Das Ende des Generationenvertrags

Aktienrente Generationenvertrag

Von Robert Peres, Vorsitzender der Initiative Minderheitsaktionäre

Die Bundesregierung hat sich nun auf das Rentenpaket II geeinigt. Das Gesetzesvorhaben enthält zwei wichtige Maßnahmen. Einerseits soll gesetzlich garantiert werden, dass das Rentenniveau bis 2039 nicht unter 48 Prozent eines Durchschnittslohns fallen soll. Auf der anderen Seite steht die Einführung einer als Generationenkapital bezeichneten Aktienrente. Diese soll ab Mitte der 2030er Jahre durch die Erträge eines überwiegend aus Krediten finanzierten 200-Milliarden-Euro-Fonds die Rentenversicherung entlasten.

Ob dieser Gesetzesvorschlag in dieser Form den Bundestag passiert, steht jedoch noch in den Sternen – denn er hat viele Gegner. Die Gewerkschaften begrüßen zwar die Sicherung des Rentenniveaus, kritisieren aber den geplanten Aufbau des Generationenkapitals. Die CDU/CSU-Fraktion spricht vom „Aufkündigen des Generationenvertrages“, denn nun würden massiv die Beitragszahler belastet, zum Vorteil der Boomer-Generation. In der Tat bedeutet das Zementieren der Haltelinie beim Rentenniveau eine Mehrbelastung von fast 300 Milliarden Euro für Beschäftigte und Unternehmer bis 2039 und eine unausweichliche Steigerung der Beitragssätze. Diese werden von gegenwärtig 18,6% mit Sicherheit auf über 22% steigen – wenn das reicht. 

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Es braucht eine echte Aktienrente

Da hätte ein radikaler Einstieg in die individuelle Aktienrente geholfen, denn es ist der einzig geeignete Weg, um aus dem demografischen Irrweg der Umlagefinanzierung herauszukommen. Dieser Meinung sind auch knapp 60 Prozent der Befragten einer seit 2021 im Auftrag der Initiative Minderheitsaktionäre regelmäßig durchgeführten repräsentativen Forsa-Umfrage zum Thema kapitalgedeckte Rente. Nach dem Modell der Rente in Schweden hätte man 2 bis 2,5 Prozent der Beiträge in individuelle Rentenkonten leiten können, die echten Vermögensaufbau des Einzelnen bedeutet hätten. So sieht es auch die Wirtschaftsweise Veronika Grimm: „Besser wäre es tatsächlich, wenn man ein verpflichtendes kapitalgedecktes Verfahren einführt“, dieses würde jungen Menschen ermöglichen, „anzusparen, um dann später im Alter dadurch einen Teil ihrer Rente abdecken zu können“.

Die Ursprungsidee der FDP hatte solche Elemente enthalten, war aber nicht durchsetzbar. Daher ist man beim Generationenkapital gelandet, das lediglich als Dämpfungsmaßnahme für den jährlich steigenden Bundeszuschuss taugt. Dieser wird in diesem Jahr etwa 125 Milliarden Euro betragen. Leider kommt die Aktienrente auch viel zu spät. Nach Meinung einiger Ökonomen, wie etwa Bernd Raffelhüschen und Axel Börsch-Supan, hätte der Staat das Umlagesystem vor 30 Jahren hin zu einem kapitalgedeckten Modell umgestalten müssen. Das werden wir nicht mehr aufholen können. Monika Schnitzer, die Vorsitzende des Sachverständigenrats für Wirtschaft, kritisiert, dass das geplante Generationenkapital nicht weit genug gehe und das Rentensystem nicht wesentlich entlaste. Den Einschätzungen der genannten Experten kann man nur beipflichten.

Keine Abhilfe in Sicht 

Abhilfe sollen die von Bundesfinanzminister Christian Lindner (FDP) in Aussicht gestellten Rentenpakete III-V bringen. Zumindest ist er der Ansicht, die Politik müsse sich eben schrittweise der besten Lösung nähern. Wer heute als Arbeitnehmer noch viele Beitragsjahre vor sich hat, den wird diese Aussicht allerdings nicht zufriedenstellen. Einerseits sieht man sich ständig steigenden Beiträgen ausgesetzt, andererseits wird man als Steuerzahler zum zweiten Mal zur Kasse gebeten, um die riesige Rentnerblase zu finanzieren. Hinzu kommen die immer weiter steigenden Pensionen der Beamten, die ebenfalls aus der Steuerkasse finanziert werden. 

Der hart arbeitende Bürger und die hart arbeitende Bürgerin werden von allen Seiten finanziell geknebelt. Der private Vermögensaufbau in Deutschland wird massiv erschwert. Das widerspricht dem Prinzip, dass sich die Lebensleistung im Wohlstand spiegeln muss. Als Aktionär hat man durch zahlreiche Reformen des Gesellschaftsrechts immer weniger Teilnahme- und Anfechtungsrechte. Die Einführung der virtuellen Hauptversammlung bedeutet ebenso ein Weniger an Aktionärsdemokratie. Gleichzeitig erleben private Anleger in Deutschland seit Jahren eine Serie von Finanzskandalen, die nicht ausreichend von der Politik adressiert werden. Skandale wie Cum-Ex, Wirecard und Volkswagen werden nicht ausreichend aufgeklärt, dazu kommt der unzulängliche Rechtsschutz bei Finanzmanipulationen. Wie kann es einen da wundern, dass immer mehr Bürger und Bürgerinnen daran denken, Deutschland den Rücken zu kehren?

Zum Autor

Robert Peres ist Rechtsanwalt mit Sitz in Berlin und Wiesbaden sowie Vorsitzender der Initiative Minderheitsaktionäre, die sich für die Stärkung der Aktionärsrechte in Deutschland einsetzt. 

Robert Peres
© Daniel Biskup

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