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Bio-Gate AG / Schlagwort(e): Kapitalmaßnahmen / Kapitalherabsetzung Bio-Gate AG: Einberufung ordentliche Hauptversammlung u.a. zum Zweck eines Kapitalschnitts mit vereinfachter Kapitalherabsetzung und anschließender Barkapitalerhöhung mit Bezugsrecht 18.05.2026 / 19:46 CET/CEST Veröffentlichung einer Insiderinformation nach Artikel 17 der Verordnung (EU) Nr. 596/2014, übermittelt durch EQS News – ein Service der EQS Group. Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent / Herausgeber verantwortlich. Ad-hoc-Mitteilung nach Art. 17 Abs. 1 der Verordnung (EU)
Bio-Gate AG: Einberufung ordentliche Hauptversammlung u.a. zum Zweck eines Kapitalschnitts mit vereinfachter Kapitalherabsetzung und anschließender Barkapitalerhöhung mit Bezugsrecht
Nürnberg, 18. Mai 2026 – Die Bio-Gate AG (ISIN DE000BGAG981) plant die Durchführung eines Kapitalschnitts im Wege der Kapitalherabsetzung in vereinfachter Form durch Zusammenlegung von Aktien sowie einer anschließenden Barkapitalerhöhung mit Bezugsrecht. Ziel der Maßnahme ist die Deckung von Verlusten und der Ausgleich von Wertminderungen sowie die Verbesserung der finanziellen Stabilität. Die Gesellschaft will dadurch das operative Geschäft und die fortgeschrittenen Produkt- und Entwicklungsprojekte u.a. im Wund- und Beschichtungsbereich stärken.
Der Vorstand der Bio-Gate AG hat heute mit Zustimmung des Aufsichtsrats beschlossen, der diesjährigen, am 30. Juni 2026 stattfindenden, ordentlichen Hauptversammlung einen Kapitalschnitt durch Vornahme einer Kapitalherabsetzung mit anschließender Kapitalerhöhung zur Beschlussfassung vorzuschlagen. Das geplante Vorhaben soll im Wege der vereinfachten Kapitalherabsetzung in Höhe von EUR 8.154.952,00 – nach vorangehender Einziehung von einer unentgeltlich zur Verfügung gestellten Aktie – durch Zusammenlegung von Aktien im Verhältnis von 5:1 und anschließender Kapitalerhöhung gegen Bareinlagen mit Bezugsrecht der Bestandsaktionäre um bis zu EUR 650.000,00 durch Ausgabe von bis zu 650.000 neuen Stückaktien erfolgen. Ein Überbezug ist möglich. Etwaige im Rahmen des Bezugsangebots nicht bezogene neue Aktien sollen im Wege eines nicht öffentlichen Verkaufsangebots ausgewählten qualifizierten institutionellen Investoren im Inland und europäischen Ausland zum Kauf angeboten werden. Ankeraktionäre haben gegenüber der Gesellschaft bereits die grundsätzliche Bereitschaft zur Ausübung ihres Bezugsrechts sowie zur Zeichnung weiterer neuer Aktien im Überbezug signalisiert.
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