JDC Group AG / Schlagwort(e): Aktienrückkauf JDC Group AG: JDC Group AG beschließt Rückkaufprogramm für eigene Aktien 10.11.2023 / 17:54 CET/CEST Veröffentlichung einer Insiderinformation nach Artikel 17 der Verordnung (EU) Nr. 596/2014, übermittelt durch EQS News – ein Service der EQS Group AG. Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent / Herausgeber verantwortlich. Veröffentlichung einer Insiderinformation gemäß Artikel 17 MAR JDC Group AG beschließt Rückkaufprogramm für eigene Aktien Der Vorstand der JDC Group AG (ISIN DE000A0B9N37) hat mit Zustimmung des Aufsichtsrats heute beschlossen, von der auf der ordentlichen Hauptversammlung vom 27. Juli 2022 beschlossenen Ermächtigung zum Erwerb eigener Aktien gemäß § 71 Abs. 1 Nr. 8 AktG Gebrauch zu machen und ab dem 16. November 2023 bis längstens zum 15. Mai 2024 bis zu 350.000 Aktien der Gesellschaft zu erwerben, wobei der Rückkauf auf eine solche Anzahl von Aktien bzw. auf einen Gesamtkaufpreis von EUR 5 Mio. begrenzt ist. Der Erwerb soll über die Börse erfolgen. Der Aktienrückkauf wird durch ein Wertpapier- oder Kreditinstitut nach Maßgabe der Safe-Harbour-Regelungen des Artikels 5 der Verordnung (EU) Nr. 596/2014 des Europäischen Parlaments und Rates vom 16. April 2014 in Verbindung mit den Bestimmungen der Delegierten Verordnung (EU) 2016/1052 der Kommission vom 8. März 2016 durchgeführt, das seine Entscheidungen über den genauen Zeitpunkt des Erwerbs von Aktien der Gesellschaft unabhängig und unbeeinflusst von dieser treffen wird. Der von der Gesellschaft gezahlte Gegenwert je Aktie (ohne Erwerbsnebenkosten) darf den am Handelstag durch die Eröffnungsauktion ermittelten Kurs einer JDC Group-Aktie im Xetra-Handel (oder einem vergleichbaren Nachfolgesystem) um nicht mehr als 10% überschreiten und um nicht mehr als 20% unterschreiten. Die Aktien können zu allen in der Ermächtigung der Hauptversammlung vom 27. Juli 2022 genannten Zwecken verwendet werden. Das Rückkaufprogramm findet unter Einhaltung der Vorgaben der Artikel 5, 14 und 15 der Verordnung (EU) Nr. 596/2014 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 16. April 2014 (Marktmissbrauchsverordnung) in Verbindung mit den Bestimmungen der Delegierten-Verordnung (EU) Nr. 2016/1052 der Kommission vom 8. März 2016 (Delegierten-Verordnung) statt mit Ausnahme des Rückerwerbszwecks. Dieser ist weiter gefasst als von Art 5 Abs. 2 der Marktmissbrauchsverordnung vorgesehen. Alle Transaktionen werden nach ihrer Ausführung wöchentlich auf der Website der Gesellschaft unter https://www.jdcgroup.de/investor-relations bekannt gegeben.
Kontakt: Ralf Funke Ende der Insiderinformation 10.11.2023 CET/CEST Die EQS Distributionsservices umfassen gesetzliche Meldepflichten, Corporate News/Finanznachrichten und Pressemitteilungen. |
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