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DEMIRE Deutsche Mittelstand Real Estate AG
Frankfurt am Main
ISIN: DE000A0XFSF0 / WKN: A0XFSF
Eindeutige Kennung des Ereignisses: DEMIRE_oHV2026
Einladung zur ordentlichen Hauptversammlung 2026 der DEMIRE Deutsche Mittelstand Real Estate AG („Gesellschaft“) (virtuelle Hauptversammlung)
Sehr geehrte Aktionärinnen und Aktionäre,
hiermit laden wir Sie herzlich zu der
am Donnerstag, den 21. Mai 2026, um 14:00 Uhr (MESZ)
im Internet unter der Adresse https://www.demire.ag und dort im Bereich „Investor Relations“ unter dem weiterführenden Link „Hauptversammlung“ bzw. unter der Adresse
https://www.demire.ag/hauptversammlung
virtuell im Sinne von § 118a Aktiengesetz („AktG“), d.h. ohne physische Präsenz der Aktionäre oder ihrer Bevollmächtigten (mit Ausnahme der von der Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertreter), abgehaltenen ordentlichen Hauptversammlung der DEMIRE Deutsche Mittelstand Real Estate AG, Frankfurt am Main, („Virtuelle Hauptversammlung“) ein. Der Ort der Virtuellen Hauptversammlung im Sinne des Aktiengesetzes ist das Notariat Gerns & Partner, An der Welle 3, 60322 Frankfurt am Main. Eine physische Teilnahme der Aktionäre oder ihrer Bevollmächtigten, mit Ausnahme der von der Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertreter, an der Hauptversammlung ist ausgeschlossen.
Nähere Erläuterungen zur Ausübung Ihrer Aktionärsrechte im Zusammenhang mit der Virtuellen Hauptversammlung finden Sie nachstehend im Abschnitt II „Weitere Angaben zur Einberufung“.
I. Tagesordnung
| 1. |
Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses der DEMIRE Deutsche Mittelstand Real Estate AG zum 31. Dezember 2025, des gebilligten Konzernabschlusses zum 31. Dezember 2025 sowie des zusammengefassten Lageberichtes für die Gesellschaft und den Konzern für das Geschäftsjahr 2025 – einschließlich des erläuternden Berichts des Vorstands zu den Angaben nach §§ 289a Satz 1, 315a Satz 1 des Handelsgesetzbuchs – sowie des Berichts des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2025
Der Aufsichtsrat hat den vom Vorstand aufgestellten Jahresabschluss sowie den Konzernabschluss am 18. März 2026 gebilligt. Der Jahresabschluss ist damit festgestellt. Die Hauptversammlung hat zu diesem Tagesordnungspunkt 1 daher keinen Beschluss zu fassen. Der Jahresabschluss, der Konzernabschluss und der zusammengefasste Lagebericht für die DEMIRE Deutsche Mittelstand Real Estate AG und den DEMIRE-Konzern, der erläuternde Bericht des Vorstands zu den Angaben nach §§ 289a Satz 1, 315a Satz 1 des Handelsgesetzbuchs und der Bericht des Aufsichtsrats sind der Hauptversammlung zugänglich zu machen.
Der Vorstand und, betreffend den Bericht des Aufsichtsrats, der Aufsichtsrat werden die zugänglich gemachten Unterlagen im Rahmen der Hauptversammlung erläutern.
Der nach den Vorschriften des Handelsgesetzbuches aufgestellte Jahresabschluss der DEMIRE Deutsche Mittelstand Real Estate AG zum 31. Dezember 2025 weist einen Bilanzverlust aus. Daher sieht die Tagesordnung der diesjährigen ordentlichen Hauptversammlung keine Beschlussfassung der Hauptversammlung über die Verwendung des Bilanzgewinns vor.
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| 2. |
Beschlussfassungen über die erneute Vertagung der Entlastung des ehemaligen Mitglieds des Vorstands Ralf Kind für das Geschäftsjahr 2019 und über die Entlastung der Mitglieder des Vorstands Frank Nickel, Tim Brückner und Ralf Bongers für das Geschäftsjahr 2025
Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, jeweils zu beschließen,
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die Entlastung des ehemaligen Mitglieds des Vorstands Ralf Kind für das Geschäftsjahr 2019 erneut zu vertagen,
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| b) |
den im Geschäftsjahr 2025 amtierenden Mitgliedern des Vorstands Frank Nickel, Tim Brückner und Ralf Bongers für diesen Zeitraum Entlastung zu erteilen.
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| 3. |
Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2025
Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, zu beschließen, den im Geschäftsjahr 2025 amtierenden Mitgliedern des Aufsichtsrats für diesen Zeitraum Entlastung zu erteilen.
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| 4. |
Wahl des Abschlussprüfers und des Konzernabschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2026 sowie des Prüfers für etwaige verkürzte Abschlüsse und Zwischenberichte sowie unterjährige Finanzberichte bis zur nächsten ordentlichen Hauptversammlung
Der Aufsichtsrat, welcher gleichzeitig gemäß § 107 Absatz 4 Satz 2 AktG der Prüfungsausschuss ist und als solcher eine entsprechende Empfehlung ausgesprochen hat, schlägt vor, folgenden Beschluss zu fassen:
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BDO AG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Frankfurt am Main, wird zum Abschlussprüfer und zum Konzernabschlussprüfer für das Geschäftsjahr 2026 sowie zum Prüfer für eine etwaige prüferische Durchsicht verkürzter Abschlüsse und Zwischenberichte sowie unterjähriger Finanzberichte bis zur nächsten ordentlichen Hauptversammlung bestellt.
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Der Prüfungsausschuss des Aufsichtsrats hat gemäß Artikel 16 Absatz 2 Unterabsatz 3 der EU-Abschlussprüferverordnung erklärt, dass seine Empfehlung frei von ungebührlicher Einflussnahme durch Dritte ist und ihm keine Beschränkung im Hinblick auf die Auswahl eines bestimmten Abschlussprüfers oder einer bestimmten Prüfungsgesellschaft (Artikel 16 Absatz 6 der EU-Abschlussprüferverordnung) auferlegt wurde.
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| 5. |
Beschlussfassung über die Billigung des gemäß § 162 AktG erstellten und geprüften Vergütungsberichts für das Geschäftsjahr 2025
Für das Geschäftsjahr 2025 wurde ein Vergütungsbericht gemäß § 162 AktG von Vorstand und Aufsichtsrat erstellt. Dieser soll gemäß § 120a Absatz 4 AktG der Hauptversammlung zur Billigung vorgelegt werden. Die Entscheidung der Hauptversammlung über die Billigung des Vergütungsberichts hat empfehlenden Charakter.
