Am 18. Oktober 2024 hat der Bundestag das Jahressteuergesetz 2024 verabschiedet, das u. a. die Verlustverrechnung bei Termingeschäften neu regelt. Zuletzt durften Verluste aus solchen Geschäften nur bis zu einem Höchstbetrag von 20.000 Euro pro Jahr mit Gewinnen verrechnet werden. Mit dem neuen Gesetz fällt diese Begrenzung nun weg, sodass Verluste vollständig mit Gewinnen ausgeglichen werden können.
Die Begrenzung der Verlustverrechnung galt seit dem Jahr 2021 und sollte die Risiken spekulativer Investitionen dämpfen. Jedoch bestanden Zweifel an der Verfassungsmäßigkeit der bisherigen Regelung. Sowohl das Finanzgericht Rheinland-Pfalz als auch der Bundesfinanzhof äußerten Bedenken, dass eine solche Begrenzung gegen den Gleichbehandlungsgrundsatz verstößt. Die bisherige Regelung benachteilige Verluste aus spekulativen Geschäften wie CFDs oder Optionen im Vergleich zu Gewinnen und führe zu steuerlichen Ungleichbehandlungen.
Faire und gleichmäßige Besteuerung
Die Abschaffung der Begrenzung soll nun sicherstellen, dass Anleger ihre Gewinne und Verluste fair verrechnen können, was auch eine gleichmäßigere Besteuerung gewährleistet. Der Bundesrat muss dem Jahressteuergesetz 2024 noch zustimmen, was als wahrscheinlich gilt.
Die bisherige Regelung hatte beispielsweise dazu geführt, dass die Steuerlast eines Traders, der 2021 sowohl hohe Gewinne als auch Verluste steuerlich geltend gemacht hatte, seinen Nettogewinn deutlich überstieg.
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