenommen. Die Wertanpassungen sind Folge der nicht durchgeführten Sachkapitalerhöhung bei der GORE.

Für das Geschäftsjahr 2022 wird die GORE voraussichtlich einen Fehlbetrag von rd. 7,95 Mio. EUR aufweisen. Die Verluste resultieren aus Effekten in Zusammenhang mit dem schwachen Marktumfeld für Gewerbeimmobilien. Das bilanzielle Eigenkapital zum 31.12.2022 lag voraussichtlich bei rd. 19,31 Mio. EUR.

Für das Geschäftsjahr 2021 geht der Vorstand der GORE davon aus, dass der operative Gesamtverlust im Jahr 2021 bei rd. 42,31 Mio. EUR lag. Das bilanzielle Eigenkapital zum 31.12.2021 belief sich voraussichtlich auf rd. 27,26 Mio. EUR (31.12.2020: 69,57 Mio. EUR).

Die vom Vorstand in Abstimmung mit dem Wirtschaftsprüfer erstellten Jahresabschlüsse 2021 und 2022 werden bis spätestens zum 12.9.2023 auf der Website der GORE veröffentlicht (www.gore-ag.de). Das Testat der Jahresabschlüsse soll bis zur nächsten Hauptversammlung am 20. Oktober 2023 erfolgen.

Der Vorstand beabsichtigt in der nächsten Hauptversammlung vorzuschlagen, das Grundkapital der Gesellschaft in Höhe von EUR 37.525.000,00, eingeteilt in 37.525.000 auf den Namen lautende Stückaktien mit einem anteiligen Betrag am Grundkapital von EUR 1,00 je Stückaktie, nach den Vorschriften über die ordentliche Kapitalherabsetzung (§§ 222 ff. AktG ) zum Zwecke des Ausgleichs von Wertminderungen und sonstigen Verlusten in Höhe von EUR 51.936.949,77 und der Einstellung eines Betrags in Höhe von EUR 15.608.050,23 in die Kapitalrücklage der Gesellschaft um EUR 33.772.500,00 auf EUR 3.752.500,00 herabzusetzen.

Die Kapitalherabsetzung dient der Deckung von Verlusten und der Einstellung eines Teils des Grundkapitals in die Kapitalrücklage. Durch den infolge der Durchführung der Kapitalerhöhung steigenden Anteil jeder Aktie am Eigenkapital der Gesellschaft erwartet der Vorstand einen ent-sprechenden Anstieg des seit Monaten unter EUR 1,00 liegenden Börsenkurses auf deutlich über EUR 1,00. Auf diese Weise soll die Gesellschaft in die Lage versetzt werden, bei Bedarf schnell und flexibel neue Mittel im Rahmen von Kapitalerhöhungen aufnehmen zu können.

 

 

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