|
Leclanché SA / Schlagwort(e): Jahresergebnis Leclanché SA gibt vorübergehende Befreiung von der Offenlegungspflicht im Zusammenhang mit der Veröffentlichung und Einreichung des Geschäftsberichts 2025 bekannt 10.06.2026 / 06:50 CET/CEST Veröffentlichung einer Ad-hoc-Mitteilung gemäss Art. 53 KR Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent / Herausgeber verantwortlich. Ad-hoc-Mitteilung gemäß Art. 53 KR
Leclanché SA gibt vorübergehende Befreiung von der Offenlegungspflicht im Zusammenhang mit der Veröffentlichung und Einreichung des Geschäftsberichts 2025 bekannt
YVERDON-LES-BAINS, Schweiz, 10. Juni 2026 – Leclanché SA (SIX: LECN), eines der weltweit führenden Unternehmen im Bereich Energiespeicherung, gibt bekannt, dass der Emittentenausschuss in seinem Beschluss vom 9. Juni 2026 eine vorübergehende Befreiung von der Veröffentlichung des Geschäftsberichts 2025 der Leclanché SA genehmigt hat und die Einreichung dieses Berichts bei der SER bis zum 31. Juli 2026 gestattet hat. Die vorübergehende Befreiung von der Veröffentlichungspflicht für den Geschäftsbericht 2025 folgt auf eine zuvor am 29. April 2026 gewährte Verlängerung, mit der die ursprüngliche Frist für die Veröffentlichung des Geschäftsberichts 2025 vom 30. April 2026 auf den 31. Mai 2026 verschoben wurde I. Die vorübergehende Befreiung von der Veröffentlichung des Geschäftsberichts 2025 und von der Einreichung dieses Berichts bei der SIX Exchange Regulation AG bis spätestens 31. Juli 2026 wird unter dem folgenden Vorbehalt (Buchstabe a) und unter der folgenden Bedingung (Buchstabe b) gewährt: a. Die SIX Exchange Regulation AG hat den Handel mit den Namenaktien der Leclanché S.A. am 1. Juni 2026 gemäss Art. 57 LR vorübergehend ausgesetzt, bis die Leclanché S.A. ihren Jahresbericht 2025 gemäss den Bestimmungen zur Ad-hoc-Publizität (Art. 53 LR in Verbindung mit der DAH) veröffentlicht und bei der SIX Exchange Regulation AG einreicht. b. Die Leclanché S.A. ist verpflichtet, bis spätestens Mittwoch, 10. Juni 2026, 7.30 Uhr MEZ, eine Mitteilung gemäß den Bestimmungen zur Ad-hoc-Publizität bezüglich dieses Beschlusses zu veröffentlichen. Die Mitteilung muss den unveränderten Wortlaut von Ziff. I. dieses Beschlusses enthalten, der an prominenter Stelle anzubringen ist. Für weitere Informationen schreiben Sie bitte an info@leclanche.com oder besuchen Sie www.leclanche.com. Über Leclanché Haftungsausschluss Medienkontakte: Deutschland: Ansprechpartner für Investoren: Ende der Adhoc-Mitteilung |
| Sprache: | Deutsch |
| Unternehmen: | Leclanché SA |
| Av. des Sports 42 | |
| 1400 Yverdon-les-Bains | |
| Schweiz | |
| Telefon: | +41 (24) 424 65-00 |
| Fax: | +41 (24) 424 65-20 |
| E-Mail: | investors@leclanche.com |
| Internet: | www.leclanche.com |
| ISIN: | CH0110303119, CH0016271550 |
| Valorennummer: | A1CUUB, 812950 |
| Börsen: | SIX Swiss Exchange |
| EQS News ID: | 2342680 |
| Ende der Mitteilung | EQS News-Service |
|
|
2342680 10.06.2026 CET/CEST
Eine Speicherung der Nachrichten in Datenbanken sowie jegliche Weiterleitung der Nachrichten an Dritte im Rahmen gewerblicher Nutzung oder zur gewerblichen Nutzung sind nur nach schriftlicher Genehmigung durch die EQS Group GmbH gestattet.
Originalversion auf eqs-news.com ansehen.
