SynBiotic SE / Schlagwort(e): Firmenübernahme/Beteiligung/Unternehmensbeteiligung SynBiotic SE übernimmt 51 % der Anteile an der Bushdoctor GmbH, Brunn am Gebirge (Österreich) 29.12.2023 / 14:31 CET/CEST Veröffentlichung einer Insiderinformation nach Artikel 17 der Verordnung (EU) Nr. 596/2014, übermittelt durch EQS News – ein Service der EQS Group AG. Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent / Herausgeber verantwortlich. Insiderinformation gem. Artikel 17 der Verordnung (EU) Nr. 596/2014 (Ad hoc-Mitteilung) NICHT ZUR DIREKTEN ODER INDIREKTEN VERÖFFENTLICHUNG ODER VERBREITUNG INNERHALB DER BZW. IN DIE VEREINIGTEN STAATEN VON AMERIKA, AUSTRALIEN, KANADA ODER JAPAN ODER INNERHALB EINER BZW. IN EINE SONSTIGE RECHTSORDNUNG BESTIMMT, IN DER EINE SOLCHE VERÖFFENTLICHUNG ODER VERBREITUNG UNZULÄSSIG WÄRE. ES GELTEN WEITERE BESCHRÄNKUNGEN. SynBiotic SE übernimmt 51 % der Anteile an der Bushdoctor GmbH, Brunn am Gebirge (Österreich) München, 29. Dezember 2023 – Die SynBiotic SE hat heute mit dem Gesellschafter der Bushdoctor GmbH, Brunn am Gebirge (Österreich) einen notariell beurkundeten Geschäftsanteilskauf- und Abtretungsvertrag über 51 % der Anteile an der Bushdoctor GmbH abgeschlossen. Die Gegenleistung entspricht dem Nominalwert der Anteile, mithin EUR 17.850,00. Die Bushdoctor GmbH bringt über 25 Jahre Erfahrung im Hanfsektor mit und ist eine etablierte Marke in Österreich mit einem starken Fokus auf Kundenberatung und -betreuung. Die Bushdoctor GmbH verfügt über ein Vollsortiment im Bereich Samen, Stecklinge, Anbaubedarf, hochwertigen Rauch-Paraphernalien und Hanfprodukten und ist damit eine ideale Ergänzung für die SynBiotic Gruppe – und dies sowohl für die eigene Lieferkette als auch für die geplanten Franchisekonzepte in Deutschland.
Über die SynBiotic SE Die SynBiotic SE ist eine börsengelistete Unternehmensgruppe im Hanf- und Cannabis-Sektor und verfolgt eine auf die EU fokussierte Buy & Build Investmentstrategie. Die Unternehmensgruppe umfasst die gesamte Supply Chain vom Anbau über die Produktion bis hin zum Handel – vom Feld ins Regal. Kerngeschäfte des vertikal integrierten Unternehmens sind Forschung & Entwicklung, die Produktion sowie die Vermarktung von Hanf-, CBD und Cannabis-Produkten. Die SynBiotic SE hat eine klare Strategie die Expansion entlang der Wertschöpfungsketten ihrer Geschäftsbereiche – Hanf und CBD, medizinischem Cannabis sowie Genusscannabis – weiter auszubauen. Weitere Informationen stehen unter http://www.synbiotic.com bereit. Kontakt ir@synbiotic.com Wichtige Hinweise Diese Mitteilung dient ausschließlich Informationszwecken und stellt weder ein Angebot zum Kauf, Verkauf, Tausch oder zur Übertragung von Wertpapieren noch die Aufforderung zur Abgabe eines Angebots zum Kauf von Wertpapieren der SynBiotic SE in den Vereinigten Staaten von Amerika oder sonstigen Jurisdiktionen dar. Die hierin genannten Wertpapiere der SynBiotic SE wurden und werden nicht nach dem U.S. Securities Act von 1933 in der derzeit gültigen Fassung (der „Securities Act“) registriert und dürfen in den Vereinigten Staaten von Amerika nur aufgrund einer Ausnahmeregelung von dem Registrierungserfordernis nach den Vorschriften des Securities Act verkauft oder zum Kauf angeboten werden. Weder die SynBiotic SE noch ein anderer hierin beschriebener an der Transaktion Beteiligter plant hierin beschriebene Wertpapiere nach dem Securities Act oder gegenüber einer Wertpapieraufsichtsbehörde eines Staates oder einer anderen Jurisdiktion in den Vereinigten Staaten von Amerika in Verbindung mit dieser Ankündigung zu registrieren. Die Wertpapiere dürfen in keiner Jurisdiktion unter Umständen angeboten werden, die das Erstellen oder die Registrierung eines Prospekts oder von Angebotsunterlagen im Zusammenhang mit den Wertpapieren in dieser Jurisdiktion voraussetzen. Diese Bekanntmachung ist kein