Korrektur der Veröffentlichung vom 23.02.2024, 22:44 Uhr GMT/BST – MBH Corporation Plc:

MBH Corporation Plc / Schlagwort(e): Insolvenz

Korrektur der Veröffentlichung vom 23.02.2024, 22:44 Uhr GMT/BST – MBH Corporation Plc:

26.02.2024 / 08:27 GMT/BST

Korrektur einer Insiderinformation nach Artikel 17 der Verordnung (EU) Nr. 596/2014, übermittelt durch EQS News – ein Service der EQS Group AG.

Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent / Herausgeber verantwortlich.


Die Geschäftsführer der MBH Corporation Plc (die „Gesellschaft“) haben heute beschlossen, die Gesellschaft unter Zwangsverwaltung zu stellen, und beabsichtigen, am Montag, den 26. Februar 2024, bei Gericht eine Ernennungsmitteilung einzureichen. Die Gesellschaft ist zahlungsunfähig und bilanziell insolvent.

Mitteilende Person: Kevin Hanbury, Direktor

Korrektur der früheren Mitteilung, dass die Direktoren beschlossen hatten, das Unternehmen unter Insolvenz zu stellen. Das Unternehmen wird am Montag, dem 11. März 2024, um 10 Uhr Londoner Zeit eine außerordentliche Hauptversammlung (AHV) für die Aktionäre abhalten, um über die Abberufung des Direktoriums zu stimmen.

Nicht alle Direktoren unterstützen die Entscheidung, das Unternehmen unter Insolvenz zu stellen, da ein Sanierungsplan und eine Finanzierungslinie verfügbar sind. Daher ist ein solches Vorgehen nicht im besten Interesse der Gläubiger, Aktionäre oder Anleihegläubiger.

David Hunter, ein erfahrener Schulleiter, wurde als Geschäftsführer in den Vorstand berufen.

IR- und Presseanfragen:
Janet Barnes
Janet.barnes@mbhcorporation.com
 

Ende der Insiderinformation


26.02.2024 GMT/BST Die EQS Distributionsservices umfassen gesetzliche Meldepflichten, Corporate News/Finanznachrichten und Pressemitteilungen.
Medienarchiv unter https://eqs-news.com


show this

Eine Speicherung der Nachrichten in Datenbanken sowie jegliche Weiterleitung der Nachrichten an Dritte im Rahmen gewerblicher Nutzung oder zur gewerblichen Nutzung sind nur nach schriftlicher Genehmigung durch die EQS Group AG gestattet.
Originalversion auf eqs-news.com ansehen.

AnlegerPlus