Nachdem einige Banken in den USA in Schieflage geraten waren, stieg das Interesse am Thema Einlagensicherung. Was passiert mit den Sparguthaben der Kunden, wenn die eigene Bank pleitegeht? Dieser Beitrag gibt einen Überblick zu den Regelungen in Deutschland und Europa.
Inhalt
- Welchen Schutz bietet das Einlagensicherungsgesetz?
- Was ist Institutssicherung?
- Welchen Schutz bietet die Anlegerentschädigung?
- Wer ist abgesichert?
- Wie funktioniert Einlagensicherung im Ausland?
- FAQ
Welchen Schutz bietet die Einlagensicherung?
Alle Banken sind nach dem Einlagensicherungsgesetz verpflichtet, ihre Einlagen durch die Zugehörigkeit zur gesetzlichen Entschädigungseinrichtung oder durch ein amtlich anerkanntes institutsbezogenes Sicherungssystem zu sichern. Die Mitgliedschaft in einem dieser Einlagensicherungssysteme ist Voraussetzung dafür, dass ein Institut zum Geschäftsbetrieb zugelassen wird.
Die gesetzliche Einlagensicherung garantiert nach einer europäischen Richtlinie jedem Bankkunden, dass seine Einlagen pro Institut bis zu einem Betrag von 100.000 Euro geschützt sind. Unter diesen Schutz fallen alle Kundeneinlagen. Gesetzlich geschützte Einlagen sind also Kontoguthaben einschließlich Festgeld und Spareinlagen.
Die Deckung kann sich unter bestimmten Bedingungen für den Zeitraum von sechs Monaten nach Gutschrift von eingezahlten Beträgen auf bis zu 500.000 Euro erhöhen. Hierbei handelt es sich u. a. um Beträge, die mit folgenden Lebensereignissen zusammenhängen:
- Beträge aus der Veräußerung privat genutzter Wohnimmobilien,
- Beträge, die soziale, gesetzlich vorgesehene Zwecke erfüllen und an bestimmte Lebensereignisse geknüpft sind wie Heirat, Scheidung, Renteneintritt, Ruhestand, Kündigung, Entlassung, Geburt, Krankheit, Pflegebedürftigkeit, Invalidität, Behinderung oder Tod,
- Auszahlung von Versicherungsleistungen,
- Entschädigungszahlungen für aus Gewalttaten verursachte gesundheitliche Schädigungen oder für durch nicht zu Recht erlittene Strafverfolgungsmaßnahmen verursachte Schäden.
Sofern ein Einleger einen Anspruch geltend macht, der 100.000 Euro übersteigt, hat er die entsprechenden anspruchsbegründenden Tatsachen darzulegen.
Was ist Institutssicherung?
Alle öffentlich-rechtlichen Sparkassen, Landesbanken und Landesbausparkassen sowie Genossenschaftsbanken gehören institutsbezogenen Sicherungssystemen an. Ziel der bestehenden Institutssicherungssysteme ist es, die ihnen angeschlossenen Banken und Sparkassen vor Insolvenz und Liquidation zu bewahren. Entschädigungsfälle sollen bei den Mitgliedsinstituten grundsätzlich vermieden werden, so dass die Einlagen der Kunden mittelbar in voller Höhe geschützt sind.
Daneben sind die institutsbezogenen Sicherungssysteme des Deutschen Sparkassen- und Giroverbandes (DSGV) und des Bundesverbandes Deutscher Volksbanken und Raiffeisenbanken (BVR) von der BaFin anerkannt, sodass sie Einlagensicherungssysteme im Sinne des Einlagensicherungsgesetzes sind. Sollte trotz der bestehenden Institutssicherung ein Entschädigungsfall bei einem Mitgliedsinstitut eines institutsbezogenen Sicherungssystems des DSGV oder des BVR eintreten, gewähren diese Systeme ihren Kunden einen gesetzlichen Entschädigungsanspruch.
Zusätzlich zur gesetzlichen Einlagensicherung existieren in Deutschland die freiwilligen Einlagensicherungssysteme der privaten Banken (Einlagensicherungsfonds des Bundesverbandes deutscher Banken e.V., BdB) und der öffentlichen Banken (Einlagensicherungsfonds des Bundesverbandes Öffentlicher Banken Deutschlands, VÖB). Die freiwilligen Einlagensicherungseinrichtungen bieten eine Absicherung der Kundengelder über den gesetzlichen Mindestrahmen hinaus und werden in eigener Verantwortung betrieben.
Welche Gelder werden von der gesetzlichen Anlegerentschädigung geschützt?