Der von Vorstand und Aufsichtsrat für das Geschäftsjahr 2025 erstellte Vergütungsbericht wurde gemäß § 162 Absatz 3 AktG durch den Abschlussprüfer daraufhin geprüft, ob die gesetzlich geforderten Angaben nach § 162 Absatz 1 und 2 AktG gemacht wurden. Zudem fand eine inhaltliche Prüfung statt. Der Vermerk über die Prüfung des Vergütungsberichts ist im Testat des Abschlussprüfers enthalten und im Einzeljahresabschluss 2025 der DEMIRE Deutsche Mittelstand Real Estate AG auf Seite 109 veröffentlicht.
Der Vergütungsbericht ist über unsere Website unter der Adresse
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https://www.demire.ag/hauptversammlung
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zugänglich. Er wird dort auch während der Hauptversammlung zugänglich sein.
Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den nach § 162 AktG erstellten und geprüften Vergütungsbericht der DEMIRE Deutsche Mittelstand Real Estate AG für das Geschäftsjahr 2025 zu billigen.
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| 6. |
Wahl zum Aufsichtsrat
Der Aufsichtsrat der DEMIRE Deutsche Mittelstand Real Estate AG setzt sich derzeit gemäß §§ 95 Satz 1, 96 Abs. 1 letzter Fall, 101 Abs. 1 AktG in Verbindung mit § 10 Abs. 1 der Satzung der Gesellschaft aus drei von der Hauptversammlung zu wählenden Mitgliedern zusammen. An Wahlvorschläge ist die Hauptversammlung nicht gebunden.
Die Aufsichtsratsmitglieder werden gemäß § 10 Abs. 2 Satz 1 der Satzung für die Zeit bis zur Beendigung der ordentlichen Hauptversammlung gewählt, die über die Entlastung für das vierte Geschäftsjahr nach dem Beginn ihrer Amtszeit beschließt. Gemäß § 10 Abs. 2 Satz 2 der Satzung wird hierbei das Geschäftsjahr, in dem die Amtszeit beginnt, nicht mitgerechnet. Gemäß § 10 Abs. 2 Satz 3 der Satzung kann die Hauptversammlung eine kürzere Amtszeit bestimmen.
Nachdem Markus Hofmann sein Amt als Mitglied des Aufsichtsrats zum 15. September 2025 niedergelegt hatte, wurde Herr Dr. Matthias Prochaska durch Beschluss des Amtsgerichts Frankfurt am Main vom 17. September 2025 bis zum Ablauf dieser Hauptversammlung zum Mitglied des Aufsichtsrats bestellt. Seine Amtszeit als Mitglied des Aufsichtsrats endet daher mit Beendigung dieser Hauptversammlung. Mithin ist eine Neuwahl eines Aufsichtsratsmitglieds erforderlich.
Der Aufsichtsrat schlägt vor,
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Herrn Dr. Matthias Prochaska, Executive Director der Lapithus Management Gruppe, Luxemburg, wohnhaft in L-5359 Schuttrange (Schüttringen), Luxemburg
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in den Aufsichtsrat der Gesellschaft zu wählen, und zwar mit Wirkung ab Beendigung dieser Hauptversammlung bis zur Beendigung der Hauptversammlung, die über ihre Entlastung für das am 31. Dezember 2028 endende Geschäftsjahr beschließt.
Der aktuelle Lebenslauf von Herrn Dr. Matthias Prochaska ist über die Internetseite der Gesellschaft unter der Adresse
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https://www.demire.ag/hauptversammlung
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zugänglich.
Herr Dr. Matthias Prochaska ist, mit Ausnahme seiner Mitgliedschaft im Aufsichtsrat der Fair Value REIT AG, kein Mitglied in sonstigen gesetzlich zu bildenden Aufsichtsräten oder vergleichbaren in- oder ausländischen Kontrollgremien von Wirtschaftsunternehmen.
Im Hinblick auf Ziffer C.13 des Deutschen Corporate Governance Kodex wird wie folgt informiert: Herr Dr. Matthias Prochaska steht als Executive Director in einer arbeitsrechtlichen Beziehung mit der Lapithus Management Gruppe, Luxemburg, die von der Apollo Global Management, Inc. mittelbar kontrolliert wird und damit ebenso wie die AEPF III 15 S.à r.l., die ihrerseits eine Mehrheitsbeteiligung an der DEMIRE Deutsche Mittelstand Real Estate AG hält, Teil der Apollo-Gruppe ist. Herr Dr. Matthias Prochaska steht damit mittelbar in einer arbeitsrechtlichen bzw. geschäftlichen Beziehung zu einem kontrollierenden Aktionär. Herr Dr. Matthias Prochaska steht abgesehen von seiner derzeit bereits bestehenden Mitgliedschaft im Aufsichtsrat der DEMIRE Deutsche Mittelstand Real Estate AG jedoch in keiner persönlichen oder geschäftlichen Beziehung zum Unternehmen oder zu den Organen der DEMIRE Deutsche Mittelstand Real Estate AG, die nach Einschätzung des Aufsichtsrats ein objektiv urteilender Aktionär für seine Wahlentscheidung als maßgebend ansehen würde.
Im Falle der Wahl von Herrn Dr. Matthias Prochaska sind die gesetzlichen Anforderungen gemäß § 100 Abs. 5 AktG weiterhin erfüllt, da die beiden Aufsichtsratsmitglieder, Herr Ernö Theuer und Herr Frank Hölzle, ausweislich der Qualifikationsmatrix des Aufsichtsrats jeweils über Sachverstand auf dem Gebiet der Rechnungslegung und dem Gebiet der Abschlussprüfung verfügen und zudem die Mitglieder in ihrer Gesamtheit mit dem Sektor, in den die Gesellschaft tätig ist, vertraut sind.
Zudem wäre mit der Wahl von Herrn Dr. Matthias Prochaska weiterhin mehr als die Hälfte der Anteilseignervertreter unabhängig von Gesellschaft und Vorstand, wie von Ziffer C.7 des Deutschen Corporate Governance Kodex empfohlen, und es würde auch der Empfehlung C.9 des Deutschen Corporate Governance Kodex entsprochen, wonach bei einem Aufsichtsrat mit drei Mitgliedern mindestens ein Anteilseignervertreter unabhängig vom kontrollierenden Aktionär sein soll, was mit Herrn Ernö Theuer der Fall wäre. Auch würde nach Einschätzung des Aufsichtsrats mit der Wahl von Herrn Dr. Matthias Prochaska dem Aufsichtsrat eine in Anbetracht der Anteilseigenerstruktur der DEMIRE Deutsche Mittelstand Real Estate AG angemessene Zahl unabhängiger Mitglieder im Sinne der Empfehlung C.6 des Deutschen Corporate Governance Kodex angehören.
Der Wahlvorschlag berücksichtigt die vom Aufsichtsrat für seine Zusammensetzung beschlossenen Ziele und steht im Einklang mit dem Kompetenzprofil für den Aufsichtsrat.
