Wienerberger AG: ADHOC / Wienerberger beschließt neues Aktienrückkaufprogramm

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Wienerberger AG / Schlagwort(e): Aktienrückkauf

Wienerberger AG: ADHOC / Wienerberger beschließt neues Aktienrückkaufprogramm

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28.03.2023 / 18:37 CET/CEST

Veröffentlichung einer Insiderinformation nach Artikel 17 der Verordnung (EU) Nr. 596/2014, übermittelt durch EQS News – ein Service der EQS Group AG.

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ADHOC / Wienerberger beschließt neues Aktienrückkaufprogramm

Rückkauf von maximal 1.000.000 Aktien bzw. bis zu rund 0,9% des Grundkapitals von Wienerberger geplant

Wien, 28. März 2023 – Der Vorstand der Wienerberger AG hat heute auf Grundlage der Ermächtigung, die in der 153. ordentlichen Hauptversammlung vom 3. Mai 2022 gemäß § 65 Abs. 1 Z 8 Aktiengesetz erteilt und am 3. Mai 2022 über ein elektronisch betriebenes Informationsverbreitungssystem sowie am 5. Mai 2022 im Amtsblatt zur Wiener Zeitung veröffentlicht wurde, beschlossen, im Zeitraum vom 31. März 2023 (einschließlich) bis voraussichtlich 3. Mai 2023 (einschließlich) eigene Inhaberstammaktien der Wienerberger AG zum Marktpreis über die Wiener Börse zu erwerben. Insgesamt können bis zu 1.000.000 Stück eigene Aktien, das entspricht bis zu rund 0,9% des Grundkapitals der Wienerberger AG, zu einem Kurs zwischen mindestens EUR 1,00 und maximal EUR 32,50 je Aktie rückerworben werden. Der maximale Erwerbspreis für Aktien unter dem Aktienrückkauprogramm beträgt EUR 26.000.000. Es ist beabsichtigt, die rückgekauften Aktien sowohl als Transaktionswährung für Unternehmensakquisitionen als auch zu anderen Zwecken gemäß dem Ermächtigungsbeschluss der Hauptversammlung vom 3. Mai 2022 zu verwenden. Der Rückkauf wird keine Auswirkungen auf die Börsezulassung der Aktien der Wienerberger AG haben.

Ein Kreditinstitut wird mit der Durchführung des Aktienrückkaufs beauftragt. Das Kreditinstitut hat seine Entscheidung über den Zeitpunkt des Erwerbs von Aktien der Wienerberger AG unabhängig von der Wienerberger AG zu treffen und die in Artikel 3 der Delegierten Verordnung (EU) 2016/1052 der Kommission vom 8. März 2016 festgelegten Handelsrichtlinien zu befolgen.

Hinweis gemäß § 5 Abs 4 Veröffentlichungsverordnung 2018: (i) Die gemäß § 7 Veröffentlichungsverordnung 2018 zu veröffentlichenden Details zu den durchgeführten Transaktionen im Rahmen dieses Rückkaufprogramms sowie (ii) allfällige gemäß § 6 Veröffentlichungsverordnung 2018 zu veröffentlichende Änderungen des Rückkaufprogramms werden auf der Internetseite der Wienerberger AG (https://www.wienerberger.com/de/investoren/aktie.html) veröffentlicht. Diese Veröffentlichung ist insbesondere kein öffentliches Angebot zum Erwerb von Wienerberger-Aktien und begründet keine Verpflichtung der Wienerberger AG oder einer ihrer Tochtergesellschaften, Angebote zum Rückerwerb von Wienerberger-Aktien anzunehmen.


28.03.2023 CET/CEST Mitteilung übermittelt durch die EQS Group AG. www.eqs.com


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