Wertpapierprospekt. Interessierte Anleger sollten ihre Anlageentscheidung bezüglich der in dieser Mitteilung erwähnten Wertpapiere ausschließlich auf Grundlage der Informationen aus dem von der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht zur Veröffentlichung gestatteten Wertpapier-Informationsblatt der Gesellschaft (einschließlich etwaiger Aktualisierungen dazu) treffen, das unmittelbar nach seiner Gestattung veröffentlicht wird. Im Vereinigten Königreich dürfen diese Informationen nur weitergegeben werden und richten sich nur an (i) professionelle Anleger im Sinne des Artikel 19(5) des Financial Services and Markets Act 2000 (Financial Promotion) Order 2005 in der jeweils gültigen Fassung (die „Order„), oder (ii) vermögende Gesellschaften (high net worth companies), die unter Artikel 49(2)(a) bis (d) der Order fallen (alle diese Personen werden hierin zusammen als „Relevante Personen“ bezeichnet). Die Wertpapiere sind ausschließlich für Relevante Personen erhältlich, und jede Einladung zur Zeichnung, zum Kauf oder anderweitigem Erwerb solcher Wertpapiere bzw. jedes Angebot hierfür oder jede Vereinbarung hierzu wird nur mit Relevanten Personen eingegangen. Jede Person, die keine Relevante Person ist, sollte nicht aufgrund dieser Bekanntmachung handeln oder sich auf diese Bekanntmachung oder ihren Inhalt verlassen. Vorbehaltlich bestimmter Ausnahmeregelungen nach dem Securities Act dürfen die in dieser Bekanntmachung genannten Wertpapiere in Australien, Kanada oder Japan, oder an oder für Rechnung von in Australien, Kanada oder Japan ansässigen oder wohnhaften Personen, weder verkauft noch zum Kauf angeboten werden. Weder die SynBiotic SE noch eines mit der SynBiotic SE verbundenes Unternehmen haben Maßnahmen getroffen, die ein öffentliches Angebot der Wertpapiere oder den Besitz oder die Verteilung dieser Ankündigung oder irgendein anderes Angebot oder Werbematerial im Zusammenhang mit diesen Wertpapieren in irgendeiner Jurisdiktion erlauben würden, wo solche Maßnahmen erforderlich sind. In Mitgliedstaaten des Europäischen Wirtschaftsraums („EWR„), in denen die Verordnung (EU) 2017/1129 („Prospektverordnung„) in ihrer jeweils gültigen Fassung Anwendung findet (die „Relevanten Mitgliedstaaten„), richtet sich diese Mitteilung und jedes Angebot, welches im Nachgang dazu erfolgt, nur an Personen, bei denen es sich um ‚qualifizierte Anleger‘ im Sinne von Artikel 2 lit. e der Prospektverordnung („Qualifizierte Anleger„) handelt. Bei jeder Person in den Relevanten Mitgliedstaaten, die im Rahmen eines Angebots Wertpapiere erwirbt oder der Wertpapiere angeboten werden (ein „Investor„), wird davon ausgegangen, dass sie zugesichert und zugestimmt hat, ein Qualifizierter Anleger zu sein. Bei jedem Investor wird ferner angenommen, dass er zugesichert und zugestimmt hat, dass die von ihm im Rahmen des Angebots erworbenen Wertpapiere nicht für Personen im EWR mit Ausnahme Qualifizierter Anleger oder Personen im Vereinigten Königreich oder anderen Mitgliedstaaten (mit gleichartigen Rechtsvorschriften) erworben werden, für die der Anleger nach freiem Ermessen Entscheidungen treffen darf, und dass die Wertpapiere nicht zum Angebot oder Weiterverkauf im EWR erworben wurden, wenn dies dazu führen würde, dass die SynBiotic SE oder ein mit der SynBiotic SE verbundenes Unternehmen gemäß Artikel 3 der Prospektverordnung zur Veröffentlichung eines Prospekts verpflichtet wären. 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Sprache: | Deutsch |
Unternehmen: | SynBiotic SE |
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Internet: | https://www.synbiotic.com/ |
ISIN: | DE000A3E5A59 |
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Börsen: | Freiverkehr in Berlin, Düsseldorf, Frankfurt, München, Tradegate Exchange |
EQS News ID: | 1805821 |
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