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II. Weitere Angaben zur Einberufung
| 1. |
Gesamtzahl der Aktien und der Stimmrechte zum Zeitpunkt der Einberufung der Hauptversammlung
Das Grundkapital der Gesellschaft beträgt zum Zeitpunkt der Einberufung der Virtuellen Hauptversammlung EUR 107.777.324,00 und ist eingeteilt in 107.777.324 auf den Inhaber lautende Stückaktien, die grundsätzlich je eine Stimme gewähren. Zum Zeitpunkt der Einberufung der Virtuellen Hauptversammlung entfallen davon 2.264.728 Stückaktien auf eigene Aktien, aus denen der Gesellschaft keine Stimmrechte zustehen.
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| 2. |
Abhaltung im Wege der Virtuellen Hauptversammlung
Der Vorstand der Gesellschaft hat mit Zustimmung des Aufsichtsrats entschieden, die Hauptversammlung ohne physische Präsenz der Aktionäre oder ihrer Bevollmächtigten (mit Ausnahme der von der Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertreter) am Ort der Hauptversammlung als virtuelle Hauptversammlung abzuhalten. Eine physische Teilnahme der Aktionäre oder ihrer Bevollmächtigten (mit Ausnahme der von der Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertreter) ist daher ausgeschlossen. Grundlage dieser Entscheidung ist die Ermächtigung gemäß § 118a Absatz 1 Satz 1 AktG i.V.m. § 17a Absatz 1 der Satzung der Gesellschaft.
Für ordnungsgemäß angemeldete Aktionäre, die auch den Nachweis ihres Anteilsbesitzes ordnungsgemäß erbracht haben (dazu sogleich unter Ziffer 3 „Voraussetzungen für die Teilnahme an der Virtuellen Hauptversammlung und die Ausübung der sonstigen Aktionärsrechte betreffend die Virtuelle Hauptversammlung“), ist voraussichtlich ab 30. April 2026 ein internetgestütztes und zugangsgeschütztes Hauptversammlungssystem, das „HV-Portal“, unter der Internetadresse www.demire.ag und dort im Bereich „Investor Relations“ unter dem weiterführenden Link „Hauptversammlung“ bzw. unter der Adresse
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https://www.demire.ag/hauptversammlung
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zugänglich und steht ihnen auch am Tag der Hauptversammlung, vor dieser und während ihrer vollständigen Dauer zur Verfügung.
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| 3. |
Voraussetzungen für die Teilnahme an der Virtuellen Hauptversammlung und die Ausübung der sonstigen Aktionärsrechte betreffend die Virtuelle Hauptversammlung
Zur Teilnahme an der Virtuellen Hauptversammlung im Sinne der elektronischen Zuschaltung und zur Ausübung der sonstigen Aktionärsrechte betreffend die Virtuelle Hauptversammlung, insbesondere des Stimmrechts, sind nur diejenigen Aktionäre – persönlich oder durch einen Bevollmächtigten – berechtigt, die sich ordnungsgemäß zur Hauptversammlung angemeldet und ihre Berechtigung zur Teilnahme und zur Ausübung der sonstigen Aktionärsrechte betreffend die Virtuelle Hauptversammlung ordnungsgemäß nachgewiesen haben.
Als Nachweis der Berechtigung reicht ein durch den Letztintermediär ausgestellter Nachweis des Anteilsbesitzes gemäß § 67c Absatz 3 AktG aus. Dieser Nachweis hat sich auf den Geschäftsschluss des 22. Tages vor der Hauptversammlung, das heißt auf Mittwoch, den 29. April 2026, 24:00 Uhr (MESZ), zu beziehen (sogenannter Nachweisstichtag). Die Anmeldung und der Nachweis über den Anteilsbesitz bedürfen der Textform (§ 126b BGB) und müssen in deutscher oder englischer Sprache abgefasst sein.
Die Anmeldung und der Nachweis des Anteilsbesitzes müssen der Gesellschaft jeweils bis spätestens Donnerstag, den 14. Mai 2026, 24:00 Uhr (MESZ), unter einer der folgenden Kontaktmöglichkeiten zugehen:
DEMIRE Deutsche Mittelstand Real Estate AG
c/o GFEI HV GmbH
Ostergrube 11
30559 Hannover
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oder
E-Mail: HV@gfei.de
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Nach Eingang der ordnungsgemäßen Anmeldung und des ordnungsgemäßen Nachweises des Anteilsbesitzes bei der Gesellschaft unter einer der oben genannten Kontaktmöglichkeiten werden die Zugangsdaten für die Nutzung des HV-Portals übersandt. Wir bitten die Aktionäre, frühzeitig für die Anmeldung und Übersendung des Nachweises ihres Anteilsbesitzes an die Gesellschaft Sorge zu tragen.
Die Teilnahme an der Virtuellen Hauptversammlung erfolgt durch elektronische Zuschaltung über das HV-Portal unter der Adresse www.demire.ag und dort im Bereich „Investor Relations“ unter dem weiterführenden Link „Hauptversammlung“ bzw. unter der Adresse
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https://www.demire.ag/hauptversammlung
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Ordnungsgemäß angemeldete Aktionäre, die auch den Nachweis ihres Anteilsbesitzes ordnungsgemäß erbracht haben, oder ihre Bevollmächtigten können die Aktionärsrechte betreffend die Virtuelle Hauptversammlung über das HV-Portal ausüben.
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| 4. |
Bedeutung des Nachweisstichtags
Im Verhältnis zur Gesellschaft gilt für die Teilnahme an der Virtuellen Hauptversammlung und für die Ausübung der weiteren Aktionärsrechte betreffend die Virtuelle Hauptversammlung, insbesondere des Stimmrechts, als Aktionär nur, wer einen Nachweis des Anteilsbesitzes zum Nachweisstichtag erbracht hat. Die Berechtigung zur Ausübung von Aktionärsrechten betreffend die Virtuelle Hauptversammlung und der Umfang des Stimmrechts bemessen sich dabei ausschließlich nach dem Anteilsbesitz des Aktionärs zum Nachweisstichtag. Mit dem Nachweisstichtag geht keine Sperre für die Veräußerbarkeit des Anteilsbesitzes einher. Auch im Fall der vollständigen oder teilweisen Veräußerung des Anteilsbesitzes nach dem Nachweisstichtag ist für die Ausübung von Aktionärsrechten betreffend die Virtuelle Hauptversammlung und den Umfang des Stimmrechts ausschließlich der Anteilsbesitz des Aktionärs am Nachweisstichtag maßgeblich, d. h. Veräußerungen von Aktien nach dem Nachweisstichtag haben keine Auswirkungen auf die Berechtigung zur Ausübung von Aktionärsrechten betreffend die Virtuelle Hauptversammlung und auf den Umfang des Stimmrechts. Entsprechendes gilt für den Zuerwerb von Aktien nach dem Nachweisstichtag. Personen, die zum Nachweisstichtag noch keine Aktien besitzen und erst danach Aktionär werden, können Aktionärsrechte betreffend die Virtuelle Hauptversammlung nur ausüben, soweit sie sich durch den Veräußerer bevollmächtigen oder zur Rechtsausübung ermächtigen lassen und für diesen eine ordnungsgemäße Anmeldung zur Hauptversammlung und ein ordnungsgemäßer Nachweis des Anteilsbesitzes erfolgt ist. Der Nachweisstichtag ist kein relevantes Datum für eine eventuelle Dividendenberechtigung.
