Glarner Kantonalbank übt Call-Option für Tier-1-Anleihe nicht aus

Glarner Kantonalbank AG / Schlagwort(e): Anleihe

10.04.2024 / 07:00 CET/CEST

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Veröffentlichung einer Ad-hoc-Mitteilung gemäss Art. 53 KR (SIX) und gemäss Art. 16 KR (BX)

Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent / Herausgeber verantwortlich.


Ad-hoc-Mitteilung
Gemäss Art. 53 KR

Glarus, 10. April 2024 – Die Glarner Kantonalbank wird ihre Call-Option für die ausstehende Additional Tier-1-Anleihe mit einem Nennwert von 100 Millionen Franken am ersten Call-Datum, dem 15. Mai 2024, nicht ausüben. 

Die Glarner Kantonalbank beschliesst, ihre Call-Option für die ausstehende 2% Nachrangige Additional Tier-1-Anleihe (AT1-Anleihe) mit einem Nennwert von 100 Millionen Franken (ISIN: CH0373476511) am ersten Call-Datum, dem 15. Mai 2024, nicht auszuüben.

Gemäss den Bedingungen der Anleihe werden die Obligationen ab (aber ohne) dem ersten Call-Datum in jeder folgenden Fünf-Jahres-Periode zu einem jährlichen Zinssatz verzinst, welcher dem relevanten Kapitalmarktsatz (festgelegt an jedem Coupon-Bestimmungsdatum) plus einer Marge entspricht. Die Zinszahlung erfolgt jährlich im Nachhinein am 15. Mai eines jeden Jahres.

Unter Einhaltung einer 30-tägigen Notifikationsfrist und nach vorheriger Genehmigung des Regulators kann die AT1-Anleihe von der Glarner Kantonalbank künftig nach eigenem Ermessen am 15. Mai eines jeden Jahres zurückgenommen werden.

Die Glarner Kantonalbank trifft die Entscheidung zur Ausübung des Call-Rechts basierend auf den zugrunde liegenden Marktbedingungen, wirtschaftlichen Aspekten, dem aufsichtsrechtlichen Wert des Instruments und der eigenen Kapitalplanung.

Kontakt:
Shana Spichtig
PR- & Kommunikationsverantwortliche
Glarner Kantonalbank
8750 Glarus
Telefon: +41 (0)55 646 72 75
E-Mail:
shana.spichtig@glkb.ch

News Source: Glarner Kantonalbank


Ende der Adhoc-Mitteilung


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