Adler Real Estate: gerichtliche Bestellung eines Abschlussprüfers

Adler Real Estate Abschlussprüfer

Das Amtsgericht Berlin-Charlottenburg hat sich mit Beschluss vom 5. Januar 2023 (Az. HRB 180360 B-37267/2023) im Zusammenhang mit der ADLER Real Estate AG zu Größenanforderungen bei Abschlussprüfern geäußert. Nach Auffassung des Amtsgerichts Berlin-Charlottenburg kann Abschlussprüfer einer börsennotierten AG nur eine große Wirtschaftsprüfungsgesellschaft sein, da nur diese die nötigen Kapazitäten und Ressourcen für die rechtzeitige und fristgerechte […]

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