Kunden von reinen Wertpapierhandelsbanken (also Banken ohne Vollbankerlaubnis), Finanzdienstleistungsinstituten oder Kapitalverwaltungsgesellschaften sind über die Anlegerentschädigung geschützt. Dafür ist die Entschädigungseinrichtung der Wertpapierhandelsunternehmen (EdW) zuständig. Die EdW leistet eine Entschädigung, wenn ein Mitgliedsunternehmen nicht mehr in der Lage ist, seine Verbindlichkeiten aus Wertpapiergeschäften gegenüber seinen Kunden zu erfüllen, und die BaFin den Entschädigungsfall festgestellt hat. Für diese Forderungen ist der Schutz auf 20.000 Euro begrenzt. Außerdem muss der Anleger mindestens 10 % des entstandenen Schadens selbst tragen.
Bei den geschützten Kundenforderungen handelt es sich um Gelder, die Anlegern im Zusammenhang mit Wertpapiergeschäften geschuldet werden (z.B. Dividenden, Ausschüttungen, Verkaufserlöse). Geschützt sind zum anderen Ansprüche gegen die Bank auf Herausgabe der für die Kunden verwahrten Wertpapiere. Diese Entschädigung greift dann ein, wenn ein Institut die Wertpapiere oder Gelder unterschlagen oder veruntreut hat und nicht mehr herausgeben kann.
Die Anlegerentschädigung springt allerdings nicht ein, wenn die insolvente Bank falsch beraten hat. Nicht ersetzt werden daher entgangene Gewinne oder Verluste, die aufgrund einer falschen Anlagestrategie entstanden sind.
Welcher Personenkreis ist durch die Einlagensicherung abgesichert?
Die gesetzliche Einlagensicherung schützt vorrangig private Einleger und Unternehmen. Vom Schutz ausgeschlossen sind laut Einlagensicherungsgesetz vornehmlich institutionelle Einleger, beispielsweise die Einlagen von Kreditinstituten, Finanzdienstleistern, Versicherungen.
Ähnliche Einschränkungen gibt es bei den freiwilligen Einlagensicherungssysteme. Die genauen Vorgaben sind in den jeweiligen Satzungen bzw. Statuten dieser Systeme zu finden.
Wie ist die Einlagensicherung in anderen Ländern geregelt?
Die Idee der Einlagensicherung stammt aus der Zeit der Großen Depression in den USA. Die damalige Krise hatte eine Bankenkonsolidierung zur Folge, der zwischen 1929 und 1933 rund 40 % aller Institute zum Opfer fielen – sei es durch Pleiten, freiwillige Auflösung oder Übernahmen. Aufgrund dieser Historie ist es wenig überraschend, dass die USA mit 250.000 US-Dollar (umgerechnet derzeit rund 225.000 Euro) je Institut und Kunde eine besonders hohe Einlagensicherung bieten.
Ebenfalls gut abgesichert sind die Australier mit 250.000 australischen Dollar (ca. 150.000 Euro). Durch die Krise der Credit Suisse geriet die Einlagensicherung der Schweiz in die Diskussion, die mit 100.000 Schweizer Franken beim derzeitigen Wechselkurs nur unwesentlich höher liegt als die 100.000 Euro in der Europäischen Union. Dabei gilt es jedoch zu bedenken, dass sowohl das durchschnittliche Vermögen als auch die Lebenshaltungskosten in der Schweiz deutlich höher sind als in der EU.
Nur ein wenig unter EU-Niveau liegt beim aktuellen Wechselkurs die Einlagensicherung in Großbritannien von 85.000 Pfund. In Japan (10 Mio. Yen), Kanada (100.000 kanadische Dollar) und Südkorea (50 Mio. Won) ist der geschützte Betrag umgerechnet noch deutlich geringer.
FAQs
Die gesetzliche Einlagensicherung garantiert nach einer europäischen Richtlinie jedem Bankkunden, dass seine Einlagen pro Institut bis zu einem Betrag von 100.000 Euro geschützt sind.
Unter den Schutz fallen alle Kundeneinlagen. Gesetzlich geschützte Einlagen sind also Kontoguthaben einschließlich Festgeld und Spareinlagen.
Kunden von reinen Wertpapierhandelsbanken (also Banken ohne Vollbankerlaubnis), Finanzdienstleistungsinstituten oder Kapitalverwaltungsgesellschaften sind über die Anlegerentschädigung geschützt.
Die gesetzliche Einlagensicherung schützt vorrangig private Einleger und Unternehmen. Vom Schutz ausgeschlossen sind vornehmlich institutionelle Einleger.
Die USA bietet mit 250.000 US-Dollar je Einleger und Institut eine hohe Einlagensicherung. Ebenfalls gut abgesichert sind die Australier mit 250.000 australischen Dollar. In der Schweiz sind es 100.000 Schweizer Franken. In anderen Industrieländern ist die Summe niedriger.
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