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| 5. |
Elektronische Zuschaltung der Aktionäre bzw. ihrer Bevollmächtigten zur Virtuellen Hauptversammlung
Ordnungsgemäß zur Virtuellen Hauptversammlung angemeldete Aktionäre, die auch den Nachweis ihres Anteilsbesitzes ordnungsgemäß erbracht haben, bzw. ihre Bevollmächtigten können sich zur Virtuellen Hauptversammlung über das HV-Portal elektronisch zuschalten und diese dort live in Bild und Ton verfolgen. Das HV-Portal steht voraussichtlich ab Donnerstag, den 30. April 2026, zur Verfügung und ist unter www.demire.ag und dort im Bereich „Investor Relations“ unter dem weiterführenden Link „Hauptversammlung“ bzw. unter der Adresse
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https://www.demire.ag/hauptversammlung
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erreichbar.
Die Anmeldung im HV-Portal erfolgt mit den Zugangsdaten, welche die ordnungsgemäß angemeldeten Aktionäre, die auch den Nachweis ihres Anteilsbesitzes ordnungsgemäß erbracht haben, bzw. ihre Bevollmächtigten zusammen mit der Zugangskarte erhalten.
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| 6. |
Bild- und Tonübertragung der gesamten Virtuellen Hauptversammlung
Die gesamte Virtuelle Hauptversammlung wird am Donnerstag, den 21. Mai 2026, ab 14:00 Uhr (MESZ) live in Bild und Ton im HV-Portal unter der Adresse www.demire.ag und dort im Bereich „Investor Relations“ unter dem weiterführenden Link „Hauptversammlung“ bzw. unter der Adresse
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https://www.demire.ag/hauptversammlung
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übertragen.
Ordnungsgemäß angemeldete Aktionäre, die auch den Nachweis ihres Anteilsbesitzes ordnungsgemäß erbracht haben, bzw. ihre Bevollmächtigten können die gesamte Virtuelle Hauptversammlung (einschließlich der Generaldebatte und der Abstimmung) am 21. Mai 2026 ab 14:00 Uhr (MESZ) live in Bild und Ton im HV-Portal verfolgen. Bitte entnehmen Sie die erforderlichen Zugangsdaten zum HV-Portal Ihrer Zugangskarte.
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| 7. |
Verfahren für die Stimmabgabe durch elektronische Briefwahl
Aktionäre können ihre Stimmrechte im Wege elektronischer Kommunikation in Form elektronischer Briefwahl ausüben. Zur Ausübung des Stimmrechts im Wege der elektronischen Briefwahl sind nur die Aktionäre – persönlich oder durch einen Bevollmächtigten – berechtigt, die sich ordnungsgemäß entsprechend den oben unter Ziffer 3 „Voraussetzungen für die Teilnahme an der Virtuellen Hauptversammlung und die Ausübung der sonstigen Aktionärsrechte betreffend die Virtuelle Hauptversammlung“ genannten Voraussetzungen angemeldet und den Nachweis des Anteilsbesitzes ordnungsgemäß erbracht haben. Für die per elektronischer Briefwahl ausgeübten Stimmrechte ist der zum Nachweisstichtag nachgewiesene Aktienbestand maßgeblich.
Die Stimmabgabe per elektronischer Briefwahl sowie Änderungen hinsichtlich Ihrer Briefwahlstimmen und der Widerruf einer erfolgten Stimmabgabe per elektronischer Briefwahl können ausschließlich über das HV-Portal unter der Adresse www.demire.ag und dort im Bereich „Investor Relations“ unter dem weiterführenden Link „Hauptversammlung“ bzw. unter der Adresse
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https://www.demire.ag/hauptversammlung
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vorgenommen werden.
Die Stimmabgabe über das HV-Portal ist voraussichtlich ab dem 30. April 2026 und bis spätestens zu dem vom Versammlungsleiter festgelegten Zeitpunkt in der Virtuellen Hauptversammlung am 21. Mai 2026 möglich. Bis zu dem vom Versammlungsleiter festgelegten Zeitpunkt in der Virtuellen Hauptversammlung am 21. Mai 2026 kann im HV-Portal eine über das HV-Portal vorgenommene Stimmabgabe auch geändert oder widerrufen werden.
Sollte zu einem Tagesordnungspunkt eine Einzelabstimmung durchgeführt werden, ohne dass dies im Vorfeld der Virtuellen Hauptversammlung mitgeteilt wurde, so gilt eine Stimmabgabe zu diesem Tagesordnungspunkt insgesamt auch als entsprechende Stimmabgabe für jeden Punkt der Einzelabstimmung.
Die vorstehenden Ausführungen gelten für die Stimmabgabe im Wege der elektronischen Briefwahl durch einen Bevollmächtigten entsprechend.
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| 8. |
Vertretung bei der Stimmrechtsausübung, der Wahrnehmung des Auskunftsrechts oder sonstiger Aktionärsrechte betreffend die Virtuelle Hauptversammlung
Aktionäre können ihr Stimmrecht und ihre sonstigen Aktionärsrechte, wie insbesondere das Rede- und Auskunftsrecht, betreffend die Virtuelle Hauptversammlung auch durch einen Bevollmächtigten, z. B. durch einen Intermediär, eine Aktionärsvereinigung, einen Stimmrechtsberater oder eine andere Person ihrer Wahl, ausüben lassen. Auch in diesem Fall bedarf es einer ordnungsgemäßen Anmeldung und des ordnungsgemäßen Nachweises des Anteilsbesitzes entsprechend den oben unter Ziffer 3 „Voraussetzungen für die Teilnahme an der Virtuellen Hauptversammlung und die Ausübung der sonstigen Aktionärsrechte betreffend die Virtuelle Hauptversammlung“ genannten Voraussetzungen.
