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iFunded AG / Schlagwort(e): Verwaltungs- und Gerichtsverfahren/Kapitalmaßnahmen / Kapitalerhöhung iFunded AG: Landgericht erklärt Kapitalerhöhungsbeschluss für nichtig – Prüfung alternativer Umsetzung 12.02.2026 / 17:48 CET/CEST Veröffentlichung einer Insiderinformation nach Artikel 17 der Verordnung (EU) Nr. 596/2014, übermittelt durch EQS News – ein Service der EQS Group. Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent / Herausgeber verantwortlich. Berlin, 12.02.2026 – Landgericht erklärt Kapitalerhöhungsbeschluss für nichtig – Prüfung alternativer Umsetzung
Das Landgericht Berlin II hat geurteilt, dass der auf der ordentlichen Hauptversammlung der iFunded AG (vormals PlanetHome Investment AG) am 26.09.2025 gefasste Beschluss zu Tagesordnungspunkt 6 (Beschlussfassung über die Erhöhung des Grundkapitals der Gesellschaft sowie Beschlussfassung über entsprechende Anpassung von § 5 der Satzung) nichtig ist. Der Beschluss zur Kapitalerhöhung gemäß Tagesordnungspunkt 6 kann nicht umgesetzt werden. Dies hat potenziell Auswirkungen auf die Finanzierungsstrategie der Gesellschaft, insbesondere durch Verhinderung der geplanten Erhöhung des Grundkapitals von EUR 2.183.073,00 auf bis zu EUR 6.511.719,00 durch Ausgabe von bis zu 4.328.646 neuen Stamm-Stückaktien sowie der möglichen, bedingten Sacheinlage der MERIDIANA Capital Group GmbH; allerdings prüft die Gesellschaft die Umsetzung einer gleich strukturierten Kapitalerhöhung über das bereits genehmigte Kapital. Die übrigen Beschlüsse der Hauptversammlung bleiben unberührt. Die Gesellschaft prüft die Einlegung von Rechtsmitteln (Berufung). Über weitere Entwicklungen wird die Gesellschaft zeitnah informieren. Kontakt: Michael Kindl Ende der Insiderinformation 12.02.2026 CET/CEST Die EQS Distributionsservices umfassen gesetzliche Meldepflichten, Corporate News/Finanznachrichten und Pressemitteilungen. |
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2275784 12.02.2026 CET/CEST
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