Aurubis AG: Weiteres Vorgehen des Aufsichtsrats in Sachen zukünftiger personeller Aufstellung des Vorstands der Aurubis AG

Aurubis AG / Schlagwort(e): Sonstiges/Personalie
Aurubis AG: Weiteres Vorgehen des Aufsichtsrats in Sachen zukünftiger personeller Aufstellung des Vorstands der Aurubis AG

19.12.2023 / 15:58 CET/CEST
Veröffentlichung einer Insiderinformation nach Artikel 17 der Verordnung (EU) Nr. 596/2014, übermittelt durch EQS News – ein Service der EQS Group AG.
Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent / Herausgeber verantwortlich.


Weiteres Vorgehen des Aufsichtsrats in Sachen zukünftiger personeller Aufstellung des Vorstands der Aurubis AG

Hamburg, 19. Dezember 2023 – Der Aufsichtsrat hat sich in seiner Sitzung am 19. Dezember 2023 intensiv mit Vorstandsangelegenheiten befasst. Entscheidungen wurden nicht getroffen. Der Aufsichtsrat will das Ergebnis der von ihm in Auftrag gegebenen Untersuchung der Rechtsanwaltskanzlei Hengeler Mueller zur Verantwortung des Vorstands im Zusammenhang mit den bekannt gewordenen Straftaten zum Nachteil der Gesellschaft abwarten. Der Untersuchungsbericht von Hengeler Mueller wird für Mitte Januar 2024 erwartet. Der Aufsichtsrat kann derzeit weder ausschließen, dass die amtierenden Vorstandsmitglieder unverändert ihr Amt fortführen, noch kann er ausschließen, dass es zu einer vorzeitigen Trennung von einzelnen oder mehreren Vorstandsmitgliedern kommt bzw. der Vorstand umstrukturiert wird. Er wird hierüber voraussichtlich im Januar oder Anfang Februar 2024 beschließen.

 

Kontakt:

Angela Seidler
Vice President

Investor Relations & Corporate Communications
Phone:  + 49 40-7883-3178

a.seidler@aurubis.com

 

Ende der Insiderinformation


19.12.2023 CET/CEST Die EQS Distributionsservices umfassen gesetzliche Meldepflichten, Corporate News/Finanznachrichten und Pressemitteilungen.
Medienarchiv unter https://eqs-news.com


show this

Eine Speicherung der Nachrichten in Datenbanken sowie jegliche Weiterleitung der Nachrichten an Dritte im Rahmen gewerblicher Nutzung oder zur gewerblichen Nutzung sind nur nach schriftlicher Genehmigung durch die EQS Group AG gestattet.
Originalversion auf eqs-news.com ansehen.

AnlegerPlus