Die Erteilung der Vollmacht, ihr Widerruf und der Nachweis der Bevollmächtigung gegenüber der Gesellschaft bedürfen der Textform (§ 126b BGB); für die in § 135 AktG genannten Bevollmächtigten können Abweichungen gelten (siehe dazu noch unten). Eine Bevollmächtigung, ihr Widerruf und der Nachweis der Bevollmächtigung können bis spätestens Mittwoch, den 20. Mai 2026, 18:00 Uhr (MESZ) (Zeitpunkt des Zugangs), postalisch oder per E-Mail an eine der oben unter Ziffer 3 „Voraussetzungen für die Teilnahme an der Virtuellen Hauptversammlung und die Ausübung der sonstigen Aktionärsrechte betreffend die Virtuelle Hauptversammlung“ genannten Kontaktmöglichkeiten erfolgen. Wir wären Ihnen dankbar, wenn Sie das hierfür vorgesehene Vollmachtsformular verwenden würden. Die Verwendung des Formulars ist jedoch nicht zwingend erforderlich. Das Vollmachtsformular und die Erläuterungen dazu werden den Aktionären nach der oben beschriebenen ordnungsgemäßen Anmeldung und der ordnungsgemäßen Erbringung des Nachweises des Anteilsbesitzes zusammen mit der Zugangskarte übermittelt. Ein entsprechendes Formular ist zudem auf der Internetseite der Gesellschaft unter der Adresse https://www.demire.ag/hauptversammlung zugänglich. Ferner steht Ihnen insoweit das HV-Portal unter www.demire.ag und dort im Bereich „Investor Relations“ unter dem weiterführenden Link „Hauptversammlung“ bzw. unter der Adresse
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https://www.demire.ag/hauptversammlung
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zur Verfügung, über das die Erteilung und Änderungen der Vollmacht, ihr Widerruf und der Nachweis der Bevollmächtigung bis zur Schließung der Virtuellen Hauptversammlung am 21. Mai 2026 durch den Versammlungsleiter möglich sein werden. Bitte achten Sie aber darauf, die Vollmacht so rechtzeitig zu erteilen, dass dem Bevollmächtigten die Ausübung des jeweiligen Aktionärsrechts zu den dafür in der Hauptversammlung relevanten Zeitpunkten noch möglich ist.
Für Intermediäre, Aktionärsvereinigungen, Stimmrechtsberater und die übrigen in § 135 AktG genannten Bevollmächtigten gelten die gesetzlichen Regelungen gemäß § 135 AktG; bitte wenden Sie sich an den betreffenden Intermediär, die betreffende Aktionärsvereinigung, den betreffenden Stimmrechtsberater oder die betreffende sonstige in § 135 Absatz 8 AktG genannte Person oder Institution, um Näheres zu erfahren.
Bevollmächtigte können ebenfalls nicht physisch an der Virtuellen Hauptversammlung teilnehmen. Sie können das Stimmrecht für von ihnen vertretene Aktionäre lediglich im Wege der elektronischen Briefwahl oder durch Erteilung von (Unter-)Vollmacht und Weisungen an die von der Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertreter ausüben.
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| 9. |
Verfahren für die Bevollmächtigung und Weisungserteilung an die weisungsgebundenen Stimmrechtsvertreter der Gesellschaft
Aktionäre haben auch die Möglichkeit, ihr Stimmrecht in der Virtuellen Hauptversammlung aufgrund Erteilung von Vollmacht und Weisungen durch von der Gesellschaft benannte Stimmrechtsvertreter ausüben zu lassen. Auch in diesem Fall bedarf es einer ordnungsgemäßen Anmeldung und des ordnungsgemäßen Nachweises des Anteilsbesitzes entsprechend den oben unter Ziffer 3 „Voraussetzungen für die Teilnahme an der Virtuellen Hauptversammlung und die Ausübung der sonstigen Aktionärsrechte betreffend die Virtuelle Hauptversammlung“ genannten Voraussetzungen.
Die von der Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertreter üben das Stimmrecht ausschließlich entsprechend den vom Aktionär oder dessen Bevollmächtigten erteilten Weisungen aus. Die hierzu notwendigen Vollmachten und Weisungen können Aktionäre oder deren Bevollmächtigte zumindest in Textform (§ 126b BGB) erteilen. Die Erteilung, der Widerruf sowie Änderungen hinsichtlich der Vollmacht und Weisungen an die von der Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertreter können bis spätestens Mittwoch, den 20. Mai 2026, 18:00 Uhr (MESZ) (Zeitpunkt des Zugangs), postalisch oder per E-Mail an eine der oben unter Ziffer 3 „Voraussetzungen für die Teilnahme an der Virtuellen Hauptversammlung und die Ausübung der sonstigen Aktionärsrechte betreffend die Virtuelle Hauptversammlung“ genannten Kontaktmöglichkeiten erfolgen. Wir wären Ihnen dankbar, wenn Sie das hierfür vorgesehene Vollmachts- und Weisungsformular verwenden würden. Die Verwendung des Formulars ist jedoch nicht zwingend erforderlich. Das Vollmachts- und Weisungsformular und die Erläuterungen dazu werden den Aktionären nach der oben beschriebenen ordnungsgemäßen Anmeldung und dem ordnungsgemäßen Nachweis des Anteilsbesitzes zusammen mit der Zugangskarte übermittelt. Ein entsprechendes Formular ist zudem auf der Internetseite der Gesellschaft unter der Adresse https://www.demire.ag/hauptversammlung zugänglich.
Außerdem steht Ihnen auch insoweit das HV-Portal unter www.demire.ag und dort im Bereich „Investor Relations“ unter dem weiterführenden Link „Hauptversammlung“ bzw. unter der Adresse
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https://www.demire.ag/hauptversammlung
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zur Verfügung, über das die Erteilung, der Widerruf sowie Änderungen hinsichtlich der Vollmacht und Weisungen an die von der Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertreter bis spätestens zu dem vom Versammlungsleiter in der Virtuellen Hauptversammlung am 21. Mai 2026 festgelegten Zeitpunkt möglich sein werden.
Sollte zu einem Tagesordnungspunkt eine Einzelabstimmung durchgeführt werden, ohne dass dies im Vorfeld der Virtuellen Hauptversammlung mitgeteilt wurde, so gilt eine Weisung zu diesem Tagesordnungspunkt insgesamt auch als entsprechende Weisung für jeden Punkt der Einzelabstimmung.
Bitte beachten Sie, dass die von der Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertreter keine Aufträge zur Einlegung von Widersprüchen gegen Hauptversammlungsbeschlüsse, zur Ausübung des Auskunftsrechts, zu Stellungnahmen, zu Redebeiträgen, zum Stellen von Anträgen oder zum Unterbreiten von Wahlvorschlägen entgegennehmen.
