VARTA AG: Landgericht Stuttgart verwirft Beschwerden gegen Planbestätigungsbeschluss des Restrukturierungsgerichts als unzulässig, Restrukturierungsplan der VARTA AG damit rechtskräftig

VARTA AG / Schlagwort(e): Unternehmensrestrukturierung/Rechtssache

VARTA AG: Landgericht Stuttgart verwirft Beschwerden gegen Planbestätigungsbeschluss des Restrukturierungsgerichts als unzulässig, Restrukturierungsplan der VARTA AG damit rechtskräftig

23.01.2025 / 16:04 CET/CEST

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VARTA AG, Ellwangen, ISIN: DE000A0TGJ55

Veröffentlichung einer Insiderinformation gemäß Artikel 17 der Verordnung (EU) Nr. 596/2014

Landgericht Stuttgart verwirft Beschwerden gegen Planbestätigungsbeschluss des Restrukturierungsgerichts als unzulässig, Restrukturierungsplan der VARTA AG damit rechtskräftig  
 
Ellwangen, 23. Januar 2025 – Die VARTA AG (die „Gesellschaft“) teilt mit, dass heute das Landgericht Stuttgart sämtliche gegen den Planbestätigungsbeschluss des Restrukturierungsgerichts Stuttgart eingelegten sofortigen Beschwerden als unzulässig verworfen hat. Die Rechtsbeschwerde wurde vom Landgericht Stuttgart nicht zugelassen. Der Restrukturierungsplan der Gesellschaft ist damit rechtskräftig.

Wie bereits kommuniziert, hatte das Restrukturierungsgericht Stuttgart den Restrukturierungsplan am 11. Dezember 2024 bestätigt, nachdem die Mehrheit der abstimmenden Gruppen dem Restrukturierungsplan im Erörterungs- und Abstimmungstermin am 25. November 2024 zugestimmt hatte.

Wie ebenfalls bereits kommuniziert, sieht der Restrukturierungsplan als Teil der finanziellen Sanierung unter anderem eine vereinfachte Herabsetzung des Grundkapitals der Gesellschaft auf 0 Euro vor. Dies führt zu einem kompensationslosen Ausscheiden der derzeitigen Aktionäre der Gesellschaft und zum Erlöschen der Börsennotierung der Aktien der Gesellschaft. Zugleich wird die Gesellschaft neues Eigenkapital aus einer Bar- und Sachkapitalerhöhung unter Bezugsrechtsausschluss durch eine vom derzeitigen mittelbaren Mehrheitsaktionär der Gesellschaft Dr. Dr. Michael Tojner kontrollierte Gesellschaft sowie eine Beteiligungsgesellschaft der Dr. Ing. h.c. F. Porsche AG in Höhe von insgesamt 60 Mio. Euro erhalten. Zudem soll im Rahmen eines Schuldenschnitts die bestehende Schuldenlast von 485 Mio. Euro um ca. 255 Mio. Euro auf insgesamt ca. 230 Mio. Euro reduziert werden und durch die Aufnahme eines neuen vorrangigen Kredits (Super Senior) in Höhe von 60 Mio. Euro die Deckung des Liquiditätsbedarfs gesichert werden. Diese Maßnahmen werden eine nachhaltige Finanzierung der Gesellschaft herbeiführen und sie zukunftsfähig aufstellen.

Nach der jetzt eingetretenen Rechtskraft werden die Umsetzung des Plans und damit das Delisting nunmehr zeitnah erfolgen.

Kontakt:
Investoren:
Emanuel Sican
Head of Investor Relations
IR@varta-ag.com

Presse und Medien:
Dirk Schmitt
Pressesprecher (interim)
PR@varta-ag.com

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