Deutsche Beteiligungs AG / Schlagwort(e): Quartalsergebnis Deutsche Beteiligungs AG: Brutto-Bewertungs- und Abgangsergebnis im ersten Quartal des Geschäftsjahres 2022/2023 erheblich besser als im Vorjahresquartal 16.01.2023 / 11:01 CET/CEST Veröffentlichung einer Insiderinformation nach Artikel 17 der Verordnung (EU) Nr. 596/2014, übermittelt durch EQS News – ein Service der EQS Group AG. Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent / Herausgeber verantwortlich. Veröffentlichung einer Insiderinformation nach Artikel 17 Absatz 1 der Verordnung (EU) 596/2014 über Marktmissbrauch Deutsche Beteiligungs AG (ISIN: DE000A1TNUT7 / WKN: A1TNUT) – Brutto-Bewertungs- und Abgangsergebnis im ersten Quartal des Geschäftsjahres 2022/2023 erheblich besser als im Vorjahresquartal Die Deutsche Beteiligungs AG (DBAG) wird für das erste Quartal des Geschäftsjahres 2022/2023 (1. Oktober bis 31. Dezember 2022) voraussichtlich ein Brutto-Bewertungs- und Abgangsergebnis aus ihrem Portfolio ausweisen, das erheblich über dem des entsprechenden Vorjahresquartals liegen wird. Weil dieses Bewertungs- und Abgangsergebnis, dem Geschäftsmodell der Deutschen Beteiligungs AG entsprechend, das Konzernergebnis maßgeblich bestimmt, wird auch das Konzernergebnis für das erste Quartal 2022/2023 das vergleichbar ermittelte Quartalsergebnis des vorangegangenen Geschäftsjahres 2021/2022 voraussichtlich erheblich übertreffen. Die Bewertung des Portfolios der DBAG zum Stichtag 31. Dezember 2022 ist noch nicht abgeschlossen. Der Zwischenabschluss ist noch nicht aufgestellt. Es zeichnet sich ab, dass sich aus der operativen Entwicklung der Portfoliounternehmen für 2023 (Saldo aus Veränderung Ergebnis und Verschuldung) sowie durch positive Effekte aus dem Kapitalmarkt insgesamt ein deutlich positiver Wertbeitrag ergeben wird. Die DBAG geht deshalb von einem Brutto-Bewertungs- und Abgangsergebnis zwischen 30 und 40 Millionen Euro aus. Im ersten Quartal des vorangegangenen Geschäftsjahres hatte das Brutto-Bewertungs- und Abgangsergebnis -10,9 Millionen Euro betragen. Damals war der positive Wertbeitrag aus der operativen Entwicklung der Portfoliounternehmen im Wesentlichen durch negative Effekte aus dem Kapitalmarkt überkompensiert worden. Die DBAG weist abermals darauf hin, dass das Ergebnis eines einzelnen Quartals keinen Rückschluss auf das Ergebnis des gesamten Geschäftsjahres zulässt. Dies gilt auch für den Vergleich eines einzelnen Quartals mit dem entsprechenden Vorjahresquartal. Die Ergebnisse einzelner, auch direkt aufeinander folgender Perioden, können stark voneinander abweichen. Die DBAG stellt gegenwärtig ihren Zwischenabschluss zum 31. Dezember 2022 auf. Die Quartalsmitteilung dazu wird am 9. Februar 2023 veröffentlicht werden.
Der Vorstand Frankfurt am Main, 16. Januar 2023
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