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| 10. |
Weitere Informationen zur Stimmabgabe
Gehen der Gesellschaft von einem Aktionär oder dessen Bevollmächtigten mehrfach Briefwahlstimmen, mehrfach Vollmachten und Weisungen an die von der Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertreter oder sowohl Briefwahlstimmen als auch Vollmachten und Weisungen an die von der Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertreter zu, die nicht widerrufen werden, ist die zeitlich zuletzt frist- und ordnungsgemäß zugegangene Erklärung verbindlich. Wenn auf unterschiedlichen Übermittlungswegen voneinander abweichende Erklärungen eingehen und nicht erkennbar ist, welche zuletzt abgegeben wurde, werden die Erklärungen in folgender Reihenfolge der Übermittlungswege berücksichtigt: (i) HV-Portal, (ii) E-Mail und (iii) Erklärungen in Papierform.
Ein Widerruf von Briefwahlstimmen bzw. Vollmachten und Weisungen an die von der Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertreter kann auf den oben genannten Wegen innerhalb der dort genannten Fristen erklärt werden.
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| 11. |
Angaben zu den Rechten der Aktionäre
Anträge von Aktionären auf Ergänzung der Tagesordnung gemäß § 122 Absatz 2 AktG
Aktionäre, deren Anteile allein oder zusammen den zwanzigsten Teil des Grundkapitals oder den anteiligen Betrag von EUR 500.000,00 am Grundkapital erreichen, können verlangen, dass Gegenstände auf die Tagesordnung gesetzt und bekanntgemacht werden. Für jeden neuen Gegenstand der Tagesordnung muss einem solchen Verlangen eine Begründung oder eine Beschlussvorlage beiliegen. Ergänzungsverlangen müssen der Gesellschaft mindestens 30 Tage vor der Virtuellen Hauptversammlung, also spätestens am Montag, den 20. April 2026, 24:00 Uhr (MESZ) (Zeitpunkt des Zugangs), unter folgender Adresse schriftlich (im Sinne von § 122 Absatz 2 in Verbindung mit § 122 Absatz 1 Satz 1 des Aktiengesetzes) zugehen:
DEMIRE Deutsche Mittelstand Real Estate AG – Vorstand – Robert-Bosch-Straße 11 D-63225 Langen (Hessen) E-Mail: HV@gfei.de
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Die Antragsteller haben nachzuweisen, dass sie seit mindestens 90 Tagen vor dem Tag des Zugangs des Verlangens Inhaber der Aktien sind und dass sie die Aktien bis zur Entscheidung des Vorstands über das Ergänzungsverlangen halten. § 70 AktG findet Anwendung.
Gegenanträge und Wahlvorschläge von Aktionären gemäß §§ 118a Absatz 1 Satz 2 Nr. 3, 126 und 127 AktG
Jeder Aktionär ist – persönlich oder durch einen Bevollmächtigten – berechtigt, im Vorfeld der Virtuellen Hauptversammlung Gegenanträge gegen Vorschläge von Vorstand und/oder Aufsichtsrat zu bestimmten Punkten der Tagesordnung sowie Wahlvorschläge zu den auf der Tagesordnung stehenden Wahlen zu übersenden (§§ 126 Absatz 1, 127 AktG). Gegenanträge oder Wahlvorschläge von Aktionären, die nach § 126 Absatz 1 bis Absatz 3 AktG bzw. §§ 126 Absatz 1 bis Absatz 3, 127 Satz 1 AktG zugänglich zu machen sind, gelten nach § 126 Absatz 4 AktG als im Zeitpunkt der Zugänglichmachung gestellt. Sofern der Aktionär, der den Gegenantrag gestellt oder den Wahlvorschlag unterbreitet hat, nicht ordnungsgemäß legitimiert bzw. nicht ordnungsgemäß zur Hauptversammlung angemeldet ist, muss der Antrag in der Hauptversammlung jedoch nicht behandelt werden.
Das Recht des Versammlungsleiters der Virtuellen Hauptversammlung, im Rahmen der Abstimmung zuerst über die Vorschläge der Verwaltung abstimmen zu lassen, bleibt hiervon unberührt. Sollten die Vorschläge der Verwaltung mit der notwendigen Mehrheit angenommen werden, haben sich insoweit die Gegenanträge oder (abweichende) Wahlvorschläge erledigt.
Gegenanträge von Aktionären werden vorbehaltlich § 126 Absatz 2 und Absatz 3 AktG, Wahlvorschläge werden vorbehaltlich §§ 127 Satz 1, 126 Absatz 2 und Absatz 3 und § 127 Satz 3 AktG ausschließlich im Internet unter der Adresse www.demire.ag und dort im Bereich „Investor Relations“ unter dem weiterführenden Link „Hauptversammlung“ bzw. unter der Adresse
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https://www.demire.ag/hauptversammlung
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einschließlich des Namens des jeweiligen Aktionärs, gegebenenfalls einer Begründung und einer etwaigen Stellungnahme der Verwaltung zugänglich gemacht, wenn die nachfolgend beschriebenen Voraussetzungen eingehalten werden.
Zugänglich zu machende Gegenanträge müssen sich gegen einen Vorschlag von Vorstand und/oder Aufsichtsrat zu einem bestimmten Punkt der Tagesordnung richten. Zugänglich zu machende Wahlvorschläge müssen zu einer auf der Tagesordnung stehenden Wahl übersandt werden. Solche Gegenanträge oder Wahlvorschläge müssen der Gesellschaft spätestens am Mittwoch, den 6. Mai 2026, 24:00 Uhr (MESZ) (Zeitpunkt des Zugangs), unter einer der nachstehenden Kontaktmöglichkeiten zugegangen sein:
DEMIRE Deutsche Mittelstand Real Estate AG
– Vorstand –
Robert-Bosch-Straße 11
D-63225 Langen (Hessen)
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oder
E-Mail: HV@gfei.de
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Gegenanträge müssen nach dem Gesetzeswortlaut mit einer Begründung versehen sein; bei Wahlvorschlägen bedarf es keiner Begründung. Die Gesellschaft wird einen Gegenantrag indes auch dann zugänglich machen, wenn es an einer Begründung fehlt.
Gegenanträge gegen einen Vorschlag von Vorstand und/oder Aufsichtsrat zu einem bestimmten Punkt der Tagesordnung und Wahlvorschläge zu einer auf der Tagesordnung stehenden Wahl sowie sonstige Anträge im gesetzlich zulässigen Rahmen können darüber hinaus gemäß § 118a Absatz 1 Satz 2 Nr. 3 AktG i.V.m. § 130a Absatz 5 Satz 3 AktG auch während der Hauptversammlung im Wege der Videokommunikation gestellt werden, auch als Bestandteil eines Redebeitrags, ohne dass es hierfür vor der Hauptversammlung einer Übermittlung, Veröffentlichung oder sonstigen Handlung bedarf.
