Berlin (pte018/04.06.2018/13:41) – Apple Retail Germany muss die Teilnahmebedingungen für Schülerkurse in seinen Verkaufsläden spätestens bis zum 10. Juni ändern. Dazu hat sich das Unternehmen mit einer Unterlassungserklärung gegenüber dem Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) http://vzbv.de verpflichtet. Der Verband hatte die Bedingungen fast vollständig als rechtswidrig kritisiert. Wie Apple wenden sich viele Unternehmen gezielt an Schüler und Lehrer. Der vzbv fordert bundesweite Standards, damit Schule werbefrei bleibt.
Bedingungen rechtswidrig
Apple bot in seinen Verkaufsläden „Entdeckungsreisen“ für Schülergruppen an. In den Kursen konnten die Kinder unter Anleitung und mithilfe von Geräten des Konzerns ihre Projekte gestalten. „Apple behielt sich das Recht vor, die Kinder während der Kurse zu fotografieren und zu filmen und die Aufnahmen umfassend zu verwerten. Außerdem lehnte das Unternehmen jegliche Haftung ab. Das sollten die Eltern mit ihrer Unterschrift auf einer Einverständniserklärung bestätigen“, sagt vzbv-Rechtsreferentin Susanne Einsiedler.
Die Teilnahmebedingungen enthielten noch weitere Klauseln, die nach Auffassung des vzbv rechtswidrig sind. So behielt sich Apple außerdem vor, „Teilnehmer ohne Angabe von Gründen und nach eigenem Ermessen vom Programm auszuschließen“. Danach hätten einzelne Schüler grundlos wieder nach Hause geschickt werden können, obwohl sie sich angemeldet und eine Teilnahmebestätigung erhalten haben. Der vzbv hat Apple abgemahnt und unter Androhung einer Klage aufgefordert, die strittigen Teilnahmebedingungen zurückzunehmen. Das Unternehmen hat inzwischen eingelenkt und eine Unterlassungserklärung abgegeben.
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