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NanoRepro AG / Schlagwort(e): Hauptversammlung NanoRepro AG: Einberufungsverlangen für eine außerordentliche Hauptversammlung zur Abberufung und Neuwahl von Aufsichtsratsmitgliedern 05.12.2025 / 22:30 CET/CEST Veröffentlichung einer Insiderinformation nach Artikel 17 der Verordnung (EU) Nr. 596/2014, übermittelt durch EQS News – ein Service der EQS Group. Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent / Herausgeber verantwortlich. Ad-hoc-Mitteilung nach Art. 17 MAR NanoRepro AG: Einberufungsverlangen für eine außerordentliche Hauptversammlung zur Abberufung und Neuwahl von Aufsichtsratsmitgliedern
Marburg, 5. Dezember 2025. Die NanoRepro AG gibt hiermit bekannt, dass der Gesellschaft am heutigen 5. Dezember 2025 ein schriftliches Verlangen der Aktionärin HWT invest Aktiengesellschaft, Bad Brückenau (im Folgenden auch „Antragstellerin“), zur Einberufung einer außerordentlichen Hauptversammlung nach § 122 Abs. 1 AktG zugegangen ist. Die Antragstellerin gibt dabei unter Vorlage eines Nachweises an, dass sie seit mehr als 90 Tagen Aktien im Umfang von mehr als dem zwanzigsten Teil des Grundkapitals der Gesellschaft hält und damit die Voraussetzungen für die Stellung eines Einberufungsverlangens nach § 122 Abs. 1 AktG vorliegen.
Das Verlangen der Antragstellerin zielt auf die Einberufung der außerordentlichen Hauptversammlung zum nächstmöglichen Zeitpunkt, bevorzugt am 16. Januar 2026, mit folgender beantragter Tagesordnung: 1. Beschlussfassung über die Abberufung der durch die Hauptversammlung gewählten und derzeitigen Aufsichtsratsmitglieder Frau Eva Maria Blank, Herrn Andre Schulte-Südhoff und Herrn Volker Trenz, jeweils mit Wirkung zum Ende der außerordentlichen Hauptversammlung, zu der einberufen werden soll. 2. Neuwahlen zum Aufsichtsrat zur Sicherstellung der satzungsgemäßen Besetzung des Aufsichtsrats der Gesellschaft mit vier Mitgliedern sowie zum Gleichlauf der Amtszeiten. Hierfür schlägt die Antragstellerin vor, drei neue Kandidaten zum Aufsichtsrat zu wählen, und zwar Herrn Gunter Heines, Herrn Michael Herrmann und Herrn Konstantin von Reden-Lütcken (MBA), jeweils bis zur Beendigung der Hauptversammlung, die über die Entlastung für das Geschäftsjahr 2030 beschließt. Zum Zwecke der Synchronisierung der Amtszeiten wird ferner eine vorzeitige Wiederwahl des aktuellen Aufsichtsratsvorsitzenden, Herrn Dr. Olaf Stiller, bis zum vorgenannten Zeitpunkt vorgeschlagen.
Zur Begründung für das Einberufungsverlangen verweist die Antragstellerin darauf, dass die derzeitige Zusammensetzung des Aufsichtsrats in weiten Teilen das Vertrauen einer erheblichen Anzahl von Aktionären verloren habe. Eine unabhängige und am Unternehmensinteresse orientierte Kontrolle sei bei den aktuellen Aufsichtsratsmitgliedern, mit Ausnahme von Herrn Dr. Olaf Stiller, nicht mehr gegeben. Ferner werde ein erheblicher Teil des Grundkapitals im Aufsichtsrat faktisch nicht mehr angemessen vertreten, so dass die ordnungsgemäße Unternehmensführung und -überwachung gefährdet sei. Vor diesem Hintergrund sei das Vertrauensverhältnis innerhalb des Aufsichtsrates nachhaltig zerrüttet, sodass eine sachgerechte Wahrnehmung der dem Aufsichtsrat obliegenden Überwachungs- und Kontrollaufgaben nicht mehr möglich sei.
Die Antragstellerin hat angekündigt, im Falle einer nicht fristgerechten Einberufung bis spätestens zum 12. Dezember 2025 einen entsprechenden gerichtlichen Antrag gemäß § 122 Abs. 3 Satz 1 AktG zu stellen.
Der Vorstand der NanoRepro AG wird das Einberufungsverlangen und die Aufnahme der benannten Tagesordnungspunkte prüfen und kurzfristig bescheiden. Derzeit bestehen für die Gesellschaft keine Anhaltspunkte, dass das Einberufungsverlangen nicht zulässig wäre. Weitere Informationen werden — soweit erforderlich — in Übereinstimmung mit den gesetzlichen Vorgaben veröffentlicht. Sofern dem Antrag stattgegeben wird, wird insbesondere eine Einladung im Bundesanzeiger mit näheren Angaben, z.B. zu den zur Wahl vorgeschlagenen neuen Aufsichtsratsmitgliedern, veröffentlicht werden. Ende der Ad-hoc-Mitteilung Über die NanoRepro AG Die NanoRepro AG mit Sitz in Marburg an der Lahn ist ein börsennotiertes Unternehmen mit Fokus auf gesundheitlicher Vorsorge, Schnelldiagnostik sowie dem strategischen Ausbau komplementärer Geschäftsfelder im Gesundheits- und Lifestyle-Bereich. Als Hersteller von medizinischen Schnelltests für Endverbraucher und Fachanwender zählt die NanoRepro AG zu den Innovationsführern der Branche. Das Unternehmen verfügt über ein breites Portfolio an Selbsttests, darunter verschiedene Corona-Tests, Schwangerschaftstests, Tests zur Magengesundheit, Fruchtbarkeits- und Allergietests sowie Anwendungen zur Darmkrebsvorsorge. Neben dem Kerngeschäft stärkt die NanoRepro AG ihre Marktposition durch gezielte Beteiligungen an wachstumsstarken Unternehmen. Seit Herbst 2024 hält das Unternehmen eine Mehrheitsbeteiligung an der Paedi Protect AG, einem Spezialisten für hochwertige, dermatologisch geprüfte Hautpflegeprodukte für Babys und Kinder mit natürlichen, gesundheitlich verträglichen Inhaltsstoffen. Zur Unternehmensgruppe gehört zudem die Deutsche Kosmetikwerke AG, die unter der Marke „NewKee“ innovative Hautpflegeprodukte anbietet. An dem Unternehmen sind auch der Fußballprofi Manuel Neuer und die Tennisspielerin Angelique Kerber beteiligt. Im Jahr 2025 beteiligt sich die NanoRepro AG zudem an der hyped about science GmbH, einem innovativen Start-up im Bereich Kaltplasmatechnologie, das mit dem Produkt PHLAS eine neue Generation technologiebasierter Hautpflege und Aknebehandlung für Endverbraucher entwickelt. In dieses Gemeinschaftsprojekt bringt NanoRepro auch ihre Nahrungsergänzungsmarke alphabiol ein, wodurch ein ganzheitliches Produktkonzept rund um die Marke PHLAS entsteht. Für weitere Informationen wenden Sie sich bitte an: Lisa Jüngst Tel.: +49-6421-951449 E-Mail: juengst@nanorepro.com Ende der Insiderinformation 05.12.2025 CET/CEST Die EQS Distributionsservices umfassen gesetzliche Meldepflichten, Corporate News/Finanznachrichten und Pressemitteilungen. |
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