Recht zur Einreichung von Stellungnahmen gemäß §§ 118a Absatz 1 Satz 2 Nr. 6, § 130a Absatz 1 bis 4 AktG
Ordnungsgemäß zur Hauptversammlung angemeldete Aktionäre haben – persönlich oder durch einen Bevollmächtigten – gemäß §§ 118a Absatz 1 Satz 2 Nr. 6, 130a Absatz 1 bis 4 AktG das Recht, vor der Virtuellen Hauptversammlung Stellungnahmen zu den Gegenständen der Tagesordnung in Textform im Wege elektronischer Kommunikation über das zugangsgeschützte HV-Portal unter der Adresse www.demire.ag und dort im Bereich „Investor Relations“ unter dem weiterführenden Link „Hauptversammlung“ bzw. unter der Adresse
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https://www.demire.ag/hauptversammlung
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einzureichen.
Stellungnahmen sind in Textform als Datei im PDF-Format einzureichen und dürfen 10.000 Zeichen (inklusive Leerzeichen) nicht überschreiten. Mit dem Einreichen erklärt sich der Aktionär bzw. sein Bevollmächtigter damit einverstanden, dass die Stellungnahme unter Nennung seines Namens im zugangsgeschützten HV-Portal zugänglich gemacht wird.
Die Stellungnahmen sind bis spätestens fünf Tage vor der Versammlung, also bis spätestens Freitag, den 15. Mai 2026, 24:00 Uhr (MESZ) (Zeitpunkt des Zugangs), einzureichen. Eingereichte Stellungnahmen werden, soweit nicht ausnahmsweise von einer Zugänglichmachung nach § 130a Absatz 3 Satz 4 AktG abgesehen werden darf (z.B. weil die Stellungnahme in wesentlichen Punkten offensichtlich falsche oder irreführende Angaben oder Beleidigungen enthält), bis spätestens vier Tage vor der Hauptversammlung, also bis spätestens Samstag, den 16. Mai 2026, 24:00 Uhr (MESZ), im zugangsgeschützten HV-Portal zugänglich gemacht. Etwaige Stellungnahmen der Verwaltung werden ebenfalls im HV-Portal veröffentlicht. Bei fremdsprachigen Stellungnahmen erfolgt keine Übersetzung.
Es wird darauf hingewiesen, dass Fragen, Widersprüche, Gegenanträge oder Wahlvorschläge, die in einer Stellungnahme enthalten sind, unberücksichtigt bleiben. Für Fragen und Widersprüche sowie Gegenanträge und Wahlvorschläge gilt das in dieser Einberufung jeweils beschriebene Verfahren.
Rederecht gemäß §§ 118a Absatz 1 Satz 2 Nr. 7, 130a Absatz 5 und 6 AktG
Zur Hauptversammlung ordnungsgemäß angemeldete Aktionäre, die auch den Nachweis ihres Anteilsbesitzes ordnungsgemäß erbracht haben, und die elektronisch zur Virtuellen Hauptversammlung zugeschaltet sind, haben in der Virtuellen Hauptversammlung ein Rederecht, das im Wege der Videokommunikation ausgeübt wird. Ab Beginn der Virtuellen Hauptversammlung werden über das zugangsgeschützte HV-Portal, zugänglich unter der Adresse www.demire.ag und dort im Bereich „Investor Relations“ unter dem weiterführenden Link „Hauptversammlung“ bzw. unter der Adresse
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https://www.demire.ag/hauptversammlung
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die Funktion für die Wortmeldung und die Antragstellung aktiviert, über die ordnungsgemäß angemeldete Aktionäre, die auch den Nachweis ihres Anteilsbesitzes ordnungsgemäß erbracht haben, bzw. deren Bevollmächtigte ihren Redebeitrag bzw. Antrag anmelden können.
Das Rederecht umfasst insbesondere auch das Recht, Anträge und Wahlvorschläge nach §§ 118a Absatz 1 Satz 2 Nr. 3, 126 Absatz 1 und 127 AktG zu stellen bzw. zu machen sowie das in der Hauptversammlung bestehende Auskunftsrecht (wie nachstehend unter „Auskunftsrecht gemäß §§ 118 Absatz 1 Satz 2 Nr. 4, 131 AktG“ beschrieben) geltend zu machen.
Das Rederecht kann auch durch den Bevollmächtigten eines Aktionärs ausgeübt werden. Eine Ausübung des Rederechts durch die von der Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertreter für die sie bevollmächtigenden Aktionäre ist jedoch ausgeschlossen.
Für die elektronische Zuschaltung im Wege der Videokommunikation benötigen Aktionäre oder deren Bevollmächtigte einen Internetzugang sowie ein entsprechendes Endgerät (z.B. Laptop, PC, Smartphone oder Tablet, jeweils mit Kamera und Mikrofon, auf die vom Browser aus zugegriffen werden kann). Weitere Informationen zu den technischen Voraussetzungen für die elektronische Zuschaltung zur Virtuellen Hauptversammlung finden Sie unter der Adresse www.demire.ag und dort im Bereich „Investor Relations“ unter dem weiterführenden Link „Hauptversammlung“ bzw. unter der Adresse
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https://www.demire.ag/hauptversammlung
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Personen, die sich über das HV-Portal für einen Redebeitrag bzw. eine Antragstellung angemeldet haben, werden im zugangsgeschützten HV-Portal für ihren Redebeitrag bzw. ihre Antragsstellung freigeschaltet. Die Gesellschaft behält sich vor, die Funktionsfähigkeit der Videokommunikation zwischen Aktionär bzw. Bevollmächtigtem und Gesellschaft in der Virtuellen Hauptversammlung und vor dem Redebeitrag bzw. der Antragstellung zu überprüfen und diese(n) zurückzuweisen, sofern die Funktionsfähigkeit nicht sichergestellt ist.
Gemäß § 19 Absatz 3 der Satzung der Gesellschaft kann der Versammlungsleiter das Rederecht (einschließlich des Nachfrage- und Fragerechts gemäß § 131 Absatz 1d bzw. 1e AktG) zeitlich angemessen beschränken. Er ist insbesondere berechtigt, zu Beginn der Hauptversammlung oder während ihres Verlaufs den zeitlichen Rahmen des Verhandlungsverlaufs, der Aussprache zu den einzelnen Tagesordnungspunkten sowie des einzelnen Rede- und Fragebeitrags angemessen festzusetzen.
Auskunftsrecht gemäß §§ 118a Absatz 1 Satz 2 Nr. 4, 131 AktG
Ordnungsgemäß zur Virtuellen Hauptversammlung angemeldete Aktionäre, die auch den Nachweis ihres Anteilsbesitzes ordnungsgemäß erbracht haben, haben ein Auskunftsrecht in der Hauptversammlung, das im Wege elektronischer Kommunikation auszuüben ist. Auf Verlangen sind jedem Aktionär gemäß §§ 118a Absatz 1 Satz 2 Nr. 4, 131 Absatz 1 AktG vom Vorstand Auskünfte über Angelegenheiten der Gesellschaft zu geben, soweit sie zur sachgemäßen Beurteilung der Gegenstände der Tagesordnung erforderlich sind. Die Auskunftspflicht erstreckt sich auch auf die rechtlichen und geschäftlichen Beziehungen der Gesellschaft zu einem verbundenen Unternehmen sowie die Lage des Konzerns und der in den Konzernabschluss einbezogenen Unternehmen. Eine Einreichung von Fragen im Vorfeld der Hauptversammlung ist nicht möglich. Auskunftsverlangen dürfen Bestandteil eines Redebeitrags sein.
