Die Finanzaufsicht BaFin hat angeordnet, dass die DR Deutsche Rücklagen GmbH ihr Kreditgeschäft einstellen und abwickeln muss. Dem vorausgegangen war ein Hinweis der SdK Schutzgemeinschaft der Kapitalanleger e.V.
Die DR Deutsche Rücklagen GmbH vergibt nach den Feststellungen der BaFin Gelddarlehen, indem es Projektgesellschaften der Baubranche und Bauträgern als „partiarische Darlehen“ bezeichnete Gelder anbietet. Es betreibt damit ein Kreditgeschäft ohne die erforderliche Erlaubnis der BaFin.
Daher ist die DR Deutsche Rücklagen GmbH dazu verpflichtet, das Angebot unverzüglich einzustellen und bestehende Vereinbarungen gemäß der vertraglichen Kündigungsmöglichkeit zu kündigen. Der Bescheid der BaFin vom 12.3.2024 ist sofort vollziehbar, aber noch nicht bestandskräftig.
Intervention der SdK
Hintergrund der Entscheidung der BaFin dürfte die Intervention der SdK Schutzgemeinschaft der Kapitalanleger e.V. sein. Die SdK hatte mit Schriftsatz vom 1.12.2023 gegenüber der BaFin den Verdacht geäußert, dass die DR Deutsche Rücklagen GmbH gegen § 32 Abs.1 KWG verstößt, indem sie ohne schriftliche Erlaubnis der Aufsichtsbehörde im Inland gewerbsmäßig oder in einem Umfang, der einen in kaufmännischer Weise eingerichteten Geschäftsbetrieb erfordert, Bankgeschäfte betreibt. Die Gesellschaft ist u. a. Emittentin zweier Anleihen und hat an Bauträger partiarische Darlehen gewährt.
Ihren betroffenen Mitgliedern steht die SdK für Fragen gerne per E-Mail unter info@sdk.org oder unter der Telefonnummer 089 / 2020846-0 zur Verfügung.
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