ADHOC / Wienerberger beschließt Aktienrückkaufprogramm

Wienerberger AG / Schlagwort(e): Aktienrückkauf

ADHOC / Wienerberger beschließt Aktienrückkaufprogramm

06.09.2024 / 11:01 CET/CEST

Veröffentlichung einer Insiderinformation nach Artikel 17 der Verordnung (EU) Nr. 596/2014, übermittelt durch EQS News – ein Service der EQS Group AG.

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ADHOC / Wienerberger beschließt Aktienrückkaufprogramm

Rückkauf von maximal 1.125.000 Aktien bzw. bis zu rund 1,0% des Grundkapitals der Wienerberger AG geplant

Wien, 6.9.2024 – Der Vorstand der Wienerberger AG hat heute auf Grundlage der Ermächtigung, die in der 155. ordentlichen Hauptversammlung vom 7. Mai 2024 gemäß § 65 Abs. 1 Z 8 Aktiengesetz erteilt wurde und am 7. Mai 2024 über ein elektronisch betriebenes Informationsverbreitungssystem sowie am 8. Mai 2024 über die Veröffentlichungsplattform EVI veröffentlicht wurde, beschlossen, im Zeitraum vom 11. September 2024 (einschließlich) bis voraussichtlich 15. Oktober 2024 (einschließlich) eigene Inhaberstammaktien der Wienerberger AG zum Marktpreis über die Wiener Börse zu erwerben. Insgesamt können bis zu 1.125.000 Stück eigene Aktien, das entspricht bis zu rund 1,0% des Grundkapitals der Wienerberger AG, zu einem Kurs von mindestens EUR 1,00 rückerworben werden. Der maximale Gegenwert je Aktie darf höchstens 20% über dem durchschnittlichen, ungewichteten Börsenschlusskurs der Wienerberger Aktie der vorangegangenen zehn Börsehandelstage vor dem jeweiligen Rückkauf der Aktien liegen. Der maximale Erwerbspreis für alle Aktien unter dem Aktienrückkaufprogramm beträgt EUR 35.000.000. Es ist beabsichtigt, die rückgekauften Aktien für sämtliche Zwecke gemäß dem Ermächtigungsbeschluss der Hauptversammlung vom 7. Mai 2024 zu verwenden. Der Rückkauf wird keine Auswirkungen auf die Börsezulassung der Aktien der Wienerberger AG haben.

Ein Kreditinstitut wird mit der Durchführung des Aktienrückkaufs beauftragt. Das Kreditinstitut hat seine Entscheidung über den Zeitpunkt des Erwerbs von Aktien der Wienerberger AG unabhängig von der Wienerberger AG zu treffen und die in Artikel 3 der Delegierten Verordnung (EU) 2016/1052 der Kommission vom 8. März 2016 festgelegten Handelsrichtlinien zu befolgen.

Hinweis gemäß § 5 Abs 4 Veröffentlichungsverordnung 2018: (i) Die gemäß § 7 Veröffentlichungsverordnung 2018 zu veröffentlichenden Details zu den durchgeführten Transaktionen im Rahmen dieses Rückkaufprogramms sowie (ii) allfällige gemäß § 6 Veröffentlichungsverordnung 2018 zu veröffentlichende Änderungen des Rückkaufprogramms werden auf der Internetseite der Wienerberger AG (https://www.wienerberger.com/de/investoren/aktie.html) veröffentlicht. Diese Veröffentlichung ist insbesondere kein öffentliches Angebot zum Erwerb von Wienerberger-Aktien und begründet keine Verpflichtung der Wienerberger AG oder einer ihrer Tochtergesellschaften, Angebote zum Rückerwerb von Wienerberger-Aktien anzunehmen.

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06.09.2024 CET/CEST Mitteilung übermittelt durch die EQS Group AG. www.eqs.com


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