Es ist vorgesehen, dass der Versammlungsleiter gemäß § 131 Absatz 1f AktG festlegen wird, dass das Auskunftsrecht insgesamt ausschließlich über die von der Gesellschaft angebotene Videokommunikation im HV-Portal auszuüben ist. Die näheren Modalitäten der Ausübung des Auskunftsrechts wird der Versammlungsleiter in der Virtuellen Hauptversammlung näher erläutern. Die Ausübung des Auskunftsrechts ist ausschließlich am Tag der Hauptversammlung in der Virtuellen Hauptversammlung im Rahmen der Generaldebatte möglich; die Anmeldung hierzu ist ab Eröffnung der Virtuellen Hauptversammlung über das HV-Portal möglich, es gilt auch insoweit das oben zum Rederecht Gesagte.
Das Auskunftsrecht kann auch durch den Bevollmächtigten eines Aktionärs ausgeübt werden. Eine Ausübung des Auskunftsrechts durch die von der Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertreter für die sie bevollmächtigenden Aktionäre ist jedoch ausgeschlossen.
Die Gesellschaft behält sich vor, die Funktionsfähigkeit der Videokommunikation zwischen Aktionär bzw. Bevollmächtigtem und Gesellschaft in der Versammlung zuvor zu überprüfen und die Wortmeldung zurückzuweisen, sofern die Funktionsfähigkeit nicht sichergestellt ist.
Von einer Beantwortung einzelner Fragen kann der Vorstand aus den in § 131 Absatz 3 AktG genannten Gründen absehen. Gemäß § 19 Absatz 3 der Satzung der Gesellschaft kann der Versammlungsleiter das Auskunftsrecht (einschließlich des Nachfrage- und Fragerechts gemäß § 131 Absatz 1d bzw. 1e AktG) zeitlich angemessen beschränken. Er ist insbesondere berechtigt, zu Beginn der Hauptversammlung oder während ihres Verlaufs den zeitlichen Rahmen des Verhandlungsverlaufs, der Aussprache zu den einzelnen Tagesordnungspunkten sowie des einzelnen Rede- und Fragebeitrags angemessen festzusetzen.
Zu allen vom Vorstand gegebenen Antworten steht den Aktionären in der Versammlung ein Nachfragerecht gemäß § 131 Absatz 1d AktG zu. Für dieses Nachfragerecht gelten die vorstehenden Ausführungen entsprechend, insbesondere auch betreffend die Möglichkeit der zeitlich angemessenen Beschränkung durch den Versammlungsleiter.
Widerspruchsrecht gemäß §§ 118a Absatz 1 Satz 2 Nr. 8, 245 Satz 1 Nr. 1, Satz 2 AktG
Ordnungsgemäß angemeldete Aktionäre, die auch den Nachweis ihres Anteilsbesitzes ordnungsgemäß erbracht haben, und die elektronisch zur Hauptversammlung zugeschaltet sind, haben das Recht, Widerspruch gegen Beschlüsse der Virtuellen Hauptversammlung im Wege der elektronischen Kommunikation zu erklären. Der Widerspruch kann während der gesamten Dauer der Virtuellen Hauptversammlung bis zu ihrem Ende im Wege der elektronischen Kommunikation über das HV-Portal zu Protokoll des Notars erklärt werden. Der Notar hat die Gesellschaft zur Entgegennahme von Widersprüchen über das HV-Portal ermächtigt und erhält die Widersprüche über das HV-Portal.
Die Erklärung von Widersprüchen kann auch durch den Bevollmächtigten eines Aktionärs erfolgen. Die Erklärung von Widersprüchen durch die von der Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertreter für die sie bevollmächtigenden Aktionäre gegen Beschlüsse der Hauptversammlung zu Protokoll des die Hauptversammlung beurkundenden Notars ist jedoch ausgeschlossen.
Weitergehende Erläuterungen zu den Rechten der Aktionäre
Weitergehende Erläuterungen zu den Rechten der Aktionäre nach §§ 122 Absatz 2, 126 Absatz 1, 127 und 131 Absatz 1 AktG finden Sie unter der Adresse www.demire.ag und dort im Bereich „Investor Relations“ unter dem weiterführenden Link „Hauptversammlung“ bzw. unter der Adresse
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https://www.demire.ag/hauptversammlung
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Informationen gemäß § 124a AktG auf der Internetseite der Gesellschaft
Der Inhalt der Einberufung zur Virtuellen Hauptversammlung, die der Virtuellen Hauptversammlung zugänglich zu machenden Unterlagen und weitere Informationen im Zusammenhang mit der Virtuellen Hauptversammlung sind ab der Einberufung der Virtuellen Hauptversammlung und auch noch während der Virtuellen Hauptversammlung auf der Internetseite der Gesellschaft unter der Adresse www.demire.ag und dort im Bereich „Investor Relations“ unter dem weiterführenden Link „Hauptversammlung“ bzw. unter der Adresse
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https://www.demire.ag/hauptversammlung
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abrufbar. Ferner werden dort nach der Hauptversammlung die Abstimmungsergebnisse veröffentlicht.
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| 13. |
Datenschutzrechtliche Informationen für Aktionäre
Wenn sich Aktionäre für die Virtuelle Hauptversammlung anmelden und ihre Aktionärsrechte betreffend die Virtuelle Hauptversammlung ausüben oder eine Stimmrechtsvollmacht erteilen, erhebt die Gesellschaft personenbezogene Daten über die Aktionäre und/oder ihre Bevollmächtigten, um den Aktionären und Aktionärsvertretern die Ausübung ihrer Rechte betreffend die Virtuelle Hauptversammlung zu ermöglichen.
Die Gesellschaft verarbeitet personenbezogene Daten als verantwortliche Stelle unter Beachtung der Bestimmungen der Datenschutz-Grundverordnung („DS-GVO“) sowie aller weiteren maßgeblichen Gesetze. Einzelheiten zum Umgang mit den personenbezogenen Daten und zu den Rechten der Aktionäre gemäß der DS-GVO finden sich auf der Internetseite der Gesellschaft unter der Adresse www.demire.ag und dort im Bereich „Investor Relations“ unter dem weiterführenden Link „Hauptversammlung“ bzw. unter der Adresse
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https://www.demire.ag/hauptversammlung
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Langen, im April 2026
DEMIRE Deutsche Mittelstand Real Estate AG
Der Vorstand
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